0424/2025
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am Schulgebäude der Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Zülpicher Straße 194, 50937 Köln
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Anlage 2 - Luftbild
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Zülpicher Straße 194 Mittelpunkt: 354361, 5643488 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 13.02.2025Seite 1 / 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0424/2025 Freigabedatum 18.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung am Schulgebäude der Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Zülpicher Straße 194, 50937 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Erstel- lung/Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans zu einer energetischen Sanierung des Schulgebäudes am Schulstandort Zülpicher Straße 194, 50937 Köln, zu beauftragen. Die energetisch zu sanierende Schule befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Grundlagenermittlung, Prüfung der Machbarkeit und Entwicklung eines Stufenplanes durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auftrag der Gebäudewirtschaft und die Planungskosten bis einschließlich LPh1 werden über deren Wirtschaftsplan finanziert. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.12.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Mit einer energetischen Sanierung werden bedingt durch den erzielten, reduzierten Heizener- giebedarf die Kohlendioxid-Emissionen (CO2) deutlich gesenkt. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge- sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten, die von der Gebäudewirtschaft perso- nell nicht hinterlegt sind. Die Schule für soziale und emotionale Entwicklung in der Zülpicher Straße 194, 50937 Köln benötigt aufgrund von Gebäudeschäden dringend bauliche Sanierungsmaßnahmen. Umfang der Maßnahmen und Hintergrund der Situation Art und Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort sind bisher nicht abschließend definiert. Daher soll die Kölner Schulbau GmbH kurzfristig mit den im Beschluss genannten vorbereitenden Untersuchungen / Studien beauftragt werden. Grundsätzlich sind bezogen auf den Schulstandort folgende Rahmenbedingungen bekannt: In dieser Schule soll eine Dach- und Fassadensanierung durchgeführt werden. Das Dach und die Fassade weisen einen altersgemäßen Zustand auf. Mit laufenden, punktuellen Instandhal- tungsmaßnahmen können dauerhafte Undichtigkeiten im Dach nicht verhindert werden. Aufgrund der oben genannten Gebäudeschäden ist eine umfangreiche energetische Sanie- rung erforderlich. Altersbedingte Schäden an Fenstern und Fassade, die sich negativ auf den Energieverbrauch auswirken (was im Zuge der Energiebilanz nachgewiesen ist), werden da- mit ausgeglichen. Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH mit einer Grundlagenermittlung bis zum Ende der Leistungsphase 1 (LPh1) bietet –wenn die Maßnahme anschließend entsprechend beschlossen und umgesetzt wird- eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes weiterhin sicherzustellen. Im Rahmen der Maßnahme soll die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikan- lage auf dem Schuldach mit geprüft werden. Finanzierung Da Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen noch nicht abschließend definiert sind können noch keine Kosten benannt werden, weder für die erforderlichen Planungsleistungen noch für die späteren tatsächlichen Baukosten. Aus diesem Grund wird die Kölner Schulbau- gesellschaft zunächst mit der Erstellung / Durchführung einer Machbarkeitsstudie, der Grund- lagenermittlung (Leistungsphase 1) und eines gegebenenfalls erforderlichen Stufenplans be- auftragt. Die Finanzierung der Grundlagenermittlung erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses (Vorla- gen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Für die Durchführung der Grundlagenermittlung, die Erstellung von Machbarkeitsstudien und 3 gegebenenfalls Stufenplänen für die Umsetzung sowie die damit verbundenen Bauherrenauf- gaben werden 50.000 Euro je Projekt als Budget veranschlagt. Abgerechnet wird nur der tat- sächliche Aufwand. Eine Überschreitung ist ausgeschlossen. Entsprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits vorgesehen. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Instandhaltungsleistung, die der Be- treiberpflicht unterliegt und grundsätzlich bereits im Flächenverrechnungspreis einkalkuliert ist. Nach Vorliegen eines Ergebnisses der Leistungsphase 1 durch die Kölner Schulbaugesell- schaft mbH wird ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern würde. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards. Anlagen: Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Luftbild
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Sollte die Vorlage verzögert kommen, so ist eine Schulschließung aufgrund des maroden Zustands der Gebäude kurz- und mittelfristig nicht mehr ausgeschlossen. Die Gebäude können über die normale Kleininstandhaltung nicht mehr in einen ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 - Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
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Anlage 3 - Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 A nfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.12.2025 fragt RM Hölzing nach den bisherigen Kosten des Gerüstes und den nun neuanfallenden Kosten für den erneuten Aufbau. Antwort der Verwaltung: Das Gerüst hat inklusive Auf- und Abbau bei circa 3,5 Jahren Standzeit rund 150.000 Euro gekostet. Der Aufbau inklusive späterer Abbau würde circa 25.000 Euro zuzüglich der erforderlichen Standzeitverlängerung kosten.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0424/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2025
- Erstellt
- 06.02.2025 12:59