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AFO/0004/2025

Emsbrücke "Alte Schifffahrt" Gelmer

Anfrage in der BV Ost 19.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 13.05.2025, TOP 5.1

Stellungnahme Amt 66

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Originalanfrage der CDU-Fraktion

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Stellungnahme Amt 66

3071 Zeichen

66.51.0112 04.04.2025
Herr Wienker 6575

dt Münster
2 & Bürger- und Aaissarvice
Bezirksverwaltung Ost

0 9. April 2025

Bezirksverwaltung Münster-Ost
über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Anfrage der Ifd Nr. AFO/0004/2025 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
Ost vom 17.03.2025
„Emsbrücke Alte Schifffahrt über die Ems in Gelmer“

Die Brücke „Alte Schifffahrt" (K 45) über die Ems ist seit dem 21.02.2025 für Fahrzeuge über
3,5 Tonnen gesperrt. Der Grund für die Sperrung für Lastwagen und landwirtschaftlichen Ver-
kehr ist eine mangelnde dauerhafte Tragfähigkeit‘der Brücke. Für Autos bleibt sie weiter be-
fahrbar. Begleitend zur Sperrung hat das Amt für Mobilität und Tiefbau eine Pressemeldung
zur Verfügung gestellt. :

Die mangelnde Tragfähigkeit wurde im Zuge einer Nachrechnung festgestellt. Mithilfe einer
durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführten Richtlinie
sollte die Belastbarkeit der Brücke aus dem Jahr 1950 für die, seit dem Bau der Brücke immer
schwereren Fahrzeuggewichte und dem allgemein zunehmenden Verkehrsbelastungen nach-
gewiesen werden. im Zuge dieser Nachrechnungen wurden Abweichungen zwischen dem Be-
standsbauwerk und den rechnerischen Ansätzen festgestellt.

Der bauliche Zustand der Brücke ist altersentsprechend und als ausreichend zu bezeichnen.
Kurz- bis mittelfristig wären Instandsetzungsarbeiten erforderlich, wenn nicht die aktuelle
Nachrechnung eine Neubewertung der Brückensubstanz erforderlich machen würde.

Zu 1)
Die Brücke liegt auf der Kreisgrenze und befindet sich in geteilter Baulast. Baulastträger und
Verkehrssicherunigspflichtige sind der Kreis Steinfurt und die Stadt Münster jeweils zu 50 %.

Zu 2)

Die Nachrechnung der Brücke und die Überprüfung der Nachrechnung durch einen Prüfinge-
nieur sind aktuell noch nicht abgeschlossen.

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wurden vor Abschluss der Berechnungen, kurz-
fristig verkehrssichernde Maßnahmen zwingend notwendig. Das Ergebnis der Nachrechnung
wird zunächst nur die lastreduzierte neue Ist-Situation (Beschränkung auf max. 3,5 t) bestäti-
gen. . .

Aufgrund der in der Nachrechnung festgestellten und bewerteten Defizite der Brücke wird ent-
schieden, ob eine Machbarkeitsstudie im Sinne der Nachrechnungsrichtlinie beauftragt wer-
den kann. Dauer und Ergebnisse sind hier noch nicht abzusehen. Eine zeitnahe Aufhebung
der Lastbeschränkung ist unwahrscheinlich.

Zu 3)
Ob eine Aufhebung der Belastungsbegrenzung an der Bestandsbrücke, z. B. durch bauliche
Verstärkungen, möglich ist, kann aktuell nicht abgesehen werden.

28

Zu 4)

Für den Fall, dass durch eine bauliche Maßnahme die Brücke wirtschaftlich sinnvoll soweit
ertüchtigt wird, dass die Brücke für LKW wieder freigegeben werden könnte, handelt'es sich
um eine grundhafte Ertüchtigung, die bei einer Zweckbindung von 10 Jahren förderfähig ist.
Die Förderquote beträgt dann voraussichtlich 70 %.

Gez..
Gerhard Rüller
Amtsleiter

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Originalanfrage der CDU-Fraktion

1718 Zeichen

AFO/0004/2025 C D U
Emsbrücke "Alte Schifffahrt” Gelmer al

KREISVERBAND MÜNSTER E.V.
CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

Münster, 17. 03. 2025

Kürzlich wurde o. g. Emsbrücke für den Verkehr von Fahrzeugen über 3,5 t
bis auf weiteres gesperrt, ohne dass die Bevölkerung im allgemeinen und die
örtliche Landwirtschaft gezielt darüber z. B. durch Presseveröffentlichung
informiert wurden.

Recherchen ergaben, dass der Grund für die Sperrung eine mangelnde
Bausubstanz sei, die nach statischen Berechnungen eine ausreichende
Tragfähigkeit für schwere Belastungen nicht mehr gewährleistet.

Die Einschränkung der Befahrbarkeit stellt ein erhebliches Handicap speziell
für die örtlichen landwirtschaftlichen Verkehre dar.

Eine besondere Bedeutung erhält die Brücke auch im Fall einer Vollsperrung
der B481 zwischen der Ortszufahrt Gelmer und dem Anschluss der Telgter
Straße / Bockholter Berge.

Anfrage
Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:

1) Welche Verwaltung, Stadt Münster oder Kreis Steinfurt, ist für den
baulichen Zustand der Brücke und die aufzuwendenen Kosten zuständig?

2) Kann die Brücke als Ganzes erhalten bleiben bzw welche Instandsetzungs-
maßnahmen müssen für eine erneute Vollnutzung ergriffen werden?

3) Wann kann mit einer Aufhebung der Belastungsbegrenzung gerechnet
werden?

4) Können für solche Erhaltungsmaßnahmen Zuschussmittel von Land oder
Bund in Anspruch genommen werden?

Für die Fraktion

gez.
Georg Balsliemke

Kreisvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO:
Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost
Mauritzstraße 4-6 Ppost@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18

48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST

Beratungsverlauf (1)

13.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Alte Schifffahrt
  • Telgter Straße
  • Mauritzstraße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AFO/0004/2025
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
19.03.2025
Erstellt
18.03.2025 08:35