Mandari Insight

V/0392/2022

Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 - Entwurf zur öffentlichen Auslegung

Vorlagen 08.07.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 01.09.2022, TOP 6.1

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0392-2022-Anlage-1-Begruendung

· application/pdf

Ansehen

V-0392-2022-Anlage-2-Planzeichnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

3092 Zeichen

V/0392/2022
V/0392/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375: Gievenbeck – T oppheide
(Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg)
[Neubau Wohnquartier - Fassadengestaltung]
Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung
Beratungsfolge
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
01.09.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht
Bericht:
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg /
Rüschhausweg) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Im Jahr 2021 wurde mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 375 die
planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer stadtnahen Wohnbebauung mit ergänzenden
Nutzungen (Mehrgenerationenhaus, Mütterzentrum, Jugendtreff, ambulanter Dienst, Kita) auf einer
ca. 0,8 ha großen Fläche südwestlich des Gescherwegs in Münster Gievenbeck geschaffen. Das
städtebauliche Konzept war das Ergebnis eines Qualifizierungsverfahrens. Innerhalb eines
einheitlichen Siedlungscharakters sollen Mehrfamilienhäuser in drei- bis viergeschossiger Bauweise
mit Angeboten für verschiedene Nutzergruppen entstehen.
Der Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und Ansichten ist am 08.10.2021 in Kraft
getreten.
Ziel dieser vorhabenbezogenen 3. Änderung ist – auf Antrag der Wohn- + Stadtbau GmbH als
Vorhabenträgerin - eine Anpassung der dargestellten Ansichtspläne der Baukörper 1-5 der
vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375. Die bisher beabsichtigte Gestaltung
mit Verblendsteinen soll unter Beibehaltung der Farbgebung (hell, sandsteinfarben) durch eine
Putzfassade mit Mineralwolle und hochwertigem, mineralischem Kratzputz ersetzt werden.
Aufgrund der derzeitigen politischen Lage, verbunden mit massiv gestiegenen Energie- und
Baukosten sowie Lieferengpässen, hat die Vorhabenträgerin Fassadenstudien zur Ermittlung von
Stadtplanungsamt
14.07.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Blick-Veber
T elefon:492-6141
Blick-Veber@stadt-
muenster.de
Herr Geitel
T elefon:492-6193
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0392/2022
Einsparpotenzialen durchgeführt. Da die architektonische Gestaltung des Gebäudes sich ohne
Abstriche hinsichtlich der Qualität genauso mit Putz realisieren lässt und diese Maßnahme keine
Einschränkungen der Wohnqualität mit sich bringen würde, anders als beispielsweise ein Verzicht auf
bodentiefe Fenster, wurde eine Änderung der Fassadengestaltung beantragt.
Die sonstigen Inhalte von Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der T extlichen
Festsetzungen werden aus der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375
unverändert übernommen.
Das Änderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB und den danach
geltenden Verfahrensvorschriften. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans soll
im Herbst 2022 erfolgen.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – Begründung
Anlage 2 – Planzeichnung

V-0392-2022-Anlage-1-Begruendung

7790 Zeichen

Entwurf der Begründung / Seite 1 von 4 
Begründung  
zur vorhabenbezogenen 3. Änderung  
des Bebauungsplans Nr. 375:  
Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße /  
Gescherweg / Rüschhausweg)  
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 1 
2.  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3.  Planungsinhalte ..................................................................................................................................... 2 
4.  Auswirkungen auf die Umwelt/ Umweltbericht gem. § 2a BauGB ......................................................... 2 
5.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ....................................................................... 3 
Anlage: Gegenüberstellung der geänderten Ansichten ................................................................................ 4 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Im Jahr 2021 wurde mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 375 die 
planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer stadtnahen Wohnbebauung mit ergänzen-
den Nutzungen (Mehrgenerationenhaus, Mütterzentrum, Jugendtreff, ambulanter Dienst, Kita) 
auf einer ca. 0,8  ha großen Fläche südwestlich des Gescherwegs in Münster Gievenbeck ge-
schaffen. Das städtebauliche Konzept war das Ergebnis eines Qualifizierungsverfahrens. Inner-
halb eines einheitlichen Siedlungscharakters sollen Mehrfamilienhäuser in drei- bis viergeschos-
siger Bauweise mit Angeboten für verschiedene Nutzergruppen entstehen. 
Der Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und Ansichten ist am 08.10.2021 in 
Kraft getreten. 
Aufgrund der aktuellen politischen Situation (Ukraine Krieg) und der dadurch erneut massiv ge-
stiegenen Energie- und Baukosten verbunden mit Lieferengpässen, hat die Vorhabenträ gerin 
nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes im Rahmen der Ausführungsplanung Fassadenstudien 
durchgeführt. Ziel war es, Einsparpotenziale zu generieren, ohne dabei in die architektonische 
Gestaltung einzugreifen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die gewünschte Anmutung und 
Farbigkeit auch mit einer mineralischen Putzfassade erzielt werden kann. Das Gebäudeensemble 
zeichnet sich durch Baukörpermodellierungen mit Rückstaffelungen in den oberen Geschossen 
und durch eine klare Gliederung der Fassaden aus. Diese architektonische Gestaltung lässt sich 
ebenso mit Putz realisieren. Alternativ untersuchte, weniger effektive Einsparmöglichkeiten, wie 
z. B. der Verzicht auf bodentiefe Fenster oder das Einfügen von Kämpfern, würden Einschrän-
kungen der Wohnqualität mit sich bringen und wären gleichzeitig schwerwiegendere Eingriffe in 
die architektonische Gestaltung. 
Auf Grundlage der durchgeführten Fassadenstudie soll die bisher beabsichtigte Gestaltung mit 
Verblendsteinen unter Beibehaltung der Farbgebung (hell, sandsteinfarben) durch eine Putzfas-
sade mit Mineralwolle und hochwertigem, mineralischem Kratzputz ersetzt werden.  
Ziel dieser Änderung ist es daher, die Ansichten auf der Planzeichnung entsprechend anzupas-
sen und durch Farbspektren zu ergänzen, die die zukünftige Farbgebung definieren und sichern. 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0392/2022

Bebauungsplan Nr. 375 –vorhabenbezogenen 3. Änderung 
Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) 
 
Entwurf der Begründung / Seite 2 von 4 
Die übrigen Festsetzungen der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 375 
werden durch die vorliegende Änderung nicht berührt und haben unverändert Bestand. 
Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.  375 „Gievenbeck – Toppheide 
(Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg)“ erfolgt im vereinfachten Verfahren auf der 
Grundlage des § 13 BauGB und den danach geltenden Verfahrensvorschriften. 
2.  Geltungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans um-
fasst das bisherige Plangebiet der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 375, liegt nordwestlich der Innenstadt im Stadtteil Gievenbeck und umfasst ca. 0,8 ha. Inner-
halb des Plangebiets liegt das Grundstück  Gemarkung Münster, Flur 60, Flurstück 284 (teil-
weise). 
3.  Planungsinhalte 
Die Ansichten der Baukörper 1 -5 werden im Rahmen dieser Änderung angepasst. Die bisher 
geplante Gestaltung mit Verblendsteinen wird unter Beibehaltung der Farbgebung durch eine 
Putzfassade ersetzt. Die geplante Farbigkeit wird in den Ansichten abgebildet und durch ein 
ebenfalls dargestelltes Farbspektrum (hell, sandsteinfarben) definiert. Die einzelnen Baukörper 
sollen in einem Farbton mit hellen, abgesetzten Fensterfaschen realisiert werden. Eine Farbton-
Nuancierung der Häuser untereinander innerhalb des Farbspektrums wird im Rahmen der Putz-
bemusterungen untersucht. 
Die geplante Fassadengestaltung greift die Materialität und Farbgebung des Bestandes auf und 
fügt sich harmonisch in das sowohl durch Putz als auch durch Klinker geprägte städtebauliche 
Umfeld ein. Südlich und südöstlich angrenzend bestehen Mehrfamilienhäuser sowie Studenten-
wohnanlagen mit hellen Putzfassaden (creme, hellgrau), nördlich stehen hauptsächlich rote Klin-
kerbauten. Das abzubrechende Bestandsgebäude auf dem Grundstück ist ebenfalls durch eine 
helle Putzfassade (beige) geprägt.  
4.  Auswirkungen auf die Umwelt/ Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzun-
gen nicht verändert. Es erfolgt lediglich ein Wechsel der Fassadenmaterialität von Klinker zu Putz. 
Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungsplans weiterhin Rechnung getragen.  
Gegenüber der bisherigen Rechtslage erfolgen durch die Änderung des Bebauungsplans keine 
zusätzlichen Eingriffe in Natur und Umwelt. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind 
deshalb nicht zu erwarten. Es sind somit auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Belange 
des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere 
der Schutzgüter des §  1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Bebauungsplanände-
rung beeinträchtigt werden. Von einem Umweltbericht wird entsprechend § 13 BauGB abgese-
hen.

Bebauungsplan Nr. 375 –vorhabenbezogenen 3. Änderung 
Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) 
 
Entwurf der Begründung / Seite 3 von 4 
5.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans dient der Anpassung der Ansichten. 
Insofern berührt diese inhaltlich nicht die Fragestellungen und Prüfroutinen im Zusammenhang 
mit dem städtischen „Handlungskonzept Demographie“.  
Die Verwirklichung der Bebauungsplanänderung wirkt sich zudem nicht auf die persönlichen Le-
bensumstände der an das Plangebiet angrenzend lebenden und arbeitenden Menschen aus. An-
haltspunkte, die auf eine besondere (negative) Betroffenheit hindeuten, sind nicht ersichtlich. 
Die Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als Anlage 
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 375: Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüsch-
hausweg). 
Münster, den  
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

Bebauungsplan Nr. 375 –vorhabenbezogenen 3. Änderung 
Gievenbeck – Toppheide (Hensenstraße / Gescherweg / Rüschhausweg) 
 
Entwurf der Begründung / Seite 4 von 4 
Anlage: Gegenüberstellung der geänderten Ansichten 
Stand: Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 375  
(Rechtskraft: 08.10.2021) 
 
Stand: Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 375  
(Entwurf: 21.06.2022)

V-0392-2022-Anlage-2-Planzeichnung

11943 Zeichen

Gescherweg
5,5
87 a
I
57
59
89
I
65
63
91
107
V
99
II
I
87 b
121
III
90
119
125
87
109
I
97
101
111
123
105
127
84 a
103
93
VI
61
II
II
95
II
113
IVII
III
II
IV
III
II
II
IV
III
II
IV
III
II
III
II
II
III
II
B 1
B 2
B 3
B 5
B 4
TGa
GF
AE
GF
AE
MuM
BH max.85,50 m ü. NHN
BH max.85,50 m ü. NHN
BH max.85,50 m ü. NHN
BH max.85,50 m ü. NHN
BH max.82,50 m ü. NHN
BH max.83,70 m ü. NHN
WA 2
0,4
0,8
BH ma
x.
80,40 m ü
. NHN
o
WA 1
0,45
o
1,2
Gescherweg
85
90
108
109
82
284
KD=72.50
KD=72.56
KD=72.48
KD=72.51
KD=72.38
KD=72.39
KD=72.35
KD=72.35
KD=72.27
KD=72.27
72.03
72.03
71.97
72.07
KD=72.45
72.51
72.52
72.48
1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
1.1 Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird als Allgemeines 
Wohngebiet festgesetzt. Die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 - 5 BauNVO (Betriebe 
des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) sind 
nicht Bestandteil des Vorhabenbezogen Bebauungsplanes. 
Vorhaben im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind nur dann zulässig, 
wenn es sich um ein Vorhaben handelt, zu dessen Durchführung sich die Vorhabenträgerin im 
Durchführungsvertrag verpflichtet hat (§ 12 Abs. 3a BauGB). 
1.2 Die maximal zulässige Baukörperhöhe ist in den verschiedenen Teilen des Plangebietes in 
Meter über Normalhöhenull (NHN) festgesetzt. 
1.3 Die Höhe des Fertigfußbodens im Erdgeschoss (OKFF) darf im WA 1 bei den Baukörpern B 1 
bis B 5 eine Höhe von 72,74 m ü. NHN (Normalhöhennull); bei dem Baukörper MuM eine Höhe 
von 72,72 m ü. NHN sowie bei dem Baukörper im WA 2 eine Höhe von 72,78 m. ü. NHN nicht 
unterschreiten. (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).
1.4 Eine Überschreitung der zulässigen Baukörperhöhen für technisch erforderliche, 
untergeordnete Bauteile (z.B. Schornsteine, Masten, technische Aufbauten für Aufzüge) sowie 
für bauliche Anlagen für Solaranlagen kann ausnahmsweise um bis zu 1,50 m zugelassen 
werden. Die technische Erforderlichkeit ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 6 BauNVO).
1.5 In dem mit WA 1 gekennzeichneten Allgemeinen Wohngebiet ist die nach § 19 Abs. 4 BauNVO 
zulässige Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl (GRZ) für bauliche Anlagen 
unterhalb der Geländeoberfläche, Wegeverbindungen und Nebenanlagen bis zu einer GRZ von 
0,8 zulässig.
1.6 Innerhalb des Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist die Errichtung von 
Tiefgaragen nur innerhalb der mit „TGa“ festgesetzten Fläche zulässig 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 
1.7 Die Fläche GF AE ist mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anlieger und der 
Erschließungsträger zu belasten (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB). 
1.8 Außerhalb der überbaubaren Flächen sowie der Flächen für die Erschließung und Flächen für 
Terrassen und sonstigen Nebenanlagen sind die Decken der festgesetzten Tiefgaragen „TGa“ 
mit einem Regelaufbau mit einer Aufbauhöhe von mind. 60 cm zu überdecken und dauerhaft 
zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 
1.9 Im Geltungsbereich der vorhabenbezogenen 2. Änderung sind die Dachflächen mit Ausnahme 
der Dachterrassen und notwendigen Rettungswege mit einer standortgerechten Vegetation 
e
xtensiv zu begrünen und als begrünte Fläche zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB).
1.10 Die mit einem Erhaltungsgebot belegten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist 
durch Neuanpflanzungen mit heimischen standortgerechten Gehölzen zu ersetzen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a, 25b BauGB).
1.11 Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen der 
vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen der geplanten 
Baukörper sind auf der Grundlage der Ansichtspläne zu gestalten. 
2 Hinweise
2.1 Durchführungsvertrag - Städtebaulicher Vertrag 
Zur Realisierung des Vorhabens werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen 
zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin abgeschlossen (Durchführungsvertrag).
2.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum 
„Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen 
werden.
2.3 Denkmalschutz
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können 
jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmäler entdeckt 
werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist 
unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die 
Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).
2.4 Kampfmittel
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Sollten während der 
Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen 
und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen.  
2.5 Altlasten 
Für den Planbereich sind Bodenbelastungen bekannt. Sollten sich bei den Bauarbeiten 
Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich die Untere 
Bodenschutzbehörde oder das Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu informieren.
2.6 Artenschutz
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten, 
d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. Sind in den zur Fällung 
vorgesehenen Gehölzen Spalten oder Höhlen vorhanden, um Quartiere von Fledermäusen zu 
beherbergen, sind die entsprechenden Bäume kurz vor der Fällung durch einen geeigneten 
Fachmann auf einen Besatz mit Fledermäusen hin zu kontrollieren.
Abbrucharbeiten können nur im Zeitraum vom 01.08.-15.11. eines Jahres und unter Aufsicht 
und Begleitung einer ökologischen Baubegleitung durchgeführt werden. Im Vorfeld der 
Abbrucharbeiten ist mittels Detektorerfassung die genaue Lage von Fledermausquartieren zum 
Abbruchzeitpunkt zu erfassen. Die Öffnung des Daches ist zunächst in Handarbeit und ohne 
den Einsatz schwerer Maschinen vorzunehmen. Vorhandene Hohlräume dürfen nicht 
komprimiert werden.
Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) für die Zwergfledermaus sind 
insgesamt mindestens 15 für die Art geeignete Quartierhilfen im lokalen Umfeld des zum 
Umbau vorgesehenen Gebäudes (ca. 1 km Radius) fachgerecht zu errichten. Es sind für 
Wochenstubenverbände geeignete Großraumquartiere zu verwenden. Mindestens sechs der 
Quartierhilfen (zwei pro Standort) haben eine Eignung als Ganzjahresquartier aufzuweisen. Die 
Quartierhilfen sind zur Verbesserung der Funktionalität der Maßnahme auf drei Standorte mit 
jeweils fünf Quartierhilfen zu verteilen.
Bebauungsplan Nr. 375 - 3. Änd. 
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Münster
1 : 500 (Planzeichnung)
60 Bebauungsplan Nr. 375
Gievenbeck - Toppheide
Hensenstraße/ Gescherweg/ 
Rüschhausweg
Vorhabenbezogene 3. Änderung 
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Planverfasser: Vorhabenträger:
Bauliche Gestaltung:
.  d esta d tp l a n e r@wo l te rsp a rtn e r
Da ru p e r  S tra ß e    1 5 D - 4 8 6 5 3    Co e sfe l d
T e l e fo n    0 2 5 4 1    9 4 0 8  - 0 F a x    9 4 0 8  - 1 0 0
S ta d tp l a n e r WP ar tnerWo lter sP
G m b H
. destadtplaner@wolterspartner
Daruper  Straße   15 D - 48653   Coesfeld
T elefon   02541   9408 - 0 Fax   9408 - 100
Stadtplaner WP artnerWoltersP
GmbH
Zeichenerklärung
Festsetzungen des Bebauungsplans
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung
(Stellplätze, Fahrbahn, Grundstücke, Gebäude)
Baukörper 1
Baukörper 2
Baukörper 3
Baukörper 4
Baukörper 5
MuM
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Bestandsangaben
Vermessungspunkt in Meter über NHN 
Kanaldeckel in Meter über NHN
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baumkrone
Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Wirtschaftsgebäude
Öffentliche Gebäude
I
1
0
KD 72,45
72,25
Baum
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Überbaubare Grundstücksflächen
Art der baulichen Nutzung
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl0,4
Zahl der Vollgeschosse als HöchstmaßIV
Geschossflächenzahl
B
aukörperhöhen als Höchstmaß in 
Meter (m) über Normalhöhennull
BH max. =
8
5,50 m ü. NHN
Allgemeine WohngebieteWA1-2
1
,2
Baugrenze
Bauweise
offene Bauweiseo
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen
F
lächen für TiefgaragenTGa
Zu- und Abfahrt Tiefgarage
Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, 
zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A,
der Erschließungsträger E
GF
A
E
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
B
epflanzungen sowie von Gewässern
Bäume
Fernwärme - BHKW
Kennzeichnungen
Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
(Altlasten)
Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung ist gemäß §§ 2 
und 10  i. V. m. §§ 12 und 13 und §§ 7 und 41 GO NRW durch den 
Rat der Stadt Münster am ____________ als Satzung beschlossen 
worden. 
Münster, __________ 
_______________ _______________
Oberbürgermeister Schriftführer 
Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung ist gemäß § 10 
BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster 
Nr. ____ vom ____________ in Kraft getreten. 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
_______________
Brinkheetker
Diese vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung  hat gemäß 
§ 3 (2) BauGB vom __________ bis zum __________ öffentlich
ausgelegen. 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
_______________
Brinkheetker
Für die städtebauliche Planung. 
Münster, __________ __________ 
_______________ _______________
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen 
Stadtbaurat Amtsleiter 
Vorhaben- und Erschließungsplan M 1:500 
Ansichten M 1:500
Wiencke Architekten PartGmbB
Wallgäßchen 4
01097 Dresden
Wohn + Stadtbau
Steinfurter Straße 60
48149 Münster
Bauliche Gestaltung
Freianlagen: nts Ingennieurgesellschaft mbH
Hansestraße 63
48165 Münster
Vorhaben- und Erschließungsplan
B 1-5 Baukörper
MuM Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum
F
lächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen
Ver- und Entsorgung
Elektrizität
Abbruch Gebäude
Rechtsgrundlagen:
• Baugesetzbuch (BauGB)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.April 2022 (BGBI. I S. 674)
• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)  in der Fassung der Bekannt-
machung vom 21.November 2017 (BGBl. I S. 3786), ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021
(BGBl. I S. 1802).
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. 1086).
• Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666),  zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490).
Farbspektrum Putzfassaden Baukörper 1 - 5
Offenlegungsentwurf
Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 ist eine Änderung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 375 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Inhalt der Änderung sind die dargestellten Ansichtspläne
(Baukörper 1-5) des Vorhabens. Die Planzeichnung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Textlichen Festsetzungen sind aus 
dem Plan der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 übernommen
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
_______________
Brinkheetker
(Änderung der vorhabenbezogenen 2. Änderung)
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0392/2022

Anlage A

1149 Zeichen

Anlage A zur V/0392/2022
Kurzüberblick
Der Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375 soll öffentlich
ausgelegt werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel dieser vorhabenbezogenen 3. Änderung ist eine Anpassung der dargestellten Ansichtspläne
der Baukörper 1-5 der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 375. Die bisher
beabsichtigte Gestaltung mit Verblendsteinen soll unter Beibehaltung der Farbgebung (hell,
sandsteinfarben) durch eine Putzfassade mit Mineralwolle und hochwertigem, mineralischem
Kratzputz ersetzt werden.
Finanzierung
Durch die öffentliche Auslegung der Planzeichnung entstehen der Stadt Münster keine Kosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans dient der Anpassung der
Gebäudeansichten. Weitere Aspekte des bestehenden Planungsrechts werden nicht berührt.

Beratungsverlauf (2)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.09.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hensenstraße
  • Hansestraße 63
  • Gescherweg 5
  • Rüschhausweg
  • Albersloher Weg 33
  • Steinfurter Straße 60

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0392/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.07.2022
Erstellt
28.06.2022 09:55