Mandari Insight

AN/0648/2019

Das Kölner Taxigewerbe und Uber

Die Linke. Anfrage nach § 4 07.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 13.05.2019, TOP 6.4

Linke Anfrage nach § 4

· application/pdf

Ansehen

Linke Anfrage nach § 4

3770 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Bernd Petelkau 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.05.2019  
AN/0648/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 13.05.2019 
 
Das Kölner Taxigewerbe und Uber 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. 
 
Der Versuch von Uber, sich auf dem deutschen Markt zu etablieren, ist von rechtlichen 
Auseinandersetzungen begleitet. Die Konzepte „UberPop“ und „UberBlack“ wurden von Gerichten 
als rechtswidrig eingestuft und untersagt. 
In der Folge kann Uber in Deutschland das aus den USA bekannte Modell, Privatpersonen als 
Fahrer einzusetzen und ihnen Fahrten zur Personenbeförderung zu vermitteln, nicht anwenden. 
Stattdessen setzt Uber in Deutschland auf die Zusammenarbeit mit Mietwagenunternehmen1. 
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung der folgenden 
Fragen: 
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Arbeitsbedingungen für Fahrer*innen bei Uber bzw. seinen 
Partnerunternehmen und das Entgelt derselben im Vergleich zum Taxigewerbe? 
Immer wieder ist zu lesen, dass Uber bzw. seine Partnerunternehmen gegen rechtliche 
Regelungen verstoßen, so z.B. gegen die Pflicht, nach einer Fahrt zum Standort zurückzukehren 
(Rückkehrpflicht). Solche Rechtsverstöße haben offenbar dazu geführt, dass die Stadt Düsseldorf 
Partnerunternehmen von Uber sanktionierte und schließlich den weiteren Betrieb untersagte2. 
2. Welche Rechtsverstöße und dadurch begründete Sanktionierungen von Uber und seinen 
Partnerunternehmen sind der Kölner Verwaltung bekannt und befürchtet die Kölner 
Verwaltung ähnliche Verstöße in Köln? 
                                                 
1 Kölnische Rundschau, 11.04.2019: „Uber expandiert weiter, Mobilitätsanbieter startet in Köln“  
2 RP online, 18.04.2019: „Wir werden rechtliche Schritte einleiten!“

Der Bundesverkehrsminister möchte die Rückkehrpflicht für Mietwagen in das Ermessen der 
einzelnen Kommune stellen.3  
3. Hält die Verwaltung das Rückkehrpflicht für Mietwagen für unabdingbar oder für 
vernachlässigbar, wie werden in Köln die Einhaltung der Rückkehrpflicht und weiterer 
rechtlicher Regelungen überprüft und wie werden Verstöße gegen diese Pflicht 
sanktioniert?  
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass Uber und ähnliche Anbieter zu mehr Pkw-Verkehr 
geführt haben und dass diese Zuwächse teilweise zu Lasten des ÖPNV gegangen sind. 
4. Wie schätzt die Verwaltung die Wirkung von Uber und ähnlichen Anbietern auf den das 
Verkehrsaufkommen und den Modal Split in Köln ein und welche Möglichkeiten sieht sie, 
unerwünschten Effekten entgegenzuwirken? 
Taxiunternehmen zahlen Gewerbesteuer an das örtliche Finanzamt. Uber und ähnliche Anbieter 
zahlen Unternehmenssteuern dagegen an ihrem Firmensitz, zumeist im Ausland. 
5. Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen, die Köln aus dem Taxigewerbe einnimmt, 
und in welchem Maße erwartet die Verwaltung Gewerbesteuereinnahmen von Uber und 
ähnlichen Anbietern? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. 
 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
 
                                                 
3 Handelsblatt, 25.4.2019: Taxi -Kompromiss gesucht

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0648/2019
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
07.05.2019
Erstellt
07.05.2019 14:08