3680/2019
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Antrag der Bezirksvertretung Kalk vom 10.10.2019
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3680/2019 Freigabedatum 25.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Antrag der Bezirksvertretung Kalk vom 10.10.2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 10.10.2019 sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Alternative Der Rat verweist die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Gesundheits- und in den Finanz- ausschuss. Rat 07.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 10.10.2019 unter TOP 7.4 zum gemeinsamen An- trag AN/1320/2019 der Fraktionen SPD und DIE LINKE. (Anlage 1) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Kalk beschließt folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln nach § 37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein -Westfalen: Der Rat der Stadt Köln besc hließt: 1. Im Rahmen der Neuaufstellung und Sanierung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH soll die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten und die wirtschaftlichen Konsequenzen für eine Ei n- gliederung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH in den Stadtwerkekonze rn prüfen. 2. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung Kalk, dem Fachausschuss und dem Rat der Stadt Köln mitzuteilen.“ Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung ist gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat mit einem Beschlussvorschlag vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat befasst sich in gleicher Sitzung mit dem weiteren Vorgehen im Verbundprojekt der Kliniken der Stadt Köln mit der Uniklinik Köln (s. Beschlussvorlage 3050/2019), weshalb die diesbezüglichen Überlegungen zur Änderung der Beteiligungsstruktur der städtischen Kliniken zunächst abzuwarten und zu berücksichtigen sind. Abgesehen hiervon ist festzustellen, dass eine Eingliederung der Kliniken Köln in den Stadtwerke- konzern aus Sicht der Verwaltung keine entscheidungsrelevanten Vorteile bietet: So bestehen zwischen den Kliniken Köln und den Stadtwerken keine fachlich-inhaltlichen Über- schneidungen. Synergiepotentiale, die durch die Nutzung gleichartiger personeller oder materieller Ressourcen gehoben werden können, bestehen insbesondere aufgrund der besonderen kranken- hausspezifischen Anforderungen nicht in nennenswertem Umfang. Außerdem können wirtschaftliche Vorteile, die die Stadtwerke in ihrer derzeitigen Konzernstruktur im Rahmen des steuerlichen Quer- verbundes generieren können, bei einer Eingliederung der Kliniken nicht realisiert werden. Dies schei- tert bereits aufgrund der Tatsache, dass der Betrieb eines Klinikums keinen Betrieb gewerblicher Art darstellt, der für die Bildung eines steuerlichen Querverbunds erforderlich wäre. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung dem Rat vor, der Beschlussempfehlung der Bezirks- vertretung nicht zu folgen. 3 Begründung der Dringlichkeit Aufgrund des engen Zusammenhangs mit der Beschlussvorlage 3050/2019 sieht die Verwaltung die Notwendigkeit der Befassung in der Ratssitzung am 07.11.2019. Anlagen Anlage 1: Antrag AN/1320/2019 der Fraktionen SPD und DIE LINKE. Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 vom 16.10.2019
Anlage 2 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 vom 16.10.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 16.10.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 39. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 10.10.2019 öffentlich 7.4 Überführung der „Kliniken Köln“ in den Stadtwerkekonzern Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 24.09.2019 AN/1320/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln nach § 37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Im Rahmen der Neuaufstellung und Sanierung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH soll die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten und die wirtschaftlichen Konsequenzen für eine Eingliederung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH in den Stadtwerkekonzern prüfen. 2. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung Kalk, dem Fachausschuss und dem Rat der Stadt Köln mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuge- stimmt.
Anlage 1 - Antrag AN/1320/2019 der Fraktionen SPD und Linke
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Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia-Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Markus Klein Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion E-Mail: markus_klein@koeln.de HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.09.2019 AN/1320/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2019, TOP 7.4 Überführung der „Kliniken Köln“ in den Stadtwerkekonzern Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. vom 24.09.2019 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antrag stellenden Fraktionen bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Kalk zu setzen: Einleitung: Die Bezirksvertretung kann zu allen den Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen machen. Die drei Häuser der Kliniken der Stadt Köln gGmbH haben zusammen genommen 1.395 Betten (inkl. 60 in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie). Davon entfallen auf das Krankenhaus Merheim im Stadtbe- zirk Kalk mit 724 Betten gut 52 Prozent. Daraus ist abzuleiten, dass Angelegenheiten der „Kliniken Köln“ auch und gerade den Stadtbezirk Kalk betreffen und dieser zu- mindest ein Anhörungsrecht geltend machen kann. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt folgende Anregung an den Rat der Stadt Köln nach § 37 Absatz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Im Rahmen der Neuaufstellung und Sanierung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH soll die Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten und die wirtschaftlichen 2 Konsequenzen für eine Eingliederung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH in den Stadtwerkekonzern prüfen. 2. Das Prüfergebnis ist der Bezirksvertretung Kalk, dem Fachausschuss und dem Rat der Stadt Köln mitzuteilen. Begründung: „Die Verantwortung für eine angemessene Versorgung mit Krankenhäusern und Krankenhausbetten liegt beim Land Nordrhein-Westfalen. Das Land entscheidet über das Angebot der Krankenhäuser und entwickelt dafür Rahmenbedingungen“, schreibt Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau in der Beantwortung einer mündli- chen Anfrage im Gesundheitsausschuss (Vorlagen-Nr. 2871/2019) Die gesetzliche Vorgabe zu dieser Aussage geht allerdings ein Stück weiter: „Die Krankenversorgung in Krankenhäusern nach Absatz 1 sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes. Gemeinden und Gemeindeverbände wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes dabei mit.“ (§ 1 Absatz 2 KHGG NRW) So sieht das Gesetz sogar eine Verpflichtung für Gemeinden und Gemeindeverbän- de zur Errichtung von Krankenhäusern vor, wenn sich kein anderer geeigneter Trä- ger findet. Hieraus kann zweifelsfrei abgeleitet werden, dass die Krankenversorgung in Kran- kenhäusern zur kommunalen Daseinsvorsorge gehört. Ernst Forsthoff schrieb dazu 1958 in seinem Werk „Die Daseinsvorsorge und die Kommunen“: „Daseinsvorsorge kann sich in der Wirtschaftlichkeit ihrer Durchführung nicht erschöpfen. Die Daseinsvorsorge ist wesentlich auch eine soziale Funktion. Es kommt nicht nur darauf an, dass sie dem Menschen unserer Tage zu ihrem Teil ihre daseinswichtigen Dienste leistet, sondern auch, unter welchen Bedin- gungen das geschieht. Hier sind dem Gewinnstreben Schranken gesetzt, die der Wirtschaft fremd sind, und es müssen auch Risiken eingegangen, Wech- sel auf die Zukunft gezogen werden, zu denen sich die Wirtschaft nicht veran- lasst sehen würde.“ Neben der sozialen Funktion der Daseinsvorsorge gibt es einen weiteren wesentli- chen Grund dafür, die Leistungserbringung nicht zwingend an die Generierung von Erträgen zu knüpfen. Denn ihre Ertragsrelevanz ist keine Konstante, sondern eine Variable. Köln stellt rund sechs Prozent der gesamten NRW-Bevölkerung und ist die größte Kommune Deutschlands, die keine Landeshauptstadt ist. Köln hat mehr Einwohner als die Bundesländer Bremen und Saarland und ebenso einen höheren Haushalt als diese. Aber zum Beispiel im Saarland gibt es kommunale Krankenhäuser, die Klini- kum Saarbrücken gGmbH beispielsweise. „Das deutsche Krankenhauswesen beruht seit Jahrzehnten auf dem Nebenei- nander von Krankenhäusern, die drei Trägergruppen zuzuordnen sind. Diese sind - öffentliche, das heißt überwiegend kommunale oder von anderen öf- fentlichen Körperschaften getragene Krankenhäuser; - freigemeinnützige, das heißt von religiösen, kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägern geführte Krankenhäuser; 3 - Privatkliniken, die von ihren Eigentümern nach erwerbswirtschaftlichen Grundsätzen betrieben werden. Diese Trägervielfalt, verbunden mit dem Sicherstellungsauftrag der Länder und Kommunen für die Krankenhausversorgung, hat in Deutschland zu einem flächendeckenden, leistungsstarken Versorgungssystem geführt. Kommunale Krankenhäuser stellen bislang den größten Anteil in der Gruppe der öffentlichen Krankenhäuser.“ (Zitat von Dr. Stephan Articus aus dem Vorwort der Broschüre des Deutschen Städ- tetags „Kommunale Krankenhäuser sind zukunftsfähig“) Unter dem Motto „Da sein für Köln“ erbringt der Stadtwerke Köln Konzern im Rah- men der kommunalen Daseinsvorsorge vielfältige Leistungen, die ein funktionieren- des Gemeinwesen in der Stadt und in der Region sichern. Außer den Stadtentwässe- rungsbetrieben, der GAG und den Kliniken Köln sind alle städtischen Firmen der Da- seinsvorsorge bereits unter dem Dach des Stadtwerkekonzerns erfolgreich vereint. Daher erscheint es uns logisch und folgerichtig, dass wir die Kliniken der Stadt Köln gGmbH als ein Träger der kommunalen, gesundheitlichen Daseinsvorsorge ebenfalls dort eingliedern. Mit freundlichen Grüßen gez. Markus Klein Markus Klein HP Fischer SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3680/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.11.2019
- Erstellt
- 22.10.2019 13:30