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1505/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 25.04.23 (AN/0742/2023) betreffend „Verwahrlosung und Gefährdung durch ein privates Grundstück beim Bieselwald“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023

AN-0742-2023 Gefährdung Bieselwald

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AN-0742-2023 Gefährdung Bieselwald

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1995 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1505/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV 
Porz vom 25.04.23 (AN/0742/2023) betreffend „Verwahrlosung und Gefährdung durch 
ein privates Grundstück beim Bieselwald„ 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Porz um Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
1. Wurde der Eigentümer aufgefordert das Grundstück einzufrieden? 
Der Stadt Köln lagen bisher keine Informationen zu einer potentiellen Behinderung 
und/oder Gefährdung der Öffentlichkeit durch das private Grundstück im Bieselwald 
vor. Auch liegen dem Amt für öffentliche Ordnung keine Beschwerden über ein ver-
meintlich verwahrlostes Grundstück vor. 
 
Den Ordnungsdienst erreichte lediglich eine Beschwerde aufgrund von Baumfällarbei-
ten. Bei einer nachgehenden Kontrolle wurde festgestellt, dass vor Ort zu diesem Zeit-
punkt keine Bäume gefällt wurden. Die vor Ort angetroffene Person war im Besitz ei-
nes Holzlesescheins und hat bereits gefällte Stämme für den Abtransport zerkleinert. 
 
Nach Eingang der schriftlichen Anfrage wurde der Ordnungsdienst bzw. die Dienst-
gruppe Porz mit einer entsprechenden Kontrolle der Örtlichkeit beauftragt. Aus ord-
nungsrechtlicher Sicht konnte auf dem angefertigten Bildmaterial keine Gefährdung 
von Passanten festgestellt werden. Aufgrund dessen ist keine Aufforderung an die Ei-
gentümer zur Einfriedung des in der Anfrage genannten Grundstücks ausgesprochen 
worden. Sollte sich die Situation diesbezüglich nicht zum Nachteil von Passanten ver-
ändern, sind von Seiten des Amtes für öffentliche Ordnung keine weiteren Maßnah-
men geplant. 
 
2. Ist bekannt was mit dem Grundstück in der näheren Zukunft passieren soll? 
Aus ordnungsrechtlicher Sicht liegen diesbezüglich keine Informationen vor.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1505/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.05.2023
Erstellt
05.05.2023 09:58