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Das Kölner Taxigewerbe und Uber

Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0648/2019 vom 07.05.2019

Stand: Am 16.09.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Linke Anfrage nach § 4

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Bernd Petelkau Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.05.2019 AN/0648/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 Das Kölner Taxigewerbe und Uber Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. Der Versuch von Uber, sich auf dem deutschen Markt zu etablieren, ist von rechtlichen Auseinandersetzungen begleitet. Die Konzepte „UberPop“ und „UberBlack“ wurden von Gerichten als rechtswidrig eingestuft und untersagt. In der Folge kann Uber in Deutschland das aus den USA bekannte Modell, Privatpersonen als Fahrer einzusetzen und ihnen Fahrten zur Personenbeförderung zu vermitteln, nicht anwenden. Stattdessen setzt Uber in Deutschland auf die Zusammenarbeit mit Mietwagenunternehmen1. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie beurteilt die Verwaltung die Arbeitsbedingungen für Fahrer*innen bei Uber bzw. seinen Partnerunternehmen und das Entgelt derselben im Vergleich zum Taxigewerbe? Immer wieder ist zu lesen, dass Uber bzw. seine Partnerunternehmen gegen rechtliche Regelungen verstoßen, so z.B. gegen die Pflicht, nach einer Fahrt zum Standort zurückzukehren (Rückkehrpflicht). Solche Rechtsverstöße haben offenbar dazu geführt, dass die Stadt Düsseldorf Partnerunternehmen von Uber sanktionierte und schließlich den weiteren Betrieb untersagte2. 2. Welche Rechtsverstöße und dadurch begründete Sanktionierungen von Uber und seinen Partnerunternehmen sind der Kölner Verwaltung bekannt und befürchtet die Kölner Verwaltung ähnliche Verstöße in Köln? 1 Kölnische Rundschau, 11.04.2019: „Uber expandiert weiter, Mobilitätsanbieter startet in Köln“ 2 RP online, 18.04.2019: „Wir werden rechtliche Schritte einleiten!“ Der Bundesverkehrsminister möchte die Rückkehrpflicht für Mietwagen in das Ermessen der einzelnen Kommune stellen.3 3. Hält die Verwaltung das Rückkehrpflicht für Mietwagen für unabdingbar oder für vernachlässigbar, wie werden in Köln die Einhaltung der Rückkehrpflicht und weiterer rechtlicher Regelungen überprüft und wie werden Verstöße gegen diese Pflicht sanktioniert? Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass Uber und ähnliche Anbieter zu mehr Pkw-Verkehr geführt haben und dass diese Zuwächse teilweise zu Lasten des ÖPNV gegangen sind. 4. Wie schätzt die Verwaltung die Wirkung von Uber und ähnlichen Anbietern auf den das Verkehrsaufkommen und den Modal Split in Köln ein und welche Möglichkeiten sieht sie, unerwünschten Effekten entgegenzuwirken? Taxiunternehmen zahlen Gewerbesteuer an das örtliche Finanzamt. Uber und ähnliche Anbieter zahlen Unternehmenssteuern dagegen an ihrem Firmensitz, zumeist im Ausland. 5. Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen, die Köln aus dem Taxigewerbe einnimmt, und in welchem Maße erwartet die Verwaltung Gewerbesteuereinnahmen von Uber und ähnlichen Anbietern? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer 3 Handelsblatt, 25.4.2019: Taxi -Kompromiss gesucht

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 3.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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