V/0259/2025
Hansaring - Soester Straße bis "Hafenmarkt"
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Anlage 1 - Lageplan 1 (2)
2653 Zeichen
A G G G G Fh 25 b25 b 42 a 59 2 7 4747 11 a11 a5 13 1511 1717 13 2020 9 10 18161486 1 3 3 a 12 56 23 25 20 22 2624 28 720 691 719 6971 72343536 107108109 103106129154155 288290 331333335337339 343292 156 126127159160 264 161 110162 293 717718 Hansaring Soester Straße Lingener Straße Hansaring Soester StraßeBremer Straße (vorh. Gastro) (vorh. Gastro) (vorh. Gastro)(vorh. Gastro) vorhandenesVZ 286-30ZZ 1053-34ZZ 1020-32vorhandenesVZ 286-30ZZ 1053-34ZZ 1020-32vorhandenesVZ 286-10ZZ 1053-34ZZ 1020-32 vorhandenesVZ 286-10ZZ 1042-33ersetzenZZ 1053-34 VZ 283-10 VZ 283-10 Ist: 4 StckSoll: ~2 StckIst: 6 StckSoll: ~3 StckIst: 6 StckSoll: ~2 StckIst: 6 StckSoll: ~2 Stck (1x Ladezone)Ist: 6 StckSoll: ~2 Stck Ist: 8 StckSoll: ~3 StckIst: 8 StckSoll: ~3-4 Stck Ist: 6 StckSoll: ~2-3 StckIst: 4 StckSoll: ~1 Stck 14,05 m 13,10 m13,30 m15,05 m11,10 m ~18,85 m~1,48 m~8,60 m~19,00 m 14,70 m~9,15 m~10,85 m Ist: 5 StckSoll: ~2 Stck ~1,90 m VZ 283-30 vorh. Markierung fräsen vorh. Markierung fräsenvorh. Markierung fräsen VZ 283-10ZZ 1012-30ZZ 1053-34ZZ 1042-31VZ 283-20ZZ 1012-30ZZ 1053-34ZZ 1042-31 2,20 m 2,20 m 2,20 m~2,85 m~2,90 m ~3,30 m ~3,25 m~3,35 m ~3,35 m~3,30 m ~2,95 m ~3,00 m ~3,00 m 2,20 m2,20 m2,20 m 2,20 m 2,20 m2,20 m VZ 283-10 vorh. Markierung fräsen VZ 314-10ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" VZ 314-10ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" VZ 314-10ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" VZ 314-20ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" VZ 314-20ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" Plot 19.05.2025 Blatt-Nr.: Bezirk/ Stadtteil: Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.: MaßstabLageplanLängen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) Ausführungsplanung 1 : _25_0111146712 Markierung-Beschilderung 250Feb. 2025HabichtFeb. 2025Habicht Hansaring - LängsparkenSoester Straße bis "Hafenmarkt"Mitte/ Hafen u. Hansaplatz DatumNameNr. Art der Änderung Übersicht der Planunterlagen:Plan-Nr.BlattanzahlArt der Planunterlage114672Markierung-Beschilderung Legende geplant: vorhanden: 14Natursteinpflaster, KleinpflasterVerbundsteinpflaster11 Markierung (unterbrochener Schmalstrich 0,12 m, 1 : 1) Die Markierungen sind als Dauermarkierungen gem. RMS herzustellen.Sämtliche Verkehrszeichen entsprechen VzKat, sie müssenrückstrahlend sein und den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen(Größe 100%, Folie Typ 1).Das Lichtraumprofil ist beim Aufstellen der Verkehrszeichen zu beachten.Der Aufstellort ist mit dem Amt 32 abzustimmen. zukünftig nutzbare Stellplatzfläche, Natursteinpflaster zukünftig nutzbare Stellplatzfläche, Verbundsteinpflaster Markierung (durchgehender Schmalstrich 0,12 m)Markierung mit Verbundsteinpflaster
Anlage 1 - Lageplan 2 (2)
3147 Zeichen
A Fh FhFh34 25 b25 b 35 32 b32 b37 39 33 32 a 42 48464440 a40 a 4343 40 39 43 45 36 412725 3632 32 a 31 1 a 3830 29 28 34 927921367 478479 481 484485486487491492 690 737 88972 939799100101102 8790390 655 91 92 637 691 738 910 890 Dortmunder Straße Hansaring Papenburger Straße Emdener StraßeDortmunder Straße Hansaring (vorh. Gastro) (vorh. Gastro)(vorh. Gastro) (vorh. Gastro) (vorh. Gastro) (vorh. Gastro) vorhandenesVZ 286-20ZZ 1060-31aufnehmenvorhandenesVZ 286-10ZZ 1060-31aufnehmen vorhandenesVZ 267ZZ 1022-10vorhandenesVZ 267ZZ 1022-10 vorhandeneVZ 314-10ZZ 1010-66ZZ 1053-54ZZ 1040-32ZZ 1040-30vorhandeneVZ 314-20ZZ 1010-66ZZ 1053-54ZZ 1040-32ZZ 1040-30 VZ 283-10 VZ 283-10 VZ 283-20 VZ 283-10 VZ 314-20ZZ 1044-10VZ 314-10ZZ 1044-10 Ist: 3 StckSoll: ~1 StckIst: 6 StckSoll: ~2 Stck (1x Ladezone) Ist: 6 StckSoll: ~3 StckIst: 5 StckSoll: ~2 StckIst: 3 StckSoll: ~1 Stck Ist: 8 StckSoll: ~3 -4 Stck Ist: 4 StckSoll: ~2 StckIst: 6 StckSoll: ~2-3 StckIst: 6 StckSoll: ~2 StckIst: 4 StckSoll: ~2 StckIst: 4 StckSoll: ~1 Stck ~19,85 m ~13,00 m~6,80 m~3,75 m~10,85 m Ist: 5 StckSoll: ~2 Stck ~1,90 m 7,75 m7,70 m11,60 m15,35 m ~10,75 m~14,75 m~14,35 m~10,35 m3,80 m2,50 m ~22,10 m MarkierungVerbundsteinpflasterMarkierungVerbundsteinpflaster VZ 283-30 (vorh. Gastro) VZ 283-20 VZ 283-10 VZ 283-20ZZ 1012-30ZZ 1053-34ZZ 1042-31 VZ 283-10ZZ 1012-30ZZ 1053-34ZZ 1042-31 Ist: 1 StckSoll: ~0 Stck3x neue Anlehnbügel (inkl. 1xLastenradstellplatz)vorh. Markierung fräsenvorh. Markierung fräsen ~5,70 m~5,70 m~5,80 m~5,80 m ~2,45 m~3,20 m~3,20 m~3,25 m ~2,50 m ~3,25 m~3,30 m~3,30 m ~3,30 m~3,30 m ~3,00 m3,00 m ~3,20 m~3,25 m~3,25 m 2,20 m 2,20 m 2,20 m 2,20 m2,20 m2,20 m 2,20 m2,20 m 2,20 m 691 VZ 314-10ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" VZ 314-10ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" VZ 314-20ZZ 1053-34ZZ "Längsparken"VZ 314-20ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" VZ 314-10ZZ 1053-34ZZ "Längsparken"638 VZ 314-10ZZ 1053-34ZZ "Längsparken" ~2 Anlehnbügelaufnehmen1,40 m Plot 19.05.2025 Blatt-Nr.: Bezirk/ Stadtteil: Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.: MaßstabLageplanLängen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) Ausführungsplanung 1 : _25_0111146722 Markierung-Beschilderung 250Feb. 2025HabichtFeb. 2025Habicht Hansaring - LängsparkenSoester Straße bis "Hafenmarkt"Mitte/ Hafen u. Hansaplatz DatumNameNr. Art der Änderung Übersicht der Planunterlagen:Plan-Nr.BlattanzahlArt der Planunterlage114672Markierung-Beschilderung Die Markierungen sind als Dauermarkierungen gem. RMS herzustellen.Sämtliche Verkehrszeichen entsprechen VzKat, sie müssenrückstrahlend sein und den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen(Größe 100%, Folie Typ 1).Das Lichtraumprofil ist beim Aufstellen der Verkehrszeichen zu beachten.Der Aufstellort ist mit dem Amt 32 abzustimmen.Legende geplant: vorhanden: 14Natursteinpflaster, KleinpflasterVerbundsteinpflaster11 zukünftig nutzbare Stellplatzfläche, Natursteinpflaster zukünftig nutzbare Stellplatzfläche, Verbundsteinpflaster Markierung (unterbrochener Schmalstrich 0,12 m, 1 : 1)Markierung (durchgehender Schmalstrich 0,12 m)Markierung mit Verbundsteinpflaster
Beschlussvorlage
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V/0259/2025 V/0259/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Hansaring - Soester Straße bis "Hafenmarkt" - Planungs- und Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11467 Blatt 1-2 (2); Anlage 1) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten für Markierung und Beschilde- rung in Höhe von ca. 15.000 € entstehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2025 15.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 22.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Habicht Telefon: 492-6947 Habicht@stadt-muenster.de Frau Kopp Telefon: 492-3220 KoppS@stadt-muenster.de - 2 - V/0259/2025 Begründung 1. Voraussetzungen Seit Jahrzenten wird aufgrund des hohen Parkdruckes das Senkrechtparken auf den vorhandenen breiten Längsparkstreifen auf größeren Abschnitten des Hansarings geduldet. In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 12.02.2025 wurde beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, für die folgende Maßnahme am Hansaring einen entsprechen- den Beschlussvorschlag zur Beratungskette im April / Mai vorzulegen: Das Pkw-Parken am Hansaring soll gemäß den im Straßenraum vorhandenen baulichen V o- raussetzungen neu geordnet werden. Beginnend mit dem 3. Quartal 2025 soll beidseitig das Parken in Längsrichtung angeordnet und auf der Basis der StVO entsprechend kontrolliert werden. Neben Markierungen und Beschilderungen sind keine weiteren baulichen Maßnahmen erfor- derlich. Geprüft werden soll zudem die Anordnung von T empo 30 auf dem Hansaring.“ Der Auftrag wird durch den vorgelegten Planungs- und Baubeschluss umgesetzt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Durch eine Markierung wird die Breite der Parkstreifen von ca. 3,25 m auf 2,20 m reduziert, es wer- den auch Ladezonen und ein Behindertenparkplatz ausgewiesen. In der Fahrbahn wird zur Gewähr- leistung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses ein absolutes Halteverbot angeordnet. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes sollen verstärkte Kontrollen für die Einhaltung der Längsparkregelung sorgen. Nur wenn trotz der Markie- rung der Längsparkstreifen und der verstärkten Kontrollen weiterhin senkrecht geparkt wird, werden feste Poller installiert (analog zum Abschnitt Albersloher Weg – Soester Straße). Mit der korrekten Nutzung der Parkstreifen kann die störungsfreie Durchfahrt für den Bus sicherge- stellt werden. Dies sorgt dafür, dass die Verlustzeiten für den ÖPNV reduziert, die dort fahrenden Buslinien somit verlässlicher werden und damit der Umweltverbund gestärkt wird. Ebenfalls trägt die- se Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Rad fahrende und zu Fuß gehende Per- sonen bei. Heute werden die Parkflächen von ca. 120 Kfz, weitestgehend nicht regelkonform genutzt. Mit Um- setzung der Maßnahme stehen ca. 47 Stellplätze inklusive eines Stellplatzes für Menschen mit Be- hinderung und der Stellplätze für Elektro-Autos zur Verfügung. Außerhalb der Ladezeiten kommen 4 Stellplatzmöglichkeiten hinzu, somit entfallen ca. 70 Stellplätze. Dafür steht als Alternative im unmittelbaren Umfeld z. B. die Quartiersgarage im „Hafenmarkt“ zur Verfügung. Die Anordnung von Tempo 30 auf dem Hansaring ist auf Basis der derzeitigen Rechtslage nicht mög- lich. Sollte sich herausstellen, dass nach der Umsetzung der Maßnahme Tempo 50 überschritten wird, werden verkehrsberuhigende Elemente geprüft. 3. Ausschreibung und Bau Eine gesonderte Ausschreibung für die Maßnahme ist nicht erforderlich, die Umsetzung wird direkt nach dem Beschluss organisiert. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. - 3 - V/0259/2025 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme Die Anwohnerinnen und Anwohner, sowie die Öffentlichkeit werden entsprechend dem Servicever- sprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau im Anschluss an die politische Beratung frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. gez. Wolfgang Heuer Robin Denstorff Stadtrat Stadtbaurat Anlagen Anlage A Anlage 1 - Lagepläne
Anlage A
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Anlage A zur V/0259/2025 Kurzüberblick Mit der korrekten Nutzung der Parkstreifen in Längsrichtung kann die störungsfreie Durchfahrt für den Bus sichergestellt werden. Dies sorgt dafür, dass die Verlustzeiten für den ÖPNV reduziert, die dort fahrenden Buslinien somit verlässlicher werden und damit der Umweltverbund gestärkt wird. Ebenfalls trägt diese Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Rad fahrende und zu Fuß gehende Personen bei. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neuordnung des Parkverkehrs“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2025 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 15.000 € zu kalkulieren Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Soester Straße
- Hansaring
- Hansaplatz
- Dortmunder Straße
- Papenburger Straße
- Lingener Straße
- Albersloher Weg
- Hafenmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- V/0259/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 25.04.2025 07:41