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0112/2018

Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 07.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 08.03.2018, TOP 11.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2141 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 0112/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 
 
Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler 
Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Metinoglu in der 30. Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 23.11.2017 
Der Bezirksvertreter Herr Metinoglu hat folgende mündliche Frage zur Stellungnahme 3320/2017 ge-
stellt: 
 
Laut Herrn Metinoglu ist die Messstation am Fühlinger Weg 7 zu weit entfernt von der Brücke der A1 
und auch von der A 57. Er möchte wissen warum dies so ist und warum keine Messstationen in Hei-
mersdorf und Lindweiler aufgestellt werden können. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Zuständigkeit für die Messung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen obliegt dem Landesamt für 
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW).  
Im Bezirk Chorweiler befindet sich seit 1980 eine Messstation des LANUV NRW. Die Station steht an 
einem Schulgelände im Stadtteil Volkhoven/Weiler. Die BAB A 57 verläuft westlich in etwa 1,5 km 
Entfernung von Südost nach Nordwest. Ein Zubringer zum Stadtzentrum mit Einkaufspark verläuft in 
etwa 1 km Entfernung südlich der Station. Es werden kontinuierlich verschiedene Luftmessparameter, 
u.a. Feinstaub und Stickstoffdioxid gemessen. Es werden keine Überschreitungen der Grenzwerte 
gemäß 39. Bundesimmissionsschutzverordnung festgestellt. Die Messungen dienen der Erfassung 
des städtischen Hintergrundniveaus in Köln, und die Station ist aufgrund der langjährigen Messreihe 
wichtig als Referenzstation für meteorologische Daten. 
 
Damit neue Probenahmestellen in das Messprogramm des LANUV aufgenommen werden, muss ein 
begründeter Verdacht vorliegen. Dieser ergibt sich aus Erkenntnissen, die sich mit einem durch das 
Land bereitgestellten Screeningprogramm bestätigen lassen. Im Stadtbezirk Heimersdorf und Lind-
weiler besteht derzeit kein konkreter Verdacht, der auf eine besondere Luftschadstoffbelastung sen-
sibler Bereiche an Verkehrsschwerpunkten hinweist.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Fühlinger Weg 7

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Details

Aktenzeichen
0112/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
07.02.2018
Erstellt
10.01.2018 09:41