Reinigung Friedrich-Engels-Straße in Köln
Mitteilung BV 2247/2017 vom 20.07.2017
Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 2247/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Reinigung Friedrich-Engels-Straße in Köln Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, eine Lösung für die Reinigung der Fried- rich-Engels-Straße insbesondere im Bereich des Grundstückes der ehemaligen russischen Handels- mission zu finden. Sollte eine Inanspruchnahme des Liegenschaftseigentümers kurzfristig nicht mög- lich sein, so wird die Stadt gebeten ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Laut gültiger Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln obliegt die Fahrbahn-und Gehwegreinigung der Friedrich-Engels-Straße in Köln den Anwohnern. Liegenschaftseigentümer des Bereiches der Hausnummer 3-5 ist die ehemalige russische Handels- mission. Diese hatte bis 31.12.2015 per Sonderauftrag die AWB GmbH mit der Fahrbahn-und Geh- wegreinigung beauftragt, diese Vereinbarung danach nicht verlängert, so dass die AWB GmbH ihre Reinigungstätigkeiten eingestellt haben. Der benannte Bereich zeigte sich in einem verwahrlosten Zustand hinsichtlich der Gehwegverunreinigung und des Überwuchs. Im Rahmen von „wilder Müll“ Beseitigung entfernte die AWB GmbH einmalig die dort abgelegten Holzpaletten, Bretter sowie aus- gegrabene Pflanzen. Die festgestellten Gehwegverunreinigung im Bereich der Hausnummer 7 waren minimal, Überwuchs ist nicht vorhanden. Diese Fläche wird vom Hausmeister der GAG Köln verwaltet. Dieser wurde, wäh- rend einer Ortsbesichtigung durch den Ordnungsdienst am 30.05.2017, höflichst auf eine regelmäßi- ge sowie ordnungsgemäße Gehwegreinigung hingewiesen. Auf der anderen Straßenseite (Rückseite Scherfginstraße) gibt es minimale Gehwegverunreinigungen sowie Überwuchs. Daher wird der Ordnungsdienst in diesem Bereich verstärkt Kontrollen durchfüh- ren. Da generell die Anlieger der Friedrich-Ebert-Straße wenig bis gar nicht ihrer Reinigungsverpflichtun- gen nachkommen, wurde bei der Satzungsfahrt am 11.05.2017 erörtert, diesen Bereich im Rahmen der Fortschreibung mit in das Straßenverzeichnis aufzunehmen um ab 01.01.2018 eine einmal wö- chentliche Gehweg-und Fahrbahnreinigung durch die AWVB GmbH sicherzustellen.
Beratungsverlauf
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18.09.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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