2092/2019
Drogenkonsumraum in Neumarktnähe
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 14.06.2019 2092/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 02.07.2019 Drogenkonsumraum in Neumarktnähe Hintergrund und Ratsaufträge Der Rat hat die Verwaltung am 28.09.2017 mit dem Aufbau eines Drogenkonsumraums mit Bera- tungsangebot am Neumarkt beauftragt. In verschiedenen Informationsveranstaltungen und im Rahmen des durch Frau Oberbürgermeisterin Reker eingerichteten „Runden Tischs Neumarkt“ wurde die interessierte Öffentlichkeit ausführlich über die Erfahrungen des Drogenkonsumraumes am Hauptbahnhof Köln und in anderen Städten mit vergleichbaren Einrichtungen informiert. Ein Drogenkonsumraum zielt ab auf die Verbesserung der Situation für drogenabhängige Menschen sowie auf eine Entlastung des öffentlichen Raumes durch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Neumarkt.. Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraums unterliegen engen Auflagen und bedürfen der Genehmigung des Landesministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie einer verbindlichen Ordnungspartnerschaft zwischen Betreibern, der Polizei und dem städtischen Ordnungsamt. Die geplante Realisierung des Drogenkonsumraums am Neumarkt hat sich aufgrund der Schwierig- keiten, geeignete und akzeptierte Räume zu finden, verzögert. Eine in der Thieboldsgasse bereits per Vorvertrag angemietete Immobilie wurde 2018 nach intensiver und kritischer medialer und öffentlicher Diskussion durch den Vermieter wieder gekündigt. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Inbetriebnahme des stationären Drogenkonsumraums hat der Rat in seiner Sitzung am 04.04.2019 beschlossen, in Neumarktnähe ein vorübergehendes mobiles Dro- genhilfeangebot in Fahrzeugen zu etablieren. Da das bis Jahresende 2019 zu etablierende mobile Drogenhilfeangebot aufgrund beschränkter Platzzahl nicht die erwartete Verbesserung der Neumarktumgebung erbringen wird, arbeitet die die Verwaltung an einer stationären Interimslösung, die das mobile Angebot schnellstmöglich ablösen und die Zeit bis zur Etablierung des dauerhaften Angebots überbrücken soll. Mobiles Drogenhilfeangebot Das mobile Angebot wird aus zwei Fahrzeugen (Beratung und Konsumraum separat) bestehen, die auf dem Cäcilienhof in der Jabachstraße von Montag bis Freitag zu festgelegten Zeiten bereitstehen werden. Trotz erheblicher Bemühungen wird es nicht möglich sein, die Fahrzeuge mit einem Elektro- antrieb auszustatten. Die Beschaffung der Fahrzeuge ist inzwischen ebenso veranlasst wie die Aus- schreibung für die Vergabe eines mit dem Betrieb dieser mobilen Einrichtung zu beauftragenden Suchthilfeträgers. Über die Merkmale der Ausschreibung wurde der Gesundheitsausschuss am 12.12.2017 informiert. Die Kirchengemeinde schätzt die Bedeutung dieser sozialen Einrichtung sehr positiv ein unterstützt deren Realisierung. Mit ihr besteht Einvernehmen über die Nutzung der benö- tigten Stellfläche für die Fahrzeuge. Eine Inbetriebnahme ist zum Jahresende 2019 geplant. 2 Stationäres Interimsangebot Das mobile Drogenhilfeangebot verfügt über eine beschränkte Platzzahl und wird deshalb möglicher- weise nur eine eingeschränkte Wirkung entfalten. Deshalb plant die Verwaltung, schnellstmöglich eine Interimslösung in Neumarktnähe in Betrieb zu nehmen. Diese soll gegenüber der mobilen Lö- sung eine höhere Platzzahl, ein besseres Sanitärangebot, bessere Bedingungen für Aufenthalt, Ver- pflegung und Beratung bieten. Die Verwaltung plant deshalb aktuell die Errichtung eines Interims-Gebäudes in Leichtbauweise im hinteren Bereich des Josef-Haubrich-Hofes. In diesem Gebäude soll Ende 2020 der vorübergehende Betrieb eines Drogenhilfeangebots aufgenommen werden. Die unmittelbare Nähe zur Volkshochschu- le, Stadtbibliothek und städtischen Museen führt zu einer besonderen Herausforderung dieser Lö- sung. Der Betrieb des Drogenkonsumraums erfordert die enge, verbindliche und unterstützende Partner- schaft nicht nur mit den Ordnungsbehörden, sondern auch mit den Anliegern. Eine solche Partner- schaft wird ab dem Sommer 2019 vorbereitet. Das mobile Drogenhilfeangebot am Neumarkt soll mit Inbetriebnahme des Interimsangebots dort ein- gestellt und in Kalk oder Mühlheim eingesetzt werden. Langfristiges Drogenhilfeangebot am Neumarkt Nach aktueller Planung soll der Drogenkonsumraum mittelfristig im städtischen Gebäude der jetzigen Substitutionsambulanz in der Lungengasse untergebracht werden. Hierfür muss wiederum eine ande- re Räumlichkeit für die Substitutionsambulanz gefunden werden; diese muss nicht zwangsläufig in Neumarktnähe liegen. Die aktuell favorisierte Lösung erfordert allerdings noch den Abriss und Wie- deraufbau eines Gebäudes und daher einen Zeitraum von ungefähr drei Jahren, so dass eine Reali- sierung im Jahr 2022 angestrebt wird. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation Das Thema „Drogenkonsumraum“ wird in der Öffentlichkeit intensiv wahrgenommen, kontrovers dis- kutiert und ist emotional aufgeladen. Dies zeigen die Erfahrungen aus der Pressearbeit, den Bürgerin- formationsveranstaltungen zum Drogenkonsumraum und dem Runden Tisch Neumarkt zu den damit verbundenen Fragestellungen in 2017/18. Die Verwaltung verfolgt daher bei der Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema die Strategie, einerseits so früh wie möglich über belastbare Fakten zu informieren, andererseits aber die Öffentlichkeit nicht durch keine vorzeitigen Spekulationen über denkbare Hypothesen (z.B. über einzelne Standorte) zu irritieren. Diese Kommunikationspolitik wurde auch im Gesundheits- und Sozialausschuss wiederholt dargestellt und hat Zustimmung erfahren. Die Verwaltung erwartet, dass das niederschwellige Beratungsangebot mit Konsumraum zu einer deutlichen Verbesserung der Situation im Umfeld des Neumarktes in Bezug auf den Drogenkonsum im öffentlichen Raum unmittelbar wie auch der damit mittelbar verbundenen Auswirkungen führen wird. In dieser Bewertung besteht Einvernehmen mit den Ordnungspartnern, gerade auch mit der Polizei. Sobald ein Standort für eines der vorgenannten Drogenhilfeangebote mit Konsumraum verbindlich feststeht, also auch durch Polizei und Genehmigungsbehörden befürwortet wird, wird die Verwaltung den Gesundheitsausschuss und im Anschluss die Öffentlichkeit darüber informieren. Eine ausführlichere Information erfolgt dann im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner bzw. benachbarte Gewerbetreibende. Diese ist jedoch erst zu dem Zeitpunkt vorgesehen, wenn auch der Betreiber des Hilfsangebotes verbindlich feststeht. Erst dann steht auch das vom Suchthilfeträger auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes erstellte Betreiberkon- 3 zept fest und kann der Öffentlichkeit im Detail vorgestellt werden. Im Rahmen dieser Bürgerinformationsveranstaltung werden Vertreterinnen und Vertreter der Fach- verwaltung, des Suchthilfeträgers und der Polizei das Drogenhilfeangebot am jeweiligen Standort detailliert vorstellen und Fragen von Anwohnerinnen und Anwohnern beantworten. Hier werden auch Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Betreibers der Einrichtung (Suchthilfeträger) bekanntgege- ben werden und die Gestaltung des Kontaktes zum nachbarschaftlichen Umfeld durch den örtlichen Betreiber den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgestellt. Wenige Tage vor Inbetriebnahme des Angebotes wird es außerdem für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner und Gewerbetreibende sowie die Presse die Möglichkeit geben, die Räumlichkeiten der Einrichtung bzw. Fahrzeuge zu besichtigen und auch hier nochmals im direkten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des betreibenden Suchthilfeträgers Informationen und Erläuterun- gen zu ihren Fragen zu erhalten. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2092/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.06.2019
- Erstellt
- 12.06.2019 16:56