2250/2021
Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung des Leerstands von Wohnungen im Stadtbezirk
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Offene_Leerstandverfahren_Bezirk_3
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Straße Hausnummer Straße Hausnummer Straße Hausnummer Straße Hausnummer Aachener Str. 449 Eckertstr. 1 Luxemburger Str. 126 Vitalisstr. 322 Aachener Str. 491 Erftstr. 6 Luxemburger Str. 285 Vitalisstr. 324 Aegidienberger Str. 1 Eschweilerstr. 21 Malteserstr. 55 Vitalisstr. 387 Aegidienberger Str. 3 Eschweilerstr. 23 Marsiliusstr. 37 Weyertal 20 Aegidienberger Str. 15 Euskirchener Str. 2 Mayener Str. 7 Weyertal 84 Aegidienberger Str. 17 Friedrich-Schmidt-Str. 37 Mayener Str. 14 Widdersdorfer Landstr. 37 Aegidienberger Str. 19 Gleueler Str. 4 Mommsenstr. 90 Wittekindstr. 42 Aegidienberger Str. 21 Hans-Sachs-Str. 19 Münstereifeler Str. 22 Würselener Str. 2 Aggerstr. 18 Heisterbachstr. 35 Nassestr. 10 Zülpicher Str. 222 Am Heidstamm 68 Herderstr. 66 Nikolausstr. 75 Zülpicher Str. 335 An der Ronne 29b Hillerstr. 42 Nikolausstr. 86 Zülpicher Str. 337 Arnulfstr. 15 Hültzstr. 24 Nikolausstr. 120 Zülpicher Str. 366 Auf dem Hügel 9 Kelberger Hof 15 Nikolausstr. 125 Zülpicher Str. 368 Bachemer Str. 45 Kerpener Str. 41 Paul-Finger-Str. 5 Bachemer Str. 127 Kerpener Str. 49 Petersbergstr. 10 Berrenrather Str. 168 Kölner Weg 5 Raschdorffstr. 3 Berrenrather Str. 206 Königswinterstr. 22 Rosenweg 4 Berrenrather Str. 208 Körnerstr. 2 Rurstr. 6 Berrenrather Str. 405 Kurze Str. 1 Salzburger Weg 7 Brauweilerweg 97 Kurze Str. 3 Siebengebirgsallee 57 Breslauer Str. 16 Lahnstr. 43 Siebengebirgsallee 75 Burtscheider Str. 30 Landgrafenstr. 41 Siebengebirgsallee 120 Clarenbachstr. 4 Landgrafenstr. 111 Sigmaringer Str. 8 Dauner Str. 16 Lindenburger Allee 15 Sülzgürtel 2 Drachmenweg 15a Lindenthalgürtel 15a Unkeler Str. 10 Dürener Str. 326 Lindenthalgürtel 22 Viktor-Schnitzler-Str. 39 Dürener Str. 375b Lohrbergstr. 13 Vitalisstr. 318 Echternacher Str. 8 Luxemburger Str. 124 Vitalisstr. 320 Leerstandsverfahren Bezirk 3
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 2250/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021 Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung des Leerstands von Wohnungen im Stadtbezirk Die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, FDP und Die Linke der BV3 bitten mit AN/1212/2021 die Verwaltung um Bereitstellung einer Auflistung sämtlicher leerstehender Wohnhäu- ser und Wohnungen im Stadtbezirk samt Größe der Wohnfläche, soweit dies bekannt ist. Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, sämtliche Maßnahmen nach der Wohnraumschutzsatzung und mögli- cher Verbesserungen nach neuer Gesetzeslage zu ergreifen, um gegen Zweckentfremdung und Leerstand im Stadtbezirk vorzugehen. Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Die Anlage beinhaltet eine Auflistung aller der beim Amt für Wohnungswesen, Wohnungsaufsicht, bekannten Verdachtsfälle auf Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand. Die Tabelle enthält keine Angaben zu den konkret betroffenen Wohneinheiten in dem jeweiligen Ob- jekt, da eine solche Auswertung aus der im Einsatz befindlichen Software derzeit noch nicht möglich ist. Die Größe der einzelnen Wohneinheiten wird in der Regel erst im weiteren Verlauf des Verwal- tungsverfahrens bekannt, so dass diese derzeit - genauso wie die betroffenen Wohneinheiten - nur mit erheblichem Aufwand händisch in den einzelnen Aktenvorgängen recherchiert werden müsste. Da die datentechnische Infrastruktur regelmäßig an die aktuellen Erfordernisse angepasst wird, wer- den künftige Auswertungen dann auch Angaben zu den konkreten Wohneinheiten zulassen. Nach Veröffentlichung des Artikels im Kölner Stadtanzeiger vom 11.05.2021 wurden der Verwaltung 14 neue Verdachtsfälle wegen Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand bekannt. In allen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Generell sind die Ursachen für Leerstände vielfältig. Bei manchen Gebäuden handelt es sich um nicht schützenswerten Wohnraum nach der Wohnraum- schutzsatzung, z. B., weil es ein Gewerbeobjekt ist, das nicht zu Wohnzwecken gewidmet war und deshalb auch nie dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestanden hat. In anderen Fällen wird geprüft, ob es sich gegebenenfalls um Bestandsschutz handelt, weil das Gebäude oder die Wohnung bereits vor Inkrafttreten der ersten Kölner Wohnraumschutzsatzung und seitdem ohne Unterbrechung leer gestanden hat bzw. leer steht. In weiteren Fällen handelt es sich um sanierungsbedürftige Objekte. Im Falle von sanierungsbedingten Leerständen begleitet die Verwaltung diese Fälle engmaschig und überprüft, ob die Sanierungen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist die Vorlage eines Sanierungsplans erforderlich. Ziel ist es, leer stehenden Wohnraum in angemessener Zeit dem Wohnungsmarkt wieder zu Wohnzwecken zuzuführen. 2 Auch wenn die Prüfung ergibt, dass schützenswerter Wohnraum ohne erkennbaren Grund über län- gere Zeit leer steht, keine Mängel vorhanden sind, die einer Wohnnutzung entgegenstehen und keine Sanierung erforderlich ist, werden die Verfügungsberechtigten zunächst über die Bestimmungen der Wohnraumschutzsatzung informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Im weiteren Verlauf hat die Verwaltung die Möglichkeit, die Wiederzuführung zu Wohnzwecken anzuordnen und dies mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen. Die Verwaltung wird auch nach der voraussichtlich ab dem 01.07.2021 geltenden neuen Rechtslage alle Möglichkeiten ergreifen, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum einzuschreiten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2250/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.06.2021
- Erstellt
- 09.06.2021 13:56