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Rechtsstaatliche Urteile akzeptieren & Gesundheit schützen

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/0163/2023 vom 24.01.2023

Stand: Am 30.01.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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  • Dringlichkeitsantrag Clevischer Ring

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    Dringlichkeitsantrag 24.01.2023 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, über nachfolgenden Dringlichkeitsantrag in der nächsten Sitzung abstimmen zu lassen. Antrag: Rechtsstaatliche Urteile akzeptieren & Gesundheit schützen Die Bezirksvertretung Mülheim ruft die Verwaltung dringend auf, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. April 2022 (Az. 18 K 976/20 ) und effektive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Anwohner*innen des Clevischen Rings zeitnah umzusetzen. Die Verwaltung berichtet der Bezirksver tretung zur nächsten Sitzung (13. März 2023) über die getroffenen und geplanten Maßnahmen sowie über den aktuellen Verfahrensstand. Begründung: Seit 2017 setzt sich eine Anwohnerin des Clevischen Rings bei der Stadt für die Umsetzung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von sich und ihrer Familie ein. Konkret forderte sie die Stadt auf, Tempo 30 am Clevischen Ring einzuführen. Die Verkehrssituation am Clevischen Ring ist durch eine hohe Belastung durch den motorisierten Individualverkehr, einhergehend mit extrem hohen Feinstaub-, Stickoxid- und Geräuschemissionen, gekennzeichnet. Den Antrag der Anwohnerin hat die Stadt am 7. Januar 2021 abgelehnt. Dass diese Ablehnung rechtswidrig war, hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 29. April 2022 festgestellt. Die Verwaltung hatte die Antragsablehnung auf unbelegte, nicht nachvollziehbare Behauptungen gestützt, dabei wissenschaftliche Studien nicht ausreichend berücksichtigt und insbesondere die Lärmbelastung, die die relevanten Grenzwerte um 14-17 Dezibel (!) übersteigt, nicht nachvollziehbar mit den Verkehrsbedürfnissen der Allgemeinheit abgewogen. Das Verwaltungsgericht hat hierzu geurteilt: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2a, Zimmer 642 51065 Köln Telefon: (02 21) 221 99 309 Fax: (02 21) 221 99 486 Mail: www.gruenekoeln.de/veedel/muelheim Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- „Zuletzt ist nicht erkennbar, dass die Beklagte die Belange der Klägerin überhaupt in relevanter Weise in ihre Abwägung eingestellt hat. Weder in ihrem Bescheid noch im sonstigen gerichtlichen Schriftwechsel geht sie auf die mit dem Grad der Lärmbelastung verbundenen Nachteile für die Klägerin, etwa in Form von Gesundheitsrisiken, ein.“ Die Stadt hat keine Rechtsmittel eingelegt, aber nach Auskunft der Klägerin auch keine Anzeichen erkennen lassen, das Urteil umzusetzen. Die Klägerin hat deshalb am Montag, dem 16. Januar 2023, einen Antrag auf Zwangsvollstreckung beim zuständigen Gericht eingereicht. Parallel dazu formieren sich zurzeit Bürger*innen, um Anwohner*innen des Clevischen Rings aufzurufen, ähnliche Anträge auf Tempo 30 am Clevischen Ring zu stellen. Es droht eine Vielzahl weiterer kostspieliger Klageverfahren. Bereits das o.g. Verfahren dürfte Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verursacht haben. Nachdem die Stadt also viele Jahre in rechtswidriger Weise Gesundheitsschädigungen der Anwohner*innen des Clevischen Rings billigend in Kauf genommen hat, muss sie jetzt unverzüglich handeln. Neben den Gesundheitsgefahren für die Kölner Bevölkerung drohen konkret weitere gerichtliche Verfahren, die die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt vollkommen unnötig belasten würde. Begründung der Dringlichkeit: Die Grüne Fraktion hat erst am Mittwoch, 18. Januar 2023, vom eingereichten Antrag auf Zwangsvollstreckung erfahren. Die Antragsfrist war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen. gez. Winfried Seldschopf gez. Jonas Höltig

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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