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AN/0232/2018

Anfrage zum künftigen Standort des Denkmals zu den NSU-Anschlägen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 20.02.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 05.03.2018, TOP 4.1

Tayfun Keltek - Anfrage zum Standort des Denkmals zu den NSU Anschlägen

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Tayfun Keltek - Anfrage zum Standort des Denkmals zu den NSU Anschlägen

6572 Zeichen

Tayfun Keltek          16.02.2018 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 05.03.2018 
 
 
Künftiger Standort des Denkmals zu den NSU-Anschlägen – AN/0232/2018 
 
Am 11.02.2014 hatte sich der Rat einem Votum des Integrationsrates angeschlossen und die 
Verwaltung gebeten zu prüfen, in welcher Form den Opfern des Anschlages in der Probstei-
gasse und der Keupstrasse in angemessener Form gedacht werden kann. 
Am 15.12.2015 beschloß der Rat (Vorl. 3315/2015) u.a. einen künstlerischen Wettbewerb 
zur Gestaltung des Denkmals durchzuführen und erklärt zum Standort unter Pkt. 3 des Be-
schlusses,  
„dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt 
werden soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neuge-
staltung des alten Güterbahnhofs Ecke Keupstraße/Schanzenstraße entstehende 
neue Eingangsbereich dar. Über den endgültigen Standort wird der Rat zusammen 
mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf des Denkmals gesondert be-
schließen.“ 
Dieser im Ratsbeschluss als sehr gut beschriebener Standort für das Denkmal zu den NSU-
Anschlägen wird aktuell kontrovers diskutiert.  
Seitens der IG-Keupstraße werden sehr gute Gründe für einen Denkmalstandort Ecke Keup-
straße/ Schanzenstraße genannt. Die zentrale Erkenntnis der Opfer des Anschlages in der 
Keupstraße nach dem Anschlag und den darauf folgenden jahrelangen Verdächtigungen 
durch Behörden und Öffentlichkeit war, dass es buchstäblich von existentieller Wichtigkeit 
ist, im ständigen Dialog mit der Stadtgesellschaft zu sein müssen, um Vorurteilen und Aus-
grenzung durch ein aktives miteinander Sprechen und Leben entgegenzutreten.  
Diesen Dialog hat die IG Keupstraße sehr eindrucksvoll mit den Birlikte Veranstaltungen 
2014, 2015 und 2016 sowie dem großen gemeinsamen Fastenbrechen im Jahr 2017 umge-
setzt.  
Das im künstlerischen Werkstattverfahren gewählte Denkmal fand gerade deshalb eine gro-
ße Zustimmung, weil es einen lebendigen Denkmalort ermöglicht an dem Menschen ins Ge-
spräch und Kennenlernen kommen und Vorbehalte abbauen können. Solch ein Ort macht 
nur in unmittelbarer Nähe und räumlichen Beziehung zur ‚eigentlichen‘ Keupstraße Sinn – 
ein Denkmal außerhalb dieses unmittelbaren Bereiches würde nicht ‚funktionieren‘ und wäre 
damit im Sinne eines Birlikte (‚Zusammenstehen‘) völlig verfehlt. 
In Anbetracht dessen, dass 36 % aller Kölner*innen eine Zuwanderungsgeschichte haben ist 
eine perspektivische Interkulturelle Orientierung und Öffnung der Stadtverwaltung unabding-

bar. Dies ist ein Querschnittsthema und muss sich auf alle Bereiche der Stadtverwaltung 
beziehen. Im künstlerischen Werksattverfahren zur Findung eines geeigneten Denkmalent-
wurfes konnte dies in hervorragender Weise praktiziert werden, denn die Verwaltung war 
bereit in ausführlichen Gesprächen den Blickwinkel der Opfer einzunehmen und ihre tiefen 
Verletzungen durch den Anschlag und die anschließenden Verdächtigungen anzuhören und 
zu verstehen, um anschließend auf Augenhöhe die Entscheidung für einen Denkmalentwurf 
zu treffen. 
Vor diesem Hintergrund bittet der Integrationsrat die Verwaltung eindringlich darum, bei der 
Standortwahl ebenfalls mit der erforderlichen Sensibilität eine Entscheidung herbeizuführen. 
 
Es wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 Wie lautet das abschließende Ergebnis des städtebaulichen Werkstattverfahrens ‚Ehe-
maliger Güterbahnhof‘ (Bereich Keupstraße/Schanzenstraße) in Bezug auf die Berück-
sichtigung eines Denkmalstandortes?  
Inwieweit wurden die in der Aufgabenstellung, Zwischenpräsentation und Abschlussprä-
sentation wiederholt gemachten Vorgaben zu einem Denkmalstandort abschließend beim 
Ergebnis berücksichtigt, bzw. warum wurden sie nicht berücksichtigt?  
 Inwieweit ist das Ergebnis des städtebaulichen Werkstattverfahrens hinsichtlich der 
Denkmalthematik für den Rat und später für den Eigentümer des Geländes bindend? 
Welche Einflussmöglichkeit hat die Stadtverwaltung auf die konkrete Bebauungsplanung 
der Investoren? 
 Welche Vorgaben gibt es zur Gestaltung der Gebäuderiegel im Bereich Keupstraße / 
geplanter Boulevard? Welche Art von Nutzung bzw. Gewerbe ist hier vorgesehen? 
 In welcher Form werden jetzt –nach der erfolgreichen Beteiligung beim künstlerischen 
Werkstattverfahren- auch bei der Standortfestlegung die Opfer und ihre Angehörigen so-
wie der IG–Keupstrasse gemäß Ratsbeschluss mit einbezogen und ihr Votum berück-
sichtigt? 
 
 
Zur Historie: 
Städtebauliches Werkstattverfahren 
Das städtebauliche Werkstattverfahren ‚Ehemaliger Güterbahnhof Mülheim‘ (südlicher Be-
reich) endet im Dezember 2015. 
Bzgl. eines möglichen Standortes für ein Denkmal war folgendes formuliert worden: 
 
 In der Aufgabenstellung Leitidee und Planungsziele für Werkstattverfahren wird als ein 
Teilziel vorgegeben: 
„Städtebauliche Akzentuierung der Eingangssituation Schanzenstraße/Keupstraße, 
z.B. durch einen großzügigen stadträumlichen Auftakt als öffentlicher Platz oder 
Grünfläche“ (Seite 16 der Dokumentation http://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf61/gbf_muelheim_doku_final.pdf ) 
 Zur Zwischenpräsentation am 20.11.2015 im The New Yorker Dock One wird u.a. ange-
merkt:  
„Das Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und in der Probstei-
gasse soll im Freiraumkonzept verortet werden.“ (Seite 20 der Dokumentation) 
 Als Ergebnis der Abschlusspräsentation des städtebaulichen Werkstattverfahrens am 
11.12.2015 wird vorgegeben:  
„Am Übergang zur Keupstraße, im Kreuzungsbereich mit der Schanzenstraße, soll 
der Entwurf räumlich mehr „Luft lassen“. Ein Zurückrücken der Gebäudefront soll ei-
nen leichten Versatz in der Bauflucht erzeugen. Hier kann dann auch ein geeigneter 
Ort für das Denkmal entstehen.“ (Seite 21 der Dokumentation)

Künstlerisches Werkstattverfahren 
Das künstlerische Werkstattverfahren mit einem Vorschlag für ein Denkmal endet im De-
zember 2016 und formuliert zum Standort:  
„Sollte das Denkmal an dem vorgeschlagenen Standort nicht umgesetzt werden kön-
nen, soll im Dialogverfahren ein anderer Standort (z.B. im Boulevard) bestimmt wer-
den. Auch dieser Standort muss die Raumwirkung des Kunstwerks gewährleisten, da 
es nur als eine Einheit von Bodenplatte, App und der Entfaltung in dem Umraum ver-
standen werden kann.“ 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

05.03.2018 Integrationsrat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0232/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
20.02.2018
Erstellt
20.02.2018 14:23