AN/0648/2019
Das Kölner Taxigewerbe und Uber
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Linke Anfrage nach § 4
3770 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln
An die Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
An den Ausschussvorsitzenden
Bernd Petelkau
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 103564 · 50475 Köln
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de
Fraktionsvorstand
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.05.2019
AN/0648/2019
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales 13.05.2019
Das Kölner Taxigewerbe und Uber
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen.
Der Versuch von Uber, sich auf dem deutschen Markt zu etablieren, ist von rechtlichen
Auseinandersetzungen begleitet. Die Konzepte „UberPop“ und „UberBlack“ wurden von Gerichten
als rechtswidrig eingestuft und untersagt.
In der Folge kann Uber in Deutschland das aus den USA bekannte Modell, Privatpersonen als
Fahrer einzusetzen und ihnen Fahrten zur Personenbeförderung zu vermitteln, nicht anwenden.
Stattdessen setzt Uber in Deutschland auf die Zusammenarbeit mit Mietwagenunternehmen1.
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung der folgenden
Fragen:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Arbeitsbedingungen für Fahrer*innen bei Uber bzw. seinen
Partnerunternehmen und das Entgelt derselben im Vergleich zum Taxigewerbe?
Immer wieder ist zu lesen, dass Uber bzw. seine Partnerunternehmen gegen rechtliche
Regelungen verstoßen, so z.B. gegen die Pflicht, nach einer Fahrt zum Standort zurückzukehren
(Rückkehrpflicht). Solche Rechtsverstöße haben offenbar dazu geführt, dass die Stadt Düsseldorf
Partnerunternehmen von Uber sanktionierte und schließlich den weiteren Betrieb untersagte2.
2. Welche Rechtsverstöße und dadurch begründete Sanktionierungen von Uber und seinen
Partnerunternehmen sind der Kölner Verwaltung bekannt und befürchtet die Kölner
Verwaltung ähnliche Verstöße in Köln?
1 Kölnische Rundschau, 11.04.2019: „Uber expandiert weiter, Mobilitätsanbieter startet in Köln“
2 RP online, 18.04.2019: „Wir werden rechtliche Schritte einleiten!“
Der Bundesverkehrsminister möchte die Rückkehrpflicht für Mietwagen in das Ermessen der
einzelnen Kommune stellen.3
3. Hält die Verwaltung das Rückkehrpflicht für Mietwagen für unabdingbar oder für
vernachlässigbar, wie werden in Köln die Einhaltung der Rückkehrpflicht und weiterer
rechtlicher Regelungen überprüft und wie werden Verstöße gegen diese Pflicht
sanktioniert?
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass Uber und ähnliche Anbieter zu mehr Pkw-Verkehr
geführt haben und dass diese Zuwächse teilweise zu Lasten des ÖPNV gegangen sind.
4. Wie schätzt die Verwaltung die Wirkung von Uber und ähnlichen Anbietern auf den das
Verkehrsaufkommen und den Modal Split in Köln ein und welche Möglichkeiten sieht sie,
unerwünschten Effekten entgegenzuwirken?
Taxiunternehmen zahlen Gewerbesteuer an das örtliche Finanzamt. Uber und ähnliche Anbieter
zahlen Unternehmenssteuern dagegen an ihrem Firmensitz, zumeist im Ausland.
5. Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen, die Köln aus dem Taxigewerbe einnimmt,
und in welchem Maße erwartet die Verwaltung Gewerbesteuereinnahmen von Uber und
ähnlichen Anbietern?
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Michael Weisenstein
Fraktionsgeschäftsführer
3 Handelsblatt, 25.4.2019: Taxi -Kompromiss gesucht
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0648/2019
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 07.05.2019
- Erstellt
- 07.05.2019 14:08