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Odenthaler Straße in Köln-Dünnwald

Mitteilung BV 4200/2021 vom 13.12.2021

Stand: Am 17.01.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 4200/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Odenthaler Straße in Köln-Dünnwald hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim am 31.08.2020, TOP 2.1 Geänderter Beschluss: „Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe und beschließt folgende Maßnah- men:  Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen jeweils östlich und westlich der Odenthaler Straße  Einrichtung von Tempo 30 im Bereich der Fußgängerüberwege.“ Antwort der Verwaltung: Auf Wunsch der Bezirksvertretung wurde die Örtlichkeit im Hinblick auf die Errichtung eines Fußgän- gerüberwegs nochmals überprüft. Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen sind die Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) maßgebend. Die Anordnung von Fußgängerüberwegen kann nur erfolgen, wenn eine ersichtliche Verkehrsstärke (Fahrzeug- und Fußgängerverkehr) vorliegt. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Laut der R-FGÜ 2001 ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab einer Fußgängerverkehrs- stärke von mehr als 50 Personen in der Spitzenstunde vorgesehen. Bei der durchgeführten Verkehrszählung in Höhe des Kreuzungsbereichs Odenthaler Stra- ße/Dünnwalder Mauspfad querten im östlichen Knotenpunktarm 43 Personen in der Spitzenstunde die Odenthaler Straße. Im westlichen Knotenpunktarm der Odenthaler Straße wurden 16 Personen in der Spitzenstunde ge- zählt. Der erforderliche Richtwert von 50 querenden Personen wird östlich der Odenthaler Straße mit 43 Personen nur gering unterschritten. Im Rahmen des Ermessens der Verwaltung wird daher ausnahmsweise ein Fußgängerüberweg öst- lich der Odenthaler Straße angeordnet. Die zulässige Geschwindigkeit wird im Bereich des Fußgängerüberweges aus östlicher Fahrtrichtung aufgrund der Sichtbeziehungen durch eine Einzelbeschilderung auf 30 km/h reduziert. 2 Westlich der Odenthaler Straße liegt die Anzahl der Personen mit 16 deutlich unter dem Richtwert von 50 querenden Personen. Diese Vorgehensweise wurde mit den verkehrslenkenden Dienststellen abgestimmt. Abschließend ist die Anlage eines Fußgängerüberweges westlich der Odenthaler Straße daher recht- lich nicht möglich.

Beratungsverlauf

  1. 17.01.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 10.2.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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