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1776/2025

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von Herrn Ladenberger (Bündnis 90/Die Grünen) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 05.05.2025 betreffend die Beantwortungsvorlage 0540/2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.06.2025, TOP 4.8

Anlage 1 - 0540-2025 Beantwortungsvorlage für ASSS am 13.3.2025

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 - 0540-2025 Beantwortungsvorlage für ASSS am 13.3.2025

4807 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer 05.03.2025 
 0540/2025  
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13 .03.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Ladenberger (Bündnis 90/Die 
Grünen) betreffend „Inklusionsbericht 2023" aus der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 23.01.2025 (Session-Nr. 3387/2024) 
Zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 23.01.2025 hat Herr 
Ladenberger zum vorgelegten Inklusionsbericht 2023 (3387/2024) nachfolgende Anfrage ge- 
stellt:  
 
1. Plant die Stadt Köln, zukünftig mehr Drittmittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen für behin- 
derte Menschen zu akquirieren?  
Antwort der Verwaltung:  
Köln steht wie kaum eine andere Stadt für Vielfalt und Chancengleichheit. Als Arbeitgebe- 
rin engagiert sich die Stadt Köln für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen auf 
vielfältige Weise. Auch durch Akquirierung von Drittmitteln. 
 
Für den zentralen Ausbildungsbereich gilt, dass für jede*n neuen Menschen mit einer 
Schwerbehinderung oder Gleichstellung, der eingestellt wird, sämtliche Fördermöglichkei- 
ten seitens der Arbeitgeberin umfassend ausgeschöpft werden. Hierzu steht der zentrale 
Ausbildungsbereich mit der Bundesagentur für Arbeit und dem LVR Inklusionsamt in regel- 
mäßigem Austausch. 
 
Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und liegen in der Hand der dezentralen Dienststel- 
len. Diesen wird das Thema Drittmittel regelmäßig durch das Personal- und Verwaltungs- 
management gespiegelt, wie zum Beispiel im Rahmen der jährlichen Abfrage für den Inklu- 
sionsbericht. Hierbei werden alle Dienststellen gebeten, die Leistungen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben aufzulisten. Dazu gehören Drittmittel zur Schaffung behindertengerechter Ar- 
beitsplätze. Damit einher gehen erneut aktualisierte Informationen zu Fördermöglichkeiten 
und Antragsverfahren. Den Beschäftigten stehen diese ebenfalls im städtischen Intranet 
zur Einsichtnahme und Download zur Verfügung. 
 
Durch den Vortrag „Fördermöglichkeiten durch das LVR-Inklusionsamt“ war das Thema 
Drittmittel fernerhin ein Schwerpunkt beim letzten städtischen Inklusionstag im Sommer 
2024. Bei dem Inklusionstag der Stadtverwaltung handelt es sich um eine stadtinterne Ver- 
anstaltung, welche sich insbesondere an Führungskräfte und mit Inklusion besonders be- 
traute Mitarbeitende richtet. Der Inklusionstag der Stadtverwaltung soll für die Belange von 
Menschen mit einer Behinderung sensibilisieren, zu relevanten Themen informieren und 
bietet die Möglichkeit zum Austausch für einen inklusiveren Arbeitsalltag.  
 
Um die Möglichkeiten künftig noch besser auszuschöpfen, ist von zentraler Stelle geplant,

2 
 
die Beratung der Dienststellen zu intensivieren.  
 
 
 
 
2. Wurden auch Aufträge an Integrationsfirmen vergeben? In welchem Umfang ist dies ge- 
schehen?  
Antwort der Verwaltung:  
Die Stadt Köln wahrt die Grundsätze der Vergabe. Als öffentliche Arbeitgeberin kommt sie 
in diesem Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Bevorzugung bestimmter Bewer- 
ber*innen nach. Sie informiert regelmäßig zu den für die Bevorzugung von Inklusionsbetrie- 
ben maßgeblichen Bestimmungen: Das neunte Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Inklusi- 
onsbetrieben Aufträge der öffentlichen Hand bevorzugt anzubieten sind (§ 224 Absatz 1 
Satz 1 und Absatz 2 mit §§ 215 bis 218 SGB IX). Der Runderlass vom 29.12.2017 spezifi- 
ziert die Möglichkeiten der Vergabe für öffentliche Auftraggeber des Landes Nordrhein-
Westfalen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Diese Bestimmungen sowie weiterführende 
Hinweise sind im Intranet der Stadtverwaltung für alle Beschäftigten einsehbar. 
 
Zur Umsetzung der bevorzugten Berücksichtigung werden den Dienststellen regelmäßig 
die aktuellen Listen der Inklusionsbetriebe in Nordrhein-Westfalen und die der bundeswei- 
ten Inklusionsbetriebe von zentraler Stelle zur Verfügung gestellt. Ferner die Listen der an- 
erkannten Werkstätten für behinderte Menschen sowie die der staatlich anerkannten Blin- 
denwerkstätten.  
 
Die Abbildung der Auftragsvolumina an Integrationsfirmen durch die Fachdienststellen 
kann aus technischen Gründen leider nicht erfolgen, da die Aufträge meist im nieder- 
schwelligen Bereich vergeben werden und daher in der Vergabe-Software nicht zwingend 
abzubilden sind. 
Die Verwaltung wird künftig weiterhin zur Bevorzugungspflicht informieren und hierfür an- 
lassbezogen werben. Beispielhaft sei erwähnt, dass der Zuschlag für das Catering im Rah- 
men des letzten Inklusionstags in 2024 an eine Integrationsfirma ging. Die positive Erfah- 
rung wurde im Rahmen der Nachbetrachtung mit anderen Bereichen geteilt. 
 
 
 
Gez. Blome

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1901 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer 10.06.2025 
 1776/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 23.06.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von Herrn Ladenberger (Bündnis 90/Die 
Grünen) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 
05.05.2025 betreffend die Beantwortungsvorlage 0540/2025 
Zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 08.05.2025 hat Herr 
Ladenberger zur Beantwortungsvorlage 0540/2025 folgende Nachfrage gestellt und bittet, 
diese im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu 
beantworten: 
 
Plant die Verwaltung, auch für die anderen Bereiche eine zentrale Bündelung der Beantra-
gung von Fördergeldern mit dem Ziel, vermehrt neue Stellen für schwerbehinderte Menschen 
zu schaffen, einzurichten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine zentrale Bündelung ist nicht geplant. Für die Beantragung von Fördermöglichkeiten für 
Nachwuchskräfte, welche nicht durch 11/Personal- und Verwaltungsmanagement betreut wer-
den, sind die jeweiligen Dienststellen, Fachdienststellen oder Eigenbetriebe eigenverantwort-
lich zuständig. 
 
Für die Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten für alle anderen Mitarbeitenden mit Behinde-
rung sind die dezentralen Personaldienststellen verantwortlich. Die jeweiligen Dienststellen 
vor Ort kennen den Bedarf, die Anforderungen sowie mögliche Umsetzungswege in ihren Ar-
beitsbereichen. 
 
Bei Klärungsbedarf steht 11/Personal- und Verwaltungsmanagement den Dienststellen zur 
Verfügung. Gleichzeitig wird regelmäßig über Fördermöglichkeiten informiert. Darüber hinaus 
bietet das LVR-Inklusionsamt spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote zu För-
dermöglichkeiten an.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1776/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.06.2025
Erstellt
02.06.2025 15:02