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2483/2019

Beantwortung der mündlichen Anfrage des RM Kockerbeck im Bauausschuss vom 01.07.2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 05.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2019, TOP 10.2.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/691/1 
 
Vorlagen-Nummer  05.08.2019 
 2483/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 
Bauausschuss 16.09.2019 
Gesundheitsausschuss 17.09.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 
Beantwortung der mündlichen Anfrage des RM Kockerbeck im Bauausschuss vom 01.07.2019 
hier: Frage des RM Kockerbeck zu einem Gutachten Los 5, südliche Böschung 
RM Kockerbeck greift aus der vorliegenden Beantwortung die Aussage bezüglich Los 5 (südliche 
Böschung) auf:  
 
„In Bezug auf die Böschung parallel zur Stadtautobahn B55a liegt ein Gutachten aus Ende der 90er 
Jahre vor, welches derzeit mit den aktuellen Normen und Kennwerten nachgerechnet wird, um die 
Standsicherheit, die damals bescheinigt wurde, erneut nachzuweisen“. Nach bisherigem Kenntnis-
stand habe es zu Los 5 kein Gutachten gegeben. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet das RM Kockerbeck um die Beantwortung der folgenden Frage: 
 
Wann und wie wurde dieses Gutachten gefunden und durch wen und in wessen Auftrag wurde es 
gefertigt. 
 
 
Antwort der Verwaltung zur Frage des RM Kockerbeck: 
 
Bei dem mit dem Ausdruck „Gutachten“ bezeichneten Dokument handelt es sich um einen durch die 
GSE / Engel Umwelttechnik geführten Standsicherheitsnachweis aus dem Jahr 1999. 
 
Im Zuge der Errichtung der Abfahrt Zoobrücke / B55a musste die bestehende südliche Haldenbö-
schung des Kalkbergs zurück verlegt werden. Der durch die Fa. Engel Umwelttechnik geführte 
Standsicherheitsnachweis basierte auf heute nicht nachvollziehbaren Annahmen über den Halden-
aufbau und den geotechnischen Bodenkennwerten, die in den damaligen statischen Berechnungen 
angesetzt wurden.  
Der Stadt Köln liegt kein Nachweis über eine unabhängige Prüfung dieser Berechnungsergebnisse 
durch einen Prüfingenieur vor.  
 
Durch die Weiterentwicklung der Normen entspricht die vorhandene Standsicherheitsbetrachtung aus 
1999 nicht mehr den Anforderungen an das geltende Regelwerk. 
 
Der Planer wird die südliche Haldenböschung (genannt Los 5) unter dem Aspekt der Standsicherheit 
betrachten und rechnerisch untersuchen.

2 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (5)

12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2019 Bauausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.10.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2483/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
05.08.2019
Erstellt
15.07.2019 15:30