1805/2020
Belieferung eines Rewe-Marktes an der Venloer Straße 310
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3120 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer 1805/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Belieferung eines Rewe-Marktes an der Venloer Straße 310 hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 03.02.2020, TOP 7.4 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1.) Wann ist mit der ausweislich des Filmberichts für 2019 zugesagten Information zu rechnen? 2.) Zu welchem Ergebnis ist die Verwaltung bei ihrer Prüfung einer möglichen Belieferung des Rewe-Marktes von der Venloer Straße aus kommend über die Philippstraße gekommen? 3.) Was sind gegebenenfalls die Gründe für dieses Ergebnis? 4.) Wann ist gegebenenfalls mit entsprechenden Planungen für den notwendigen Straßenumbau in der Philippstraße zu rechnen? 5.) Ist damit zu rechnen, dass der Straßenumbau schon vor Eröffnung des Rewe Marktes realisiert ist?“ Antwort der Verwaltung: Seitens der Verwaltung wurde, wie zugesagt, geprüft, ob es möglich und vertretbar ist, die Philipp- straße zwischen Venloer Straße und REWE-Ladezonen, im Fall „Anfahrt der REWE-Ladezonen“ im Zweirichtungsbetrieb zu betreiben. Voraussetzung für diesen Betrieb ist, dass die Straße im Misch- profil ausgebaut wird. Das bedeutet, es würde keine ausgewiesenen Gehbereiche mehr geben, da im Begegnungsfall Lkw/Lkw der gesamte 7,50 m breite Straßenquerschnitt in Anspruch genommen wer- den müsste. In einem solchen Fall wäre das Befahren auch nur möglich, in dem alle Fahrzeuge ihre Spiegel einklappen. Die zwischen den Fahrzeugen und den Gebäuden verbleibenden Breiten redu- zieren sich bis auf minimal 10 cm. Im Ergebnis ist daher ein solcher Betrieb nicht verkehrssicher mög- lich und erfüllt die Mindestanforderungen nicht. Eine solche Lösung ist somit aus Verkehrssicher- heitsgründen nicht realisierbar. Die Verwaltung prüft und verhandelt mit Vertreterinnen und Vertreter von REWE zwei weitere Lö- sungsansätze: - Möglicherweise ist das Beliefern des Marktes mit kleineren Fahrzeugen (z.B. Sprintern) möglich. In diesem Fall scheint der Verwaltung die Anfahrt der Ladezone durch das Quartier, wie ursprünglich geplant verträglich. 2 - Darüber hinaus wird geprüft, ob das ausnahmsweise Anfahren der Ladezone mit breiten LKW von der Venloer Straße aus technisch realisierbar, verkehrssicher möglich und finanzierbar ist. Z. B. könn- te das möglich werden, indem während der Anfahrt der Ladezone von der Venloer Straße aus die Zufahrt von der Stammstraße in die Philippstraße für alle Anderen kurzzeitig per Signalanlage ge- sperrt wird. Damit viele Fahrzeuge dann nicht auf der Stammstraße warten müssen sollte die heutige Baustellenverkehrsführung beibehalten werden. Damit könnte die Ausfahrt über Stammstraße, Wah- lenstraße zur Venloer Straße auch bei gesperrter Philippstraße sichergestellt werden. Die Verwaltung wird kurzfristig über die Prüfergebnisse und das weitere Vorgehen informieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Venloer Straße 310
- Philippstraße
- Stammstraße
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 1805/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.06.2020
- Erstellt
- 10.06.2020 11:31