Mandari Insight

0424/2025

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am Schulgebäude der Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Zülpicher Straße 194, 50937 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 10.5

Anlage 2 - Luftbild

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Luftbild

143 Zeichen

Zülpicher Straße 194
Mittelpunkt: 354361, 5643488
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 13.02.2025Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Rat

5449 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0424/2025 
Freigabedatum 
 18.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen 
Sanierung am Schulgebäude der Förderschule emotionale und soziale Entwicklung 
Zülpicher Straße 194, 50937 Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel-
lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) 
und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans zu einer energetischen Sanierung des 
Schulgebäudes am Schulstandort Zülpicher Straße 194, 50937 Köln, zu beauftragen. 
 
Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung 
eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft 
und die Planungskosten bis einschließlich LPh1 werden über deren Wirtschaftsplan finanziert. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.12.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Mit einer energetischen Sanierung werden bedingt durch den erzielten, reduzierten Heizener-
giebedarf die Kohlendioxid-Emissionen (CO2) deutlich gesenkt. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten, die von der Gebäudewirtschaft perso-
nell nicht hinterlegt sind. 
Die Schule für soziale und emotionale Entwicklung in der Zülpicher Straße 194, 50937 Köln 
benötigt aufgrund von Gebäudeschäden dringend bauliche Sanierungsmaßnahmen. 
Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation 
Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht 
abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss 
genannten vorbereitenden Untersuchungen / Studien beauftragt werden.  
Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: 
In dieser Schule soll eine Dach- und Fassadensanierung durchgeführt werden. Das Dach und 
die Fassade weisen einen altersgemäßen Zustand auf. Mit laufenden, punktuellen Instandhal-
tungsmaßnahmen können dauerhafte Undichtigkeiten im Dach nicht verhindert werden.  
Aufgrund der oben genannten Gebäudeschäden ist eine umfangreiche energetische Sanie-
rung erforderlich. Altersbedingte Schäden an Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den 
Energieverbrauch auswirken (was im Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), werden da-
mit ausgeglichen. 
 
Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum 
Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet –wenn die Maßnahme anschließend entsprechend 
beschlossen und umgesetzt wird- eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen 
Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen.  
Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan-
lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. 
 
Finanzierung 
Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind 
können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen 
noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau-
gesellschaft zunächst mit der Erstellung / Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grund-
lagenermittlung (Leistungsphase 1) und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans be-
auftragt.  
Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla-
gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. 
Für die Durchführung der Grundlagenermittlung, die Erstellung von Machbarkeitsstudien und

3 
gegebenenfalls Stufenplänen für die Umsetzung sowie die damit verbundenen Bauherrenauf-
gaben werden 50.000 Euro je Projekt als Budget veranschlagt. Abgerechnet wird nur der tat-
sächliche Aufwand. Eine Überschreitung ist ausgeschlossen. 
Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits 
vorgesehen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Be-
treiberpflicht unterliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist. 
Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt. 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde.  
Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlagen:  
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Luftbild

Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

1086 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Sollte die Vorlage verzögert kommen, so ist eine Schulschließung aufgrund des maroden Zustands der 
Gebäude kurz- und mittelfristig nicht mehr ausgeschlossen. Die Gebäude können über die normale 
Kleininstandhaltung nicht mehr in einen ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 - Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

574 Zeichen

Anlage 3 - Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 
 
A nfrage: 
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 fragt RM 
Hölzing nach den bisherigen Kosten des Gerüstes und den nun neuanfallenden Kosten für 
den erneuten Aufbau. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Gerüst hat inklusive Auf- und Abbau bei circa 3,5 Jahren Standzeit rund 150.000 Euro 
gekostet. Der Aufbau inklusive späterer Abbau würde circa 25.000 Euro zuzüglich der 
erforderlichen Standzeitverlängerung kosten.

Beratungsverlauf (5)

01.12.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.12.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0424/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2025
Erstellt
06.02.2025 12:59