2483/2019
Beantwortung der mündlichen Anfrage des RM Kockerbeck im Bauausschuss vom 01.07.2019
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2272 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/691/1 Vorlagen-Nummer 05.08.2019 2483/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Bauausschuss 16.09.2019 Gesundheitsausschuss 17.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Beantwortung der mündlichen Anfrage des RM Kockerbeck im Bauausschuss vom 01.07.2019 hier: Frage des RM Kockerbeck zu einem Gutachten Los 5, südliche Böschung RM Kockerbeck greift aus der vorliegenden Beantwortung die Aussage bezüglich Los 5 (südliche Böschung) auf: „In Bezug auf die Böschung parallel zur Stadtautobahn B55a liegt ein Gutachten aus Ende der 90er Jahre vor, welches derzeit mit den aktuellen Normen und Kennwerten nachgerechnet wird, um die Standsicherheit, die damals bescheinigt wurde, erneut nachzuweisen“. Nach bisherigem Kenntnis- stand habe es zu Los 5 kein Gutachten gegeben. Vor diesem Hintergrund bittet das RM Kockerbeck um die Beantwortung der folgenden Frage: Wann und wie wurde dieses Gutachten gefunden und durch wen und in wessen Auftrag wurde es gefertigt. Antwort der Verwaltung zur Frage des RM Kockerbeck: Bei dem mit dem Ausdruck „Gutachten“ bezeichneten Dokument handelt es sich um einen durch die GSE / Engel Umwelttechnik geführten Standsicherheitsnachweis aus dem Jahr 1999. Im Zuge der Errichtung der Abfahrt Zoobrücke / B55a musste die bestehende südliche Haldenbö- schung des Kalkbergs zurück verlegt werden. Der durch die Fa. Engel Umwelttechnik geführte Standsicherheitsnachweis basierte auf heute nicht nachvollziehbaren Annahmen über den Halden- aufbau und den geotechnischen Bodenkennwerten, die in den damaligen statischen Berechnungen angesetzt wurden. Der Stadt Köln liegt kein Nachweis über eine unabhängige Prüfung dieser Berechnungsergebnisse durch einen Prüfingenieur vor. Durch die Weiterentwicklung der Normen entspricht die vorhandene Standsicherheitsbetrachtung aus 1999 nicht mehr den Anforderungen an das geltende Regelwerk. Der Planer wird die südliche Haldenböschung (genannt Los 5) unter dem Aspekt der Standsicherheit betrachten und rechnerisch untersuchen. 2 Gez. Blome
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2483/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 05.08.2019
- Erstellt
- 15.07.2019 15:30