AN/0163/2023
Rechtsstaatliche Urteile akzeptieren & Gesundheit schützen
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Dringlichkeitsantrag Clevischer Ring
3959 Zeichen
Dringlichkeitsantrag
24.01.2023
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, über
nachfolgenden Dringlichkeitsantrag in der nächsten Sitzung abstimmen zu lassen.
Antrag: Rechtsstaatliche Urteile akzeptieren & Gesundheit schützen
Die Bezirksvertretung Mülheim ruft die Verwaltung dringend auf, das Urteil des Verwaltungsgerichts
Köln vom 29. April 2022 (Az. 18 K 976/20 ) und effektive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der
Anwohner*innen des Clevischen Rings zeitnah umzusetzen.
Die Verwaltung berichtet der Bezirksver tretung zur nächsten Sitzung (13. März 2023) über die
getroffenen und geplanten Maßnahmen sowie über den aktuellen Verfahrensstand.
Begründung:
Seit 2017 setzt sich eine Anwohnerin des Clevischen Rings bei der Stadt für die Umsetzung von
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von sich und ihrer Familie ein. Konkret forderte sie die Stadt
auf, Tempo 30 am Clevischen Ring einzuführen. Die Verkehrssituation am Clevischen Ring ist durch
eine hohe Belastung durch den motorisierten Individualverkehr, einhergehend mit extrem hohen
Feinstaub-, Stickoxid- und Geräuschemissionen, gekennzeichnet.
Den Antrag der Anwohnerin hat die Stadt am 7. Januar 2021 abgelehnt. Dass diese Ablehnung
rechtswidrig war, hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 29. April 2022 festgestellt. Die
Verwaltung hatte die Antragsablehnung auf unbelegte, nicht nachvollziehbare Behauptungen
gestützt, dabei wissenschaftliche Studien nicht ausreichend berücksichtigt und insbesondere die
Lärmbelastung, die die relevanten Grenzwerte um 14-17 Dezibel (!) übersteigt, nicht nachvollziehbar
mit den Verkehrsbedürfnissen der Allgemeinheit abgewogen. Das Verwaltungsgericht hat hierzu
geurteilt:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2a, Zimmer 642
51065 Köln
Telefon: (02 21) 221 99 309
Fax: (02 21) 221 99 486
Mail: www.gruenekoeln.de/veedel/muelheim
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
„Zuletzt ist nicht erkennbar, dass die Beklagte die Belange der Klägerin überhaupt in relevanter Weise
in ihre Abwägung eingestellt hat. Weder in ihrem Bescheid noch im sonstigen gerichtlichen
Schriftwechsel geht sie auf die mit dem Grad der Lärmbelastung verbundenen Nachteile für die
Klägerin, etwa in Form von Gesundheitsrisiken, ein.“
Die Stadt hat keine Rechtsmittel eingelegt, aber nach Auskunft der Klägerin auch keine Anzeichen
erkennen lassen, das Urteil umzusetzen. Die Klägerin hat deshalb am Montag, dem 16. Januar 2023,
einen Antrag auf Zwangsvollstreckung beim zuständigen Gericht eingereicht.
Parallel dazu formieren sich zurzeit Bürger*innen, um Anwohner*innen des Clevischen Rings
aufzurufen, ähnliche Anträge auf Tempo 30 am Clevischen Ring zu stellen. Es droht eine Vielzahl
weiterer kostspieliger Klageverfahren. Bereits das o.g. Verfahren dürfte Kosten in Höhe von
mehreren Tausend Euro verursacht haben.
Nachdem die Stadt also viele Jahre in rechtswidriger Weise Gesundheitsschädigungen der
Anwohner*innen des Clevischen Rings billigend in Kauf genommen hat, muss sie jetzt unverzüglich
handeln. Neben den Gesundheitsgefahren für die Kölner Bevölkerung drohen konkret weitere
gerichtliche Verfahren, die die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt vollkommen
unnötig belasten würde.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Grüne Fraktion hat erst am Mittwoch, 18. Januar 2023, vom eingereichten Antrag auf
Zwangsvollstreckung erfahren. Die Antragsfrist war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen.
gez. Winfried Seldschopf gez. Jonas Höltig
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0163/2023
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 24.01.2023
- Erstellt
- 24.01.2023 10:04