AFO/0004/2025
Emsbrücke "Alte Schifffahrt" Gelmer
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Stellungnahme Amt 66
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66.51.0112 04.04.2025 Herr Wienker 6575 dt Münster 2 & Bürger- und Aaissarvice Bezirksverwaltung Ost 0 9. April 2025 Bezirksverwaltung Münster-Ost über Herrn Stadtbaurat Denstorff Anfrage der Ifd Nr. AFO/0004/2025 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Ost vom 17.03.2025 „Emsbrücke Alte Schifffahrt über die Ems in Gelmer“ Die Brücke „Alte Schifffahrt" (K 45) über die Ems ist seit dem 21.02.2025 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt. Der Grund für die Sperrung für Lastwagen und landwirtschaftlichen Ver- kehr ist eine mangelnde dauerhafte Tragfähigkeit‘der Brücke. Für Autos bleibt sie weiter be- fahrbar. Begleitend zur Sperrung hat das Amt für Mobilität und Tiefbau eine Pressemeldung zur Verfügung gestellt. : Die mangelnde Tragfähigkeit wurde im Zuge einer Nachrechnung festgestellt. Mithilfe einer durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführten Richtlinie sollte die Belastbarkeit der Brücke aus dem Jahr 1950 für die, seit dem Bau der Brücke immer schwereren Fahrzeuggewichte und dem allgemein zunehmenden Verkehrsbelastungen nach- gewiesen werden. im Zuge dieser Nachrechnungen wurden Abweichungen zwischen dem Be- standsbauwerk und den rechnerischen Ansätzen festgestellt. Der bauliche Zustand der Brücke ist altersentsprechend und als ausreichend zu bezeichnen. Kurz- bis mittelfristig wären Instandsetzungsarbeiten erforderlich, wenn nicht die aktuelle Nachrechnung eine Neubewertung der Brückensubstanz erforderlich machen würde. Zu 1) Die Brücke liegt auf der Kreisgrenze und befindet sich in geteilter Baulast. Baulastträger und Verkehrssicherunigspflichtige sind der Kreis Steinfurt und die Stadt Münster jeweils zu 50 %. Zu 2) Die Nachrechnung der Brücke und die Überprüfung der Nachrechnung durch einen Prüfinge- nieur sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wurden vor Abschluss der Berechnungen, kurz- fristig verkehrssichernde Maßnahmen zwingend notwendig. Das Ergebnis der Nachrechnung wird zunächst nur die lastreduzierte neue Ist-Situation (Beschränkung auf max. 3,5 t) bestäti- gen. . . Aufgrund der in der Nachrechnung festgestellten und bewerteten Defizite der Brücke wird ent- schieden, ob eine Machbarkeitsstudie im Sinne der Nachrechnungsrichtlinie beauftragt wer- den kann. Dauer und Ergebnisse sind hier noch nicht abzusehen. Eine zeitnahe Aufhebung der Lastbeschränkung ist unwahrscheinlich. Zu 3) Ob eine Aufhebung der Belastungsbegrenzung an der Bestandsbrücke, z. B. durch bauliche Verstärkungen, möglich ist, kann aktuell nicht abgesehen werden. 28 Zu 4) Für den Fall, dass durch eine bauliche Maßnahme die Brücke wirtschaftlich sinnvoll soweit ertüchtigt wird, dass die Brücke für LKW wieder freigegeben werden könnte, handelt'es sich um eine grundhafte Ertüchtigung, die bei einer Zweckbindung von 10 Jahren förderfähig ist. Die Förderquote beträgt dann voraussichtlich 70 %. Gez.. Gerhard Rüller Amtsleiter C:\Users\Tuente\AppDatall.ocal\Microsoft\Windows\lNetGache\Gontent. Outlook\XFOOTATM\AFO_.0004_2025_Stellungnahme.doox
Originalanfrage der CDU-Fraktion
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AFO/0004/2025 C D U Emsbrücke "Alte Schifffahrt” Gelmer al KREISVERBAND MÜNSTER E.V. CDU-FRAKTION IN DER BV-OST Münster, 17. 03. 2025 Kürzlich wurde o. g. Emsbrücke für den Verkehr von Fahrzeugen über 3,5 t bis auf weiteres gesperrt, ohne dass die Bevölkerung im allgemeinen und die örtliche Landwirtschaft gezielt darüber z. B. durch Presseveröffentlichung informiert wurden. Recherchen ergaben, dass der Grund für die Sperrung eine mangelnde Bausubstanz sei, die nach statischen Berechnungen eine ausreichende Tragfähigkeit für schwere Belastungen nicht mehr gewährleistet. Die Einschränkung der Befahrbarkeit stellt ein erhebliches Handicap speziell für die örtlichen landwirtschaftlichen Verkehre dar. Eine besondere Bedeutung erhält die Brücke auch im Fall einer Vollsperrung der B481 zwischen der Ortszufahrt Gelmer und dem Anschluss der Telgter Straße / Bockholter Berge. Anfrage Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen: 1) Welche Verwaltung, Stadt Münster oder Kreis Steinfurt, ist für den baulichen Zustand der Brücke und die aufzuwendenen Kosten zuständig? 2) Kann die Brücke als Ganzes erhalten bleiben bzw welche Instandsetzungs- maßnahmen müssen für eine erneute Vollnutzung ergriffen werden? 3) Wann kann mit einer Aufhebung der Belastungsbegrenzung gerechnet werden? 4) Können für solche Erhaltungsmaßnahmen Zuschussmittel von Land oder Bund in Anspruch genommen werden? Für die Fraktion gez. Georg Balsliemke Kreisvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO: Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost Mauritzstraße 4-6 Ppost@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADEDIMST
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Alte Schifffahrt
- Telgter Straße
- Mauritzstraße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0004/2025
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 19.03.2025
- Erstellt
- 18.03.2025 08:35