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4200/2021

Odenthaler Straße in Köln-Dünnwald

Mitteilung BV 13.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 10.2.16

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2393 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 4200/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 
 
Odenthaler Straße in Köln-Dünnwald 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim am 31.08.2020, TOP 2.1 
Geänderter Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe und beschließt folgende Maßnah-
men:  
 
 Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen jeweils östlich und westlich der Odenthaler Straße 
 
 Einrichtung von Tempo 30 im Bereich der Fußgängerüberwege.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auf Wunsch der Bezirksvertretung wurde die Örtlichkeit im Hinblick auf die Errichtung eines Fußgän-
gerüberwegs nochmals überprüft. 
 
Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen sind die Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 
2001) maßgebend.  
 
Die Anordnung von Fußgängerüberwegen kann nur erfolgen, wenn eine ersichtliche Verkehrsstärke 
(Fahrzeug- und Fußgängerverkehr) vorliegt. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die 
Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. 
Laut der R-FGÜ 2001 ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab einer Fußgängerverkehrs-
stärke von mehr als 50 Personen in der Spitzenstunde vorgesehen. 
 
Bei der durchgeführten Verkehrszählung in Höhe des Kreuzungsbereichs Odenthaler Stra-
ße/Dünnwalder Mauspfad querten im östlichen Knotenpunktarm 43 Personen in der Spitzenstunde 
die Odenthaler Straße. 
 
Im westlichen Knotenpunktarm der Odenthaler Straße wurden 16 Personen in der Spitzenstunde ge-
zählt. 
 
Der erforderliche Richtwert von 50 querenden Personen wird östlich der Odenthaler Straße mit 43 
Personen nur gering unterschritten. 
 
Im Rahmen des Ermessens der Verwaltung wird daher ausnahmsweise ein Fußgängerüberweg öst-
lich der Odenthaler Straße angeordnet. 
 
Die zulässige Geschwindigkeit wird im Bereich des Fußgängerüberweges aus östlicher Fahrtrichtung 
aufgrund der Sichtbeziehungen durch eine Einzelbeschilderung auf 30 km/h reduziert.

2 
 
Westlich der Odenthaler Straße liegt die Anzahl der Personen mit 16 deutlich unter dem Richtwert 
von 50 querenden Personen. 
 
Diese Vorgehensweise wurde mit den verkehrslenkenden Dienststellen abgestimmt. 
 
Abschließend ist die Anlage eines Fußgängerüberweges westlich der Odenthaler Straße daher recht-
lich nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4200/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.12.2021
Erstellt
30.11.2021 10:47