V/0719/2012
Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8
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Anlage 1.9 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Ansichten NS Schnitt
34 Zeichen
Anlage 1.9 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.3 zur Vorlage V_0719_2012 - Grundriss OG
735 Zeichen
ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN Hafenweg 15 48155 Münster TEL.:0251/62560600 Idenbrockplatz Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal" Stadt Münster Albersloher Weg 33 48155 Münster 48159 Münster-Kinderhaus Variante 2 reduziert MASSSTAB: 1 : 200 DATUM: 03.09.2012 GRUNDRISS OBERGESCHOSS Anlage 1.3 zur Vorlage V/0719/2012 Garderobe Garderobe Nebenraum 16,99m² 43,15m² Gruppenraum - G II 11,78m² WC 4,41m² Abstellraum 19,00m² Schlafraum 16,62m² Ruheraum 3,01m² 16,99m² NebenraumWC 11,78m²4,41m² Abstellraum 19,96m² Personal 43,15m² Gruppenraum - G III 9,74m² Mehrzweckraum 49,96m² Mehrzweckraum-Lager 7,22m² RS RS RS Flur 44,33m² Schnitt ASchnitt A Schnitt B Schnitt B 8,88m² 2.44 5 5.22 1.741.20 BH: 1,10m Behinderten-WC WC Aufzug
Anlage 4 zur Vorlage V_0719_2012 - Ökocheckliste
1649 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage V/0719/2012
Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien
Energetische Standards
1. Darstellung des Energiesparkonzeptes
Die Erstellung des Gebäudes erfolgt mit gut gedämmten Bauteilen, deren U-Werte oberhalb den
Anforderungen der EnEV 2009 liegen. Für das Dach ist eine Dämmung im Mittel von 35 cm und
für das Mauerwerk von 17,5 cm vorgesehen. Die Dämmu ng der Fassade wird bis UK
Fundamente geführt. Die Fenster sollen 3-fach verglast werden.
Das Gebäude wird mit Gasbrennwerttechnik beheizt.
Die dem Bürgerhaus Kinderhaus zugewandten Ruhe- und Schlafräume werden mit
Schallschutzfenstern und Einzellüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
Als sommerlicher Wärmeschutz wird alternativ ein mechanischer Sonnenschutz oder Rollläden
vorgesehen.
Die Anforderungen der EnEV 2009 werden erfüllt.
2. Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung ern euerbarer Energien im Wärmebereich
in der Fassung vom 01.01.2009 werden über nachstehende Kriterien erfüllt:
Wärmeschutz
Jahres-Heizwärmebedarf
Berechnet: 50,6 kWh /( m 2)
Monatsbilanzverfahren, Mehrzonenmodell entsprechend EnEV 2009, s. Seite 2
3. Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 u nd T7)
ohne Anforderung n50 =< 1,5 –n n50 =< 1,0 –n
Wärmeerzeugung
mit
Gas, Oel, Strom , Biomasse, Geothermie, Sonstiges
sonstige Wärmelieferung
KWK-Nahwärmesystem
GUD-Fernwärmesystem
bestehende Anlage
4. Solarenergienutzung, aktiv
Sonnenkollektoren
zur
Warmwassererzeugung
Beheizung
Stromerzeugung
Anlage 1.5 zur Vorlage V_0719_2012 - Ansichten WO Schnitt
438 Zeichen
ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN Hafenweg 15 48155 Münster TEL.:0251/62560600 Idenbrockplatz Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal" Stadt Münster Albersloher Weg 33 48155 Münster 48159 Münster-Kinderhaus Variante 2 reduziert MASSSTAB: 1 : 200 DATUM: 23.10.2012 2,96 OKFF 0,00 OKFF 6,04 OKFF 7,30 OKFF 6,30 OKFF 6,30 OKFF 7,30 OKFF LH 2,50 m LH 2,50 m SCHNITT ANSICHT WEST ANSICHT OST - 0,37 OKFF Anlage 1.5 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.4 zur Vorlage V_0719_2012 - Ansichten NS Schnitt
457 Zeichen
ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN Hafenweg 15 48155 Münster TEL.:0251/62560600 Idenbrockplatz Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal" Stadt Münster Albersloher Weg 33 48155 Münster 48159 Münster-Kinderhaus Variante 2 reduziert MASSSTAB: 1 : 200 DATUM: 23.10.2012 KITA KINDERBACHTAL 2,96 OKFF 0,00 OKFF 6,04 OKFF 7,30 OKFF 6,30 OKFF 6,30 OKFF 7,30 OKFF LH 2,50 m LH 2,50 m SCHNITT ANSICHT SÜD ANSICHT NORD - 0,37 OKFF Anlage 1.4 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 8 zur Vorlage V_0719_2012 - Folgelastenberechnung - Normalvariante
2467 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 10.10.12 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130 Jahr der Fertigstellung: 2013 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2.216.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 2.216.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.976.000,00 89,17 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 240.000,00 10,83 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 2.216.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 21.192,00 17,21 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 21.075,00 17,11 Zwischensumme 42.270,00 34,32 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 39.330,00 31,94 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2014 41.550,00 33,74 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 41.550 € p.a. + Tilgung (3 %) 66.480 € p.a. = Schuldendienst 108.030 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 123.150,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Ab Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 123.150,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,56 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. Anlage 8 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 5 zur Vorlage V_0719_2012 - Barrierefreiheit
2268 Zeichen
Anlage 5 zur Vorlage V/0719/2012 FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01 Seite 1 von 1 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: in der Tiefgarage des Bürger- hauses mit Aufzug barrierefrei erschlossen nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: 2 x 3 m Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Erdgeschoss barrierefrei erreichbar Erläuterung: Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) - Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in den Grup- pen Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: In Kindertageseinrichtungen gib t es kein visuelles Leitsystem, keine Orien- tierungstafeln, kontrastreiche Türen und Zargen. Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: Akustikdecken in allen Auf- enthaltsräumen Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:
Anlage 1.10 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Ansichten WO Schnitt
35 Zeichen
Anlage 1.10 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 3 zur Vorlage V_0719_2012 - Standort Boulebahnen
121 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0719/2012 Kita Kinderbachtal – Neue Standorte der Bouleanlagen Bahn 2 Bahn 1
Anlage 7 zur Vorlage V_0719_2012 - Folgelastenberechnung - Beschlussvorschlag
2465 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 08.11.12 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130 Jahr der Fertigstellung: 2013 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.910.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.910.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.730.000,00 90,58 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 180.000,00 9,42 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.910.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 18.394,00 17,16 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 19.891,00 18,56 Zwischensumme 38.290,00 35,72 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 33.090,00 30,87 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2014 35.810,00 33,41 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 35.810 € p.a. + Tilgung (3 %) 57.300 € p.a. = Schuldendienst 93.110 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 107.190,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Ab Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 107.190,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,61 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. Anlage 7 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 6 zur Vorlage V_0719_2012 - Kostenberechnung.xls
4187 Zeichen
Neubau KiTa Kinderbachtal Vissing Architekten Heike Weinreich Standortbezogene Kosten KG Kostengruppen + Gewerke Beschluss- vorschlag Normalvariante zusätzliche Einsparvorschläge Grundstück 9.500 € 9.500 € 0 € Freimachung des Grundstücks 9.500 € 9.500 € Herrichten 16.000 € 16.000 € 0 € Standortbezogen - Baustraße 16.000 € 16.000 € Bauwerk - Baukonstruktion 946.700 € 1.087.300 € 40.800 € Rohbauarbeiten 380.200 € 413.700 € Erdarbeiten Verlegung Anschlussleitungen TGA ans Bü rgerhaus 10.400 € 10.400 € Standortbezogen - Verlegung vorhandene Regenwasserl eitung 9.000 € 9.000 € Gerüstbau 16.700 € 23.000 € Dachdeckerarbeiten 70.300 € 75.800 € Metallbau- + Verglasungsarbeiten 97.600 € 159.100 € Standortbezogen - Mehrkosten Schallschutzfenster 1.200 € 1.200 € 1.200 € Schlosserarbeiten 11.300 € 11.300 € Außenwandverkleidung 105.600 € 121.600 € XXX Estricharbeiten 24.900 € 26.000 € Innenausbau / Innentüren 69.600 € 76.600 € Fliesenarbeiten 19.000 € 23.600 € Malerarbeiten 30.500 € 33.200 € Oberbodenarbeiten 24.600 € 25.400 € Trockenbauarbeiten 36.200 € 37.800 € Aufzugsanlage + Ausstattung Beh.-WC 39.600 € 39.600 € 39.600 € Bauwerk - Technische Anlagen 228.150 € 255.150 € 29.460 € Elektroarbeiten 91.412 € 91.412 € Sanitär / Einsparpotenzial Behinderten WC 58.738 € 58.738 € 2.460 € Standortbezogen - Hebeanlage Schmutzwasser 7.735 € 7.735 € Standortbezogen - Verlegung vorh. Hebeanlage Regenw asser 4.951 € 4.951 € Heizung 48.314 € 48.314 € Standortbezogen - Lüftung für Schlaf- und Ruheräume zum Wuddi 15.000 € 42.000 € 27.000 € Regelungstechnik 2.000 € 2.000 € Außenanlagen 197.200 € 210.000 € 27.200 € Anlage und Ausstattung der Freiflächen 197.200 € 210.000 € Einsparvorschlag - Betonstein statt Klinker zwische n Wuddi und KiTa 11.800 € Einsparvorschlag - Herstellung nur einer Boulebahn 2.800 € Einsparvorschlag - Hangrutsche und Wasserrinne entf allen 4.500 € Einsparvorschlag - Matschanlage wird nur vorgerüste t 8.100 € Ausstattung 180.000 € 240.000 € 0 € Möblierung u.a. 180.000 € 240.000 € 700 Baunebenkosten (23,5 bzw. 23% der Baukosten) 276.090 € 308.763 € 16.511 € Summe KG 100 - 700 1.853.640 € 2.126.713 € 113.971 € Unvorhersehbares+zur Rundung (ca.3%) / Differenz zum Projektbudget 56.360 € 89.387 € Gesamtkosten 1.910.000 € 2.216.100 € Kostendifferenzen Kostenart Beschlussvorschlag Normalvariante Differenz Projektbudget entsprechend Errichtungsbeschluss Investitionskosten 1.910.000 € 2.216.100 € -306.100 € in Prozent 86,19% 100,00% -13,81% Zusätzliche denkbare Einsparvorschläge -113.971 € in Prozent -5,14% Folgekosten (s. Anlage 7 + 8) 107.190 € 123.160 € -15.970 € in Prozent 87,03% 100,00% -12,97% Baukosten (KG 300 + 400) 1.174.850 € 1.342.450 € Bruttogeschossfläche in m² 829,61 881,48 Baukosten pro m² BGF mit standortbezogenen Kosten 1. 416 € 1.523 € Baukosten / m² ohne standortbezogene Kosten 1.389 € 1 .497 € Bauteile - Standard- und Kostenvergleich Beschlussvorschlag Normalvariante 300 Raumgrößen reduziert LWL-Standart Lichte Raumhöhen 2,50 m 2,90 m Fassade Verblender *** Verblender 0 € Fenster Kunststoff Holz-Alu 57.269 € Fenstergrößen entspr. LBO (143 m²) Funkt.+Form (181 m²) 4.920 € Verglasung 2-fach 3-fach 5.461 € Dämmung EnEV 2009 GLL - Münster 8.241 € Höhe Fliesenspiegel 1,50 m 2,00 m 2.460 € Einbau Wickeltische reduzierter Standard X 7.380 € 400 Lüftungsanlage Ruhe- + Schlafräume Gesamtgebäude 0 € 500 Freianlagen reduzierter Standard X 12.800 € 600 Ausstattung reduzierter Standard X 60.000 € XXX X Standard bei bisher durch die Stadt Münster geplant en und realisierten Kindertageseinrichtungen GLL Gebäudeleitlinie der Stadt Münster Bauteile KG Berechnung Baukostenindex 100 200 300 400 500 600 2.216.100 € Als Einsparpotenzial wurde die Verwendung eines Wär medämmverbundsystem geprüft. Die Einsparung würde 1 2.590 € betragen. Entsprechend den Gestaltungfestsetzungen des gültigen Bebauuungsplan s ist an diesem Standort jedoch nur ein Bauvorhaben mit einer Klinkerfassade genehmigungsfähig. Anlage 6 zur Vorlage V/0719/2012 87.207 € Projektleitung - Amt für Immobilienmanagement: Kostenermittlung nach DIN 276 Entwurfsverfasser: Standardunterschied Kostendifferenz incl. Baunebenkosten
Anlage 1.8 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Grundriss OG
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Anlage 1.8 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 2.2 zur Vorlage V_0719_2012 - Freianlagen Erläuterungsbericht
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Anlage 2.2 zur Vorlage Nr. V/0719/2012
Kindertageseinrichtung Kinderbachtal
Erläuterungsbericht zum Planungs- und Baubeschluss Freianlagen
Allgemeine Rahmenbedingungen:
Die neue Kindertagesstätte (KiTa) wird östlich des Jugendzentrum („Wuddi“) am Grünzug
Kinderbachtal errichtet. Der Standort wird hinsichtlich der Freiraumbezüge durch die engen
Verhältnisse geprägt. Wegen fehlender Alternativstandorte wurde dieser Standort dennoch
zur Realisierung ausgewählt.
Folgende Kompromisse sind mit der Realisierung der KiTa an diesem Standort verbunden:
- Einige Spielangebote können nur durch den Besuch von Flächen außerhalb der Ein-
friedung genutzt werden.
- Dem Wuddi entfallen wesentliche Bereiche seiner b isherigen Außenspielflächen.
Diese Angebote können nur zum Teil auf angrenzenden Flächen ersatzweise bereit-
gestellt werden.
- Das vorgesehene Baufeld ist mit Solitärbäumen und Großsträuchern sehr gut einge-
grünt. Es werden umfangreiche Fällarbeiten erforderlich.
- Die bestehende Boulé-Bahn entfällt bzw. muss verl egt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen beinhaltet die vorgelegte Planung den best-
möglichen Kompromiss zwischen den verschiedensten Belangen.
Äußere Erschließung:
Die neue Kindertagesstätte ist von Norden kommend und auch durch das Bürgerzentrum
barrierefrei zu erreichen. Von Süden führt nur eine Treppe auf die zentrale Erschließungsflä-
che zwischen Wuddi und KiTa.
Das neue Gebäude entsteht auf einem bewegten Gelände mit einem Höhenunterschied von
bis zu 1,0 Meter. Um den Aufwand für Geländeabgrabungen möglichst gering zu halten, wird
die KiTa im Verhältnis zur bestehenden Platzfläche vor dem Wuddi um ca. 36 cm angeho-
ben. Der Haupteingang ist dann von Westen über eine 6 Meter lange Rampe barrierefrei
erreichbar. Die Ausgänge nach Osten sind ebenerdig erschlossen und führen in den um-
zäunten Spielbereich der KiTa. Optional kann der Spielbereich durch ein kleines Tor und
einen Weg entlang der Nordfassade erreicht werden. Nach Osten, in den Grünzug Kinder-
bach, gibt es keine Wegeanbindung, es wird lediglich ein Tor als Pflegezufahrt hergestellt.
Die KiTa ist nicht direkt mit dem PKW anfahrbar.
PKW-Stellplätze:
Die gemäß Bauordnung erforderlichen 4 Stellplätze werden in der Tiefgarage des Bürger-
zentrums nachgewiesen. Ergänzend werden auf dem Idenbrockplatz 4 Kurzzeitparkplätze
ausgewiesen. Auf diesen kann mit Parkscheibe für 15 Minuten frei geparkt werden. Diese
Regelung soll für eine hohe Fluktuation auf den Stellplätzen sorgen, so dass immer Plätze
verfügbar sind.
Fahrradabstellplätze
stehen im Bereich der Nordfassade des Wuddi, etwa 40 Meter vom
Eingang zur KiTa, zur Verfügung. Dort sind während der üblichen Tageszeiten immer freie
Plätze vorhanden, daher sind keine weiteren Fahrradständer erforderlich.
Ein Standort für Abfallbehälter
ist in Gebäudenähe zwischen der Scateranlage und der Nord-
fassade angeordnet. Die AWM fahren mit dem Müllfahrzeug nicht direkt vor. Zur Leerung
müssen die Tonnen von der KiTa zum ca. 100 Meter entfernten Entleerungsstandort nahe
dem Hallenbad gebracht werden.
- 2 -
...
Gestaltung KiTa-Freigelände:
Der Außenspielflächen der KiTa liegen östlich des Gebäudes. Direkt vor den Gruppenräu-
men sind zwei kleinere Terrassen angeordnet. Die restlichen Freiflächen werden als leicht
wellig ansteigende Rasenfläche mit integrierten Sandspielinseln und Gehölzgruppen gestal-
tet. Der Begrenzungszaun wird durch Strauchpflanzungen, z.T. auch geschnittene Hecken,
begleitet.
An die südliche Terrasse ist der U3-Bereich angegliedert. Dort ist eine kleine Sandspielfläche
mit Sonnensegel angelegt. Eine etwas größere Sandfläche mit einer Hängematte und einem
Kleinkinderspielgerät mit Minirutsche, Kriechröhre und diversen Aufstiegen runden das An-
gebot ab.
Die drei verbleibenden „Sandinseln“ werden mit den Themen Schaukeln, Sand- und Was-
serspiel sowie Klettern und Rutschen ausgestattet. Dabei sollen die Chancen des bewegten
Geländes durch Anlage einer Hangrutsche und einer Fließmulde genutzt werden.
Auf dem umzäunten Gelände wird es kein Angebot für Fahrzeuge wie Bobbycar oder Lauf-
räder geben können, da das Grundstück dafür zu beengt ist. Für diese Angebote und weitere
Spiele müssen Belagsflächen und Spielplätze außerhalb der Umzäunung aufgesucht wer-
den.
Gestaltung Wuddi-Freigelände:
Der Platzbereich zwischen den beiden Gebäuden dient nicht nur der Erschließung. Er ist
zugleich auch der gebäudenahe Freiraum des Wuddi. Hier können, wie bisher, Tische und
Stühle aufgestellt werden. Da diese abendlich gesichert werden müssen, erhält auch der
bestehende Lagercontainer seinen neuen Platz angrenzend an diesen Bereich. Für Eltern
mit ganz kleinen Kindern wird hier auch eine Sandspielfläche eingerichtet. Im Eingangsbe-
reich zur KiTa werden zudem zwei Federtiere in den Belag integriert. Sie können von Gästen
des Wuddi als auch der KiTa bespielt werden.
Als kleiner Ausgleich für den entfallenden Spielbereich des Wuddi werden das Trampolin,
das „Surfbrett“ und das Drehelement auf einer neu angelegten Spielfläche westlich der Sca-
teranlage aufgestellt. Hier werden auch besonnte Sitzstufen zum Verweilen einladen.
Flächengrößen:
Zentrale Erschließung und Wuddi-Freiflächen: ca. 900 m²
KiTa Spielflächen: ca. 1.100 m² einschließlich Rasen und Pflanzflächen
Baukosten:
Durch eine wirtschaftliche und kostenorientierte Planung vor dem Hintergrund der Haus-
haltskonsolidierung konnten die Baukosten in der Kostengruppe 500 durch Kleinstmaßnah-
men insgesamt auf 197.200 € reduziert werden.
Einsparung: 12.800,-€
Weitere Angebote an Reduktionsvarianten
sind wie folgt möglich. Diese müssen ggf. durch
den AUB beschlossen werden.
1) An Stelle der ortsüblichen Belagsmischungen
aus Klinker und Betonstein werden nur Be-
tonsteine der Farbe „naturgrau“ verlegt bzw. es wird versucht durch Mitarbeiter aus dem Pro-
jekt „Soziale Stadt“ bestehende Klinkerbeläge so aufnehmen zu lassen, dass sie für eine
wirtschaftliche Wiederverwendung bereitstehen.
Die geschätzten Einsparungen betragen ca. 11.800,-€
2) Es wird nur eine Boule-Bahn
auf der Tiefgarage wieder hergestellt. Die zweite auf der Ra-
senfläche entfällt.
Die geschätzten Einsparungen betragen ca. 2.800,-€
- 3 -
3) Die Hangrutsche entfällt, auf eine Wasserrinne innerhalb der Matschanlage, die dem Ge-
lände folgt, wird verzichtet.
Die geschätzten Einsparungen betragen ca. 4.500,-€
4) Die Matschanlage entfällt
zum jetzigen Zeitpunkt komplett. Es wird lediglich ein Leerrohr
für die optionale Nachrüstung durch den Träger verlegt.
Die geschätzten Einsparungen betragen ca. 8.100,-€
Reduktionsvorschläge gesamt: ca. 27.200,-€
Werden alle Reduktionsvorschläge realisiert, ergeben sich in der im Vergleich Kostenermitt-
lung zum Errichtungsbeschluss (V/0342/2012, Kostengruppe 500 =210.000,-€) Einsparun-
gen in Höhe von 40.000,-€. Dieses entspricht ca. 19%.
Die Bausumme in der Kostengruppe 500 unter Berücksichtigung
sämtlicher Reduktionsvorschläge beträgt: 170.000,-€
Bauzeit:
Das Gelände soll bereits im Februar 2013 für den Beginn der Hochbaumaßnahmen frei ge-
räumt werden. Mit dem Bau der Freianlagen kann voraussichtlich im Februar 2014 begonnen
werden. Mit der Fertigstellung der Freianlagen, besonders der Vegetations- und Rasenarbei-
ten ist je nach Witterungsverlauf ab August 2014 zu rechnen.
Anlage 1.2 zur Vorlage V_0719_2012 - Grundriss EG
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ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN Hafenweg 15 48155 Münster TEL.:0251/62560600 Idenbrockplatz Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal" Stadt Münster Albersloher Weg 33 48155 Münster 48159 Münster-Kinderhaus Variante 2 reduziert MASSSTAB: 1 : 200 DATUM: 03.09.2012 GRUNDRISS ERDGESCHOSS Anlage 1.2 zur Vorlage V/0719/2012 Nebenraum 16,99m² 43,15m² Gruppenraum - G II 11,78m² WC 4,41m² 19,00m² Schlafraum 16,62m² Ruheraum Garderobe 3,01m² Pumi 2,17m²4,55m² Technik Küche 14,98m² Küche-AR 4,97m² Leitung 11,97m² Kinderwagen Kinderwagen 6,58m² Windfang 11,63m² 18,97m² Schlafraum 4,41m² Abstellraum WC 11,78m² Abstellraum 16,99m² Nebenraum 43,15m² Gruppenraum - G I (II) Garderobe 75,67m² Foyer Schnitt A Schnitt A Schnitt B Schnitt B Beratung Aufzug
Ergänzungsvorlage V/0719/2012/1 mit Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Vorlagen-Nr.: V/0719/2012/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Koops Ruf: Betrifft Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8 - Baubeschluss Beratungsfolge 20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal wird nach den Plänen des Architekturbü- ros Vissing aus Münster vom 03.09.2012 mit folgenden Änderungen ausgeführt (Anlage 1.1 – 1.5). a) Das im Obergeschoss vorgesehene behindertengerechte WC wird in den im Erdge- schoss vorgesehenen Beratungsraum verlagert und umgekehrt. b) Es werden alle Vorrichtungen für einen möglichen späteren Einbau eines Aufzuges ge- troffen. 2. Der Planung und dem Bau der Freianlagen wird entsprechend der Planung und den Erläute- rungen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zugestimmt (Anlage 2.1 – Plan, Anlage 2.2 - Erläuterungen) 3. Die Anregungen aus der Bürgerinformation und deren Berücksichtigung bei der Planung wer- den zur Kenntnis genommen. (Anlage 3) 4. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 5. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im Februar 2013 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich Ende Frühjahr 2014 erfolgt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 05.09.2012 in Höhe von 1.862.000 Euro , als auch Folgekosten in Höhe von 105.110 Euro/Jahr entstehen (Anlage 6 und Anlage 7). Das mit dem Errichtungsbeschluss festgelegte Projektbudget von 2.216.100 € wird damit um 354.100 € unterschritten. Ein entsprechendes Veränderungsblatt zum Haushaltsplan- Entwurf 2013 wird gefertigt. 492-2418 E-Mail: Koops@stadt-muenster.de Datum: 15.11.2012 V/0719/2012/1 - 2 - III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2014 ff. 37.710 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 23.490 Folgeaufwand Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 9.000 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2014 ff. 34.910 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen/Saldo 105.110 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 4650 Neubau Kita Kinderbachtal (Wuddi) Auszahlungen Auszahlung für Baumaßnah- men 2012 50.000 Bereitgestellt über Nach- tragshaushalt 2013 1.632.000 Investitionsmaßnahme 1130 Beschaffungen Kita Kinder- bachtal (Wuddi) Auszahlungen Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2013 180.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.862.000 Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus- führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung Die Bezirksvertretung Nord hat in Ihrer Sitzung am 13.11.2012 dem AUB die Annahme der Vorlage mit der Ergänzung der folgenden Änderungen empfohlen: V/0719/2012/1 - 3 - V/0719/2012/1 • Das barrierefreie WC wird in den Beratungsraum des Erdgeschosses verlegt und direkt vollständig ausgestattet. Der Beratungsraum wird dafür in den bisherigen Raum für das barrierefreie WC im Obergeschoss verlegt. • Die Aufzugsanlage wird nicht sofort erstellt, jedoch werden alle Vorrichtungen für einen möglichen späteren Einbau getroffen. Durch diese Änderung wird die KiTa zumindest im Erdgeschoss komplett barrierefrei ausgestattet. Sollte trotz der bereits vorhandenen weiteren barrierefreien Kindertageseinrichtungen in Kinder- haus später eine vollständige Barrierefreiheit dieses Gebäudes hergestellt werden müssen, kann der dafür erforderliche Aufzug ohne Mehrkosten, im Vergleich zum direkten Einbau, erstellt wer- den. Im Moment können somit Kosten in Höhe von ca. 48.000 € (incl. Nebenkosten) gegenüber der Ursprungsvorlage eingespart werden. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 16.11.12 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130 Jahr der Fertigstellung: 2013 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.862.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.862.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.682.000,00 90,33 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 180.000,00 9,67 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.862.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 17.818,00 16,95 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 19.891,00 18,92 Zwischensumme 37.710,00 35,88 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 32.490,00 30,91 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2014 34.910,00 33,21 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 34.910 € p.a. + Tilgung (3 %) 55.860 € p.a. = Schuldendienst 90.770 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 105.110,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Ab Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 105.110,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,65 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 1.1 zur Vorlage V_0719_2012 - Lageplan
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Anlage 1.1 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 2.1 zur Vorlage V_0719_2012 - Freianlagen Plan
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Anlage 2.1 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.6 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Lageplan
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Anlage 1.6 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.7 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Grundriss EG
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Anlage 1.7 zur Vorlage V/0719/2012
Beschlussvorlage
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V/0719/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8 - Baubeschluss Beratungsfolge 13.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal wird nach den Plänen des Architekturbü- ros Vissing aus Münster vom 03.09.2012 ausgeführt (Anlage 1.1 – 1.5). 2. Der Planung und dem Bau der Freianlagen wird entspre chend der Planung und den Erläut e- rungen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zugestimmt (Anlage 2.1 – Plan, Anlage 2.2 - Erläuterungen) 3. Die Anregungen aus der Bürgerinformation und deren Berücksichtigung bei der Planung we r- den zur Kenntnis genommen. (Anlage 3) 4. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 5. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im Februar 2013 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich Ende Frühjahr 2014 erfolgt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenbe rechnung nach DIN 276 vom 05.09.2012 in Höhe von 1.910.000 Euro, als auch Folgekosten in H öhe von 107.190 Euro/Jahr entstehen (Anlage 6 und Anlage 7). Das mit dem Errichtungsbeschluss festgelegte Projektbudget von 2.216.100 € wird damit um 306.100 € unterschritten. III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Vorlagen-Nr.: V/0719/2012 Auskunft erteilt: Frau Weinreich Ruf: 492-2416 E-Mail: Weinreich@stadt-muenster.de Datum: 12.09.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0719/2012 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2014 ff. 38.290 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 24.090 Folgeaufwand Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 9.000 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z- aufwendungen 2014 ff. 35.810 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen/Saldo 107.190 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 4650 Neubau Kita Kinderbachtal (Wuddi) Auszahlungen Auszahlung für Baumaßnah- men 2012 50.000 Bereitgestellt über Nach- tragshaushalt 2013 1.680.000 Investitionsmaßnahme 1130 Beschaffungen Kita Kinder- bachtal (Wuddi) Auszahlungen Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2013 180.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.910.000 Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau s- führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Ha ushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung Bisherige Beschlüsse Bereits jetzt haben Kinder ab 3 Jahren und ab dem 01.08.2013 auch Kinder im Alter von 1 - 3 Jah- ren einen geltenden Rec htsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit der Vorlage V/0342/2012/1.Erg. hat der Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 die Errichtung der Kindert ages- einrichtung Kinderbachtal zur Ergänzung der Bedarfsd eckung beschlossen. Die Einrichtung soll insgesamt 22 u3-Plätze und 48 ü3 -Plätze in 4 Gruppen umfassen. Es ist vorgesehen, die Ei nrich- tung von einem Träger der freien Kinder - und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Baubeschluss herbeizuführen und dabei die Anregungen der Bürger infor- mation zu berücksic htigen. Außerdem wurde beschlossen, dass mit der Vorentwurfsplanung eine „20%-Variante“ (Reduktionsvariante) vorgelegt werden soll. - 3 - V/0719/2012 Zu 1.: Planung Vorbemerkung: Innerhalb der Entwurfsplanung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.06.2012 zur Vor- lage V/0505/2012 „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017“ eine „Normalvariante“ und eine Reduktionsvariante“ erstellt. Die „Normalvariante“ berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben und durch Ratsbeschlu ss geltenden Standards und Richtlinien bereits unter Berücksichtigung möglicher vorhandener Einsparpotenziale und wirtschaftlicher Kosten und Folgekosten, während die „Reduktionsvariante“ Standardunterschreitungen ohne Verschlecht e- rungen der Wirtschaftlichkeit für den städtischen Haushalt vorsieht. Mit dieser Vorlage wird die „Reduktionsvariante“ zur Ausführung vorgeschlagen. Die Standarda b- weichungen werden in den jeweiligen Punkten thematisiert und in der Anlage 6 tabellarisch darg e- stellt. Außerdem werde n über den Beschlussvorschlag hinausgehende Einsparvorschläge form u- liert. Entwurfserläuterung (s. Anlage 1.1 – 1.5 (Reduktionsvariante) + 1.6 – 1.10 (Normalvariante)) Die geplante Kindertageseinrichtung liegt auf dem Grundstück des „Bürgerhaus Kinde rhaus“ und wird zukünftig die südöstliche Begrenzung der Freifläche hinter dem Bürgerhaus bilden. Das g e- plante Gebäude liegt der Jugendeinrichtung Wuddi gegenüber und wird wie diese von No rden kommend barrierefrei über die Freifläche und von Süden kommend über e ine Treppe mit A n- schluss an den öffentlichen Fußweg zum Kinderbachtal erschlossen. Das 2-geschossige Gebäude ist als 4-Gruppenanlage konzipiert, im Erdgeschoss für eine G I (2-6 Jahre) und eine G II (0-3 Jah- re) – Gruppe und im Obergeschoss für eine G I (evt. später G II) und eine G III (3-6 Jahre) Gruppe. Die Freifläche der Einrichtung orientiert sich zum Kinderbachtal, während die Platzfläche am Bü r- gerhaus wie bisher überwiegend durch das Wuddi genutzt werden soll. Dabei sind Synergieeffekte durch wechselseitige Nutzung der Freiflächen vorgesehen. Entsprechend den Gestaltungsfestsetzungen des geltenden Bebauungsplans sollen die Fass aden der Kita wie am Bürgerhaus mit einem Ziegel verblendet werden. Die Reduktionsvariante sieht geringere als die vom LWL (L andschaftsverband Westfalen Lippe) empfohlenen Raumgrößen vor. Insgesamt wurde 34,75 m² Raumfläche eingespart. Als lichte Raumhöhen sind in allen Räumen 2,50 m und im Mehrzweckraum 3,50 m vorgesehen (Normalv a- riante Raumgrößen entsprechend Empfehlungen des LWL und lichte Raumhöhen 2,90 m und im Mehrzweckraum 3,90 m). Zur Erschließung der Baustelle wird das Grundstück über den vorhandenen Fußweg en tlang des Kinderbachs an den Janningsweg angeschlossen. Während der Bauzeit wird der Fußweg für die Öffentlichkeit gesperrt. Im Bereich der Beschaffungen wurden bislang 240.000 € für den freien Träger für die Ersteinric h- tung angesetzt. Diese Summe wird in der Reduktionvariante auf 180.000 € gemindert. Um im Rahmen der Ersteinrichtung die für den Betrieb und die Betre uung notwendige Grundausstattung zu sichern, ist dieser Betrag erforderlich. Der Entwurf ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Zu 2. Außenanlagen (s. Anlage 2.1 + 2.2 – Plan + Erläuterungen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz) Die Planung der Au ßenanlagen ist hinsichtlich der Freiraumbezüge durch die engen Verhältnisse des Grundstücks geprägt. Bereits vorhandene Nutzungen z.B. durch das Wuddi und die ZWAR - Gruppe mussten neu geordnet oder nach Möglichkeit verlagert werden. Synergieeffekte bei der Nutzung der Freiflächen der KiTa, des Wuddis und der umliegenden Spielplätze müssen genutzt werden, um dass sonst übliche Spielangebot einer Kindertageseinrichtung zu komplettieren. Das eingefriedete Außengelände der KiTa liegt östlich des Baukörpers und umfasst ca. 1.100 m². Direkt vor den erdgeschossigen Gruppenräumen sind zwei Terrassen angeordnet. Die restlichen Freiflächen werden als wellig ansteigende Rasenflächen mit Gehölzgruppen und integrierten Sandspielinseln gestaltet. Diese sollen mit Angebote n für die u3 -Gruppe und mit den Themen Schaukeln, Sand- und Wasserspiel sowie Klettern und Rutschen ausgestattet werden. Die neugeordnete Freifläche (ca. 900 m²) zwischen dem geplanten Baukörper der KiTa und dem Wuddi soll neben der Erschließung beider Ei nrichtungen wie bisher durch das Wuddi genutzt we r- den. Hier sollen auch weiterhin Tische und Stühle für die diversen Angebote der Jugendeinrichtung - 4 - V/0719/2012 aufgestellt werden können. Für Eltern mit kleinen Kindern wird eine Sandfläche eingerichtet und zwei Federtiere im Belag integriert. Auf einer neu angelegten Spielfläche westlich der Scateranlage werden das Trampolin, das „Surfbrett“ und das Drehelement aufgestellt und Sitzstufen angelegt. Kosten und Einsparvorschläge s. Punkt 6 Zu 3. Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerinformation Zur Bürgerbeteiligung haben am 25.06. und 27.09.2012 Informationsveranstaltungen für die anli e- genden Bürger stattgefunden. Bei der Planung wurden folgende Anregungen berücksichtigt: Stellplätze für die Kindertageseinrichtung - Auf dem Parkplatz am Idenbrockplatz werden im Bereich des Einkaufszentrums 4 Kurzzei t- parkplätze ausgewiesen. Auf diesen kann mit Parkscheibe frei geparkt werden. Die se Rege- lung kann zum Bringen und Holen der Kinder genutzt werden. - Die notwendigen Stellpl ätze für die Einrichtung werden vorbehaltlich der Genehmigung des Bauantrages in der Tiefgarage des Bürgerhauses nachgewiesen. - Die Anmietung von Stellplätzen für MitarbeiterInnnen der KiTa bei dem Betreiber der Tiefg a- rage ist möglich. - Die Nutzung der Tiefgarage für Kurzparker ist möglich. - Für Behinderte ist die Nutzung der Tiefgarage kostenlos und über den vorhandenen Aufzug ist eine barrierefreie Erschließung der KiTa möglich. Verlegung der vorhandenen Boulebahnen - Die beiden Boulebahnen können mit was sergebundener Decke ggf. temporär auf dem Dach der Tiefgarage an den in der Anlage 3 gekennzeichneten Standorten realisiert werden. Lang- fristig wird eine nachhaltige Lösung zur Bewirtschaftung der Tiefgarage angestrebt. Der Ve r- bleib der Boulebahnen ist in diesem Zusammenhang zu klären. Abstimmung der Planung mit dem Wuddi - Bei der Entwurfsplanung des Gebäudes und der Außenanlagen wurden die Anregungen und Bedenken zur Nutzung des Wuddis berücksichtigt. - Auf die zunächst geplante Verbindung der Gebäude durch eine Brücke wird verzichtet. - Eine Nutzung der Freifläche zwischen den beiden Gebäuden durch die Jugendeinric htung soll wie bisher möglich sein. - Für vorhandene Spielgeräte (Trampolin, Federtiere u.a.) wurden nach Möglichkeit Ersat z- standorte festgelegt. - Mögliche Synergieeffekte durch wechselseitige Nutzung der Freiflächen sind möglich. Zu 3.: Checkliste bauökologische Kriterien (s. Anlage 3) Die anliegende Checkliste gibt Auskunft über die energetische Qualität und die bauökolog ischen Kriterien des gepla nten Baukörpers. Für die Reduktionsvariante werden die Vorgaben der EnEV 2009 erfüllt. Die für den erforderlichen Nachweis der erneuerbaren Energien zunächst vorgeseh e- ne Solaranlage wird durch eine um 15 % wirksamere Dämmung kompensiert. Der Jahres - Heizwärmebedarf wurde nach dem Monatsbilanzverfahren, Mehrzonenmodell entsprechend EnEV 2009 berechnet und beträgt 50,6 kWh/m². Entgegen der Vorgabe des Ratsbeschlusses für den Einsatz indizierter Baustoffe sollen Kunststoff- fenster eingebaut werden. Für die Norm alvariante werden die Gebäudeleitlinien des Amtes für Immobilienmangement erfüllt und keine indizierten Baustoffe verwendet. Zu 4.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen (s. Anlage 4) Die Einrichtung ist barrierefrei erschlossen. D er Zugang erfolgt von Norden über die Freiflächen des Bürgerhauses. Kostenfreie behindertengerechte Stellplätze sind in der Tiefgarage vorha nden. Mit dem Aufzug der Tiefgarage kann der Haupteingang der Einrichtung barrierefrei erreicht we r- den. Sowohl bei d er Reduktionsvariante als auch bei der Normalvariante wird das Oberg eschoss durch einen Aufzug barrierefrei erschlossen und ein geschlechtsneutrales behindertengerechtes WC vorgesehen. - 5 - V/0719/2012 Da das Bauvorhaben auch ohne behindertengerechte Ausstattung genehmigun gsfähig wäre, wer- den der Einbau des Aufzugs und die Einrichtung des behindertengerechten WCs als zusätzl iches denkbares Einsparpotenzial vorgeschlagen. Eine Vorrüstung zum späteren Einbau würde jedoch in jedem Fall erfolgen. Zu 5.: Weiteres Vorgehen Der Bauantrag wird zurzeit vorbereitet. Voraussichtlich wird im Februar 2013 mit vorbereite nden Arbeiten wie der Freiräumung des Baufeldes und der Verlegung des vorhandenen Regenwasse r- kanals und der Hebeanlage bego nnen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Frühjahr 2014 dauern. Zu II: Kosten (s. Anlage 6) /Folgekosten (s. Anlage 7 + 8) Die Kostenermittlungen wurden auf Grundlage der Kostenberechnung des Arch. -Büros Vi ssing vom 05.09.2012 erstellt. In der Tabelle wurden standortbezogene Kosten (z.B. f ür die Verlegung der vorhandenen Regenwasserleitung einschließlich Hebeanlage aus dem vorgesehenen Baufeld) dargestellt, um einen Vergleich mit den „Kosten einer Standard – Kita“ herstellen zu können. Diese wurde für eine 2 -geschossige KiTa des hier zu rea lisierenden Bautyps bei Berücksichtigung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster auf 1.485 €/m²BGF festgesetzt. Damit liegen diese im unteren Bereich der vom Baukosteninformationsdienst der Architektenkammer (Stand 3. Qua rtal 2011) veröffentlichen Kostenkennwerte für die Kategorie „mit höherem Standard realisierte Einrichtu n- gen“ von 1.445 €/ ² bis 1.850 €/m² BGF. Beschlussvorschlag „Reduktionsvariante“: - Die Investitionskosten betragen rund 1.910.000 €. - Die Baukosten (KG 300+400) betragen 1.174.850 €. - Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 829,61 m², der Kostenkennwert 1.416 €/m²BGF. - Abzüglich der standortbezogenen Kosten von rund 37.900 € beträgt der Kostenken nwert 1.389 €/m²BGF. - Die Kostenberechnung für die Außenanlagen KG 500 beträgt 197.200 €. Die Ein sparung durch Kleinstmaßnahmen gegenüber dem Errichtungsbeschluss beträgt 12.800 €. - Die Kosten der Ausstattung KG 600 wurden gegenüber dem Errichtungsbeschluss um 60.000 € gesenkt. Dafür wurde der bi sher pro Gruppe übliche Ansatz von 60.000 € auf 45.000 € reduziert. - Für Unvorhersehbares wurden 3 % der Gesamtkosten eingestellt, um ggf. bisher nicht kalku- lierbare Mehrkosten z.B. nach Öffnung des Baugrundes oder bei den notwendigen A n- schlussarbeiten im Bürgerhaus auszugleichen. - Die Folgekosten für den Beschlussvorschlag betragen 107.190 € (s. Anlage 7). Zusätzliche denkbare Einsparmöglichkeiten - Verzicht auf die Schallschutzmaßnahmen der zum Wuddi hin orientierten Schlaf - und Ruhe- räume – Minderkosten ca. 22.000 € incl. Baunebenkosten. - Beschränkung a uf die Vorrüstung der behindertengerechten Erschließung des Oberg e- schosses und des behindertengerechten WCs für einen späteren Einbau eines Aufzugs und eines Behinderten-WC – Minderkosten ca. 51.200 € incl. Baunebenkosten. - Verzicht auf v ier Einzelmaßnahmen (s. Anlage 2.2 und 6) bei der Gestaltung und Aussta t- tung der Freianlagen – Minderkosten 27.200 € (s. Anlage 6 – Tabelle Kostenberechnung - KG 500). „Normalvariante“: - Die Investitionskosten betragen 2.216.100 € und entsprechen dem durch den Errichtungsbe- schluss festgelegten Projektbudget. - Die Differenz zwischen dem beschlossenen Projektbudget und der in Tabelle 6 dargestellten Kostensumme der KG 100 – 700 in Höhe von 89.387 € wurde für Unvorhersehbares eing e- stellt. - Die Baukosten (KG 300+400) betragen 1.330.450 €. - Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 881,48 m², der Kostenkennwert 1.523 €/m² BGF. - 6 - V/0719/2012 - Abzüglich der standortbezogenen Kosten von 22.886 € liegt der Kostenkennwert mit 1.497 €/m² knapp über den Orientierungskosten einer Standard – Kita von 1.485 €/m². - Die Kosten für die Außenanlagen und Ausstattung entsprechen dem Errichtungsbeschluss. - Die Folgekosten der Normalvariante betragen 123.160,00 € (s. Anlage 8). Kostendifferenz: - Die Differenz der Investitions kosten zwischen Beschlussvorschlag und Normalvariante b e- trägt 306.100 €, also 13,81 %, bei Berücksichtigung der weiteren denkbaren Einspa rvor- schläge in Höhe von insgesamt 113.971 € sogar 18,96 %. - Die Differenz der Folgeko sten zwischen Beschlussvorschlag und Normalvariante beträgt 15.970 €, also 12,97 %. Vergleich Beschlussvorschlag / Normalvariante (s. Anlage 6) Bezogen auf Bauteile oder Bauteilgruppen wie Dämmung oder Fenstermaterial werden in der T a- belle die Standardunterschiede und Kostendifferenzen zwischen Beschlussvorschlag und Normal- variante dargestellt, um auch eine Entscheidungsgrundlage für eine Erhöhung des Standards ei n- zelner Bauteile auf das Niveau der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster gegenüber dem B e- schlussvorschlag zu bieten. Die Mehrko sten einschließlich der Baunebenkosten würden für fo l- gende Bauteile z.B. betragen (alle weiteren s. Anlage 6): - Dämmung (Fassade und Dach) einschließlich Lüftung entsprechend den G ebäudeleitlinien der Stadt Münster ca. 47.000 €. Standarderhöhungen hinsic htlich der Dämmung werden sich jedoch für die Stadt vorau s- sichtlich nicht amortisieren, da die Einrichtung an einen freien Träger vermietet werden soll, dem ein festgelegter Betriebskostenzuschuss unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Heizkosten gezahlt würde. - Holz- Alufenster statt Kunststofffenster entsprechend den Gebäudeleitlinien und dem Rats- beschluss für indizierte Baustoffe ca. 57.000 €. Hinweis zur Beratungsfolge: Die Entscheidung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauw esen steht unter dem V orbehalt des Ergebnisses der Beratung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Eine Beratungsket- te mit einer Vorberatung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie vor der Entscheidung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen würde zu ein er Verzögerung des Baubeginns von zwei Monaten führen, da der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen seine nächste Sitzung erst am 29.01.2013 hat. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Anlage 1.1-1.4 - Beschlussvorschlag – Reduktionsvariante - Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten Anlage 1.6–1.10 - Normalvariante - Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten Anlage 2.1+2.2 - Außenanlagen – Plan und Erläuterungen Anlage 3 - Standorte der Boulebahnen Anlage 4 - Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien Anlage 5 - Liste „Barrierefrei – Design für alle“ Anlage 6 - Kostenberechnung Beschlussvorschlag, Normalvariante und Vergleich (Standard und Kosten) Anlage 7 - Folgekostenberechnung Beschlussvorschlag Anlage 8 - Folgekostenberechnung Normalvariante
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Idenbrockplatz 8
- Hafenweg 15
- Janningsweg
- Albersloher Weg 33
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0719/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37