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4116/2023

ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338

Mitteilung Ausschuss 19.01.2024

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2022

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Mitteilung Ausschuss

1585 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer  19.01.2024 
 4116/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007, 
geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 
Hier: Berichtsjahr 2022 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet ge-
mäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, geändert durch Verordnung (EU) 
2016/2338, verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeits-
bereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines 
öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistun-
gen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. 
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2022 
bis 31.12.2022. In Bezug auf die Angebotsqualität wird darin auf die Mitteilung zum „Qualitäts-
bericht 2022 der Kölner Verkehrs-Betriebe“ (Vorlage-Nr. 2133/2023) verwiesen. 
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den 
städtischen Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ -> „Mobilität“ unter https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/bericht-zum-oeffentlichen-personennahverkehr ver-
öffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entsprechende Internetseite bekannt gibt.  
 
 
Anlage  
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2022 
 
 
gez. Egerer

Anlage_ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für das Jahr 2022

6399 Zeichen

Anlage 
 
 
 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln 
für das Jahr 2022 
 
gemäß Artikel 7 Abs.1  
der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,  
geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         
Stand 12/2023

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ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2022 gemäß Artikel 7 (1) der 
Verordnung 1370/2007 (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) der 
Europäischen Union 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr 
auf ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der 
Europäischen Union (geändert durch Verordnung (EU) 2016/2338) verpflichtet, einmal 
jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen 
Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und 
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Der vorliegende Bericht bezieht 
sich auf den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022.  
 
1) Betreiber des öffentlichen Dienstes 
Die Stadt Köln hat an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mit Wirkung zum 01.01.2020 
einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über die Erbringung der öffentlichen 
Personenverkehrsdienste mit Stadtbahnen, Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und 
auf den abgehenden Linien der KVB in die benachbarten Gebietskörperschaften über eine 
Laufzeit von 22,5 Jahren vergeben. Der ÖDLA wurde im Wege der Direktvergabe auf der 
Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370/2007“) 
bzw. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB vergeben. Der ÖDLA definiert 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der KVB in Umsetzung des aktuellen 
Nahverkehrsplans und jeweils aktueller weiterer Beschlüsse des Rats der Stadt Köln. Er 
setzt damit die politischen Ziele um, wie sie in den Strategiepapieren für den öffentlichen 
Verkehr der Stadt Köln (3. Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2017, Köln Mobil 2025, Kölner 
Perspektiven 2030+, Green City Masterplan und der jährliche Bericht zur geplanten ÖPNV-
Netzentwicklung) aufgeführt sind. Damit die KVB dauerhaft die gemeinwirtschaftlichen 
Verpflichtungen unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen erfüllen kann, wurde der KVB 
vonseiten der Stadt Köln ein ausschließliches Recht gewährt, das die Verkehrsdienste, die 
Gegenstand des ÖDLA sind, schützt. 
 
2) Gemeinwirtschaftliche Verpflichtung 
2.1) Bedienungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr 
Im Jahr 2022 betrieben die KVB zwölf Stadtbahnlinien, 67 Buslinien und 9 Linien im 
Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Köln

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ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz 
verkehren Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz 
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum 
Hochflurnetz zählten 2022 sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. 
Auf allen Buslinien kommen Niederflurbusse zum Einsatz. Die Linienlänge betrug zum 
31.12.2022 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten Busnetz 704 Kilometer. 
Der Fahrzeugbestand zum 31.12.2022 betrug 397 Stadtbahnfahrzeuge und 443 Busse 
(einschl. von Subunternehmern betriebene Busse). Die Gesamtleistung im Jahr 2022 betrug 
17,9 Millionen Nutzzugkilometer bei der Stadtbahn und 22,2 Mio. Nutzwagenkilometer beim 
Bus. Es wurden 236,1 Millionen Fahrgäste befördert. 
 
2.2) Beförderungsqualität im Bus- und Stadtbahnverkehr 
Grundsätzliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot enthält der 3. Nahverkehrsplan 
der Stadt Köln (Stand 2017). Darüber hinaus sind im ÖDLA detaillierte Anforderungen an die 
Qualität der Leistungserbringung durch den Betreiber festgelegt. Die KVB ist dem 
Aufgabenträger verpflichtet jährlich einen Qualitätsbericht vorzulegen. Dieser beinhaltet u.a. - 
jeweils getrennt nach Bus- und Stadtbahn-Angebot ausgewertet - Erfüllungsgrade zu 
Fahrzeug- und Haltestellen-Qualitätskriterien sowie zu Ausfall- und Verspätungsquoten.  
Die an Stadtbahnfahrzeuge gestellten Qualitätsanforderungen wurden - bis auf wenige 
Fahrzeuge, die diese punktuell nicht erfüllen – im Jahr 2022 zu 100% erfüllt. Die Busse der 
KVB erfüllen die geforderten Qualitätsstandards ohne Ausnahmen. An Stadtbahnhaltestellen 
wurde 1% der „obligatorischen“ Qualitätskriterien nicht erfüllt, was überwiegend an der 
Fahrgastinformation liegt. Bei den Bushaltestellen lag dieser Wert im Jahr 2022 bei 2%, 
weshalb das Konzept zur Verbesserung bzw. Neugestaltung der Bushaltestellen fortgeführt 
wird. Im Jahr 2022 kam es aufgrund von Personalausfällen, Technik und Fremdereignissen, 
bei der Stadtbahn zu Ausfällen von 64.980 Umlaufstunden (6,45% an den gesamten 
Umlaufstunden) und beim Bus zu Ausfällen von 59.394 Umlaufstunden (3,96% an den 
gesamten Umlaufstunden). Zur Darstellung der Pünktlichkeit wird der Anteil der pünktlichen 
Haltestellenabfahrten bis zu der definierten Toleranzgrenze von verspäteten Abfahrten unter 
drei Minuten ausgewiesen. Die Pünktlichkeitsgrade der Stadtbahnlinien liegen im Jahr 2022 
im Bereich von 69,1% bis 91,7% und die der Buslinien im Bereich von 65,4% bis 95,8%. 
Ausführliche Auswertungen der KVB sowie Bewertungen der Angebotsqualität aus 
Kundensicht sind dem "Qualitätsbericht 2022 der KVB" (siehe Vorlagen-Nr. 
2133/2023  des 
Verkehrsausschusses der Stadt Köln) zu entnehmen.

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3) Gewährte Ausgleichsleistung gegenüber den Betreibern  
Die Erträge aus der Ergebnisabführung aufgrund der im ÖDLA definierten 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 144,5 (davon 53,1 Mio. € Bus und 
91,4 Mio. € Stadtbahn). Zusätzlich wurden Ertragszuschüsse i.H.v. 136,6 Mio. € (davon 
103,4 Mio. € für Stadtbahn und 33,2 Mio. € für Bus) in 2022 als Erträge wirksam. Diese 
setzen sich zusammen aus gesetzlichen Ausgleichsleistungen (im Wesentlichen §231 SGB 
IX, §11a (2) ÖPNVG und §11 (2) ÖPNVG) i.H.v. 17,6 Mio. €, Zahlungen des 
Aufgabenträgers an die Betreiber (im Wesentlichen aus interlokalen Verkehren) i.H.v. 14,5 
Mio. €, Ausgleichsleistungen aufgrund von Förderrichtlinien (im Wesentlichen aus dem 
Pandemie-Rettungsschirm) i.H.v. 103,4 Mio. € sowie sonstige Zuschüsse i.H.v. 1,1 Mio. €. 
Hinzu kamen allgemein verfügbare Investitionsförderungen nach Bundes- und Landesrecht.

Beratungsverlauf (2)

23.01.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2024 Finanzausschuss
TOP 2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4116/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.01.2024
Erstellt
18.12.2023 08:30