2829/2018
Gleueler Straße, Tonnagebeschränkung der Brücke Gleueler Straße/Decksteiner Weiher
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Mitteilung BV
1515 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2829/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Gleueler Straße, Tonnagebeschränkung der Brücke Gleueler Straße/Decksteiner Weiher Die Brücke Gleueler Straße/Decksteiner Weiher war bisher aufgrund notwendiger Sanierung mit einer Tonnagebeschränkung von 10 t ausgeschildert. Nach Abschluß der Sanierung war die Brücke wieder so tragfähig, dass die Belastbarkeit der Brücke bis zu einem Fahrzeuggesamtgewicht von 30 t im gegenseitigen Begegnungsverkehr gegeben ist. Nach Vorliegen dieser Information war die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, die rechtlich korrekte Tonnagebeschränkung im öffentlichen Straßenland auszuweisen. Sollte aufgrund von Gefährdungen der dort häufig querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden festgestellt werden, dass ein Befahren aus Verkehrssicherheitsgründen grundsätzlich für Lkws nicht zugelassen werden sollte, wäre ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit Verkehrszeichen 253 der Straßen- verkehrsordnung (StVO) (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t), die einzige rechtlich zulässige Mög- lichkeit den Lkw-Verkehr zu beschränken. Dies kann jedoch nur in Absprache mit der Stadt Hürth erfolgen, da diese Brücke sowohl vom Kölner als auch vom Hürther Stadtgebiet angefahren werden kann. Die Gleueler Straße ist nicht im Lkw-Führungskonzept enthalten. In Abstimmung mit der Stadt Hürth wird ein Lkw-Durchfahrverbot ausgeschildert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Gleueler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2829/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.09.2018
- Erstellt
- 27.08.2018 09:26