Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 25.04.23 (AN/0742/2023) betreffend „Verwahrlosung und Gefährdung durch ein privates Grundstück beim Bieselwald“
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1505/2023 vom 09.05.2023
Stand: Am 11.05.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 1505/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 25.04.23 (AN/0742/2023) betreffend „Verwahrlosung und Gefährdung durch ein privates Grundstück beim Bieselwald„ Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz um Beantwortung folgender Fragestellungen: 1. Wurde der Eigentümer aufgefordert das Grundstück einzufrieden? Der Stadt Köln lagen bisher keine Informationen zu einer potentiellen Behinderung und/oder Gefährdung der Öffentlichkeit durch das private Grundstück im Bieselwald vor. Auch liegen dem Amt für öffentliche Ordnung keine Beschwerden über ein ver- meintlich verwahrlostes Grundstück vor. Den Ordnungsdienst erreichte lediglich eine Beschwerde aufgrund von Baumfällarbei- ten. Bei einer nachgehenden Kontrolle wurde festgestellt, dass vor Ort zu diesem Zeit- punkt keine Bäume gefällt wurden. Die vor Ort angetroffene Person war im Besitz ei- nes Holzlesescheins und hat bereits gefällte Stämme für den Abtransport zerkleinert. Nach Eingang der schriftlichen Anfrage wurde der Ordnungsdienst bzw. die Dienst- gruppe Porz mit einer entsprechenden Kontrolle der Örtlichkeit beauftragt. Aus ord- nungsrechtlicher Sicht konnte auf dem angefertigten Bildmaterial keine Gefährdung von Passanten festgestellt werden. Aufgrund dessen ist keine Aufforderung an die Ei- gentümer zur Einfriedung des in der Anfrage genannten Grundstücks ausgesprochen worden. Sollte sich die Situation diesbezüglich nicht zum Nachteil von Passanten ver- ändern, sind von Seiten des Amtes für öffentliche Ordnung keine weiteren Maßnah- men geplant. 2. Ist bekannt was mit dem Grundstück in der näheren Zukunft passieren soll? Aus ordnungsrechtlicher Sicht liegen diesbezüglich keine Informationen vor. -
AN-0742-2023 Gefährdung Bieselwald
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