0112/2018
Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2141 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0112/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 Giftige Stickoxide (NOx) im Bezirk Chorweiler Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn Metinoglu in der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 23.11.2017 Der Bezirksvertreter Herr Metinoglu hat folgende mündliche Frage zur Stellungnahme 3320/2017 ge- stellt: Laut Herrn Metinoglu ist die Messstation am Fühlinger Weg 7 zu weit entfernt von der Brücke der A1 und auch von der A 57. Er möchte wissen warum dies so ist und warum keine Messstationen in Hei- mersdorf und Lindweiler aufgestellt werden können. Antwort der Verwaltung: Die Zuständigkeit für die Messung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen obliegt dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW). Im Bezirk Chorweiler befindet sich seit 1980 eine Messstation des LANUV NRW. Die Station steht an einem Schulgelände im Stadtteil Volkhoven/Weiler. Die BAB A 57 verläuft westlich in etwa 1,5 km Entfernung von Südost nach Nordwest. Ein Zubringer zum Stadtzentrum mit Einkaufspark verläuft in etwa 1 km Entfernung südlich der Station. Es werden kontinuierlich verschiedene Luftmessparameter, u.a. Feinstaub und Stickstoffdioxid gemessen. Es werden keine Überschreitungen der Grenzwerte gemäß 39. Bundesimmissionsschutzverordnung festgestellt. Die Messungen dienen der Erfassung des städtischen Hintergrundniveaus in Köln, und die Station ist aufgrund der langjährigen Messreihe wichtig als Referenzstation für meteorologische Daten. Damit neue Probenahmestellen in das Messprogramm des LANUV aufgenommen werden, muss ein begründeter Verdacht vorliegen. Dieser ergibt sich aus Erkenntnissen, die sich mit einem durch das Land bereitgestellten Screeningprogramm bestätigen lassen. Im Stadtbezirk Heimersdorf und Lind- weiler besteht derzeit kein konkreter Verdacht, der auf eine besondere Luftschadstoffbelastung sen- sibler Bereiche an Verkehrsschwerpunkten hinweist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Fühlinger Weg 7
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Details
- Aktenzeichen
- 0112/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 07.02.2018
- Erstellt
- 10.01.2018 09:41