Mandari Insight

V/0719/2012

Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8

Vorlagen 19.09.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 28.11.2012, TOP 4.1

Anlage 1.9 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Ansichten NS Schnitt

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Ansehen

Anlage 1.3 zur Vorlage V_0719_2012 - Grundriss OG

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Anlage 4 zur Vorlage V_0719_2012 - Ökocheckliste

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Anlage 1.5 zur Vorlage V_0719_2012 - Ansichten WO Schnitt

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Anlage 1.4 zur Vorlage V_0719_2012 - Ansichten NS Schnitt

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Ansehen

Anlage 8 zur Vorlage V_0719_2012 - Folgelastenberechnung - Normalvariante

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Ansehen

Anlage 5 zur Vorlage V_0719_2012 - Barrierefreiheit

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Ansehen

Anlage 1.10 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Ansichten WO Schnitt

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Ansehen

Anlage 3 zur Vorlage V_0719_2012 - Standort Boulebahnen

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Ansehen

Anlage 7 zur Vorlage V_0719_2012 - Folgelastenberechnung - Beschlussvorschlag

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Ansehen

Anlage 6 zur Vorlage V_0719_2012 - Kostenberechnung.xls

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Ansehen

Anlage 1.8 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Grundriss OG

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Ansehen

Anlage 2.2 zur Vorlage V_0719_2012 - Freianlagen Erläuterungsbericht

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Ansehen

Anlage 1.2 zur Vorlage V_0719_2012 - Grundriss EG

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0719/2012/1 mit Anlage

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Ansehen

Anlage 1.1 zur Vorlage V_0719_2012 - Lageplan

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Ansehen

Anlage 2.1 zur Vorlage V_0719_2012 - Freianlagen Plan

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Ansehen

Anlage 1.6 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Lageplan

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Ansehen

Anlage 1.7 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Grundriss EG

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1.9 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Ansichten NS Schnitt

34 Zeichen

Anlage 1.9 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 1.3 zur Vorlage V_0719_2012 - Grundriss OG

735 Zeichen

ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster TEL.:0251/62560600
Idenbrockplatz
Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal"
Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
48159 Münster-Kinderhaus
Variante 2
reduziert
MASSSTAB:  1 : 200
DATUM:  03.09.2012
GRUNDRISS OBERGESCHOSS
Anlage 1.3 zur Vorlage V/0719/2012
Garderobe
Garderobe
Nebenraum
16,99m²
43,15m²
Gruppenraum - G II
11,78m²
WC
4,41m²
Abstellraum
19,00m²
Schlafraum
16,62m²
Ruheraum
3,01m²
16,99m²
NebenraumWC
11,78m²4,41m²
Abstellraum
19,96m²
Personal
43,15m²
Gruppenraum - G III
9,74m²
Mehrzweckraum
49,96m²
Mehrzweckraum-Lager
7,22m²
RS
RS
RS
Flur
44,33m²
Schnitt ASchnitt A
Schnitt B Schnitt B
8,88m²
2.44
5
5.22
1.741.20
BH: 1,10m
Behinderten-WC
WC
Aufzug

Anlage 4 zur Vorlage V_0719_2012 - Ökocheckliste

1649 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0719/2012 
 
Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien 
 
Energetische Standards  
 
1. Darstellung des Energiesparkonzeptes 
Die Erstellung des Gebäudes erfolgt mit gut gedämmten Bauteilen, deren U-Werte oberhalb den 
Anforderungen der EnEV 2009 liegen. Für das Dach ist eine Dämmung im Mittel von 35 cm und 
für das Mauerwerk von 17,5 cm vorgesehen. Die Dämmu ng der Fassade wird bis UK 
Fundamente geführt. Die Fenster sollen 3-fach verglast werden. 
Das Gebäude wird mit Gasbrennwerttechnik beheizt. 
Die dem Bürgerhaus Kinderhaus zugewandten Ruhe- und  Schlafräume werden mit 
Schallschutzfenstern und Einzellüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. 
Als sommerlicher Wärmeschutz wird alternativ ein mechanischer Sonnenschutz oder Rollläden 
vorgesehen.  
Die Anforderungen der EnEV 2009 werden erfüllt. 
 
 
2. Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung ern euerbarer Energien im Wärmebereich 
in der Fassung vom 01.01.2009 werden über nachstehende Kriterien erfüllt:  
 
 Wärmeschutz 
   
 
Jahres-Heizwärmebedarf  
   
          Berechnet:     50,6  kWh /( m 2) 
   
Monatsbilanzverfahren, Mehrzonenmodell entsprechend EnEV 2009, s. Seite 2 
 
 
3. Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 u nd T7) 
 ohne Anforderung   n50 =< 1,5 –n           n50 =< 1,0 –n     
 
 Wärmeerzeugung 
   
 mit 
 
  Gas,    Oel,    Strom ,    Biomasse,    Geothermie,    Sonstiges 
 
 sonstige Wärmelieferung 
 
  KWK-Nahwärmesystem  
   GUD-Fernwärmesystem  
   bestehende Anlage 
  
 
4. Solarenergienutzung, aktiv 
 
 Sonnenkollektoren  
 zur 
 
 Warmwassererzeugung  
  Beheizung   
  Stromerzeugung

Anlage 1.5 zur Vorlage V_0719_2012 - Ansichten WO Schnitt

438 Zeichen

ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster TEL.:0251/62560600
Idenbrockplatz
Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal"
Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
48159 Münster-Kinderhaus
Variante 2
reduziert
MASSSTAB:  1 : 200
DATUM:  23.10.2012
2,96 OKFF
0,00 OKFF
6,04 OKFF
7,30 OKFF
6,30 OKFF 6,30 OKFF
7,30 OKFF
LH 2,50 m
LH 2,50 m
SCHNITT
ANSICHT WEST
ANSICHT OST
- 0,37 OKFF
Anlage 1.5 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 1.4 zur Vorlage V_0719_2012 - Ansichten NS Schnitt

457 Zeichen

ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster TEL.:0251/62560600
Idenbrockplatz
Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal"
Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
48159 Münster-Kinderhaus
Variante 2
reduziert
MASSSTAB:  1 : 200
DATUM:  23.10.2012
KITA
KINDERBACHTAL
2,96 OKFF
0,00 OKFF
6,04 OKFF
7,30 OKFF
6,30 OKFF 6,30 OKFF
7,30 OKFF
LH 2,50 m
LH 2,50 m
SCHNITT
ANSICHT SÜD
ANSICHT NORD
- 0,37 OKFF
Anlage 1.4 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 8 zur Vorlage V_0719_2012 - Folgelastenberechnung - Normalvariante

2467 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 10.10.12
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal
Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130
Jahr der Fertigstellung: 2013
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2.216.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 2.216.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.976.000,00 89,17
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 240.000,00 10,83
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 2.216.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 21.192,00 17,21
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 21.075,00 17,11
Zwischensumme 42.270,00 34,32
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 39.330,00 31,94
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2014 41.550,00 33,74
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 41.550 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 66.480 € p.a.
= Schuldendienst 108.030 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
123.150,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Ab Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 123.150,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,56
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 8 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 5 zur Vorlage V_0719_2012 - Barrierefreiheit

2268 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0719/2012 
FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
 „Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze 
 
 ja, Anzahl: in der Tiefgarage des Bürger- 
hauses mit Aufzug barrierefrei erschlossen 
 nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang   
 
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: 2 x 3 m 
 
Erreichbarkeit der Geschosse 
 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Erdgeschoss barrierefrei erreichbar 
Erläuterung:  
 
Aufzüge 
 
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben  der DIN 18040) -  
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung:  
 
Toilettenanlagen   
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in den Grup- 
pen 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung:  
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen   
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- 
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- 
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei- 
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- 
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung: In Kindertageseinrichtungen gib t es kein visuelles Leitsystem, keine Orien- 
tierungstafeln, kontrastreiche Türen und Zargen. 
 
Technik für schwerhörige Menschen   
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng:  
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: Akustikdecken in allen Auf- 
enthaltsräumen 
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

Anlage 1.10 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Ansichten WO Schnitt

35 Zeichen

Anlage 1.10 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 3 zur Vorlage V_0719_2012 - Standort Boulebahnen

121 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0719/2012 
 
 
 
 
Kita Kinderbachtal – Neue Standorte der Bouleanlagen  
 
 
 
 
 
Bahn 2 
Bahn 1

Anlage 7 zur Vorlage V_0719_2012 - Folgelastenberechnung - Beschlussvorschlag

2465 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 08.11.12
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal
Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130
Jahr der Fertigstellung: 2013
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.910.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.910.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.730.000,00 90,58
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 180.000,00 9,42
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 1.910.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 18.394,00 17,16
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 19.891,00 18,56
Zwischensumme 38.290,00 35,72
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 33.090,00 30,87
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2014 35.810,00 33,41
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 35.810 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 57.300 € p.a.
= Schuldendienst 93.110 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
107.190,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Ab Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 107.190,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,61
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 7 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 6 zur Vorlage V_0719_2012 - Kostenberechnung.xls

4187 Zeichen

Neubau KiTa Kinderbachtal 
Vissing Architekten 
Heike Weinreich 
Standortbezogene Kosten 
KG Kostengruppen + Gewerke Beschluss- 
vorschlag Normalvariante zusätzliche 
Einsparvorschläge 
Grundstück 9.500 € 9.500 € 0 €
Freimachung des Grundstücks 9.500 € 9.500 €
Herrichten 16.000 € 16.000 € 0 €
Standortbezogen - Baustraße 16.000 € 16.000 €
Bauwerk - Baukonstruktion 946.700 € 1.087.300 € 40.800 €
Rohbauarbeiten 380.200 € 413.700 €
Erdarbeiten Verlegung Anschlussleitungen TGA ans Bü rgerhaus 10.400 € 10.400 €
Standortbezogen - Verlegung vorhandene Regenwasserl eitung 9.000 € 9.000 €
Gerüstbau 16.700 € 23.000 €
Dachdeckerarbeiten 70.300 € 75.800 €
Metallbau- + Verglasungsarbeiten 97.600 € 159.100 €
Standortbezogen - Mehrkosten Schallschutzfenster 1.200 € 1.200 € 1.200 €
Schlosserarbeiten 11.300 € 11.300 €
Außenwandverkleidung 105.600 € 121.600 € XXX 
Estricharbeiten 24.900 € 26.000 €
Innenausbau / Innentüren 69.600 € 76.600 €
Fliesenarbeiten 19.000 € 23.600 €
Malerarbeiten 30.500 € 33.200 €
Oberbodenarbeiten 24.600 € 25.400 €
Trockenbauarbeiten 36.200 € 37.800 €
Aufzugsanlage + Ausstattung Beh.-WC 39.600 € 39.600 € 39.600 €
Bauwerk - Technische Anlagen 228.150 € 255.150 € 29.460 €
Elektroarbeiten 91.412 € 91.412 €
Sanitär / Einsparpotenzial Behinderten WC 58.738 € 58.738 € 2.460 €
Standortbezogen - Hebeanlage Schmutzwasser 7.735 € 7.735 €
Standortbezogen - Verlegung vorh. Hebeanlage Regenw asser 4.951 € 4.951 €
Heizung 48.314 € 48.314 €
Standortbezogen - Lüftung für Schlaf- und Ruheräume  zum Wuddi 15.000 € 42.000 € 27.000 €
Regelungstechnik 2.000 € 2.000 €
Außenanlagen 197.200 € 210.000 € 27.200 €
Anlage und Ausstattung der Freiflächen 197.200 € 210.000 €
Einsparvorschlag - Betonstein statt Klinker zwische n Wuddi und KiTa 11.800 €
Einsparvorschlag - Herstellung nur einer Boulebahn 2.800 €
Einsparvorschlag - Hangrutsche und Wasserrinne entf allen 4.500 €
Einsparvorschlag - Matschanlage wird nur vorgerüste t 8.100 €
Ausstattung 180.000 € 240.000 € 0 €
Möblierung u.a. 180.000 € 240.000 €
700 Baunebenkosten (23,5 bzw. 23% der Baukosten) 276.090 € 308.763 € 16.511 €
Summe KG 100 - 700 1.853.640 € 2.126.713 € 113.971 €
Unvorhersehbares+zur Rundung (ca.3%) / Differenz zum Projektbudget 56.360 € 89.387 €
Gesamtkosten 1.910.000 € 2.216.100 €
Kostendifferenzen 
Kostenart Beschlussvorschlag Normalvariante Differenz 
Projektbudget entsprechend Errichtungsbeschluss 
Investitionskosten 1.910.000 € 2.216.100 € -306.100 €
in Prozent 86,19% 100,00% -13,81% 
Zusätzliche denkbare Einsparvorschläge -113.971 €
in Prozent -5,14% 
Folgekosten (s. Anlage 7 + 8) 107.190 € 123.160 € -15.970 €
in Prozent 87,03% 100,00% -12,97% 
Baukosten (KG 300 + 400) 1.174.850 € 1.342.450 €
Bruttogeschossfläche in m² 829,61 881,48 
Baukosten pro m² BGF mit standortbezogenen Kosten 1. 416 € 1.523 €
Baukosten / m² ohne standortbezogene Kosten 1.389 € 1 .497 €
Bauteile - Standard- und Kostenvergleich 
Beschlussvorschlag Normalvariante 
300 Raumgrößen reduziert LWL-Standart 
Lichte Raumhöhen 2,50 m 2,90 m 
Fassade Verblender *** Verblender 0 €
Fenster Kunststoff Holz-Alu 57.269 €
Fenstergrößen entspr. LBO (143 m²) Funkt.+Form (181 m²) 4.920 €
Verglasung 2-fach 3-fach 5.461 €
Dämmung EnEV 2009 GLL - Münster 8.241 €
Höhe Fliesenspiegel 1,50 m 2,00 m 2.460 €
Einbau Wickeltische reduzierter Standard X 7.380 €
400 Lüftungsanlage Ruhe- + Schlafräume Gesamtgebäude 0 €
500 Freianlagen reduzierter Standard X 12.800 €
600 Ausstattung reduzierter Standard X 60.000 €
XXX 
X Standard bei bisher durch die Stadt Münster geplant en und realisierten Kindertageseinrichtungen 
GLL Gebäudeleitlinie der Stadt Münster 
Bauteile KG 
Berechnung Baukostenindex 
100 
200 
300 
400 
500 
600 
2.216.100 €
Als Einsparpotenzial wurde die Verwendung eines Wär medämmverbundsystem geprüft. Die Einsparung würde 1 2.590 € betragen. Entsprechend den 
Gestaltungfestsetzungen des gültigen Bebauuungsplan s ist an diesem Standort jedoch nur ein Bauvorhaben  mit einer Klinkerfassade genehmigungsfähig. 
Anlage 6 zur Vorlage V/0719/2012 
87.207 €
Projektleitung - Amt für Immobilienmanagement: 
Kostenermittlung nach DIN 276 
Entwurfsverfasser: 
Standardunterschied Kostendifferenz 
incl. Baunebenkosten

Anlage 1.8 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Grundriss OG

34 Zeichen

Anlage 1.8 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 2.2 zur Vorlage V_0719_2012 - Freianlagen Erläuterungsbericht

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                                                                                  Anlage 2.2 zur Vorlage Nr. V/0719/2012 
 
 
Kindertageseinrichtung Kinderbachtal  
Erläuterungsbericht zum Planungs- und Baubeschluss Freianlagen  
 
 
Allgemeine Rahmenbedingungen:
 
Die neue Kindertagesstätte (KiTa) wird östlich des Jugendzentrum („Wuddi“) am Grünzug 
Kinderbachtal errichtet. Der Standort wird hinsichtlich der Freiraumbezüge durch die engen 
Verhältnisse geprägt. Wegen fehlender Alternativstandorte wurde dieser Standort dennoch 
zur Realisierung ausgewählt.  
Folgende Kompromisse sind mit der Realisierung der KiTa an diesem Standort verbunden: 
- Einige Spielangebote können nur durch den Besuch von Flächen außerhalb der Ein- 
friedung genutzt werden. 
- Dem Wuddi entfallen wesentliche Bereiche seiner b isherigen Außenspielflächen. 
Diese Angebote können nur zum Teil auf angrenzenden Flächen ersatzweise bereit- 
gestellt werden. 
- Das vorgesehene Baufeld ist mit Solitärbäumen und  Großsträuchern sehr gut einge- 
grünt. Es werden umfangreiche Fällarbeiten erforderlich. 
- Die bestehende Boulé-Bahn entfällt bzw. muss verl egt werden. 
Vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen beinhaltet die vorgelegte Planung den best- 
möglichen Kompromiss zwischen den verschiedensten Belangen. 
 
Äußere Erschließung: 
 
Die neue Kindertagesstätte ist von Norden kommend und auch durch das Bürgerzentrum 
barrierefrei zu erreichen. Von Süden führt nur eine Treppe auf die zentrale Erschließungsflä- 
che zwischen Wuddi und KiTa. 
Das neue Gebäude entsteht auf einem bewegten Gelände mit einem Höhenunterschied von 
bis zu 1,0 Meter. Um den Aufwand für Geländeabgrabungen möglichst gering zu halten, wird 
die KiTa im Verhältnis zur bestehenden Platzfläche vor dem Wuddi um ca. 36 cm angeho- 
ben. Der Haupteingang ist dann von Westen über eine 6 Meter lange Rampe barrierefrei 
erreichbar. Die Ausgänge nach Osten sind ebenerdig erschlossen und führen in den um- 
zäunten Spielbereich der KiTa. Optional kann der Spielbereich durch ein kleines Tor und 
einen Weg entlang der Nordfassade erreicht werden. Nach Osten, in den Grünzug Kinder- 
bach, gibt es keine Wegeanbindung, es wird lediglich ein Tor als Pflegezufahrt hergestellt.  
 
Die KiTa ist nicht direkt mit dem PKW anfahrbar. 
PKW-Stellplätze:
 
Die gemäß Bauordnung erforderlichen 4 Stellplätze werden in der Tiefgarage des Bürger- 
zentrums nachgewiesen. Ergänzend werden auf dem Idenbrockplatz 4 Kurzzeitparkplätze 
ausgewiesen. Auf diesen kann mit Parkscheibe für 15 Minuten frei geparkt werden. Diese 
Regelung soll für eine hohe Fluktuation auf den Stellplätzen sorgen, so dass immer Plätze 
verfügbar sind. 
  
Fahrradabstellplätze 
 stehen im Bereich der Nordfassade des Wuddi, etwa 40 Meter vom 
Eingang zur KiTa, zur Verfügung. Dort sind während der üblichen Tageszeiten immer freie 
Plätze vorhanden, daher sind keine weiteren Fahrradständer erforderlich. 
 
Ein Standort für Abfallbehälter 
 ist in Gebäudenähe zwischen der Scateranlage und der Nord- 
fassade angeordnet. Die AWM fahren mit dem Müllfahrzeug nicht direkt vor. Zur Leerung 
müssen die Tonnen von der KiTa zum ca. 100 Meter entfernten Entleerungsstandort nahe 
dem Hallenbad gebracht werden.

- 2 - 
 
... 
Gestaltung KiTa-Freigelände:  
Der Außenspielflächen der KiTa liegen östlich des Gebäudes. Direkt vor den Gruppenräu- 
men sind zwei kleinere Terrassen angeordnet. Die restlichen Freiflächen werden als leicht 
wellig ansteigende Rasenfläche mit integrierten Sandspielinseln und Gehölzgruppen gestal- 
tet. Der Begrenzungszaun wird durch Strauchpflanzungen, z.T. auch geschnittene Hecken, 
begleitet. 
An die südliche Terrasse ist der U3-Bereich angegliedert. Dort ist eine kleine Sandspielfläche 
mit Sonnensegel angelegt. Eine etwas größere Sandfläche mit einer Hängematte und einem 
Kleinkinderspielgerät mit Minirutsche, Kriechröhre und diversen Aufstiegen runden das An- 
gebot ab. 
Die drei verbleibenden „Sandinseln“ werden mit den Themen Schaukeln, Sand- und Was- 
serspiel sowie Klettern und Rutschen ausgestattet. Dabei sollen die Chancen des bewegten 
Geländes durch Anlage einer Hangrutsche und einer Fließmulde genutzt werden. 
Auf dem umzäunten Gelände wird es kein Angebot für Fahrzeuge wie Bobbycar oder Lauf- 
räder geben können, da das Grundstück dafür zu beengt ist. Für diese Angebote und weitere 
Spiele müssen Belagsflächen und Spielplätze außerhalb der Umzäunung aufgesucht wer- 
den. 
 
Gestaltung Wuddi-Freigelände: 
 
Der Platzbereich zwischen den beiden Gebäuden dient nicht nur der Erschließung. Er ist 
zugleich auch der gebäudenahe Freiraum des Wuddi. Hier können, wie bisher, Tische und 
Stühle aufgestellt werden. Da diese abendlich gesichert werden müssen, erhält auch der 
bestehende Lagercontainer seinen neuen Platz angrenzend an diesen Bereich. Für Eltern 
mit ganz kleinen Kindern wird hier auch eine Sandspielfläche eingerichtet. Im Eingangsbe- 
reich zur KiTa werden zudem zwei Federtiere in den Belag integriert. Sie können von Gästen 
des Wuddi als auch der KiTa bespielt werden.  
Als kleiner Ausgleich für den entfallenden Spielbereich des Wuddi werden das Trampolin, 
das „Surfbrett“ und das Drehelement auf einer neu angelegten Spielfläche westlich der Sca- 
teranlage aufgestellt. Hier werden auch besonnte Sitzstufen zum Verweilen einladen.  
 
Flächengrößen: 
 
Zentrale Erschließung und Wuddi-Freiflächen: ca. 900 m² 
KiTa Spielflächen: ca. 1.100 m² einschließlich Rasen und Pflanzflächen 
 
 
Baukosten: 
 
Durch eine wirtschaftliche und kostenorientierte Planung vor dem Hintergrund der Haus- 
haltskonsolidierung konnten die Baukosten in der Kostengruppe 500 durch Kleinstmaßnah- 
men insgesamt auf 197.200 € reduziert werden. 
Einsparung:          12.800,-€ 
Weitere Angebote an Reduktionsvarianten 
 sind wie folgt möglich. Diese müssen ggf. durch 
den AUB beschlossen werden. 
1) An Stelle der ortsüblichen Belagsmischungen 
 aus Klinker und Betonstein werden nur Be- 
tonsteine der Farbe „naturgrau“ verlegt bzw. es wird versucht durch Mitarbeiter aus dem Pro- 
jekt „Soziale Stadt“ bestehende Klinkerbeläge so aufnehmen zu lassen, dass sie für eine 
wirtschaftliche Wiederverwendung bereitstehen. 
Die geschätzten Einsparungen betragen  ca. 11.800,-€ 
2) Es wird nur eine Boule-Bahn 
 auf der Tiefgarage wieder hergestellt. Die zweite auf der Ra- 
senfläche entfällt.  
Die geschätzten Einsparungen betragen   ca. 2.800,-€

- 3 - 
 
 
3) Die Hangrutsche  entfällt, auf eine Wasserrinne  innerhalb der Matschanlage, die dem Ge- 
lände folgt, wird verzichtet. 
Die geschätzten Einsparungen betragen   ca. 4.500,-€ 
4) Die Matschanlage entfällt 
 zum jetzigen Zeitpunkt komplett. Es wird lediglich ein Leerrohr 
für die optionale Nachrüstung durch den Träger verlegt.  
Die geschätzten Einsparungen betragen   ca. 8.100,-€ 
Reduktionsvorschläge gesamt:  ca. 27.200,-€ 
Werden alle Reduktionsvorschläge realisiert, ergeben sich in der im Vergleich Kostenermitt- 
lung zum Errichtungsbeschluss (V/0342/2012, Kostengruppe 500 =210.000,-€) Einsparun- 
gen in Höhe von 40.000,-€. Dieses entspricht ca. 19%. 
Die Bausumme in der Kostengruppe 500 unter Berücksichtigung  
sämtlicher Reduktionsvorschläge beträgt:      170.000,-€ 
 
 
Bauzeit: 
 
Das Gelände soll bereits im Februar 2013 für den Beginn der Hochbaumaßnahmen frei ge- 
räumt werden. Mit dem Bau der Freianlagen kann voraussichtlich im Februar 2014 begonnen 
werden. Mit der Fertigstellung der Freianlagen, besonders der Vegetations- und Rasenarbei- 
ten ist je nach Witterungsverlauf ab August 2014 zu rechnen.

Anlage 1.2 zur Vorlage V_0719_2012 - Grundriss EG

751 Zeichen

ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster TEL.:0251/62560600
Idenbrockplatz
Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal"
Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
48159 Münster-Kinderhaus
Variante 2
reduziert
MASSSTAB:  1 : 200
DATUM:  03.09.2012
GRUNDRISS ERDGESCHOSS
Anlage 1.2 zur Vorlage V/0719/2012
Nebenraum
16,99m²
43,15m²
Gruppenraum - G II
11,78m²
WC
4,41m²
19,00m²
Schlafraum
16,62m²
Ruheraum
Garderobe
3,01m²
Pumi
2,17m²4,55m²
Technik
Küche
14,98m²
Küche-AR
4,97m²
Leitung
11,97m²
Kinderwagen
Kinderwagen
6,58m²
Windfang
11,63m²
18,97m²
Schlafraum
4,41m²
Abstellraum WC
11,78m²
Abstellraum
16,99m²
Nebenraum
43,15m²
Gruppenraum - G I (II)
Garderobe
75,67m²
Foyer
Schnitt A Schnitt A
Schnitt B Schnitt B
Beratung
Aufzug

Ergänzungsvorlage V/0719/2012/1 mit Anlage

7429 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0719/2012/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Koops 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8 
-  Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal wird nach den Plänen des Architekturbü-
ros Vissing aus Münster vom 03.09.2012 mit folgenden Änderungen ausgeführt  
(Anlage 1.1 – 1.5). 
a) Das im Obergeschoss vorgesehene behindertengerechte WC wird in den im Erdge-
schoss vorgesehenen Beratungsraum verlagert und umgekehrt. 
b) Es werden alle Vorrichtungen für einen möglichen späteren Einbau eines Aufzuges ge-
troffen.   
2. Der Planung und dem Bau der Freianlagen wird entsprechend der Planung und den Erläute-
rungen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zugestimmt (Anlage 2.1 – Plan, Anlage 
2.2 - Erläuterungen) 
3. Die Anregungen aus der Bürgerinformation und deren Berücksichtigung bei der Planung wer-
den zur Kenntnis genommen. (Anlage 3) 
4. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen 
(Anlage 4). 
5. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im Februar 2013 begonnen 
wird und die Fertigstellung voraussichtlich Ende Frühjahr 2014 erfolgt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung 
nach DIN 276 vom 05.09.2012 in Höhe von 1.862.000 Euro
, als auch Folgekosten in Höhe von 
105.110 Euro/Jahr entstehen (Anlage 6 und Anlage 7). 
 
Das mit dem Errichtungsbeschluss festgelegte Projektbudget von 2.216.100 € wird damit 
um 354.100 €
 unterschritten. Ein entsprechendes Veränderungsblatt zum Haushaltsplan-
Entwurf 2013 wird gefertigt. 
492-2418 
 
E-Mail: 
Koops@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.11.2012 
V/0719/2012/1

- 2 - 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2014 ff. 37.710 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 23.490 Folgeaufwand 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 9.000 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2014 ff. 34.910 Folgeaufwand  
Summe aller Aufwendungen/Saldo  105.110  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 4650 Neubau Kita Kinderbachtal 
(Wuddi) 
   
Auszahlungen  Auszahlung für Baumaßnah-
men 
2012 50.000 Bereitgestellt 
über Nach-
tragshaushalt 
   2013 1.632.000  
Investitionsmaßnahme 1130 Beschaffungen Kita Kinder-
bachtal (Wuddi) 
   
Auszahlungen  Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2013 180.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo   1.862.000 
 
Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei 
den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung 
 
Die Bezirksvertretung Nord hat in Ihrer Sitzung am 13.11.2012 dem AUB die Annahme der Vorlage 
mit der Ergänzung der folgenden Änderungen empfohlen: 
V/0719/2012/1

- 3 - 
V/0719/2012/1 
 
• Das barrierefreie WC wird in den Beratungsraum des Erdgeschosses verlegt und direkt 
vollständig ausgestattet. Der Beratungsraum wird dafür in den bisherigen Raum für das 
barrierefreie WC im Obergeschoss verlegt. 
 
• Die Aufzugsanlage wird nicht sofort erstellt, jedoch werden alle Vorrichtungen für einen 
möglichen späteren Einbau getroffen. 
 
Durch diese Änderung wird die KiTa zumindest im Erdgeschoss komplett barrierefrei ausgestattet. 
Sollte trotz der bereits vorhandenen weiteren barrierefreien Kindertageseinrichtungen in Kinder-
haus später eine vollständige Barrierefreiheit dieses Gebäudes hergestellt werden müssen, kann 
der dafür erforderliche Aufzug ohne Mehrkosten, im Vergleich zum direkten Einbau, erstellt wer-
den. Im Moment können somit Kosten in Höhe von ca. 48.000  € (incl. Nebenkosten) gegenüber 
der Ursprungsvorlage eingespart werden.  
 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten  Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 16.11.12 
Amt: 23 
A Investitionsmaßnahme 
Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal 
Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130
Jahr der Fertigstellung: 2013 
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre 
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre 
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre 
B Kapitalbedarf/ Finanzierung 
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 
2. Beiträge 0,00 0,00 
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.862.000,00 100,00 
Gesamt-Kapitalbedarf 1.862.000,00 100,00 
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00 
2. Baukosten 1.682.000,00 90,33 
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 180.000,00 9,67 
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 
Gesamtkosten 1.862.000,00 100,00 
D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 17.818,00 16,95 
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 19.891,00 18,92 
Zwischensumme 37.710,00 35,88 
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 
6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 32.490,00 30,91 
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 
Zwischensumme 0,00 0,00 
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 
9. Fremdkapitalzinsen 2014 34.910,00 33,21 
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 34.910 € p.a. 
+ Tilgung (3 %) 55.860 € p.a. 
= Schuldendienst 90.770 € p.a. 
Summe Folgeaufwendungen 
105.110,00 100,00 
E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 
2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00 
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 
Summe Folgeerträge 0,00 0,00 
Ab Haushaltsjahr: Euro 
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro 
insgesamt 105.110,00 
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,65 
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro 
J Erläuterungen 
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 1.1 zur Vorlage V_0719_2012 - Lageplan

34 Zeichen

Anlage 1.1 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 2.1 zur Vorlage V_0719_2012 - Freianlagen Plan

34 Zeichen

Anlage 2.1 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 1.6 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Lageplan

34 Zeichen

Anlage 1.6 zur Vorlage V/0719/2012

Anlage 1.7 zur Vorlage V_0719_2012 - Normalvariante - Grundriss EG

34 Zeichen

Anlage 1.7 zur Vorlage V/0719/2012

Beschlussvorlage

19283 Zeichen

V/0719/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8 
-  Baubeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal wird nach den Plänen des Architekturbü-
ros Vissing aus Münster vom 03.09.2012 ausgeführt (Anlage 1.1 – 1.5). 
2. Der Planung und dem Bau der Freianlagen wird entspre chend der Planung und den Erläut e-
rungen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zugestimmt  (Anlage 2.1 – Plan, Anlage 
2.2 - Erläuterungen) 
3. Die Anregungen aus der Bürgerinformation und deren Berücksichtigung bei der Planung we r-
den zur Kenntnis genommen. (Anlage 3) 
4. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen 
(Anlage 4). 
5. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im Februar 2013 begonnen 
wird und die Fertigstellung voraussichtlich Ende Frühjahr 2014 erfolgt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenbe rechnung 
nach DIN 276 vom 05.09.2012 in Höhe von 1.910.000 Euro, als auch Folgekosten in H öhe von 
107.190 Euro/Jahr entstehen (Anlage 6 und Anlage 7). 
 
Das mit dem Errichtungsbeschluss festgelegte Projektbudget von 2.216.100 € wird damit 
um 306.100 € unterschritten. 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0719/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Weinreich 
Ruf: 
492-2416 
E-Mail: 
Weinreich@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0719/2012 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2014 ff. 38.290 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 24.090 Folgeaufwand 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 9.000 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2014 ff. 35.810 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen/Saldo  107.190  
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 4650 Neubau Kita Kinderbachtal 
(Wuddi) 
   
Auszahlungen  Auszahlung für Baumaßnah-
men 
2012 50.000 Bereitgestellt 
über Nach-
tragshaushalt 
   2013 1.680.000  
Investitionsmaßnahme 1130 Beschaffungen Kita Kinder-
bachtal (Wuddi) 
   
Auszahlungen  Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2013 180.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.910.000  
 
Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der / bei 
den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau s-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Ha ushaltssatzung 2013 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung 
 
Bisherige Beschlüsse 
Bereits jetzt haben Kinder ab 3 Jahren und ab dem 01.08.2013 auch Kinder im Alter von 1 - 3 Jah-
ren einen geltenden Rec htsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit der Vorlage 
V/0342/2012/1.Erg. hat der Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 die Errichtung der Kindert ages-
einrichtung Kinderbachtal zur Ergänzung der Bedarfsd eckung beschlossen. Die Einrichtung soll 
insgesamt 22 u3-Plätze und 48 ü3 -Plätze in 4 Gruppen umfassen. Es ist vorgesehen, die Ei nrich-
tung von einem Träger der freien Kinder - und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Die Verwaltung 
wurde beauftragt, den Baubeschluss herbeizuführen und dabei die Anregungen der Bürger infor-
mation zu berücksic htigen. Außerdem wurde beschlossen, dass mit der Vorentwurfsplanung eine 
„20%-Variante“ (Reduktionsvariante) vorgelegt werden soll.

- 3 - 
V/0719/2012 
Zu 1.:  Planung 
Vorbemerkung: 
Innerhalb der Entwurfsplanung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom  27.06.2012 zur Vor-
lage V/0505/2012 „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017“ 
eine „Normalvariante“ und eine Reduktionsvariante“ erstellt. Die „Normalvariante“ berücksichtigt 
alle gesetzlichen Vorgaben und durch Ratsbeschlu ss geltenden Standards und Richtlinien bereits 
unter Berücksichtigung möglicher vorhandener Einsparpotenziale und wirtschaftlicher Kosten und 
Folgekosten,  während die „Reduktionsvariante“ Standardunterschreitungen ohne Verschlecht e-
rungen der Wirtschaftlichkeit für den städtischen Haushalt vorsieht.  
Mit dieser Vorlage wird die „Reduktionsvariante“ zur Ausführung vorgeschlagen. Die Standarda b-
weichungen werden in den jeweiligen Punkten thematisiert und in der Anlage 6 tabellarisch darg e-
stellt. Außerdem werde n über den Beschlussvorschlag hinausgehende Einsparvorschläge form u-
liert. 
 
Entwurfserläuterung (s. Anlage 1.1 – 1.5 (Reduktionsvariante) + 1.6 – 1.10 (Normalvariante)) 
Die geplante Kindertageseinrichtung liegt auf dem Grundstück des „Bürgerhaus Kinde rhaus“ und 
wird zukünftig die südöstliche Begrenzung der Freifläche hinter dem Bürgerhaus bilden. Das g e-
plante Gebäude liegt der Jugendeinrichtung Wuddi gegenüber und wird wie diese von No rden 
kommend barrierefrei über die Freifläche und von Süden kommend über e ine Treppe mit A n-
schluss an den öffentlichen Fußweg zum Kinderbachtal erschlossen. Das 2-geschossige Gebäude 
ist als 4-Gruppenanlage konzipiert, im Erdgeschoss für eine G I (2-6 Jahre) und eine G II (0-3 Jah-
re) – Gruppe und im Obergeschoss für eine G I (evt. später G II) und eine G III (3-6 Jahre) Gruppe. 
Die Freifläche der Einrichtung orientiert sich zum Kinderbachtal, während die Platzfläche am Bü r-
gerhaus wie bisher überwiegend durch das Wuddi genutzt werden soll. Dabei sind Synergieeffekte 
durch wechselseitige Nutzung der Freiflächen vorgesehen.  
Entsprechend den Gestaltungsfestsetzungen des geltenden Bebauungsplans sollen die Fass aden 
der Kita wie am Bürgerhaus mit einem Ziegel verblendet werden.  
Die Reduktionsvariante sieht geringere als die vom LWL (L andschaftsverband Westfalen Lippe) 
empfohlenen Raumgrößen vor. Insgesamt wurde 34,75 m² Raumfläche eingespart. Als lichte 
Raumhöhen sind in allen Räumen 2,50 m und im Mehrzweckraum 3,50 m vorgesehen (Normalv a-
riante Raumgrößen entsprechend Empfehlungen des LWL und lichte Raumhöhen 2,90 m und im 
Mehrzweckraum 3,90 m). 
Zur Erschließung der Baustelle wird das Grundstück über den vorhandenen Fußweg en tlang des 
Kinderbachs an den Janningsweg angeschlossen. Während der Bauzeit wird der Fußweg für die 
Öffentlichkeit gesperrt. 
Im Bereich der Beschaffungen wurden bislang 240.000 € für den freien Träger für die Ersteinric h-
tung angesetzt. Diese Summe wird in der Reduktionvariante auf 180.000 € gemindert. Um im 
Rahmen der Ersteinrichtung die für den Betrieb und die Betre uung notwendige Grundausstattung 
zu sichern, ist dieser Betrag erforderlich.  
Der Entwurf ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt. 
 
Zu 2. Außenanlagen 
(s. Anlage 2.1 + 2.2 – Plan + Erläuterungen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz) 
Die Planung der Au ßenanlagen ist hinsichtlich der Freiraumbezüge durch die engen Verhältnisse 
des Grundstücks geprägt. Bereits vorhandene Nutzungen z.B. durch das Wuddi und die ZWAR -
Gruppe mussten neu geordnet oder nach Möglichkeit verlagert werden. Synergieeffekte bei der 
Nutzung der Freiflächen der KiTa, des Wuddis und der umliegenden Spielplätze müssen genutzt 
werden, um dass sonst übliche Spielangebot einer Kindertageseinrichtung zu komplettieren.  
Das eingefriedete Außengelände der KiTa liegt östlich des Baukörpers und umfasst ca. 1.100 m². 
Direkt vor den erdgeschossigen Gruppenräumen sind zwei Terrassen angeordnet. Die restlichen 
Freiflächen werden als wellig ansteigende Rasenflächen mit Gehölzgruppen und integrierten 
Sandspielinseln gestaltet. Diese sollen mit Angebote n für die u3 -Gruppe und mit den Themen 
Schaukeln, Sand- und Wasserspiel sowie Klettern und Rutschen ausgestattet werden.  
Die neugeordnete Freifläche (ca. 900 m²) zwischen dem geplanten Baukörper der KiTa und dem 
Wuddi soll neben der Erschließung beider Ei nrichtungen wie bisher durch das Wuddi genutzt we r-
den. Hier sollen auch weiterhin Tische und Stühle für die diversen Angebote der Jugendeinrichtung

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aufgestellt werden können. Für Eltern mit kleinen Kindern wird eine Sandfläche eingerichtet und 
zwei Federtiere im Belag integriert. Auf einer neu angelegten Spielfläche westlich der Scateranlage 
werden das Trampolin, das „Surfbrett“ und das Drehelement aufgestellt und Sitzstufen angelegt. 
Kosten und Einsparvorschläge s. Punkt 6 
 
Zu 3. Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerinformation 
Zur Bürgerbeteiligung haben am 25.06. und 27.09.2012 Informationsveranstaltungen für die anli e-
genden Bürger stattgefunden. Bei der Planung wurden folgende Anregungen berücksichtigt: 
 
Stellplätze für die Kindertageseinrichtung 
- Auf dem Parkplatz am Idenbrockplatz werden im Bereich des Einkaufszentrums 4 Kurzzei t-
parkplätze ausgewiesen. Auf diesen kann mit Parkscheibe frei geparkt werden. Die se Rege-
lung kann zum Bringen und Holen der Kinder genutzt werden. 
- Die notwendigen Stellpl ätze für die Einrichtung werden vorbehaltlich der Genehmigung des 
Bauantrages in der Tiefgarage des Bürgerhauses nachgewiesen.  
- Die Anmietung von Stellplätzen für MitarbeiterInnnen der KiTa bei dem Betreiber der Tiefg a-
rage ist möglich. 
- Die Nutzung der Tiefgarage für Kurzparker ist möglich. 
- Für Behinderte ist die Nutzung der Tiefgarage kostenlos und über den vorhandenen Aufzug 
ist eine barrierefreie Erschließung der KiTa möglich. 
 
Verlegung der vorhandenen Boulebahnen  
- Die beiden Boulebahnen können mit was sergebundener Decke ggf. temporär auf dem Dach 
der Tiefgarage an den in der Anlage 3 gekennzeichneten Standorten realisiert werden. Lang-
fristig wird eine nachhaltige Lösung zur Bewirtschaftung der Tiefgarage angestrebt. Der Ve r-
bleib der Boulebahnen ist in diesem Zusammenhang zu klären. 
 
Abstimmung der Planung mit dem Wuddi 
- Bei der Entwurfsplanung des Gebäudes und der Außenanlagen wurden die Anregungen und 
Bedenken zur Nutzung des Wuddis berücksichtigt.  
- Auf die zunächst geplante Verbindung der Gebäude durch eine Brücke wird verzichtet. 
- Eine Nutzung der Freifläche zwischen den beiden Gebäuden durch die Jugendeinric htung 
soll wie bisher möglich sein.  
- Für vorhandene Spielgeräte (Trampolin, Federtiere u.a.) wurden nach Möglichkeit Ersat z-
standorte festgelegt.  
- Mögliche Synergieeffekte durch wechselseitige Nutzung der Freiflächen sind möglich. 
 
Zu 3.:  Checkliste bauökologische Kriterien (s. Anlage 3) 
Die anliegende Checkliste gibt Auskunft über die energetische Qualität und die bauökolog ischen 
Kriterien des gepla nten Baukörpers. Für die Reduktionsvariante werden die Vorgaben der EnEV 
2009 erfüllt. Die für den erforderlichen Nachweis der erneuerbaren Energien zunächst vorgeseh e-
ne Solaranlage wird durch eine um 15 % wirksamere Dämmung kompensiert. Der Jahres -
Heizwärmebedarf wurde nach dem Monatsbilanzverfahren, Mehrzonenmodell entsprechend EnEV 
2009 berechnet und beträgt 50,6 kWh/m².  
Entgegen der Vorgabe des Ratsbeschlusses für den Einsatz indizierter Baustoffe sollen Kunststoff-
fenster eingebaut werden. Für die Norm alvariante werden die Gebäudeleitlinien des Amtes für 
Immobilienmangement erfüllt und keine indizierten Baustoffe verwendet.  
 
Zu 4.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen (s. Anlage 4) 
Die Einrichtung ist barrierefrei erschlossen. D er Zugang erfolgt von Norden über die Freiflächen 
des Bürgerhauses. Kostenfreie behindertengerechte Stellplätze sind in der Tiefgarage vorha nden. 
Mit dem Aufzug der Tiefgarage kann der Haupteingang der Einrichtung barrierefrei erreicht we r-
den. Sowohl bei d er Reduktionsvariante als auch bei der Normalvariante wird das Oberg eschoss 
durch einen Aufzug barrierefrei erschlossen und ein geschlechtsneutrales behindertengerechtes 
WC vorgesehen.

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Da das Bauvorhaben auch ohne behindertengerechte Ausstattung genehmigun gsfähig wäre, wer-
den der Einbau des Aufzugs und die Einrichtung des behindertengerechten WCs als zusätzl iches 
denkbares Einsparpotenzial vorgeschlagen. Eine Vorrüstung zum späteren Einbau würde jedoch 
in jedem Fall erfolgen.   
 
Zu 5.:  Weiteres Vorgehen 
Der Bauantrag wird zurzeit vorbereitet. Voraussichtlich wird im Februar 2013 mit vorbereite nden 
Arbeiten wie der Freiräumung des Baufeldes und der Verlegung des vorhandenen Regenwasse r-
kanals und der Hebeanlage bego nnen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich  bis Frühjahr 2014 
dauern. 
 
Zu II:   Kosten (s. Anlage 6) /Folgekosten (s. Anlage 7 + 8) 
Die Kostenermittlungen wurden auf Grundlage der Kostenberechnung des Arch. -Büros Vi ssing 
vom 05.09.2012 erstellt. In der Tabelle wurden standortbezogene Kosten (z.B. f ür die Verlegung 
der vorhandenen Regenwasserleitung einschließlich Hebeanlage aus dem vorgesehenen Baufeld) 
dargestellt, um einen Vergleich mit den „Kosten einer Standard – Kita“ herstellen zu können. Diese 
wurde für eine 2 -geschossige KiTa des hier zu rea lisierenden Bautyps bei Berücksichtigung der 
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster auf 1.485 €/m²BGF festgesetzt. Damit liegen diese im unteren 
Bereich der vom Baukosteninformationsdienst der Architektenkammer (Stand 3. Qua rtal 2011) 
veröffentlichen Kostenkennwerte für die Kategorie „mit höherem Standard realisierte Einrichtu n-
gen“ von 1.445 €/ ² bis 1.850 €/m² BGF. 
 
Beschlussvorschlag „Reduktionsvariante“: 
- Die Investitionskosten betragen rund 1.910.000 €.  
- Die Baukosten (KG 300+400) betragen 1.174.850 €.  
- Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 829,61 m², der Kostenkennwert 1.416 €/m²BGF. 
- Abzüglich der standortbezogenen Kosten von rund 37.900 € beträgt der Kostenken nwert 
1.389 €/m²BGF.  
- Die Kostenberechnung für die Außenanlagen KG 500 beträgt 197.200 €. Die Ein sparung 
durch Kleinstmaßnahmen gegenüber dem Errichtungsbeschluss beträgt 12.800 €.  
- Die Kosten der Ausstattung KG 600 wurden gegenüber dem Errichtungsbeschluss um 
60.000 € gesenkt. Dafür wurde der bi sher pro Gruppe übliche Ansatz von 60.000 € auf 
45.000 € reduziert. 
- Für Unvorhersehbares wurden 3 % der Gesamtkosten eingestellt, um ggf. bisher nicht kalku-
lierbare Mehrkosten z.B. nach Öffnung des Baugrundes oder bei den notwendigen A n-
schlussarbeiten im Bürgerhaus auszugleichen. 
- Die Folgekosten für den Beschlussvorschlag betragen 107.190  € (s. Anlage 7). 
 
Zusätzliche denkbare Einsparmöglichkeiten 
- Verzicht auf die Schallschutzmaßnahmen der zum Wuddi hin orientierten Schlaf - und Ruhe-
räume – Minderkosten ca. 22.000 € incl. Baunebenkosten. 
- Beschränkung a uf die Vorrüstung der behindertengerechten Erschließung des Oberg e-
schosses und des behindertengerechten WCs für einen späteren Einbau eines Aufzugs und 
eines Behinderten-WC – Minderkosten ca. 51.200 € incl. Baunebenkosten. 
- Verzicht auf v ier Einzelmaßnahmen (s. Anlage 2.2 und 6) bei der Gestaltung und Aussta t-
tung der Freianlagen – Minderkosten 27.200 €  (s. Anlage 6 – Tabelle Kostenberechnung - 
KG 500).  
 
„Normalvariante“: 
- Die Investitionskosten betragen 2.216.100 € und entsprechen dem durch den Errichtungsbe-
schluss festgelegten Projektbudget. 
- Die Differenz zwischen dem beschlossenen Projektbudget und der in Tabelle 6 dargestellten 
Kostensumme der KG 100 – 700 in Höhe von 89.387 € wurde für Unvorhersehbares eing e-
stellt.  
- Die Baukosten (KG 300+400) betragen 1.330.450 €. 
- Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 881,48 m², der Kostenkennwert 1.523 €/m² BGF.

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- Abzüglich der  standortbezogenen  Kosten von  22.886 € liegt  der Kostenkennwert  mit 
1.497 €/m² knapp über den Orientierungskosten einer Standard – Kita von 1.485 €/m². 
- Die Kosten für die Außenanlagen und Ausstattung entsprechen dem Errichtungsbeschluss. 
- Die Folgekosten der Normalvariante betragen 123.160,00 € (s. Anlage 8). 
 
Kostendifferenz: 
- Die Differenz der Investitions kosten zwischen Beschlussvorschlag und Normalvariante b e-
trägt 306.100 €, also 13,81 %, bei Berücksichtigung der weiteren denkbaren Einspa rvor-
schläge in Höhe von insgesamt 113.971 € sogar 18,96 %. 
- Die Differenz der Folgeko sten zwischen Beschlussvorschlag  und Normalvariante beträgt 
15.970 €, also 12,97 %. 
 
Vergleich Beschlussvorschlag / Normalvariante (s. Anlage 6) 
Bezogen auf Bauteile oder Bauteilgruppen wie Dämmung oder Fenstermaterial werden in der T a-
belle die Standardunterschiede und Kostendifferenzen zwischen Beschlussvorschlag und Normal-
variante dargestellt, um auch eine Entscheidungsgrundlage für eine Erhöhung des Standards ei n-
zelner Bauteile auf das Niveau der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster gegenüber dem B e-
schlussvorschlag zu bieten. Die Mehrko sten einschließlich der Baunebenkosten würden für fo l-
gende Bauteile z.B. betragen (alle weiteren s. Anlage 6): 
- Dämmung (Fassade und Dach) einschließlich Lüftung entsprechend den G ebäudeleitlinien 
der Stadt Münster ca. 47.000 €.  
Standarderhöhungen hinsic htlich der Dämmung werden sich jedoch für die Stadt vorau s-
sichtlich nicht amortisieren, da die Einrichtung an einen freien Träger vermietet werden soll, 
dem ein festgelegter Betriebskostenzuschuss unabhängig von der tatsächlichen Höhe der 
Heizkosten gezahlt würde.  
- Holz- Alufenster statt Kunststofffenster entsprechend den Gebäudeleitlinien und dem Rats-
beschluss für indizierte Baustoffe ca. 57.000 €. 
 
Hinweis zur Beratungsfolge:  
Die Entscheidung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauw esen steht unter dem V orbehalt des 
Ergebnisses der Beratung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Eine Beratungsket-
te mit einer Vorberatung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie vor der Entscheidung 
im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen würde zu ein er Verzögerung des Baubeginns von 
zwei Monaten führen, da der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen seine nächste Sitzung 
erst am 29.01.2013 hat. 
 
I. V. 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Anlage 1.1-1.4  - Beschlussvorschlag – Reduktionsvariante - Lageplan, Grundrisse, Schnitte 
und Ansichten 
Anlage 1.6–1.10 - Normalvariante - Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten 
Anlage 2.1+2.2 - Außenanlagen – Plan und Erläuterungen  
Anlage 3  - Standorte der Boulebahnen  
Anlage 4  - Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien  
Anlage 5  - Liste „Barrierefrei – Design für alle“ 
Anlage 6  - Kostenberechnung Beschlussvorschlag, Normalvariante und Vergleich 
(Standard und Kosten) 
Anlage 7  - Folgekostenberechnung Beschlussvorschlag 
Anlage 8  - Folgekostenberechnung Normalvariante

Beratungsverlauf (3)

13.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (5)

  • Idenbrockplatz 8
  • Hafenweg 15
  • Janningsweg
  • Albersloher Weg 33
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0719/2012
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37