3792/2019
Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Unterbindung von Lärmbelästigung im Beethovenpark; Anfrage der Freien Demokraten - FDP Köln
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3254 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 3792/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Unterbindung von Lärmbelästigung im Beethovenpark; Anfrage der Freien Demokraten - FDP Köln Gemäß ihrer Anfrage AN/1385/2019 bitten die Freien Demokraten – FDP Köln um Stellungnahme in der Sache „Unterbindung von Lä rmbelästigungen im Beethovenpark“. Die Anfragenden teilen mit, dass sich die Anwohnenden, welche nahe des Pilzberges im Beethovenpark ansässig sind, über nächtlichen Lärm („extrem laute Musik“, „Geschrei“) beschweren würden. Den Angaben zufolge seien nahezu alle Wochenenden mit schönem Wetter von Lärmbelästigungen betroffen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Hat die Stadtverwaltung von diesem Umstand Kenntnis? Antwort der Verwaltung Die Verwaltung hat Kenntnis von diesem Umstand. Sollte es zu akuten Störungen kommen, können die Anwohnenden, wie gewohnt, den Ordnung s- dienst zu nachfolgenden Zeiten über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes mit der Rufnummer 0221/221-32000 erreichen und beobachtete Verstöße (unter anderem gegen die Kölner Stadtordnung und das Jugendschutzgesetz) melden. Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntag 09:30 Uhr bis 24:00 Uhr Feiertag 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr Während der Zeiten, die nicht von dem Servicetelefon abgedeckt sind, fallen derartige Verstöße in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Diese ist über ihr Servicetelefon unter 0221/2290 erreichbar. 2. Sind – falls ja – geeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Lärmbelästigungen bislang ergriffen worden, oder – falls nicht – welche ordnungsamtlichen Maßnahmen (z.B. Kontroll- fahrten, Beschilderung) sind möglich, um Lärmbelästigungen zu unterbinden? Antwort der Verwaltung Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Kölner Stadtgebiet sind die Außen- dienstmitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes nahezu ganzjährig im Rahmen ihrer perso- nellen Kapazitäten und der bestehenden Auftragslage im Einsatz. Bezüglich der bemängelten Situation im Beethovenpark finden (über die telefonisch eingehenden Meldungen hinaus) regelmäßige Kontrollen durch die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes statt. Ziel ist es, etwaige Lärmquellen zu beseitigen und das Wohnumfeld vor derartigen Immissionseinflüssen 2 zu schützen. In der Vergangenheit konnten die Ordnungsdienstmitarbeitenden bereits diverse Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung, wie beispielsweise Ruhestörungen durch Gegröle beziehungsweise laute Mu- sik, oder andere Vers töße, wie beispielsweise unangeleinte Hunde, mit entsprechenden Verwa r- nungsgeldern ahnden. Überdies werden regelmäßig im Rahmen der ordnungsbehördlichen Ma ß- nahmen Platzverweise ausgesprochen. Auch zukünftig werden gezielte Kontrollen und präventive Bestreifungen (insbesondere an den W o- chenenden in den Abendstunden und bei schöner Wetterlage) durchgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3792/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 31.10.2019
- Erstellt
- 30.10.2019 07:21