3770/2018
Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/804 Vorlagen-Nummer 3770/2018 Freigabedatum 29.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms Beschlussorgan Wirtschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Beschaffung von Investitionsgütern für die Beschäftigungs- träger des Stadtverschönerungsprogramms in Höhe von 121.000 Euro Wirtschaftsausschuss 06.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 121.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 30.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Gemäß Ziffer 4.3.1.4 der Arbeitsanweisung zur Durchführung des Stadtverschönerungsprogramms (analog Ziffer 4.3.4 der neuen mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmten Fassung der „R ah- menbedingungen und Förderrichtlinie zur Durchführung des Stadtverschönerungsprogramms) we r- den für die Stadtverschönerungsträger auf deren Antrag aus der Finanzposition 8000.578.3100.3 des investiven Haushalts Investitionsgüter wie Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte bewilligt und beschafft. Hierdurch soll auf den Übungsbaustellen des Stadtverschönerungsprogramms sichergestellt werden, dass die Teilnehmenden mit Maschinen, Geräten und Fahrzeugen auf einem technisch neuen Stand qualifiziert und beschäftigt werden, der für die Vermittlung in eine Ausbildung oder Beschäftigung aus- reichend geeignet ist. Im Rahmen des Landesförderprogramms Gute Schule 2020 sind die Beschäft i- gungsträger zudem in vollem Umfang ausgelastet und benötigen für die Erfüllung der Aufträge zu- sätzliche Maschinen bzw. Ersatz von defekten oder veralteten Maschinen. Für folgende beantragte Investitionsgüter hat das Amt für Wirtschaftsförderung eine Bedarfsprüfung gemäß der aktuellen Bedarfsprüfungsrichtlinie der Stadt Köln vorgenommen: Für den Ehrenfelder Verein für Arbeit und Berufsförderung gGmbH: Kleinmaschinen, 20 Stück Kosten ca. 30.000 € (EP zwischen ca. 480 Euro und 6.000 Euro) Gesamtinvestition: ca. 30.000 € Für den Internationalen Bund, IB West gGmbH: Kleinmaschinen, 27 Stück Garten- und Landschaftsbau Kosten ca. 22.000 € 3 (z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) Maler (z.B. Schleifmaschine, Staubsauger) Kosten ca. 8.000 € Gesamtinvestition: ca. 30.000 € Für die Zug um Zug Beschäftigung und Qualifizierung gGmbH: 2 Nähmaschinen Schnellnäher Kosten ca. 4.400 € Zuschneidemaschine Kosten ca. 700 € Gesamtinvestition: ca. 5.100 € Für die Jugendhilfe Köln e.V.: 1 Ford Transit Pritschenwagen Kosten ca. 30.000 € Gesamtinvestition: ca. 30.000 € Für die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH: Kleinmaschinen, 22 Stück Garten- und Landschaftsbau Kosten ca. 20.300 € (z.B. Motorsägen, Rasenmäher, Freischneider) Gesamtinvestition: ca. 20.300 € Für die Ökobau gGmbH: Kleinmaschinen, 7 Stück Kosten ca. 5.200 € (EP zwischen ca. 480 Euro und 2.400 Euro) Gesamtinvestition: ca. 5.200 € Gesamter geplanter Umfang der Investitionen aller Beschäftigungsträger ca. 121.000 € Die Ausschreibung und Beschaffung der geplanten Investitionen werden durch das Amt für Wir t- schaftsförderung gemäß der gültigen Fassung der Richtlinien für die Vergabe nach der Verdingung s- ordnung für Leistungen (VOL) und der Dienstanweisung für die Erstel lung der Anlagenrechnung bei der Stadt Köln vorgenommen. Die Investitionsgüter verbleiben im Eigentum der Stadt Köln und werden den entsprechenden Stad t- verschönerungsträgern per Leihvertrag unentgeltlich übergeben. Alle laufenden Kosten des Betriebs sind von den Beschäftigungsträgern zu leisten, so dass der Stadt Köln keine Folgekosten nach der Beschaffung der Investitionen entstehen. Die entsprechenden Finanzmittel stehen auf der Finanzposition 8000.578.3100.3 (Investitionen Stadtverschönerungsprogramm) im investiven Haushalt zur Verfügung. Begründung für die Dringlichkeit: Die Anträge der Beschäftigungsträger gingen in diesem Jahr verspätet ein (u.a. wegen Abschaffung der geringfügigen Wirtschaftsgüter und daraus resultierenden neuen Vorgaben für investive Beschaf- fungen), so dass die anschließende Prüfung der Anträge und des Bedarfs sich ebenfalls verzögerte 4 und so eine Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich war. Die Mittel für 2018 sollen noch in 2018 gebunden werden, in dem ein Großteil der Beschaffungen noch in 2018 auf den Weg gebracht wird (Beschaffung aus Rahmenverträgen).
Zustimmung-14-Bedarfsprüfung
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„————— 14 26.11.2018 141/1 80 Stadtverschönerungsprogramm ’ Beschaffung eines Ford Transits für die Jugendhilfe Köln durch 80- Amt für Wirt- schaftsförderung Voraussichtliche Auftragssumme: € 29.988,- € brutto / 25.200,- € netto RPA-Nr.141/13/08/18 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 15.11.2018 (hier eingegangen am 22.11.2018) legten Sie das Ergebnis Ihrer. Bedarfsprüfung für die Ersatzbeschaffung eines Ford Transits für die Jugendhilfe Köln ‘ zur Stellungnahme vor. Diese Fahrzeugbeschaffung ist Teil einer gesamten Beschaffung von Investitionsgütern (121.000,- €) für die Beschäftigungsträger, die in der Sitzung des Wirt- schaftsausschusses am 06.12.2018 behandelt werden soll. Die restlichen Anschaffungen unterschreiten die Vorlagegrenze des Rechnungsprüfungsamtes, so dass keine Stellung- nahmen erforderlich sind. Es besteht gegen den von Ihnen beschriebenen Ersatz des Fords keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen / /
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3770/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.11.2018
- Erstellt
- 15.11.2018 11:18