Mandari Insight

AN/0370/2020

Laurenz-Carré: Öffentlich geförderten Wohnungsbau errichten!

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 09.03.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 3.3

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4004 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln 
Walter Wortmann (Freie Wähler Köln) 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz  
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.03.2020 
 
AN/0370/2020 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
 
Laurenz-Carré: Öffentlich geförderten Wohnungsbau errichten! 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Stadtent-
wicklungsausschusses am 19.03.2020 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss stellt klar, dass sein Beschluss vom 21.09.2017 wei-
terhin gilt, demgemäß im geplanten „Laurenz-Carré“ in der Kölner Altstadt öffentlich ge-
förderter Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30 % der zu errichtenden Wohneinhei-
ten vorzusehen ist. 
 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss fordert die Verwaltung daher auf, sowohl diesen Be-
schluss als auch die Grundsatzbeschlüsse des Rates betr.  
 
- Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau (2010) 
- Kooperatives Baulandmodell Köln (zuletzt 2017) 
 
anzuwenden. Gemäß beiden Grundlagenbeschlüssen ist auch im Laurenz-Quartier 
zwingend eine Quote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von 30 % vorsehen. 
  
 
Begründung: 
 
Das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Laurenzplatz/ Salomons-
gasse, Marspfortengasse und Sporergasse in Altstadt/Nord soll unter dem Titel „Laurenz

- 2 - 
 
Carré“ von einem privaten Investor einer städtebaulichen Neuentwicklung zugeführt werden. 
Neben einem Schwerpunkt auf Gewerbe (Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie) soll auf 
einem Baufeld eine Wohnbebauung verwirklicht werden. Ein Bebauungsplanverfahren ist mit 
Dringlichkeitsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.06.2019 eingeleitet wor-
den. 
 
Das für Wohnungsbau vorgesehene Baufeld Ecke Marspfortengasse/Große Budengasse 
steht im Eigentum der Stadt Köln. Es besteht ein Erbbaurechtsvertrag der Stadt Köln mit 
dem Investor, der eine Nutzung als Parkhaus und eine Ladennutzung vorsieht. Vor der Ver-
wirklichung der geplanten Wohnnutzung ist dieser Erbbaurechtsvertrag anzupassen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Rahmen seiner Beschlussfassung zum Dringlich-
keitsantrag „Neubebauung der Blöcke zwischen Am Hof und Laurenzplatz" beschlossen, 
dass öffentlich geförderter Wohnungsbau in Höhe von mindestens 30 % der zu errichtenden 
Wohneinheiten vorzusehen ist. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt diesen Beschluss zum öffentlich geförderten 
Wohnungsbau, um Spekulationen entgegen zu treten, dieser solle nicht mehr umgesetzt 
werden. 
 
Beim laufenden Bebauungsplanverfahren ist aus Sicht der Antragsteller das Kooperative 
Baulandmodell Köln zweifelsohne anzuwenden. Dies sieht vor, dass mindestens ein Anteil 
von 30 % der Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten Wohnungsbau bei Vorha-
ben zu errichten ist, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaf-
fung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für Wohn-
zwecke zum Ziel haben.  
 
Unabhängig davon ist der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2010 zum „Handlungskonzept 
Preiswerter Wohnungsbau“ zu beachten, der 30 % geförderten Geschosswohnungsbau in 
Baugebieten mit städtischem Grundbesitz vorsieht. Um ein solches Bauvorhaben handelt es 
sich im vorliegenden Fall zweifelsohne.  
 
Diese zweifach eindeutige Beschlusslage ist jedenfalls sowohl im laufenden Bebauungs-
planverfahren und eines ggf. abzuschließenden städtebaulichen Vertrages als auch bei der 
Änderung des Erbbaurechtsvertrags seitens der Verwaltung zwingend umzusetzen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  
 
gez. Michael Weisenstein 
LINKE-Fraktionsgeschäftsführ er 
gez. Walter Wortmann 
Freie Wähler

Beratungsverlauf (1)

19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Laurenzplatz
  • Am Hof
  • Große Budengasse
  • Marspfortengasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0370/2020
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
09.03.2020
Erstellt
09.03.2020 10:59