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AN/0163/2023

Rechtsstaatliche Urteile akzeptieren & Gesundheit schützen

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 24.01.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.01.2023, TOP 8.1.8

Dringlichkeitsantrag Clevischer Ring

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Dringlichkeitsantrag Clevischer Ring

3959 Zeichen

Dringlichkeitsantrag                                                                                         
            24.01.2023 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, über 
nachfolgenden Dringlichkeitsantrag in der nächsten Sitzung abstimmen zu lassen. 
Antrag: Rechtsstaatliche Urteile akzeptieren & Gesundheit schützen 
Die Bezirksvertretung Mülheim ruft die Verwaltung dringend auf, das Urteil des Verwaltungsgerichts 
Köln vom 29. April 2022 (Az. 18 K 976/20 ) und effektive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der 
Anwohner*innen des Clevischen Rings zeitnah umzusetzen. 
Die Verwaltung berichtet der Bezirksver tretung zur nächsten Sitzung (13. März 2023) über die 
getroffenen und geplanten Maßnahmen sowie über den aktuellen Verfahrensstand. 
 
Begründung: 
Seit 2017 setzt sich eine Anwohnerin des Clevischen Rings bei der Stadt für die Umsetzung von 
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von sich und ihrer Familie ein. Konkret forderte sie die Stadt 
auf, Tempo 30 am Clevischen Ring einzuführen. Die Verkehrssituation am Clevischen Ring ist durch 
eine hohe Belastung durch den motorisierten Individualverkehr, einhergehend mit extrem hohen 
Feinstaub-, Stickoxid- und Geräuschemissionen, gekennzeichnet. 
Den Antrag der Anwohnerin hat die Stadt am 7. Januar 2021 abgelehnt. Dass diese Ablehnung 
rechtswidrig war, hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 29. April 2022 festgestellt. Die 
Verwaltung hatte die Antragsablehnung auf unbelegte, nicht nachvollziehbare Behauptungen 
gestützt, dabei wissenschaftliche Studien nicht ausreichend berücksichtigt und insbesondere die 
Lärmbelastung, die die relevanten Grenzwerte um 14-17 Dezibel (!) übersteigt, nicht nachvollziehbar 
mit den Verkehrsbedürfnissen der Allgemeinheit abgewogen. Das Verwaltungsgericht hat hierzu 
geurteilt: 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2a, Zimmer 642 
51065 Köln 
Telefon: (02 21) 221 99 309 
Fax: (02 21) 221 99 486 
Mail: www.gruenekoeln.de/veedel/muelheim 
 
Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard  
Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus-

„Zuletzt ist nicht erkennbar, dass die Beklagte die Belange der Klägerin überhaupt in relevanter Weise 
in ihre Abwägung eingestellt hat. Weder in ihrem Bescheid noch im sonstigen gerichtlichen 
Schriftwechsel geht sie auf die mit dem Grad der Lärmbelastung verbundenen Nachteile für die 
Klägerin, etwa in Form von Gesundheitsrisiken, ein.“ 
Die Stadt hat keine Rechtsmittel eingelegt, aber nach Auskunft der Klägerin auch keine Anzeichen 
erkennen lassen, das Urteil umzusetzen. Die Klägerin hat deshalb am Montag, dem 16. Januar 2023, 
einen Antrag auf Zwangsvollstreckung beim zuständigen Gericht eingereicht. 
Parallel dazu formieren sich zurzeit Bürger*innen, um Anwohner*innen des Clevischen Rings 
aufzurufen, ähnliche Anträge auf Tempo 30 am Clevischen Ring zu stellen. Es droht eine Vielzahl 
weiterer kostspieliger Klageverfahren. Bereits das o.g. Verfahren dürfte Kosten in Höhe von 
mehreren Tausend Euro verursacht haben. 
 
Nachdem die Stadt also viele Jahre in rechtswidriger Weise Gesundheitsschädigungen der 
Anwohner*innen des Clevischen Rings billigend in Kauf genommen hat, muss sie jetzt unverzüglich 
handeln. Neben den Gesundheitsgefahren für die Kölner Bevölkerung drohen konkret weitere 
gerichtliche Verfahren, die die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt vollkommen 
unnötig belasten würde. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Grüne Fraktion hat erst am Mittwoch, 18. Januar 2023, vom eingereichten Antrag auf 
Zwangsvollstreckung erfahren. Die Antragsfrist war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen. 
 
gez. Winfried Seldschopf gez. Jonas Höltig

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/0163/2023
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
24.01.2023
Erstellt
24.01.2023 10:04