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1063/2018

Mitteilung zum Projektbericht Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln

Mitteilung Ausschuss 13.04.2018

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Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln - Bericht des ersten Projektjahres

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Mitteilung Projektbericht Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln

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Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln - Bericht des ersten Projektjahres

29303 Zeichen

1 
 
Cl earingstell e Migration und Gesundheit 
Köln 
Bericht d es ersten Projektjahres (Juni 2016 bis Mai 2017)  
 
1. Vorbemerkung ..................................................................................................................................... 2 
2. Struktur der Clearingstelle ................................................................................................................... 2 
3. Angebot und Clearingverfahren ........................................................................................................... 3 
4. Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation.................................................................................................. 3 
5. Evaluation ............................................................................................................................................ 4 
5.1. Methodik ....................................................................................................................................... 4 
5.2. Anzahl der Beratungen ................................................................................................................. 4 
5.3. Soziodemografische Daten ........................................................................................................... 5 
5.4. Wege in die Clearingstelle ............................................................................................................ 6 
5.5. Form der Beratung ........................................................................................................................ 6 
5.6. Kontaktanlass................................................................................................................................ 6 
5.7. Versicherungsstatus ...................................................................................................................... 6 
5.8. Identifizierte Problemlagen ........................................................................................................... 7 
5.9. Weiterleitung ................................................................................................................................. 7 
5.10. Erfolg des Clearingverfahrens .................................................................................................... 7 
6. Zusammenfassung .............................................................................................................................. 7 
6.1. Klientel und Problemlagen ............................................................................................................ 7 
6.2. Funktion der Clearingstelle und Erfolge der Beratung.................................................................. 8 
6.3. Kooperation und Vernetzung ........................................................................................................ 9 
7. Fazit und Ausblick ................................................................................................................................ 9

2 
 
1. Vorbemerkung 
Ein regelhafter Zugang zum Gesundheitssystem ist ein wesentliches Element der Integration, Gesundheit 
gleichzeitig aber auch eine wichtige Voraussetzung für Integration. Für die meisten der neu zugewanderten 
Menschen ist die medizinische Versorgung unproblematisch, dennoch haben viele Migrantinnen und Migranten 
in Deutschland keinen Zugang zu regulärer Gesundheitsversorgung. Unklarheiten und Unsicherheiten bestehen 
sowohl auf der Seite der Zuwanderer wie bei den Leistungserbringern und betreffen insbesondere den Status 
der sozialen Absicherung, den Umfang der Leistungsansprüche vor allem bei AsylbLG, Kenntnis der Strukturen 
und Angebote der Versorgung sowie rechtliche Aspekte bei medizinischer Versorgung und ungedeckte Kosten 
bei der Behandlung. 
Probleme beim Zugang zur Gesundheitsversorgung betreffen die ambulante wie auch die stationäre Versorgung 
und erst recht präventive Leistungen. Kinder und Jugendliche sind oft nur unvollständig oder gar nicht geimpft. 
Bei akuten Erkrankungen können lediglich informelle Netzwerke, karitative Versorgungsangebote oder die 
subsidiären Sprechstunden des Gesundheitsamtes in Anspruch genommen werden. Dies führt oft zu 
Verschleppung und Chronifizierung mit tiefgreifenden Konsequenzen, nicht nur für die persönliche 
Lebensführung, sondern auch für die allgemeine Integration und den Zugang zum Arbeitsmarkt. Wegen der 
unklaren Kostenübernahme bei stationären Behandlungen suchen betroffene Personen diese Versorgung oft 
erst bei extremen gesundheitlichen Problemen auf bzw. verlassen sie gegen ärztlichen Rat. Auf Seiten der 
Krankenhäuser entstehen hohe wirtschaftliche Außenstände, gleichzeitig werden trotz schwerer 
Krankheitsbilder immer wieder auch Patient*innen abgewiesen, wenn die Kostenübernahme nicht geklärt ist. 
Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS, ehemals MGEPA) initiierte 2016 in fünf 
Städten Clearingstellen als ein Modellprojekt, um Zuwanderer ohne Krankenversicherung zu beraten und ihnen 
einen Zugang zur medizinischen Regelversorgung zu eröffnen. In Köln nahm im Juni 2016 die erste Clearingstelle 
die Arbeit auf. Weitere Clearingstellen wurden in Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen und Münster eröffnet, 
jeweils in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und lokal unterschiedlichen Trägern der Migrations-
arbeit (Arbeiterwohlfahrt, Soziales Zentrum Dortmund e.V., Diakonie, Caritas, Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V.). 
 
2. Struktur d er Cl earingstell e 
In Köln wird das Projekt in Kooperation von Caritasverband für die Stadt Köln, Diakonischem Werk Köln und 
Region und Gesundheitsamt Köln realisiert. Die Clearingstelle verfügt über 2,5 Stellen, die sich drei Personen 
teilen. Neben den Arbeitsplätzen im Diakonischen Werk Köln und Region und im Caritasverband steht ein 
eigener Beratungsraum im Gesundheitsamt zur Verfügung. 
Wöchentlich finden Teambesprechungen statt, daneben nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
regelmäßig an den Teamsitzungen der Migrationsfachdienste des Caritasverbandes und der Diakonie teil. 
Zusätzlich nutzen sie eine externe Supervision. 
Begleitend trifft sich einmal monatlich ein Steuerungsgremium, das sich zusammensetzt aus einer Mitarbeiterin 
des Gesundheitsamtes und den Leitungen der Fachdienste Migration der beiden anderen Projektpartner. 
Fachlich unterstützt wird die Clearingstelle von einem Fachbeirat. Darin sind vertreten: das Jobcenter, das 
Sozialamt, die Ausländerbehörde, der Krankenhauszweckverband, der Paritätische, die AOK Rheinland und die 
DAK, zwei niedergelassene Ärztinnen, drei Vertreter der Wissenschaft (Rechtswissenschaft, 
Gesundheitsökonomie, Sozialwissenschaft) sowie die drei weiteren Träger in Köln, die städtische Zuwendungen 
für die Beratung Papierloser erhalten.  
Regelmäßig findet ein fachlicher Austausch der fünf Clearingstellen mit dem MGEPA bzw. MAGS statt.

3 
 
3. Angebot und Cl earingverfahren 
Die Beratung findet seit Juli 2016 an vier Tagen in Form offener Sprechstunden im Gesundheitsamt statt. Sie 
erfolgt auf Wunsch anonym, die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. 
Außer auf Deutsch ist Beratung in englischer, französischer, rumänischer, spanischer und italienischer Sprache 
möglich. Für weitere Sprachen werden bei Bedarf Sprachmittlerinnen und Sprachmittler hinzugezogen. 
In Einzelfällen begleiten die Beraterinnen und Berater zu Behörden oder greifen dazu auf einen Pool von 
Honorar- und ehrenamtlichen Kräften zurück. 
Im Clearingverfahren wird geprüft, ob und wie Migrantinnen und Migranten ohne Krankenversicherung oder 
mit unklarem Versicherungsstatus ein regelhafter Zugang zum Gesundheitssystem ermöglicht werden kann, ob 
Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen beispielsweise nach SGB II bestehen, ob Versicherungsschutz im 
Ausland besteht, z.B. durch eine gültige Europäische Versichertenkarte (EHIC) oder eine 
Auslandsreiseversicherung. 
Das Clearingverfahren umfasst die Klärung von Vorversicherungszeiten und Leistungsansprüchen, ob 
anderweitige Kostenträgerschaft besteht und die aufenthaltsrechtlichen Fragen. Teilweise sind mehrere 
Beratungstermine und aufwändige Recherchen im europäischen Ausland notwendig. Das gesamte Verfahren 
kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen und verlangt von den Ratsuchenden ein hohes Maß an Motivation 
und Durchhaltevermögen. 
EU-Bürger*innen, die sich schon länger in Deutschland aufhalten, erhalten Unterstützung bei der Antragstellung 
auf Leistungen nach SGB XII oder SGB II. Zur Klärung weiterer komplexer Fragestellungen nutzt die 
Clearingstelle die Erfahrungen der Migrationsfachdienste ihrer Trägerverbände. 
Bei akutem medizinischen Versorgungsbedarf kann die Beratungsstelle direkt auf die Fachdienste des 
Gesundheitsamtes zurückgreifen (Schwangerenberatung, Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit, Mobiler 
medizinischer Dienst), an die Malteser Migranten Medizin verweisen oder ein bereits bestehendes 
Ärztenetzwerk nutzen. 
Zugewanderten Menschen sind die Strukturen, Abläufe, Anlaufstellen und die Rechte auf die Inanspruchnahme 
medizinischer Versorgung auch nach längerer Aufenthaltsdauer nicht immer umfassend bekannt. Die 
Clearingstelle nimmt hier eine Lotsenfunktion wahr und unterstützt mit zielgerichteten Informationen.  
Sie ist außerdem Ansprechpartner für Arztpraxen und Krankenhäuser sowie für Institutionen, bei denen 
Zuwanderer ohne Krankenversicherungsschutz Rat suchen. 
Bei komplexen Fällen finden Fallbesprechungen mit externen Institutionen wie Krankenhäusern und Behörden 
statt. 
4. Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation  
Die Clearingstelle ist öffentlich präsent mit einer umfassend verlinkten Internetseite sowie mit einem Flyer für 
Institutionen und mehrsprachigen Handzetteln für die primäre Zielgruppe (siehe Anhang).

4 
 
http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/clearingstelle-migration-und-gesundheit-1 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/migration-und-gesundheit-clearingstelle 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/oeffnungszeiten-clearingstelle-migration-und-
gesundheit 
Über die Kommunale Gesundheitskonferenz, Sozialraumkoordinatorinnen und -koordinatoren, relevante 
Beratungsstellen und die Kölner Krankenhäuser wurde im ersten Jahr eine breite Öffentlichkeit für die Aufgaben 
und Ziele der Clearingstelle hergestellt. Weitere Kooperationsgespräche fanden u. a. mit dem Sozialamt, dem 
Jobcenter, der AOK Rheinland und der DAK statt.  
Die Clearingstelle nimmt an relevanten Arbeitskreisen teil wie dem Arbeitskreis Sozialarbeit EU-Bürger, AK 
Migration und Gesundheit, Unterarbeitskreis Nutzungskonzept Dom/Hauptbahnhof und ist vernetzt mit den 
Migrationsberatungsstellen in Köln. Enge Kooperationen bestehen mit den Institutionen, die medizinische 
Versorgung für nicht krankenversicherte Menschen anbieten wie der Malteser Migranten Medizin und den 
Anlaufstellen für Wohnungslose und Menschen mit Suchterkrankungen. 
Der Fachbeirat hat sich im ersten Projektjahr einmal getroffen.  
5. Evaluation 
5.1.  Methodik 
Die ursprüngliche Idee eines einheitlichen Dokumentationssystems für alle fünf Clearingstellen in NRW konnte 
bedauerlicherweise nicht umgesetzt werden. In der vom Ministerium eingerichteten begleitenden 
Arbeitsgruppe wurden Anfang 2017 gemeinsam Basisindikatoren festgelegt. Da die einzelnen Clearingstellen 
jedoch mit unterschiedlichen Erfassungssystematiken arbeiten und vor Ort unterschiedliche und begrenzte 
technische Ressourcen zur Verfügung stehen, war es nicht möglich, eine einheitliche statistische Infrastruktur 
einzurichten. Die Daten werden aggregiert an das Ministerium weitergeleitet. Tiefer gehende Analysen sind auf 
diese Art nicht möglich. Ebenso schwierig ist die Frage der Definition und Messbarkeit des Erfolgs. Um eindeutig 
dokumentieren zu können, ob letztlich ein Versicherungsverhältnis geklärt oder hergestellt wurde, müsste die 
Clearingstelle ein Recall-Verfahren einrichten. Dies wäre nur mit hohem Aufwand möglich und ist überdies mit 
einem niedrigschwelligen Angebot nicht vereinbar.  
Die Clearingstelle Köln entschied sich aus diesem Grund dafür, mit geringem Kostenaufwand und unter Einsatz 
von Ehrenamt eine eigene relationale Freeware-Datenbank zu erstellen. Da diese Datenbank allerdings erst 
einige Monate nach dem Projektbeginn zur Verfügung stand, konnten etwa 60 Beratungen nicht mehr 
retrospektiv erfasst werden. 
Die Auswertung dieser Daten geschieht ebenfalls mittels einer freien Statistik-Software, die weltweit im Public 
Health-Bereich zum Einsatz kommt.  
Für eine weitergehende Auswertung wird aktuell eine Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen 
angestrebt. 
5.2. Anzahl d er Beratungen 
Als eine beratene Person wurde jeweils ein Beratungsfall definiert, unabhängig davon, ob die Person selbst zur 
Beratung kam oder stellvertretend Angehörige oder Fachpersonal, z. B. in Kliniken, beraten wurde. Im 
Berichtszeitraum vom 9. Juni 2016 bis 31. Mai 2017 wurden 493 Personen beraten und 664 Beratungskontakte 
dokumentiert. Die durchschnittliche Kontaktfrequenz pro Person lag somit bei 1,35.

5 
 
 
5.3.  Soziod emografische Daten 
Alter 
 
Abb. 1 Altersverteilung (N=493) 
Angaben zum Alter lagen von 76 Prozent der Beratungsfälle vor. Das Durchschnittsalter lag bei 33 Jahren. 
Geschlecht 
252 Beratungsfälle waren weiblich und 240 männlich, in einem Fall blieb das Geschlecht unbekannt. 
Nationalität und Aufenthaltsstatus 
Beratungen erfolgten für Menschen aus insgesamt 64 Herkunftsländern. 
 
Abb. 2 Nationalitäten (N=493) 
48 Prozent der Beratungsfälle waren EU-Bürgerinnen und -Bürger. 
Insgesamt 30 Prozent waren Flüchtlinge, davon befanden sich 56 Prozent noch im Asylverfahren, 41 Prozent 
waren bereits als Flüchtlinge anerkannt. 
Weitere 12 Prozent der Beratungsfälle kamen ebenfalls aus Nicht-EU-Staaten, mit sehr unterschiedlichem 
Status, 17 Fälle waren papierlos.

6 
 
5.4. Wege in die Cl earingstell e 
Beim ersten Kontakt eines Beratungsfalles wurde dokumentiert, auf welchem Wege die Ratsuchenden den Weg 
in die Clearingstelle gefunden hatten. Bei mehr als der Hälfte der Erstkontakte (256 von 493) ließ sich keine 
Vermittlung durch Institutionen ausmachen. Es ist zu vermuten, dass informelle Netzwerke und die Mund-zu-
Mund-Propaganda in den jeweiligen Communities hier von großer Bedeutung sind. 
In 56 Fällen wurde direkt aus Fachdiensten des Gesundheitsamtes an die Clearingstelle verwiesen. Weitere 
wichtige „Überweiser“ waren Wohnheime bzw. Unterkünfte für Flüchtlinge (48). Über andere Fachdienste der 
Projektpartner kamen 44 Fälle, insgesamt 50 über verschiedene andere soziale Einrichtungen einschließlich 
Suchtberatungsstellen. 18 Ratsuchende gaben an, durch die Malteser Migranten Medizin an die Clearingstelle 
verwiesen worden zu sein. Bei 19 Fällen erfolgte die Zuweisung durch ein Krankenhaus.  
5.5. Form d er Beratung 
Beratungen von über 18-Jährigen (N=543) wurden zu 53 Prozent mit den Betroffenen selber durchgeführt, 
knapp ein Drittel (30 Prozent) mit Familienangehörigen. 17 Prozent der Beratungen fanden stellvertretend mit 
professionellen oder ehrenamtlichen Kräften statt. 
Die Hälfte der Beratungen erfolgte auf Deutsch, etwas über ein Drittel in Fremdsprachen wie rumänisch und 
englisch (34 Prozent). Bei 9 Prozent wurden private Übersetzer*innen mitgebracht, bei 38 Beratungen 
professionelle Übersetzer genutzt. Bei vier Kontakten war eine angemessene Verständigung aufgrund fehlender 
Sprachkenntnisse nicht möglich. 
5.6.  Kont akt anlass 
Die Gründe für das Aufsuchen der Clearingstelle waren vielfältig. Im Vordergrund stand neben allgemeinen 
Klärungsbedarf zur Versicherung häufig ein akuter medizinischer Versorgungsbedarf. 
Regelung Arztkosten 11 
Aufenthaltsrechtliche Probleme 42 
Regelung Krankenhauskosten 39 
akuter medizinischer Versorgungsbedarf 138 
sonstiges 53 
Versicherung klären allgemein 381 
Tab. 1 Kontaktanlass (N= 664) 
5.7.  Versicherungsst atus 
Bei 63 Prozent aller Beratungen bestand keine Krankenversicherung, in 8 Prozent war der Versicherungsstatus 
unklar.  
Bei 126 Beratungen bestand ein Versicherungsschutz gemäß SGB V oder Asylbewerberleistungs-gesetz.

7 
 
5.8. Id entifizierte Probl eml agen 
Probleme mit der Krankenversicherung 
In 74 Prozent aller Beratungen wurden Probleme mit der Krankenversicherung thematisiert. Davon bestand in 
76 Prozent allgemeiner Klärungsbedarf, seltener ging es um Familienversicherung, Gültigkeit des europäischen 
Versicherungsschutzes oder Beitragsschulden. 
Gesundheitliche Probleme 
Aktuelle gesundheitliche Probleme bestanden bei 238 Beratungsfällen (48 Prozent aller Fälle), davon hatten 30 
Personen behandlungsbedürftige psychische bzw. psychiatrische Probleme und in elf Fällen bestand eine 
Suchterkrankung. In 42 Fällen bestand eine Schwangerschaft. 
Ratsuchende mit versorgungsbedürftigen gesundheitlichen Problemen waren mit 35 Jahren etwas älter als der 
Durchschnitt, hatten häufiger einen unsicheren Aufenthaltsstatus (Duldung, BÜMA, papierlos) und wurden 
häufiger von (medizinischen) Institutionen vermittelt. Erkennbar wurden auch deutliche Unterschiede zwischen 
den EU-Staaten: Hier hatten Klientinnen und Klienten aus Polen am häufigsten akute Gesundheitsprobleme, 
gefolgt von den Ratsuchenden aus Bulgarien.  
Weitere Problemlagen 
Am häufigsten wurden die Themen Arbeit und soziale Absicherung (148 Kontakte) angesprochen. Der 
Aufenthaltsstatus spielte in 126 Kontakten eine Rolle, Wohnung bzw. Wohnungslosigkeit bei 83 und 
psychosoziale Problemlagen bei 50 Kontakten. 
5.9. Weiterl eitung  
Die Clearingstelle konnte bei 82 Prozent aller Beratungen weiter verweisen. Am häufigsten waren dies 
Behörden (insgesamt 240-mal): Jobcenter (113-mal), gefolgt vom Sozialamt (51-mal) und der Ausländerbehörde 
(30-mal). Bei 102 Kontakten wurde an medizinische Versorger (Gesundheitsamt, Malteser Migranten Medizin, 
ambulante oder stationäre Behandler) verwiesen. 
86-mal wurde an eine Krankenversicherung, 32-mal an andere trägerinterne oder externe Hilfsangebote wie 
Flüchtlings-, Migrations- oder Schwangerschaftskonfliktberatung weiter geleitet. 
5.10. Erfolg d es Cl earingverfahrens  
Bei 113 Beratungen konnte ein umfassender Krankenversicherungsschutz hergestellt werden. Bei 192 
Beratungen war dies nicht oder nur eingeschränkt möglich. Gründe hierfür waren unter anderem der 
Aufenthaltsstatus oder bestehende Beitragsschulden. 
6. Zusammenfassung  
6.1. Klientel und Probl eml agen 
Die Zusammensetzung der Klientel erwies sich als sehr heterogen.  
Wie erwartet, stammten die meisten Beratungsfälle aus Rumänien und Bulgarien. Neben dem Thema der 
fehlenden Krankenversicherung zeigte sich in diesen Fällen eine Vielzahl komplexer Problemlagen, die in der 
Datenerfassung nur teilweise abgebildet werden konnten. Viele Klientinnen und Klienten aus dieser Gruppe 
haben nur unregelmäßige Einkünfte aus der Schattenwirtschaft. Selbst wenn sie zeitweise eine 
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen können, gelingt es ihnen oft nicht, ohne 
Anschlussbeschäftigung die Beiträge für eine freiwillige oder eine private Weiterversicherung aufzubringen.

8 
 
Dass das Versicherungsverhältnis und ein Anspruch auf kostenlose Akutversorgung auch ohne Beitragszahlung 
fortbestehen, ist den Betroffenen in der Regel nicht bekannt. Hier leistete die Clearingstelle wichtige 
Aufklärung.  
Schulden bei Arztpraxen und Krankenhäusern, die sich aus dem fehlenden Nachweis eines 
Versicherungsverhältnisses ergeben, können zusammen mit den Beitragsschulden bei den Krankenkassen nicht 
selten mehrstellige Summen erreichen.  
Ein weiteres Problem für viele der ratsuchenden EU-Bürgerinnen und –Bürger stellte der Nachweis der 
Aufenthaltsdauer in Deutschland dar. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen nach dem 
Freizügigkeitsgesetz besteht nur dann Anspruch auf Sozialleistungen, wenn eine Aufenthaltsdauer in 
Deutschland von über fünf Jahren nachgewiesen werden kann. Wenn dies nicht möglich ist (z.B. kein reguläres 
Mietverhältnis besteht und keine Wohnsitzanmeldung), bleibt eine Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung 
und damit der Weg in das Regelsystem langfristig versperrt. 
Überraschend hoch war die Anzahl der Flüchtlinge unter den Ratsuchenden. Es handelte sich dabei 
überwiegend um Flüchtlinge, die bereits eine Gesundheitskarte der DAK erhalten hatten, diese aber nach 
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgeben mussten. Bis zur Bewilligung der SGB II-Leistungen entrichtet das 
Jobcenter jedoch noch keine Beiträge an eine Krankenkasse und die Flüchtlinge konnten in Praxen oder 
Krankenhäusern ihren Versicherungsstatus nicht durch Vorlage einer Karte nachweisen. Dies führte dazu, dass 
oft wochenlang keine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden konnte. Die Clearingstelle konnte 
hier durch Gespräche mit der DAK und dem Jobcenter eine befriedigende Übergangsregelung erreichen.  
Menschen ohne Papiere spielen bislang in der Beratung eine geringe Rolle. Diese Gruppe suchte sich 
Unterstützung häufig erst dann, wenn Krankheiten dringend behandlungsbedürftig oder chronifiziert waren. 
Bei den einzelnen Personen deutscher Nationalität handelte es sich vorwiegend um die Kinder deutscher Väter 
und ausländischer Mütter bei fehlender Vaterschaftsanerkennung oder um Deutsche, die ebenfalls über keinen 
Krankenversicherungsschutz verfügten und in der Clearingstelle Hilfe suchten. 
Die Beratungsthemen wiesen eine große Bandbreite auf. Wie erwartet war der häufigste Kontaktanlass eine 
fehlende oder unklare Versicherungssituation.  
Ein akuter medizinischer Versorgungsbedarf war der zweithäufigste Kontaktanlass, je unsicherer der 
Aufenthaltsstatus, desto häufiger stand er im Vordergrund.  
Darüber hinaus bestanden oft eine Vielzahl weiterer Probleme wie eine fehlende soziale Absicherung, prekäre 
Wohnverhältnisse oder Wohnungslosigkeit, ein unsicherer Aufenthaltsstatus und finanzielle Forderungen von 
Versorgungseinrichtungen und Krankenversicherungen.  
6.2. Funktion d er Cl earingstell e und Erfolge d er Beratung 
In der Mehrzahl der Beratungen konnten die Situation und der Handlungsbedarf geklärt werden. Auf dieser 
Basis war auch eine passgerechte Vermittlung zu zuständigen Behörden, spezialisierten Fachdiensten oder 
anderen Beratungsstellen möglich.  
Ein eindeutiger Erfolg konnte erzielt werden für die Gruppe der Flüchtlinge beim Übergang von der 
Gesundheitskarte zur Krankenversicherung über SGB II. Hier erwies sich eine enge Kooperation zwischen 
Institutionen mit sehr unterschiedlichem Auftrag als großer Vorteil.  
Weitaus schwieriger lässt sich die Frage nach dem Erfolg für die Gruppe der EU-Bürgerinnen und –Bürger 
beantworten. Jenseits von Einzelfällen erreichten die Clearingstelle hier nur selten fallbezogene Rückmeldungen 
über den Ausgang der angestoßenen Verfahren. Die Mehrzahl der Klientinnen und Klienten suchte im 
Berichtszeitraum die Clearingstelle nur einmalig auf. Dies entspricht den Erfahrungen vergleichbarer

9 
 
niedrigschwelliger Angebote. Wie oft und auf welchem Wege eine Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung 
tatsächlich hergestellt werden konnte, bzw. woran dies am häufigsten scheiterte, lässt sich deswegen auf der 
Basis der im ersten Projektjahr in der Clearingstelle erhobenen Daten nicht abschließend feststellen.  
6.3. Kooperation und Vernetzung 
Im ersten Jahr war die primäre Herausforderung, Ziele und Angebot der Clearingstelle bei möglichen 
Kooperationspartnern bekannt zu machen und eine Vernetzung mit allen relevanten Institutionen zu schaffen.  
Dies ist insgesamt gelungen und wird durch die Breite der zuweisenden Einrichtungen bestätigt. Die hohe Zahl 
derer, die über Mund-zu-Mund-Propaganda erreicht werden, lässt darauf schließen, dass sich das Angebot 
offensichtlich auch in wichtigen Migranten-Communities herumgesprochen hat. Auch der zentrale 
Beratungsstandort am Neumarkt scheint geeignet. 
Zunehmend wenden sich auch Sozialdienste und Abrechnungsstellen von Krankenhäusern an die Clearingstelle. 
Hier bestehen allerdings gelegentlich auch Erwartungen an umfassende Unterstützung, die von der 
Clearingstelle nicht eingelöst werden können. Sehr wenige Fälle werden dagegen bisher aus Arztpraxen 
vermittelt. Dies steht im Widerspruch zu dem hohen Bedarf, der an anderer Stelle von niedergelassenen 
Ärztinnen und Ärzten geäußert wird. Auch die Zahl der Klientinnen und Klienten, die angaben, von der Malteser 
Migranten Medizin auf das Angebot aufmerksam gemacht worden zu sein, ist überraschend niedrig.  
7. Fazit und Ausblick 
Im ersten Projektjahr der Clearingstelle Migration und Gesundheit stand die Identifizierung der vielfältigen 
Problemlagen und die Herstellung wirksamer Kooperationen mit so unterschiedlichen Strukturen wie 
Krankenhaussozialarbeit und Patientenverwaltung, Krankenversicherungen, stadtteilbezogene Hilfesysteme, 
öffentlicher und karitativer subsidiärer Versorgung und Arztpraxen im Vordergrund.  
Die Clearingstelle hat sich als Anlaufstelle für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die keinen Zugang zum 
regulären medizinischen Versorgungssystem haben und das Gesundheitssystem nicht kennen, etabliert. Sie 
dient mit ihrem Angebot als Seismograf für die Vielzahl von Problemen, mit denen Zuwanderer ohne Zugang 
zum Sozial- und Gesundheitssystem konfrontiert sind.  
Mit einem fehlenden Versicherungsschutz geht häufig eine Vielzahl Probleme einher. Prekäre Beschäftigung 
und Lebensverhältnisse, fehlende soziale Absicherung, Wohnungslosigkeit und gesundheitliche Probleme 
verstärken sich gegenseitig.  
Unter diesen Bedingungen steht zumindest für einen Teil der Ratsuchenden der unmittelbare medizinische 
Versorgungsbedarf im Vordergrund. Der niedrigschwellige Zugang zu stationärer oder ambulanter Behandlung, 
ohne dass daraus zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen, ist nur der erste Schritt. Darüber hinaus bedarf 
es weitergehender Begleitung und Unterstützung, um diese Klientel zu motivieren, ein längeres bürokratisches 
Verfahren für einen dauerhaften Krankenversicherungsschutz über die unmittelbare Versorgung hinaus zu 
durchlaufen.  
Durch die 2016 geänderte Gesetzgebung im SGB II und SGB XII wurden auch Leistungen zur medizinischen 
Versorgung aus dem Ermessensspielraum der Sozialämter genommen und dürfen über einen sehr begrenzten 
Zeitraum hinaus nicht mehr erbracht werden. Diese Rechtsauffassung ist nicht nur auf europäischer Ebene, 
sondern auch in Deutschland durchaus umstritten. In der Praxis bedeutet sie, dass eine ärztliche Versorgung der 
Ratsuchenden in vielen Fällen nur über subsidiäre Leistungen des Gesundheitsamtes, karitative Projekte wie die 
Malteser Migranten Medizin und kostenlose Behandlung in einigen fachärztlichen Praxen erfolgen kann. Eine 
suffiziente Versorgung vor allem bei schweren und chronischen Erkrankungen ist damit jedoch nicht möglich. 
Die Clearingstelle befindet sich hier immer wieder in einem kaum auflösbaren Dilemma. Ein Notfallfonds, wie es 
ihn in einigen anderen Bundesländern bereits gibt, könnte für solche Fälle zumindest eine Möglichkeit

10 
 
darstellen. Da die Kriterien für Vergabe und das Verfahren jedoch lokal sehr unterschiedlich sind, bedarf es 
eines umfassenden überregionalen Erfahrungsaustausches, an dem sich auch die Clearingstelle Köln zukünftig 
gern beteiligen würde.  
All dies sind Herausforderungen, die komplexe Interventionen und Vernetzung zwischen sehr unterschiedlichen 
Akteuren (Versicherung, Jobcenter, ambulante und stationäre Regelversorgung, subsidiäre medizinische 
Dienste, Migrations- und Sozialberatung) erfordern. Die Regelung des Überganges von der Gesundheitskarte zur 
Beitragszahlung durch das Jobcenter zeigt dies exemplarisch. Ähnliches gilt für die Herstellung tragfähiger 
Kooperationen anlässlich komplexer Einzelfälle, in denen der Herstellung einer Krankenversicherung unter 
Berücksichtigung des Migrationsstatus eine entscheidende Rolle bei der Behandlung von Suchterkrankung und 
schweren internistischen Erkrankungen zukommt. Auch wenn solche Prozesse sich nicht einzelfallbezogen in 
den Daten der Clearingstelle abbilden lassen, werden hier bereits im ersten Projektjahr Erfolge deutlich.  
Aus dem Fachbeirat wurden für die Fortführung des Projektes zusätzliche Anregungen gegeben, die seit einigen 
Monaten bereits umgesetzt werden, bzw. aktuell in Planung sind: 
 Intensivierung der Vernetzung und der Bekanntmachung der Clearingstelle in der ambulanten 
ärztlichen Versorgung;  
 dezentrale Sprechstunden in Quartieren, in denen relevante Migranten-Communities bestehen 
(Meschenich, Mülheim), um die Hürden für die Inanspruchnahme zu senken;  
 dezentrale Sprechstunden parallel zur ärztlichen Versorgung der Malteser Migranten Medizin; 
 Begleitung bei Behördengängen durch sprachkompetente ehrenamtliche Kräfte, um die Chancen auf 
einen Erfolg der Verfahren zu erhöhen. 
Zusammenfassend ist nach dem ersten Projektjahr klar, dass dauerhaft eine Anlaufstelle auf kommunaler Ebene 
erforderlich ist, die umfassende Kompetenz in der Vernetzung zwischen ärztlicher Regelversorgung und 
subsidiären medizinischen Diensten einerseits sowie migrationsspezifischem Wissen und Sozialberatung 
andererseits bietet und einsetzen kann.

Mitteilung Projektbericht Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln

970 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer  28.02.2018 
 0500/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 01.03.2018 
Gesundheitsausschuss 13.03.2018 
 
Projektbericht Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln 
In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 09.06.2016 sowie in der Sitzung des Ausschusses 
für Soziales und Senioren am 21.06.2016 hat die Verwaltung über die vom Land NRW für 3 Jahre 
bezuschusste Einrichtung einer Clearingstelle zur Klärung eines möglichen Zugangs zum Gesund-
heitssystem für neu zugewanderte Menschen in Köln berichtet (1839/2016). 
 
Als Anlage ist der Bericht an das Gesundheitsministerium (MAGS NRW) für das erste Projektjahr 
Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln beigefügt. 
Die Ergebnisse der Analyse des Projektzeitraumes Juni 2016 bis Mai 2017 werden auch als Kurzvor-
trag im Gesundheitsausschuss am 13.03.2018 vorgestellt. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Mitteilung Ausschuss

598 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 13.04.2018 
 1063/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.04.2018 
 
Mitteilung zum Projektbericht Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln 
Das Land NRW bezuschusst für drei Jahre die Einrichtung einer Clearingstelle zur Klärung eines 
möglichen Zugangs zum Gesundheitssystem für neu zugewanderte Menschen in Köln. 
 
Als Anlage ist der Bericht an das Gesundheitsministerium (MAGS NRW) für das erste Projektjahr 
Clearingstelle Migration und Gesundheit Köln beigefügt.  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

16.04.2018 Integrationsrat
TOP 5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1063/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.04.2018
Erstellt
04.04.2018 16:56