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3770/2018

Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms

Beschlussvorlage Ausschuss 29.11.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 06.12.2018, TOP 12.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Zustimmung-14-Bedarfsprüfung

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Beschlussvorlage Ausschuss

5260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/804 
 
Vorlagen-Nummer 
 3770/2018 
Freigabedatum 
29.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des 
Stadtverschönerungsprogramms 
Beschlussorgan 
Wirtschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungs-
träger des Stadtverschönerungsprogramms in Höhe von 121.000 Euro 
 
 
Wirtschaftsausschuss 06.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   121.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   30.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Gemäß Ziffer 4.3.1.4 der Arbeitsanweisung zur Durchführung des Stadtverschönerungsprogramms 
(analog Ziffer 4.3.4 der neuen mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmten Fassung der „R ah-
menbedingungen und Förderrichtlinie zur Durchführung des Stadtverschönerungsprogramms) we r-
den für die Stadtverschönerungsträger auf deren Antrag aus der Finanzposition 8000.578.3100.3 des 
investiven Haushalts Investitionsgüter wie Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte bewilligt und beschafft. 
Hierdurch soll auf den Übungsbaustellen des Stadtverschönerungsprogramms sichergestellt werden, 
dass die Teilnehmenden mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen auf einem technisch neuen Stand 
qualifiziert und beschäftigt werden, der für die Vermittlung in eine Ausbildung oder Beschäftigung aus-
reichend geeignet ist. Im Rahmen des Landesförderprogramms Gute Schule 2020 sind die Beschäft i-
gungsträger zudem in vollem Umfang ausgelastet und benötigen für die Erfüllung der Aufträge zu-
sätzliche Maschinen bzw. Ersatz von defekten oder veralteten Maschinen. 
 
Für folgende beantragte Investitionsgüter hat das Amt für Wirtschaftsförderung eine Bedarfsprüfung 
gemäß der aktuellen Bedarfsprüfungsrichtlinie der Stadt Köln vorgenommen: 
 
Für den Ehrenfelder Verein für Arbeit und Berufsförderung gGmbH: 
 
Kleinmaschinen, 20 Stück      Kosten ca. 30.000 € 
(EP zwischen ca. 480 Euro und 6.000 Euro) 
 
Gesamtinvestition:        ca.  30.000 € 
 
 
Für den Internationalen Bund, IB West gGmbH: 
 
Kleinmaschinen, 27 Stück 
Garten- und Landschaftsbau      Kosten ca. 22.000 €

3 
(z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) 
Maler (z.B. Schleifmaschine, Staubsauger)    Kosten ca.   8.000 € 
 
Gesamtinvestition:        ca. 30.000 € 
 
 
Für die Zug um Zug Beschäftigung und Qualifizierung gGmbH: 
 
2 Nähmaschinen Schnellnäher     Kosten ca.   4.400 € 
Zuschneidemaschine       Kosten ca.           700 € 
 
Gesamtinvestition:        ca.   5.100 € 
 
 
Für die Jugendhilfe Köln e.V.: 
 
1 Ford Transit Pritschenwagen     Kosten ca. 30.000 € 
 
Gesamtinvestition:        ca. 30.000 € 
 
 
Für die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH: 
 
Kleinmaschinen, 22 Stück 
Garten- und Landschaftsbau      Kosten ca. 20.300 € 
(z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) 
 
Gesamtinvestition:        ca. 20.300 € 
 
 
Für die Ökobau gGmbH: 
 
Kleinmaschinen, 7 Stück      Kosten ca.   5.200 € 
(EP zwischen ca. 480 Euro und 2.400 Euro) 
 
Gesamtinvestition:        ca.    5.200 € 
 
 
Gesamter geplanter Umfang der Investitionen aller Beschäftigungsträger ca. 121.000 € 
 
Die Ausschreibung und Beschaffung der geplanten Investitionen werden durch das Amt für Wir t-
schaftsförderung gemäß der gültigen Fassung der Richtlinien für die Vergabe nach der Verdingung s-
ordnung für Leistungen (VOL) und der Dienstanweisung für die Erstel lung der Anlagenrechnung bei 
der Stadt Köln vorgenommen. 
Die Investitionsgüter verbleiben im Eigentum der Stadt Köln und werden den entsprechenden Stad t-
verschönerungsträgern per Leihvertrag unentgeltlich übergeben. Alle laufenden Kosten des Betriebs 
sind von den Beschäftigungsträgern zu leisten, so dass der Stadt Köln keine Folgekosten nach der 
Beschaffung der Investitionen entstehen. 
Die entsprechenden Finanzmittel stehen auf der Finanzposition 8000.578.3100.3 (Investitionen 
Stadtverschönerungsprogramm) im investiven Haushalt zur Verfügung. 
 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Die Anträge der Beschäftigungsträger gingen in diesem Jahr verspätet ein (u.a. wegen Abschaffung 
der geringfügigen Wirtschaftsgüter und daraus resultierenden neuen Vorgaben für investive Beschaf-
fungen), so dass die anschließende Prüfung der Anträge und des Bedarfs sich ebenfalls verzögerte

4 
und so eine Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich war. 
 
Die Mittel für 2018 sollen noch in 2018 gebunden werden, in dem ein Großteil der Beschaffungen 
noch in 2018 auf den Weg gebracht wird (Beschaffung aus Rahmenverträgen).

Zustimmung-14-Bedarfsprüfung

955 Zeichen

„—————

14 26.11.2018
141/1

80

Stadtverschönerungsprogramm ’

Beschaffung eines Ford Transits für die Jugendhilfe Köln durch 80- Amt für Wirt-
schaftsförderung

Voraussichtliche Auftragssumme: € 29.988,- € brutto / 25.200,- € netto
RPA-Nr.141/13/08/18

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 15.11.2018 (hier eingegangen am 22.11.2018) legten Sie das Ergebnis
Ihrer. Bedarfsprüfung für die Ersatzbeschaffung eines Ford Transits für die Jugendhilfe Köln

‘ zur Stellungnahme vor. Diese Fahrzeugbeschaffung ist Teil einer gesamten Beschaffung von

Investitionsgütern (121.000,- €) für die Beschäftigungsträger, die in der Sitzung des Wirt-
schaftsausschusses am 06.12.2018 behandelt werden soll. Die restlichen Anschaffungen
unterschreiten die Vorlagegrenze des Rechnungsprüfungsamtes, so dass keine Stellung-
nahmen erforderlich sind.

Es besteht gegen den von Ihnen beschriebenen Ersatz des Fords keine Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

/ /

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3770/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.11.2018
Erstellt
15.11.2018 11:18