V/0057/2012
Bebauungsplan Nr. 529: Östlich Koburger Weg / südlich Sportanlage DJK / westlich Germania-Campus
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V-0057-2012-Anlage-4-Planverkleinerung
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Bebauungsplan Nr. 529 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Planverkleinerung - ohne Maßstab Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0057/2012
V-0057-2012-Anlage-1-Buergeranhoerung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. 0057/2012 Niederschrift über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf Nr. 529: Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus Stadtbezirk: Münster - Mitte Anlass: Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich: Östlich Koburger Weg / südlich DJK-Sportanlage / westlich Germa- nia Campus Zeit: 18.10.2011, 18:00 Uhr Ort: Feuerwache 1, York-Ring 25, 48159 Münster Teilnehmer: ca. 90 Bürgerinnen und Bürger einschl. Vertreter des Inves- tors AS Wohnbau, Vertreter der Ratsgremien Leitung der Bürgeranhörung: Herr Fischer-Baumeister, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-Mitte Vertretung der Verwaltung: Frau Philipp, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung Protokoll: Frau Paschert, Maas und Partner Architekten Eröffnung Zu Beginn der Veranstaltung begrüßt der Bezirksbürgermeister Herr Fischer-Baumeister die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreterin der Verwaltung und die Proto- kollführerin vor. Er erläutert den Zweck der Bürgeranhörung und informiert die Anwesenden über den Ablauf der Veranstaltung. Im Anschluss erläutert Frau Philipp den Anlass und den Planungsstand. Insbesondere verweist sie auf den weiteren Ablauf des Bebauungsplanverfahrens. Nach dieser Anhörung, in der das städtebauliche Konzept für eine Neubebauung des Grundstücks östlich Koburger Weg vorge- stellt wird, haben die Bürger zum Zeitpunkt der Offenlegung des aufzustellenden Bebauungs- plan-Entwurfs nochmals die Möglichkeit, ihre Anregungen schriftlich oder zu Protokoll vorzu- bringen. Alle Anregungen zur Offenlegung werden vom Amt für Stadtplanung beurteilt und ab- gewogen; die Stellungnahmen hierzu werden der Bezirksvertretung-Mitte und den Fachaus- schüssen des Rates vorgelegt. Nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans wird die Rechts- kraft durch Veröffentlichung im Amtsblatt hergestellt. Vorstellung der Planungen Frau Philipp stellt im Folgenden die Grundzüge der städtebaulichen Planung dar: Das Plangebiet befindet sich auf einem bislang gewerblich genutzten Privatgrundstück östlich des Koburger Weges / südlich der DJK-Sportanlage / westlich des Germania Campus. Der Auf- stellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 529 wurde 2009 auf Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes gefasst, das zwischenzeitlich durch Wechsel des potenziellen Investors modifiziert wurde. Das überarbeitete Konzept wird in der Bürgerbeteiligung vorgestellt und soll Grundlage für die planungsrechtlichen Festsetzungen werden. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 5 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 529 Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus Die Wohnbebauung des Plangebiets gliedert sich in zwei Abschnitte. Es werden 15 Einfamili- enhäuser mit max. zwei Geschossen und sechs Stadtvillen mit drei Geschossen - von denen drei durch einen zweigeschossigen Baukörper verbunden sind - geschaffen. In zwei der sechs Stadtvillen sind Seniorenwohnungen geplant. Unter den Stadtvillen soll eine große Tiefgarage entstehen. Um eine verdichtete Bebauung zur freien Landschaft zu vermeiden, wird das Bau- gebiet auf 45 Wohneinheiten beschränkt. Die Haupterschließung des Wohngebietes wird durch eine neue Wohnstraße gesichert. Das Gebiet schließt über einen verkehrlichen Anbindungspunkt im Südwesten des Plangebiets an den Koburger Weg an. Von der öffentlichen Haupterschließungsstraße im neuen Baugebiet aus werden sämtliche Einfamilienhaus-Grundstücke über Privatstraßen erschlossen. Die Anbindung des Plangebiets erfordert einen Ausbau des Koburger Wegs in Höhe der Klein- gartenanlage bis zum Knotenpunkt Dorpatweg. Zum Ausbau der Straße wird voraussichtlich ein Grundstücksstreifen im Bereich der Böschung der Kleingartenanlage benötigt. In einem Ver- kehrsgutachten, das zurzeit noch erarbeitet wird, werden die erforderlichen Ausbaustandards im Detail untersucht. Im Süden des Baugebiets wird soll ein öffentlicher Spielplatz mit einer Größe von ca. 600 m² der Kategorie B/C für Kleinkinder errichtet werden. Dieser erhält eine direkte Wegeverbindung zur ehemaligen „Gleistrasse“ (Nordsüdtrasse westlich Germania Campus zum öffemtlichen Fuß-/ Radweg ausgebaut). Eine weitere Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer wird im Norden des Plangebiets zwischen Koburger Weg und „Gleistrasse“ geschaffen. Die Heckenstruktur entlang des Koburger Wegs soll dauerhaft erhalten und durch ergänzende Pflanzungen bewahrt werden. Die private Grünfläche mit Bäumen und Sträuchern im Norden des Plangebiets bleibt ebenfalls erhalten. Die einzelnen Grundstücke werden durch eine freie Grüngestaltung in das landschaftliche Gefüge eingebunden Sämtliche Nachweise zu den Themen Verkehr, Immissionen, Artenschutz und Bodenbeschaf- fenheit werden über Gutachten geführt. Da das Grundstück zurzeit in einer Senke liegt, wird es aufgefüllt und im fertigen Ausbauzustand an die angrenzenden Bestandshöhen angepasst. Fragen der Bürgerinnen und Bürger Herr Fischer-Baumeister fordert anschließend die Bürgerinnen und Bürger auf, sich zu der vor- liegenden Planung zu äußern. • Der Vorsitzende der Kleingartenanlage fragt nach genaueren Angaben zur Verkehrspla- nung. Insbesondere interessiert, inwieweit die Kleingartenanlage von dem Ausbau des Koburger Wegs betroffen sein wird, da an die geplante Trasse das Vereinshaus, die Toilet- tenanlage, der Gasbehälter und der Kinderspielplatz der Anlage angrenzen. Außerdem weist er darauf hin, dass bereits jetzt eine angespannte Lage im Straßenraum herrscht, so z. B. regelmäßiges „Verkehrschaos“ durch den ansässigen Abschleppdienst. Desweiteren stellt er die Frage nach einer möglichen Grundwasserabsenkung durch das neue Bauge- biet, da die Kleingartenanlage über einen eigenen Brunnen verfügt. Frau Philipp führt aus, dass der Straßenausbau und der Eingriff in die Nachbargrundstücke flä- chenmäßig so gering wie möglich ausfallen sollen. Ein Begegnungsverkehr zweier Autos muss jedoch auf der ausgebauten Straße ermöglicht werden. Da auf der östlichen Seite des Koburger Weges zwei erhaltenswerte Bäume stehen, die im Bestand verbleiben sollen, scheint die Mög- lichkeit einer Verschiebung der Straßentrasse nach Osten zur Zeit nicht machbar, dies werde aber noch im verkehrstechnischen Entwurf genauer untersucht. Die mögliche Grundwasserabsenkung muss im Bebauungsplanverfahren geprüft werden. • Ein Bürger weist auf die Parkplatzprobleme am Koburger Weg hin und fragt, ob für das neue Baugebiet Besucherstellplätze vorgesehen sind. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 5 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 529 Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus Frau Philipp merkt an, dass im Baugebiet öffentliche Besucherstellplätze ausgewiesen werden – als Längsstellplätze entlang der geplanten Straße und als Senkrechtstellplätze an deren Zu- fahrt ins Baugebiet. • Eine Kleingartenbesitzerin erkundigt sich, ob durch den Ausbau der Straße die Hecke und der Sichtschutz der Kleingärten entfallen und ob gegebenenfalls ein entsprechender Er- satz geplant ist. Voraussichtlich werden die Einzelgärten von der Straßenbaumaßnahme nicht betroffen sein, dies wird jedoch im Zusammenhang mit dem Verkehrstechnischen Entwurf noch detaillierter geprüft. • Ein Bürger möchte wissen, ob die Kreuzung Koburger Weg / Dorpatweg im Zuge der Straßenplanung ausgebaut wird. • Ein weiterer Bürger spricht die Kreuzung Grevener Straße / Dorpatweg an und äußert Bedenken bei 45-60 zusätzlichen Wohneinheiten. • Ein anderer Bürger erbittet die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungs- plans bis hin zur Grevener Straße, da sich der Verkehr vor der Ampel morgens und abends enorm zurück staut und dieser Knotenpunkt in der Verkehrsplanung berücksichtigt werden soll. Frau Philipp erläutert, dass der Knotenpunkt Koburger Weg / Dorpatweg im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegen wird. Es ist mit Anbindung des Neubaugebiets ein verkehrssicherer Ausbau vorzusehen. Der überwiegende Verkehrsanteil entsteht durch die gewerblichen Nutzungen; durch das neue Baugebiet mit ca. 45 Wohneinheiten ist keine Verschärfung der Situation zu erwarten. Nach dem vorliegenden Verkehrsgutachten könnten theoretisch im Plangebiet 60 Wohneinheiten er- richtet werden, ohne dass eine Beeinträchtigung der Verkehrsabwicklung erfolgen würde. Die Kreuzung Dorpatweg / Grevener Straße wurde bereits im Zuge der Projektentwicklung Ger- mania Campus durch Anpassung der Ampelschaltung und zusätzliche Abbiegespur ausgebaut. Eine Einbeziehung des gesamten Dorpatwegs in den Bebauungsplan ist nicht erforderlich. Frau Philipp weist noch einmal darauf hin, dass während der Offenlegungsfrist von einem Monat der Bebauungsplan-Entwurf sowie sämtliche Gutachten im Kundenzentrum des Stadt- hauses 3 am Albersloher Weg öffentlich ausliegen und von allen Bürgern eingesehen werden kann. Anregungen können schriftlich oder zu Protokoll eingereicht werden. Alle Anregungen müssen dann abgewogen werden; es werden Stellungnahmen durch die Stadt erarbeitet, die dann mit Begründung der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden. • Herr Fischer-Baumeister erkundigt sich bei Frau Philipp nach dem angesetzten Zeitrah- men. Frau Philipp führt aus, dass noch keine konkreten Termine für das Bauleitplanverfahren ge- nannt werden können. Zurzeit finde die Auswertung von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und städtischer Fachämter zur Planung statt. Die Offenlegung des Bebauungsplan- Entwurfs wird voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres stattfinden. • Eine Bürgerin möchte wissen, wie die Begrünung im Baugebiet geplant ist und ob die Ge- hölzstreifen entlang des Koburger Weges erhalten werden. Die westlich Koburger Weg vorhandene Hecke soll geschützt - und sofern erforderlich, in Teilen ergänzt - werden; der Bestand wird zurzeit vermessen. Sie wird als ca. 5 – 6 m breite Grünflä- che im bebauungsplan festgesetzt.. • Ein Interessent erkundigt sich nach den Größen der Baugrundstücke und wann Baureife erlangt wird. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 5 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 529 Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus Frau Philipp bekundet, dass der Investor natürlich ein Interesse daran hat schnell zu bauen, je- doch dafür erst die rechtlichen Voraussetzungen durch das Bebauungsplanverfahren geschaf- fen werden müssen. Ein Baubeginn wird seitens des Investors für nächstes Jahr angestrebt. Der Geschäftsführer des Investors AS Wohnbau, Herr Leuer fügt hinzu: für 15 Wohneinheiten stehen insgesamt ca. 6.000 -7.000 qm Bruttobauland zur Verfügung. • Ein Bürger fragt, ob der Eigentümer des angrenzenden Ackers bekannt ist und ob dort eine spätere Bebauung geplant ist. Außerdem möchte er wissen mit welchem Material das Plangebiet verfüllt werden soll und ob später Bepflanzungen möglich sind. Frau Philipp teilt mit, dass sie den Eigentümer aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nen- nen kann. Der Flächennutzungsplan stellt die westlich des Plangebiets gelegenen Flächen als Grünflächen dar. Grundsätzlich kann der FNP durch Ratsbeschluss zwar geändert werden; da die angrenzenden Flächen aber auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, ist eine künftige Bebauung sehr unwahrscheinlich. Im Übrigen liegt es im Interesse der Stadt, dass in Münster grundsätzlich die „grünen Finger“, die sich aus dem Landschaftsraum bis in die Innen- stadt ziehen, erhalten bleiben. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a Baugesetzbuch (B-Plan der Innenent- wicklung). Der FNP muss für das Plangebiet nach Rechtskraft B-Plan entsprechend als Wohn- baufläche angepasst werden. Die Bezirksregierung hat zu der Änderung bereits mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen. Die Aufschüttung des Plangebiets wird gemäß den Forderungen des Bodengutachtens erfol- gen, so dass die Frage noch nicht abschließend zu beantworten ist. Eine Begrünung der Grund- stücksfreiflächen ist möglich und gewollt. • Ein Bürger erkundigt sich, ob im Baugebiet Geruchsimmissionen durch die Landwirt- schaft zu befürchten sind und ob der Acker Bestandsschutz hat. Frau Philipp erklärt, dass im Zuge des B-Plan-Verfahrens alle Emissionen auf Verträglichkeit und Zumutbarkeit untersucht werden. • Ein Bürger erfragt, in welchem Umfang die Umweltbelange in die Bebauungsplanung ein- fließen und ob ein Umweltbericht erstellt wird. Es wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) aufgestellt, so dass die Vor- schriften des beschleunigten Verfahrens gelten. Somit wird formal von einer Umweltprüfung, der Erstellung eines gesonderten Umweltberichts sowie einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Trotzdem werden alle Umweltbelange in das Planverfahren eingestellt, abgewogen und in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt. Auf die in Bearbeitung befindlichen Gutachten und die Möglichkeit der Einsicht während der Offenlegung des B-Plan-Entwurfs wur- de schon hingewiesen. • Eine Bürgerin spricht die im städtebaulichen Konzept eingetragenen Gebäude an und fragt, warum die dargestellten Gebäude nicht genau in einer Flucht liegen. Des weiteren möchte sie wissen, ob es schon Vorgaben zur Gestaltung gibt und ob die dargestellten Baumrei- hen und Stellplätze zur Ausführung kommen. Im Bebauungsplan werden Baufelder festgesetzt, die einen gewissen Spielraum für die Lage des Gebäudes auf dem Baugrundstück ermöglichen, so dass die im Lageplan dargestellte Fle- xibilität möglich ist. Neben städtebaulichen Vorgaben wird es zwischen Investor und Stadt Münster vertragliche Qualitätsbindungen geben, die sich u.a. das Erscheinungsbild der Hoch- bauten beziehen werden. Wie bereits angesprochen, wird es im Bebauungsplan Festsetzunegn zur Begrünung und zu Besucherstellplätzen im öffentlichen Straßenraum geben. • Ein Bürger möchte wissen, ob nur Häuser mit Flachdächern zur Ausführung kommen oder ob auch geneigte Dächer zur Nutzung von Solaranlagen angeboten werden. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 5 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplanentwurf Nr. 529 Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus Frau Philipp erläutert, dass der jetzige Planstand ein Vorentwurf ist, in dem Flächdächer vorge- sehen sind; die endgültig zulässige Ausbildung der Dachformen ist noch nicht entschieden. • Von einem Bürger wird gefragt, ob eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 bereits festliegt oder ob z.B. eine bauliche Verdichtung bis zu einer GRZ 0,6 möglich sein wird. Frau Philipp erklärt, dass die Grundflächenzahl laut Baunutzungsverordnung bei Wohngebieten auf 0,4 begrenzt ist (d. h., 40 % der Grundstücksfläche dürfen bebaut werden). Eine höhere Ausnutzung müsste städtebaulich begründbar sein, was jedoch in diesem Plangebiet nicht der Fall ist. Entsprechend Beschluss der Ratsgremien soll dieses Baugebiet im Übergang zur Land- schaft nicht verdichtet werden; die Anzahl der Wohneinheiten ist auf ca. 45 begrenzt. • Abschließend erfragt ein Bürger, durch wen der Grundstücksverkauf erfolgt. Frau Philipp führt aus, dass die Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt stehen, sondern über den Investor AS Wohnbau an Interessenten vermarktet werden sollen. Ende der Veranstaltung Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen beendet Herr Fischer-Baumeister die Ver- anstaltung mit Dank an alle Anwesenden gegen 19:30 Uhr. gez. Peter Fischer-Baumeister (Bezirksbürgermeister) gez. Manuela Paschert (Protokollführerin) Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 5
V-0057-2012-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. 0057/2012 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 529: Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Die Gebäudehöhe ist definiert als Schnittpunkt zwischen Oberfläche Außenwandfläche und Oberkante Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhen ist jeweils die fertige Oberkante der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweili- gen Gebäudes (§§ 16 und 18 BauNVO). 1.2 Bezugspunkt für die Abstandflächen ist jeweils die Gebäudehöhe sowie die fertige Ober- kante der zugehörigen Erschließungsfläche, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes (§§ 16 und 18 BauNVO). 1.3 Garagen bzw. Carports / Stellplätze und Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbauba- ren Grundstücksflächen und innerhalb der mit Ga / St festgesetzten Flächen zulässig. In den Bereichen D1, D2 und E sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. 1.4 Im Bereich B darf die Gebäudebreite - im Einzelnen gemessen - von maximal 14 m paral- lel zur Erschließungsstraße nicht überschritten werden. 1.5 Die Bebauung im Bereich D2 ist als geschlossene Bebauung mit einer Mindestlänge von 60 m gemäß Lärmschutzgutachten auszubilden. Diese ist durch drei dreigeschossige Baukörper, die durch zwei zweigeschossige Baukörper, deren Breite parallel zur Er- schließungsstraße zwischen 6 – 10 m variieren darf, zu gliedern. 1.6 Ausnahmsweise dürfen Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit einer Grundfläche von max. 10 m² je Grundstück errichtet werden. In den Vorgärten sind sie mit Ausnahme von Anlagen für Mülltonnen und Fahrräder unzulässig. 1.7 Für Schlafräume entlang der gekennzeichneten Baugrenze bzw. Gebäudeseite (Ostseite) in den Bereichen D1, D2 und E ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen si- cherzustellen, dass ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht über- schritten wird. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Mit den baulichen Schallschutzmaßnahmen sind mindestens die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß der Außenfläche des Lärmpe- gelbereich III gemäß Tabelle 8 der DIN 4109/11.89 zu erfüllen. Diese Schlafräume sind mit einer Lüftungseinrichtung auszustatten, die das Schalldämm-Maß der Außenfläche nicht verschlechtert. 1.8 Innerhalb der privaten Grünfläche 1 sind 5 Nistkästen für den Feldsperling fachgerecht anzubringen. 1.9 Die vorhanden Heckenstrukturen entlang des Koburger Weges innerhalb der gekenn- zeichneten Fläche 2 sind dauerhaft zu sichern, zu ergänzen und zu erhalten. Bepflanzun- gen sind nur insoweit zulässig als es sich um standortgerechte heimische Gehölze (Hain- / Rotbuche) handelt. 1.10 Auf der privaten Grünfläche 3 zwischen Erschließungsstraße und Dauerkleingärten ist ei- ne Baumreihe vorzusehen. Es sind mindestens 6 Laubbäume in einer Pflanzqualität 3 x v., m. B., StU 16-18 cm zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Zu verwen- dende Baumart: Esche (Fraxinus excelsior). 1.11 Bedingte Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 BauGB: Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 2 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 529 Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 2 Voraussetzung für einen Baubeginn im Bereich B / Einfamilienhäuser ist die Errichtung (Rohbauabnahme) der geschlossenen lärmschützenden Bebauung im gesamten Bereich D2 (siehe TF 1.5). Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Als Fassadenmaterialien sind Klinker, Putz und Glas zugelassen, untergeordnet können Holzwerkstoffplatten, Holz, Solarpaneele und Naturstein vorgesehen werden. 2.2 Grundstückseinfriedungen sind im Bereich des Vorgartens - zwischen den Erschließungs- flächen und der vorderen Baugrenze unzulässig. 2.3 In den gekennzeichneten Flächen zur Anpflanzung von Hecken sind an den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen Hainbuchenhecken vorzusehen. Hinweise 3.1 Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW) ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder der LWL – Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG NW unverändert zu erhalten . 3.2 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster im Kundenzentrum „Planen – Bauen - Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
V-0057-2012-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2
zur Vorlage Nr. 0057/2012
Begründung
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 529:
Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................3
2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................3
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................4
3.1 Bestehendes Planungsrecht ...................................................................................................... 4
4. Räumliche und strukturelle Situation.....................................................................................................4
4.1 Lage und visuelle Prägung......................................................................................................... 4
4.2 Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung................................................... 5
4.3 Nutzungsstruktur im Plangebiet ................................................................................................. 5
5. Planungsziele ........................................................................................................................................5
5.1 Übergeordnete Ziele:.................................................................................................................. 6
5.2 Konkrete Zielsetzungen:............................................................................................................. 6
6. Inhalte des Bebauungsplanes ...............................................................................................................6
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 6
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 7
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .....................................................................................7
Art der baulichen Nutzung.................................................................................................7
Maß der baulichen Nutzung..............................................................................................7
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe ..........................................................................................7
überbaubare Grundstücksflächen.....................................................................................7
Zahl der Vollgeschosse.....................................................................................................8
Bauhöhen ..........................................................................................................................8
Geschosshöhen, Sockelhöhen .........................................................................................8
6.2.3 Bauweise und Bauform .....................................................................................................9
6.2.4 Firstrichtung, Dachform.....................................................................................................9
6.2.5 Material, Farbgebung ........................................................................................................9
Fassade. ...........................................................................................................................9
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen ................................................................................................9
6.2.7 Einfriedungen / Hecken...................................................................................................10
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ............................................................................................... 10
6.4 Ver- und Entsorgung/Technische Infrastruktur ........................................................................ 11
6.5 Gemeinbedarf/ Soziale Infrastruktur......................................................................................... 12
6.6 Grünflächen / Begrünung ......................................................................................................... 12
6.6.1 Öffentliche Grünflächen ..................................................................................................12
6.6.2 Private Grünflächen ........................................................................................................12
6.6.3 Ausgleichsflächen ...........................................................................................................13
6.7 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 13
6.7.1 Lärm ................................................................................................................................13
Verkehrslärm...................................................................................................................13
Gewerbelärm...................................................................................................................13
Sportlärm.........................................................................................................................15
Gesamtbetrachtung Lärm ...............................................................................................17
Zeitliche Realisierung......................................................................................................18
6.8 Altlasten / Altstandorte/ Böden................................................................................................. 18
6.9 Denkmalschutz / Archäologie................................................................................................... 18
Bodendenkmale.........................................................................................................................18
7. Flächenbilanz.......................................................................................................................................18
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 30
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 529
Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände /
Westlich Germania-Campus
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll ................................................................................19
8.1 Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................... 19
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 19
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes..................................................... 19
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ......................................... 20
8.4.1 Menschen........................................................................................................................20
Derzeitige Umweltsituation..............................................................................................20
Auswirkungen der Planung .............................................................................................20
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .........................................................................20
Derzeitige Umweltsituation..............................................................................................20
Auswirkungen der Planung .............................................................................................23
8.4.3 Boden ..............................................................................................................................24
Derzeitige Umweltsituation..............................................................................................24
Auswirkungen der Planung .............................................................................................24
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................24
Derzeitige Umweltsituation..............................................................................................24
Auswirkungen der Planung .............................................................................................25
8.4.5 Klima / Luft ......................................................................................................................25
Derzeitige Umweltsituation..............................................................................................25
Auswirkungen der Planung .............................................................................................26
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild ...............................................................................................26
Derzeitige Umweltsituation..............................................................................................26
Auswirkungen der Planung .............................................................................................26
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................27
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung ...............................................27
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ...............................................................................27
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................27
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 27
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 28
8.7 Zusammenfassung................................................................................................................... 28
9. Gesamtabwägung................................................................................................................................28
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................29
Anhang ........................................................................................................................................................30
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 30
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 529
Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände /
Westlich Germania-Campus
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Die Nutzung der Fläche - westlich des „Germania-Campus“ und südlich des heutigen DJK-
Sportzentrums - ist heute durch heterogene gewerbliche Nutzung gekennzeichnet. Die Gewer-
betriebe befinden sich im Wesentlichen in einer zentralen Senke mit mehr als 4 m Differenz
zum Umgebungsniveau. Die dort angesiedelten Gewerbetreibenden haben bzw. werden in ab-
sehbarer Zeit ihre Betriebe verlagern, so dass die Fläche zur städtebaulichen Entwicklung an-
steht und veräußert werden kann. Ziel der Stadt Münster ist es, in dieser zentralen, gewachse-
nen Struktur weitere Wohnbebauung zu schaffen und damit den Bedarf an innerstädtischem
Wohnen weiter decken zu können.
Die städtebauliche Planung dieser Fläche wirft eine Reihe von Problemen - wie z. B. Altlasten
und Lärmschutz - auf. Zur Herstellung der städtebaulichen Ordnung sind diese Fragestellungen
im Rahmen eines geordneten Bebauungsplanverfahrens abzuhandeln.
Der Rat der Stadt der Münster hat am 24. Juni 2009 den Aufstellungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan Nr. 529 gefasst. Die unmittelbar an den „Germania-Campus“ angrenzende Lage des
Geländes, die im Süden vorhandene Wohnbebauung und die integrierte Lage im Stadtteilgefü-
ge neben seiner räumlichen Nähe zum Zentrum der Stadt Münster legen es nahe, die heute
ungeregelte gewerbliche Struktur einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Das städtebauli-
che und stadtgestalterische Ziel ist es, hochwertiges innerstädtisches Wohnen zu etablieren
und damit die westlich und südlich angrenzenden Wohnquartiere zu ergänzen. Im Sinne der
Innentwicklung ist die Konversion von Gewerbebrachen mit ausreichend vorhandener Infra-
struktur einer Ausweisung von Neubaugebieten auf der grünen Wiese vorzuziehen.
Der Bebauungsplan umfasst die Fläche für die Ansiedlung von ca. 15 Einfamilienhäusern und 6
Stadtvillen, die im Plangebiet festgesetzte private Grünfläche, die Lärmschutzeinrichtungen,
den Spielplatz und auch die Erschließungsanlagen. Sofern in zwei Stadtvillen Seniorenwoh-
nungen entstehen, können insgesamt 45 - 50 Wohneinheiten im Neubaugebiet geplant werden.
Die Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes schließen sowohl das öffentliche Verkehrswe-
genetz als auch die privaten Verkehrsflächen ein. Der Anschluss an das öffentliche Verkehrs-
netz über den Koburger Weg und den Dorpatweg wird durch Anbindung an ausgewiesene öf-
fentliche Verkehrsflächen gesichert. Im Zuge der Realisierung des Wohngebietes wird der vor-
handene Abschnitt des Koburger Weges (einschließlich des Knotenpunktes der querenden
Radwegtrasse / Dorpatweg) überplant und neu gestaltet.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
• durch die Flächen der DJK-Sportanlage im Norden
• durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die für die Kleingartenanlage im Wes-
ten
• durch die Flächen des privaten Parkplatzes des „Germania-Campus“ im Süden sowie
• durch die öffentliche Fuß- und Radwegeverbi ndung entlang des „Germania-Campus“ im
Osten.
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke:
• Gemarkung Münster, Flur 72, Flurstücke 218, 220, 221, 222, teilweise 52, teilweise 217,
teilweise 252 und teilweise 732
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 30
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 529
Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände /
Westlich Germania-Campus
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen be-
zeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Bestehendes Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Grünfläche aus und stellt eine Kennzeichnung
mit dem Symbol für „Mülldeponie / Abfall“ sowie wie eine Ausweisung für einen Spielbereich der
Kategorie A dar.
Der Flächennutzungsplan wird zu gegebener Zeit gemäß § 13 a, Abs. 2, Satz 2, im Wege der
Berichtigung angepasst werden.
Einen Bebauungsplan gibt es für das Plangebiet bisher nicht. Im Süden ragt der neue Bebau-
ungsplan in die Pläne 121, 328 und 439 hinein, dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine
Überplanung des Koburger Weges. Aufgrund der bestehenden Bebauung (gewerbliche Nut-
zung, Lagerplatz) sowie der in den letzten Jahren realisierten Entwicklung des Wohnquartiers
westlich Prins-Claus-Kazerne und „Germania-Campus “ im Umfeld wird das Bauleitplanverfah-
ren gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
Ergänzend dazu wird zwischen der Stadt Münster und dem Investor ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen, welcher u. a. die Übernahme maßnahmenbedingter Kosten und die kostenfreie
Übertragung künftiger öffentlicher Flächen regelt.
4. Räumliche und strukturelle Situation
4.1 Lage und visuelle Prägung
Das Plangebiet befindet sich zentrumsnah, ca. 1,1 km nördlich vom Stadtkern Münster entfernt.
Es ist angebunden an die Grevener Straße und wird begrenzt durch den „Koburger Weg“, die
DJK-Sportanlage und das Quartier des „Germani a-Campus“. Der im Westen unmittelbar an-
grenzende Landschaftsraum ist gekennzeichnet durch seine landwirtschaftliche Nutzung bzw.
seine Nutzung als Kleingartenanlage.
Seine heterogene Prägung erfährt das Gebiet – neben den Auswirkungen der gewerblichen
Nutzung - durch die unstrukturierte Anordnung der Gebäude der unterschiedlichen Gewerbe-
treibenden (Holzhandel, Gerüstbau, etc.) sowie die massive mehrgeschossige Bebauung des
„Germania-Campus“ im Osten mit den vorgelagerten Stellplatzanlagen.
Das Gelände hat eine zentrale Senke von ca. 4 m Tiefe und steigt darüber hinaus im Mittel von
Nord nach Süd um ca. 1 m an, ebenso von West nach Ost.
Im Bebauungsplan sind u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grund-
stücksfläche, und die Verkehrsflächen festzusetzen. Diese Zielsetzung kollidiert nicht mit den
Ausweisungen in einem Landschaftsplan, da sich das Plangebiet nicht in einer durch einen
Landschaftsplan ausgewiesenen Fläche befindet, sondern nur im Randbereich an die Grenzen
des Geltungsbereiches des Landschaftsplans Nr. 2 „Nördliches Aatal und Vorbergshügel“ –
Stand: 09.10.2009 –. Das Plangebiet ist im Zielkonzept Naturraum als Siedlungsraum beschrie-
ben. Dabei ist auf den hier anstehenden Münsteraner Kiessandrücken mit seiner herausragen-
den geologischen und hydrologischen Bedeutung Rücksicht zu nehmen.
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4.2 Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung
Die Struktur der näheren Umgebung ist heterogen. Sie wird durch Wohnen geprägt, allerdings
weist sie auch starke Elemente von Dienstleistung, Gewerbe, Sport und Freizeit und die örtliche
Nahversorgung auf.
Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch das DJK-Sportzentrum mit seinen vielfältigen
sportlichen Angeboten (Sportbad und Sportanlage).
Westlich des Plangebietes befinden sich Kleingärten und landwirtschaftliche Nutzfläche.
Im Süden wird das Plangebiet begrenzt durch den privaten Stellplatzbereich, der dem „Germa-
nia-Campus“ zugehörig ist, und die daran anschließende Wohnbebauung südlich des Dorpat-
weges. Diese Bebauung ist durchsetzt von unterschiedlichen Gewerbebetrieben. Diese Bebau-
ung ist in der Regel viergeschossig. Angrenzend befinden sich eine Vielzahl von Angeboten an
unterschiedlichsten Dienstleistungs- und Einzelhandelsflächen, sowohl für den kurzfristigen als
auch für den langfristigen Bedarf.
Unmittelbar östlich des Plangebietes liegt der „Germania-Campus“. Dieser ist geprägt durch
seine massive größtenteils fünfgeschossige und in hohem Maße verdichtete Bebauung. Er um-
fasst neben der Funktion „Wohnen“ ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen (Ärzte-
haus, Pflegdienst, Versicherung, Wirtschaftsprüfer, etc. und Einzelhandelsflächen, sowohl für
den kurzfristigen als auch für den langfristigen Bedarf, Möbelhaus, Discounter etc., ein Hotelbe-
trieb und weitere Gewerbetreibende und Dienstleistungsunternehmen).
Der Koburger Weg im Westen schafft den Übergang zwischen den beschriebenen baulichen
Nutzungen und der freien Landschaft. Die aufgeführten vielfältigen Strukturen nördlich, östlich
und südlich des Plangebietes sind insgesamt als heterogen zu bewerten. Die vorhandene Nut-
zung im Bebauungsplangebiet wurde wegen ihres eindeutigen Charakters als faktisches Misch-
gebiet eingestuft.
4.3 Nutzungsstruktur im Plangebiet
Es werden unterschiedliche gewerbliche Tätigkeiten in den Hallen und Gebäuden vorgenom-
men. Diese Flächen werden u. a. genutzt durch einen Holzhandel, einen Gerüstbauer und zum
Zwecke einer temporären Lagerung.
5. Planungsziele
Die beabsichtigte Nutzung dieser Fläche für den Wohnungsbau entspricht in besonderer Weise
den stadtentwicklerischen Zielen der Stadt Münster.
Die suboptimale und nicht verdichtete Nutzung der Gewerbebrache kann beseitigt werden und
Wohnbebauung sich an dieser Stelle einfügen.
Durch Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes an Wohnbauflächen soll der zu beobach-
tende „Stadt-Umland-Wanderung“ entgegengewirkt werden. Insbesondere sollen Flächen für
den Wohnungsbau, vor allem für jüngere Familien, geschaffen werden und zwei Gebäude als
„Seniorenwohnungsanlagen“ genutzt werden. Das Wohnangebot in der zentralen Lage Müns-
ters wird damit insbesondere für junge Familien und Senioren erweitert und attraktiver. Darüber
hinaus soll die Planung zur Nutzungsmischung der Wohnformen beitragen. Diese Planung be-
rücksichtigt daher in besonderem Maße die übergeordneten Ziele einer strukturierten Innenent-
wicklung.
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5.1 Übergeordnete Ziele:
Aus ordnungsrelevanten Gesichtspunkten hat die Stadt Münster die Intention, diese Fläche auf-
zuwerten und die dort vorhandenen gewerblichen Nutzungen in geeignetere Gewerbegebiete
anzusiedeln. Hierbei sind vorrangig die Erweiterung und der Lückenschluss der gewachsenen
Umgebungsstruktur mit dem Ziel der Realisierung eines Wohngebietes unter Beachtung der
baulichen Dominanz des „Germania-Campus“ zu verfolgen.
Demnach unterliegt das städtebauliche Konzept den folgenden stadtentwicklerischen Zielen:
• hochwertige, zentrumsnahe Bauflächen für Wohnnutzung bereitzustellen
• die Entwicklung von mindergenutzten Flächen zum Wohnen vorzusehen, zur Vermeidung
der Zersiedlung des Landschaftsraums an anderer Stelle
• die gewachsenen Strukturen aufzugreifen und weiterzuentwickeln
• ein innerstädtisches Angebot von naturnahem Wohnen zu schaffen
5.2 Konkrete Zielsetzungen:
Die geplante Wohnbebauung soll nachhaltig den Anforderungen nach innerstädtischem, neu-
zeitlichem sowie innovativem Wohnen entsprechen. Sie soll darüber hinaus in ökologischer
Bauweise und unter Berücksichtigung regenerativer Energieformen hergestellt werden. Dem-
nach soll der städtebauliche Entwurf sowohl eine verdichtete solarorientierte Struktur als auch
verschiedene Wohnformen – sowohl freistehende Einfamilienhäuser als auch Wohnungsge-
schossbau – ermöglichen, und so neben den jungen Familien auch der älteren Generation an-
gemessenen Wohnraum bieten.
Durch geeignete Maßnahmen soll innerhalb des Plangebietes trotz der vorhandenen Gemenge-
lage und der unterschiedlichen Immissionsquellen des Umfeldes „Gesundes Wohnen“ gewähr-
leistet werden.
Die Sanierung der durch die Gewerbetreibenden belasteten und verunreinigten Böden soll im
Zuge der Realisierung erfolgen, ebenso wie die Angleichung des Geländeniveaus auf die heute
in der Umgebung vorhandene Höhensituation.
Die Anbindung des Plangebietes durch den Dorpatweg zur Grevener Straße hin wird durch den
Ausbau des Koburger Weges gewährleistet. Dieser Ausbau erfolgt unter Beachtung der vor-
handenen Baumstrukturen und der Kleingartenanlage in behutsamer Art und Weise. Dadurch
wird ebenso die fußläufige Anbindung von Westen ins Plangebiet hinein erreicht, und zum Os-
ten eine neue fußläufige Anbindung geschaffen mit dem Ziel der Verknüpfung mit dem vorhan-
denen Wohnumfeld.
6. Inhalte des Bebauungsplanes
6.1 Grundzüge der Planung
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen werden die Grundzüge der Planung erreicht
durch:
• die Ausweisung für die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA)
• die Ausweisung der zulässigen Grundflächenzahl (0,2 - 0,4 GRZ), um die Überbauung der
Grundstücksfläche zu definieren
• die Festlegung von differenzierten Geschossflächenzahlen (GFZ 0,3 - GFZ 1,2)
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• die Ausweisung von Baufenstern zur Definition von überbaubaren Grundstücksflächen
• die Ausweisung von privaten und öffentlichen Verkehrsflächen
• die Ausbildung und Festlegung von Gebäudehöhen (Bereich A, B, C, D1, D2 und E) zur
Abschirmung von vorhandenen Lärmquellen
• die Realisierung des Bereichs B erfolgt nach Rohbaufertigstellung des Bereichs D2 ent-
sprechend der bedingten Festsetzung und der Notwendigkeit der lärmabschirmenden Wir-
kung
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte
Art der baulichen Nutzung
Den Forderungen der übergeordneten Ziele nachkommend, sieht der Bebauungsplan die Ent-
wicklung einer innerstädtischen Fläche als allgemeines Wohngebiet vor. In diesem liegt der Be-
darf an Nutzung für verdichtetes Wohnen (Bereiche C, D, E; auch möglich mit Seniorenwoh-
nungen) und der Bereich für freistehende Einfamilienhäuser (Bereiche A und B).
Hierbei ist sowohl die Einbindung in die gewachsene Umgebungsstruktur und in den angren-
zenden Naturraum sowie die innerstädtische Lage mit entsprechend hochwertigen Bauflächen
bei der Formulierung der baulichen Nutzung und Gestaltung berücksichtigt worden.
Maß der baulichen Nutzung
Zum Maß der baulichen Nutzung werden sowohl die Grundflächenzahl als auch die Geschoss-
flächenzahl und die Geschossigkeit bestimmt.
Die festgesetzte Grundflächenzahl im gesamten Plangebiet beträgt 0,2 - 0,4. Die gewählte
Grundflächenzahl entspricht somit dem Wert gemäß BauNVO für WA-Gebiete.
Die Geschossflächenzahl wird westlich der Haupterschließungsachse mit 0,8 (Bereich B), öst-
lich der geplanten Haupterschließungsachse mit 1,2 (Bereiche C bis E) festgesetzt. Der Bereich
A mit dem Bestandsgebäude weist wegen des üppigen Grundstückszuschnitts eine GFZ von
0,3 aus. Die gewählte Geschossflächenzahl entspricht damit dem Wert gemäß BauNVO für
WA-Gebiete.
Die innerstädtische und integrierte Lage mit entsprechend hochwertigen Bauflächen rechtfertigt
die geplante höhere Dichte in den Bereichen C bis E. Die städtebauliche Konzeption zur Schaf-
fung von integrierten und hochwertigen Wohnflächen bedingt eine hohe Ausnutzbarkeit und
damit die vorgenannten Abweichungen und Gebäudehöhen.
Darüber hinaus lässt sich die Dreigeschossigkeit im unmittelbaren Anschluss an den “Germa-
nia-Campus“ als Verbindungsglied zwischen den zweigeschossigen Einfamilienhäusern und der
fünfgeschossigen östlichen Bebauung ableiten.
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe
überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Baugrenzen festgesetzt und lassen die städte-
bauliche Figur der Planung erkennen. In den Bereichen A und B umschließen die überbaubaren
Grundstücksflächen die lockere kammartige Bebauung, die sich zur freien Landschaft öffnet, in
den Bereichen C bis E einen baulichen Riegel zum „Germania-Campus“ hin mit einem mittigen
blockartigen Riegel, welcher die vorhandenen Strukturen aufnimmt.
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In dem Bereich B darf die Gebäudebreite - im Einzelnen gemessen – von maximal 14 m parallel
zur Erschließungsstraße betragen, um so das Ziel der aufgelockerten Bebauung in Angrenzung
an den freien Landschaftsraum zu gewährleisten.
Garagen, Carports und Stellplätze können innerhalb der Baugrenzen angeordnet werden und
auf den mit Ga. / St. festgesetzten Flächen.
Von öffentlichen Grundstücken wird somit bei der Errichtung von Garagen und Carports ein Ab-
stand von mindestens 1,0 m einzuhalten. Hiermit wird eine optische Einengung des öffentlichen
Verkehrsraums vermieden.
Im Bereich D und E sind Flächen „zur Errichtung von Tiefgaragen“ ausgewiesen, um so den
Bedarf an privaten Stellplätzen in ausreichendem Maße gerecht zu werden.
Eine weitere Versiegelung von Flächen wird damit umgangen.
Zahl der Vollgeschosse
Die Geschossigkeit wird in den jeweiligen Baufeldern festgesetzt. Im Bereich A (Bestandsge-
bäude) ist Zweigeschossigkeit möglich, und im Bereich B – zur freien Landschaft hin – werden
zwei Vollgeschosse zwingend festgesetzt.
Im Bereich C – zum „Germania-Campus“ hin – werden drei Vollgeschosse festgesetzt, und in
den Bereichen D1 und E – ebenfalls zum „Germania-Campus“ hin – werden drei Vollgeschos-
se zwingend festgesetzt. Im Bereich D2 ist ein Wechsel zwischen Zwei- und Dreigeschossigkeit
geplant, die die vorhandenen Strukturen der unmittelbar östlich angrenzenden Bebauung auf-
nimmt.
So wird ein klarer Höhenverlauf des städtebaulichen Gefüges formuliert. Mit der Staffelung der
Geschossigkeit wird einerseits ein baulicher Riegel zum „Germania-Campus“ und andererseits
eine Verzahnung mit der Landschaft geschaffen.
Es sind mindestens zwei Geschosse notwendig, um den Grundsätzen der zeitgemäßen kosten-
und flächensparenden Bauweise und dem schonenden Umgang mit Grund und Boden - insbe-
sondere im Hinblick auf den zu reduzierenden Versiegelungsgrad - gerecht zu werden.
Bauhöhen
Auf eine Festsetzung einer Mindesthöhe der Fußbodenoberkante im Erdgeschoss wird verzich-
tet, um den Belangen des barrierefreien Bauens zu genügen.
Im Bereich D2 wird ein Mindestmaß der Höhe für das Gebäude, das der Zweigeschossigkeit
entspricht, definiert, so dass hier als Lärmschutz für das übrige Plangebiet – wegen der ab-
schirmenden Wirkung – ein Riegel mit einer Höhe von mindestens 6 m entsteht.
Die Gebäudehöhen in dem Bereich A und B wird mit 7,50 m maximal begrenzt, in den Berei-
chen C, D1 und E mit maximal 10,50 m begrenzt, im Bereich D2 für den Abschnitt der Dreige-
schossigkeit mit 10,50 m und für den Abschnitt mit Zweigeschossigkeit mit maximal 7,50 m be-
grenzt, so dass im Plangebiet ein klarer Höhenverlauf der Gebäudehöhen für die städtebauliche
Struktur gegeben ist.
Geschosshöhen, Sockelhöhen
Sockelhöhen werden nicht festgesetzt. Die Geschosshöhen werden in den Bereichen B bis E in
ihrer jeweiligen Höhe bestimmt. Damit wird die Einheitlichkeit der Höhenentwicklung des Gebie-
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tes gewährleistet und im Zusammenspiel mit der Festsetzung der zwingenden Geschossigkeit
die Spielräume eingeschränkt.
6.2.3 Bauweise und Bauform
Im Plangebiet der Bereiche A, B, C und E wird offene Bauweise festgesetzt und im Bereich und
A und B näher definiert mit der ausschließlichen Zulässigkeit für Einzelhäuser.
Hierdurch wird eine Nutzungsmischung, welche zur Einfügung in die heterogene Umgebungs-
struktur notwendig ist, gewährt.
Um eine strukturelle Unterteilung des Gebietes zu erreichen und dem städtebaulichen Prinzip
zu genügen, werden die Einzelhäuser im Westen in karreeartig zugeschnittenen Baufenstern
errichtet. Im Bereich D2 wird die geschlossene Bauweise festgesetzt, um so im Zusammenhang
mit der baulichen Mindesthöhe und dem baulichen Zusammenhang den erforderlichen Lärm-
schutz für das Plangebiet erreichen zu können. Die gewählten Festsetzungen für den Bereich
D2 in geschlossener Bauweise der abwechselnden Zwei- und Dreigeschossigkeit mit ihrer ge-
nauen Definition bezüglich des Ortes und der Abmaße ergibt das städtebaulich gewünschte
Bild.
Die maximal festgesetzte Gebäudehöhe von 10,50 m bedingt eine Abstufung im Verhältnis zu
den von dem „Germania-Campus“ vorgegebenen Gebäudehöhen.
6.2.4 Firstrichtung, Dachform
Im Bereich A – der Bereich des Bestandsgebäudes – hat das vorhandene Einfamilienhaus Be-
standsschutz. Für die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich ist eine Bebauung mit Wohn-
gebäuden wie im Bereich D zulässig, so dass dann im gesamten Plangebiet das Flachdach in
allen Bereichen festgesetzt ist. Durch die Festsetzung dieser Dachform im Plangebiet wird so-
wohl die städtebaulich kammartige Struktur als auch deutlich ein städtebaulicher Riegel zum
Übergang zum „Germania-Campus“ geschaffen.
6.2.5 Material, Farbgebung
Fassade
Als Fassadenmaterialien sind Klinker, Putz und Glas zugelassen. Untergeordnet können auch
andere Materialien vorgesehen werden, wie z. B. Holzwerkstoffplatten, Holzsolarpaneele und
Naturstein. Intention ist, die Nutzung der passiven Sonnenenergie bereits bei der Gestaltung
und Planung der Fassade zu berücksichtigen.
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen
Um eine unstrukturierte Inanspruchnahme der nicht überbaubaren Flächen zu vermeiden wer-
den folgende Festsetzungen getroffen:
Garagen, Carports und Stellplätze sind sowohl innerhalb der Baufenster als auch auf den fest-
gesetzten Bereichen zulässig.
Von öffentlichen Verkehrsflächen wird bei der Errichtung von Garagen und Carports ein seitli-
cher Abstand von mindestens 1,0 m eingehalten. Hiermit wird eine optische Einengung des öf-
fentlichen Verkehrsraumes vermieden.
Im Bereich D sind Flächen zur Errichtung von Tiefgaragen ausgewiesen, um so dem Bedarf an
privaten Stellplätzen im ausreichenden Maße gerecht zu werden. Eine weitere Versiegelung
von Flächen wird damit umgangen.
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Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO sind auch außerhalb der überbaubaren
Fläche bis zu einer Größe von 10 m² zulässig. Zur Wahrung des städtebaulichen Gesamtbildes
sind diese Nebenanlagen nicht in dem Vorgartenbereich – ausgenommen Anlagen für Fahrrä-
der und Mülltonen – zulässig.
6.2.7 Einfriedungen / Hecken
Die Hecken entlang des Koburger Weges sind wegen des besonderen Charakters zum Frei-
raum hin zu halten und dauerhaft zu sichern – insbesondere auch durch entsprechende Siche-
rungsmaßnahmen während der Bauzeit. Ersatz darf nur durch standortgerechte heimische Ge-
hölze (Hain-, Rotbuchen etc.) vorgenommen werden.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
Der Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz erfolgt über die geplante Haupterschließungs-
achse des Plangebietes, dem Koburger Weg an den Dorpatweg mit Überleitung an die Greve-
ner Straße. Der Koburger Weg ist derzeit ohne ausreichend definierte Verkehrsführung. Dies
ergibt sich aus dem gegebenen Zuschnitt der Verkehrsfläche und der unterschiedlichen Nut-
zungen, vornehmlich zur Anbindung der Gewerbefläche und der Anbindung an das weiterfüh-
rende Rad- und Fußwegenetz.
Das zu Grunde liegende Verkehrsgutachten untersucht näher den Anschluss zur Greverner
Straße inkl. der Leistungsfähigkeit der Ampelanlage und den Ausbau des vorgenannten Ab-
schnittes des Koburger Weges.
Das Verkehrsgutachten kommt zu der Aussage, dass sowohl die vorhandenen Verkehrsbewe-
gungen als auch die zusätzlichen, die aus der Entwicklung zur Wohnbaufläche entstehen kön-
nen, die Leistungsfähigkeit der Ampelanlage nicht überschreiten. Das Gutachten legt dar, dass
im Bereich des Koburger Weges ein maßvoller Ausbau der Fahrbahnflächen mit einseitigem
Bürgersteig erfolgen soll, um so den vorhandenen Verkehren und dem Verkehrsfluss Rechnung
zu tragen. Entsprechende Verpflichtungserklärungen werden im Durchführungsvertrag von dem
Investor abgegeben.
Im Zuge des Ausbaus wird im Bereich des Kreuzungspunktes der Straßen Dorpatweg / Kobur-
ger Weg und der Radwegtrasse ein verkehrsberuhigter und verkehrslenkender Ausbau erfol-
gen.
Die gebietsinterne Erschließung ist klar strukturiert. Rückgrat bildet die zentral in Nord-
Südrichtung verlaufende Haupterschließung, die auch für Fußgänger und Radfahrer sowohl die
Anbindung an den Koburger Weg schafft, als auch im Norden für die vorgenannten - über einen
Fuß- und Radweg - eine Verbindung zu den östlich gelegenen Wohn- und Nutzungsstrukturen
ermöglicht, ebenso eine weitere westliche Anbindung als Fuß- und Radweg an den Koburger
Weg.
Die einzelnen Baufelder sind durch Stich- bzw. Ringstraßen an die Haupterschließung ange-
bunden - mit einer nördlichen Umfahrung als Einbahnstraße. Diese und die Haupterschließung
werden als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen. Alle öffentlichen Verkehrsflächen sind als
Mischverkehrsflächen festzusetzen. Hiermit wird ein verträgliches Miteinander der unterschied-
lichen Nutzer im Hinblick auf den Charakter dieses Plangebietes gewährt.
Die weiteren zur Erschließung benötigten Wegeverbindungen sind private und auf der nördli-
chen Achse öffentliche Erschließungen. Diese haben einen geringen Straßenquerschnitt mit ei-
ner Breite von in der Regel 3,50 m, im Vergleich zu der zentralen Nord-Süd-
Erschließungsfläche bewirkt dies einen geringeren Versiegelungsgrad und verhindert erfolg-
reich das unkontrollierte Parken im Wohngebiet.
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Die Straßenflächen sollen neben den verkehrstechnischen Belangen auch den Bewohnern als
Spiel- und Freiflächen dienen. Insbesondere durch die Führung, Bemessung, Gestaltung, Mate-
rialwahl und Ausprägung als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325 gemäß § 42 STVO) wird
dieses erreicht.
Das Erschließungssystem wird mit seinen Wende- und Durchfahrmöglichkeiten auch den er-
höhten Erfordernissen von Müllabfuhr und Feuerwehr gerecht. Der ruhende Verkehr ist ent-
sprechend den Regelungen der LBO auf den privaten Grundstücken unterzubringen. Bei Ein-
zelhäusern erfolgt dies im jeweiligen Bauwich (Garage oder Carport mit vorgelagertem Stell-
platz).
Der Bedarf an Stellplätzen, der durch die Bebauung C bis E ausgelöst wird, wird entsprechend
den Anforderungen der LBO NRW innerhalb der Baufelder, auf den Tiefgaragenstellplätzen und
auf den dafür ausgewiesenen Flächen des Plangebietes gedeckt. Garagen, Carports und Stell-
plätze sind nur in den überbaubaren Flächen, den Zufahrten hierzu und in den seitlichen Ab-
standflächen der Gebäude, wie unter 6.2.6 definiert, zulässig. Entlang der Erschließungsstraße
– am westlichen Rand zur Kleingartenanlage hin – ist innerhalb der Böschung eine Baumreihe
mit 6 Laubbäumen anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten - zur Abgrenzung der
Verkehrsfläche zur bestehenden Kleingartenanlage hin. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass die rückwärtigen Grundstücksbereiche als Gartenzone von der Überbauung freigehalten
werden.
Darüber hinaus werden innerhalb der Mischverkehrsfläche im Norden des Plangebietes zehn
und in dem Bereich der Anbindung der Haupterschließungsstraße an den Koburger Weg acht
Stellplätze geschaffen. Diese Menge an Stellplätzen deckt den Bedarf an ruhendem Verkehr für
die geplanten Baumaßnahmen in ausreichendem Maße.
Die Anordnung von öffentlichen Stellplätzen in der Verkehrsfläche unterstützt die Zielsetzung
eines gemäßigten Verkehrsflusses im Bereich der Spielstraße.
Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Stadtbuslinien 6, 15, N9, N51 und N81 mit regel-
mäßigem Linienverkehr. Die entsprechende Haltestelle befindet sich ca. 500 m entfernt auf der
Grevener Straße. Die fußläufige Anbindung an den Koburger Weg wird durch die Haupter-
schließungsstraße gesichert, und die Anbindung an die vorhandenen Strukturen im Osten durch
den im Norden gelegenen Radweg.
Die Entfernungen vom Plangebiet zu zentralen Punkten innerhalb des Stadtgebietes sind fuß-
und radläufig angemessen.
6.4 Ver- und Entsorgung/Technische Infrastruktur
Die Versorgung mit den Medien für Gas, Wasser, Telekommunikation, Strom, etc. erfolgt in en-
ger Abstimmung mit den Stadtwerken Münster. Die im Norden des Plangebietes gelegene Tra-
fostation wird wegen der erforderlichen Anpassung an die Kapazität und der entsprechenden,
damit verbundenen Optimierung in den Süden (im Bereich der öffentlichen Stellplätze) von den
Stadtwerken Münster verlegt. Eine Versorgung mit Fernwärme erfolgt nicht. Ver- und Entsor-
gungsleitungen liegen im Bereich von öffentlichen und privaten Wegeflächen. In dem Bereich B
sind zusätzliche Flächen entlang der privaten Wegefläche als Leitungsflächen für derartige Lei-
tungen ausgewiesen – dieses erfolgte zur Verminderung des Versiegelungsgrades. Gesichert
werden diese Leitungsflächen durch grundbuchliche Eintragung.
Die Entsorgung von Regen- und Schmutzwasser im Plangebiet erfolgt im Trennsystem.
Mit Rücksicht auf die Bodenverhältnisse soll das anfallende Regenwasser nicht dem örtlichen
Naturhaushalt entzogen werden, sondern geprüft werden, ob es dem vorhandenen Grundwas-
serleiter wieder zugeführt werden kann. Diese Zielsetzung ist - insbesondere im Hinblick auf
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den innerhalb des Plangebiets liegenden „Münsterländer Kiessandrücken“ mit seinen herausra-
genden geologischen und hydrologischen Bedeutungen - wegen der vorhandenen Bauschutt-
auffüllungen und der damit vorhandenen Gefahr der Ausschwemmung von Eluat nicht sinnvoll.
Das Regenwasser wird daher in gedrosselter Form dem im Dorpatweg / Koburger Weg vorhan-
denen Sammler zugeleitet.
Der Schmutzwasserkanal wird an dem im Kreuzungsbereich Dorpatweg / Koburger Weg vor-
handenen Schmutzwasserkanal angeschlossen.
Die Entsorgung des Mülls wird durch die AWM unmittelbar vorgenommen.
6.5 Gemeinbedarf/ Soziale Infrastruktur
Der durch diese Planung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielflächen wird ebenso wie die
vorhandene Unterdeckung des umgebenden Quartieres durch Errichtung eines Spielplatzes
(Spielbereich B / C) in einer Größe von ca. 600 m² im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
gedeckt.
Gemäß den Regelungen und Anforderungen der Landesbauordnung NRW sind auf den priva-
ten Grundstücken Spielflächen für Kleinkinder im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Ge-
nehmigungsverfahrens für die Errichtung der Wohnbebauung nachzuweisen.
6.6 Grünflächen / Begrünung
6.6.1 Öffentliche Grünflächen
Der im Süden des Plangebietes befindliche Spielplatz der Kategorie B /C ist als öffentliche
Grünfläche ausgewiesen.
6.6.2 Private Grünflächen
Die Ausweisung des im Norden des Plangebietes befindlichen Laubwaldes als private Grünflä-
che und der Festsetzung zum Erhalt dient der Sicherung des vorhandenen Bewuchses und als
Einbindung bzw. Abgrenzung der geplanten Wohnbebauung zum DJK-Sportgelände.
Bei der „privaten Grünfläche“ handelt es ich um ca. 2.160 m² Wald im Sinne des Gesetzes –
gemäß der Darstellung in der „Karte der Flächen mit Waldeigenschaft / Katasterauszüge“.
Die Sicherung des Baumbestandes wird im Bebauungsplan festgesetzt, um so die geplante
Wohnbebauung gegenüber dem DJK Sportgelände abzugrenzen.
Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen für die Aufgabe dieser Fläche als Wald im „Sinne des
Gesetzes“ zugunsten einer „privaten Grünfläche“ erfordern einen Flächenersatz (Erstauffors-
tung) im Verhältnis 1:1. Dieser Ersatz wird vorgenommen auf der landeseigenen Fläche in der
Gemarkung Nordkirchen, Flur 37, Flurstück 25, und gesichert durch entsprechende vertragliche
Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münster-
land, und dem Investor, welcher einen entsprechenden finanziellen Ausgleich für die Maßnah-
men des Landesbetriebs vorsieht.
Bei Abschluss des vorgenannten Vertrages liegt die Zustimmung von Wald und Forst zur Aus-
weisung als „private Grünfläche“ vor.
Die vorhandene Heckenstruktur im Westen des Baugebietes wird als Abgrenzung des Bauge-
bietes im Plan zur Erhaltung festgesetzt, und damit dauerhaft gesichert.
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Im Bereich B wird zur einheitlichen Gestaltung des rückwärtigen, südlichen Gartenbereiches
und des östlichen Anschlusses an öffentliche Verkehrsflächen ein einheitliches Anpflanzen ei-
ner Hecke mit einem einheimischen, standortgerechten Bewuchs festgesetzt.
6.6.3 Ausgleichsflächen
Nach dem bestehenden Planungsrecht ist das Plangebiet dem unbeplanten Innenbereich (§ 34
BauGB) zuzuordnen.
Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a (3) BauGB sind nicht erforderlich, da der Bebauungsplan ge-
genüber dem Bestand und der daraus in der Umgebung möglichen Nachverdichtung nicht nur
zusätzliche Eingriffe unterbindet, sondern auch ein geringeres Maß an Eingriffen definiert als
nach § 34 BauGB zulässig ist, und dem heutigen Bestand entspricht.
6.7 Immissionsschutz
6.7.1 Lärm
Zur Ermittlung und Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Situation ist eine schalltechni-
sche Untersuchung erarbeitet worden. Im Zusammenhang mit dieser Untersuchung werden
Möglichkeiten eines ausreichenden Immissionsschutzes im Sinne des § 1 BauGB und des § 50
BImSchG aufgezeigt. Da auf dem Planbereich sowohl Verkehrs- als auch Gewerbe- und Sport-
lärm einwirkt, ist eine entsprechende Gliederung unternommen worden.
Die für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung zugrunde zu legende Gebietsart ergibt sich
aus der Art der baulichen Nutzung und die wird im Bebauungsplan als „Allgemeines Wohnge-
biet (WA)“ festgesetzt.
Die Hauptemissionsquelle für das Plangebiet ist im Wesentlichen das nördlich angrenzende
Großspielfeld im DJK-Bildungs- und Sportzentrum Münster mit dem im nördlichen Grund-
stücksbereich vorhandenen Sportbad. Westlich des Plangebietes befindet sich der „Germania-
Campus“ auf dem neben Einkaufsmöglichkeiten (u. a. Vollsortimenter) auch gastronomische
Einrichtungen (Kneipe, Restaurant und Diskothek) und ein Hotel errichtet wurden.
Verkehrslärm
An den untersuchten Immissionsorten ergeben sich durch die von der Grevener Str.und der
Steinfurter Str. ausgehenden Lärmbelastungen an den jeweils nächstgelegenen Baugrenzen
sowohl tags als auch nachts keine Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN
18005/07.02 – Schallschutz im Städtebau.
Die geringe Verkehrslärmbelastung innerhalb des Plangebietes – trotz der stark frequentierten
Grevener Str. bzw. Steinfurter Str. – ist auf die abschirmende Wirkung der zwischen dem Plan-
gebiet und der beiden Straßen befindlichen Wohn- und Geschäftsgebäude zurückzuführen.
Die Ausweisung von Lärmpegelbereichen ist daher in Bezug auf den Verkehrslärm nicht not-
wendig.
Gewerbelärm
Der östlich angrenzende Germania-Campus ist durch die beiden Nutzungen Einkaufen und
Gastronomie geprägt. Am westlichen Rand des Germania Campus wurden die zugehörigen
Stellplatzanlagen angeordnet. Diese Stellplatzanlagen werden durch alle Einrichtungen des
Germania Campus genutzt. Die Nutzungen erfolgen tagsüber mit dem Schwerpunkt Einkaufen
und in den nächtlichen Beurteilungszeitraum übergehend mit dem Schwerpunkt Gastronomie.
Neben Speisegaststätten befindet sich im Germania Campus auch eine Diskothek (Club Grey).
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Das integrierte Factory Hotel verfügt über eine Tiefgarage. Die Zufahrt ist im nördlichen Bereich
des Gebäudekomplexes (Bauteil B3) an der westlichen Fassade angeordnet und hat damit eine
Ausrichtung zum Plangebiet “Koburger Weg“ hin. Die Bezeichnungen sind den Bauteilen z. B.
B3 zuzuordnen.
Die Zuordnung der Stellplätze erfolgte unter Beachtung der Baugenehmigungsunterlagen zum
Germania Campus. Im Wesentlichen geht es um die Stellplätze A2 aussen, A3 aussen und B3
aussen sowie die Tiefgaragenzufahrt B3 (TG). Die Stellplätze der Diskothek (Club Grey) sind im
Innenhof zwischen den Bauteilen A1 und A2.1 angeordnet und daher für den Planungsbereich
nicht relevant.
Die Ein- und Ausfahrt zu den o. g. Stellplätzen erfolgt über eine Zufahrt am Dorpatweg.
Der Genehmigung des Germania Campus liegt für den Beurteilungszeitraum „Tag“ eine Bewe-
gungshäufigkeit von N = 1 zugrunde, d. h. eine An- oder Abfahrt je Stellplatz und Stunde. Diese
Annahme geht aufgrund der Nutzungsmischung im Germania Campus von einem Verbundef-
fekt der Kunden des Einzelhandels aus.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde die Nutzung der Stellplatzanlagen unter Be-
achtung der Vorgaben zur Genehmigung des Germania Campus und nicht unter Beachtung der
Netto-Verkaufsflächen, der Netto-Gastraumflächen sowie der Anzahl der Betten im Hotel mit
den Bewegungshäufigkeiten der bayerischen Parkplatzlärmstudie den Berechnungen zugrunde
gelegt.
Die Parkplatzlärmstudie gibt das empfohlene Berechnungsverfahren für die schalltechnische
Prognose von Parkplatzlärm sowie von Tiefgaragen und Parkhäusern vor. Die Immissions-
schutzbehörden und Ingenieurbüros wenden die Parkplatzlärmstudie seit 1990 an. Dabei hat
sich gezeigt, dass Beschwerden von Anliegern über Betriebslärm von Parkplätzen praktisch
nicht auftreten, wenn das in der Studie beschriebene Berechnungs- und Beurteilungsverfahren
angewendet worden ist. Die Verwaltungsgerichte erkennen dieses Regelwerk an.
Da die Stellplatzanlagen auch in der Nacht einer Nutzung unterliegen, ist hier mit Anwendung
der TA Lärm die ungünstigste Nachtstunde zu prüfen. Für diese Beurteilung wurden zum Ab-
gleich der Bewegungshäufigkeiten der Parkplatzlärmstudie auch eigene Zählungen durch-
geführt. In der ungünstigsten Nachtstunde zwischen 22.00 und 23.00 Uhr wurden an einem
Freitag bis zu 45 Pkw-Fahrten gezählt. Der Belastungsfall mit den Ansätzen der bayerischen
Parkplatzlärmstudie würde eine Bewegungshäufigkeit N von 60 Pkw-Fahrten aus den Berei-
chen Gastronomie (Restaurant) und Hotel in der Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr ergeben.
Die Parkplatzlärmstudie geht für alle Nutzungen von einer ungünstigsten Nachtstunde im o. g.
Zeitraum aus. Die 60 Pkw-Fahrten wären als worse case Fall zu betrachten.
Die Genehmigung zum Germania Campus gibt eine maximale stündliche Ausfahrt von 30 Pkw
an der Zufahrt zum Dorpatweg Ecke Koburger Weg vor.
Die Erhöhung der zu erwartenden Lärmbelastung in der ungünstigsten Nachtstunde aus der
Erhöhung der Bewegungshäufigkeit von N = 45 auf N = 60 ergibt sich zu 1,2 dB(A).
Im Ergebnis ist festzustellen, dass am östlichen Rand des Plangebietes (Bereich D und E) die
Lärmbelastungen tags bis zu 60 dB(A) und nachts bis zu 45 dB(A) betragen. Damit wird der
Richtwert bzw. Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete bis zu 5 dB(A) überschritten.
Dennoch werden Lärmbelastungen erreicht, die dem Wohnen noch verträglich sind.
Da nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Mischgebieten Wohnnutzung uneingeschränkt
zulässig ist, kann angenommen werden, dass gesunde Wohnverhältnisse und ausreichende
Wohnruhe grundsätzlich auch dann noch gewahrt sind, wenn lediglich die für Mischgebiete gel-
tende Richtwerte eingehalten werden.
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Hinsichtlich der möglichen aktiven Lärm schutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten
Schutzniveau sowie den bestehenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
abzuwägen. Aus schalltechnischer Sicht hat eine Lärmschutzwand Pegelminderungen zur Fol-
ge. Sie ist jedoch zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse nicht zwingend erforderlich.
Da die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Bereiche D und E u. a. aus
städtebaulicher Sicht nicht sinnvoll ist, da in Verbindung mit den möglichen Geschosszahlen
Höhen von bis zu 10 m notwendig würden, ist als Instrumentarium der architektonischen
Selbsthilfe (Schlafräume nur mit nicht zu öffnenden Fenstern nach Osten) oder das Prinzip des
“Hamburger Fensters“ mit zusätzlicher kontrollierter Lüftung im Bebauungsplan vorzugeben.
Schlafräume mit östlicher Ausrichtung wären ausnahmsweise zulässig, wenn Fenster nur zu
Reinigungszwecken geöffnet werden können und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen bzw.
ein Lüftungssystem zur kontrollierten Lüftung vorgesehen werden.
Die Ausrichtung der möglichen Außenwohnbereiche auf der Westseite der Gebäude im Bereich
C bis E spricht gegen einen zwingend erforderlichen aktiven Lärmschutz.
Westlich der Bereiche D und E sind weitere Wohnhäuser (Bereich B) vorgesehen. Mit einer An-
ordnung von 2-geschossigen Zwischentrakten als Lückenschluss zwischen den zwingend 2-
bzw. 3-geschossigen Hauptgebäuden kann für den rückwärtigen Bereich B der Schutzanspruch
eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gewährleistet werden. Anderenfalls wären in diesem
Bereich bis zu 5.0 m hohe Lärmschutzwände anzuordnen um den Immissionsschutz im Plan-
gebiet zu gewährleisten um damit schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu ver-
meiden.
Der Lückenschluss durch die Zwischentrakte führt auch im westlichen Plangebiet zu einem
konstanten Pegelverlauf der von vorbeifahrenden Pkw auf dem Parkplatz verursacht wird. Ins-
besondere durch die Anfahrt zur Tiefgarageneinfahrt des Factory Hotel sind entsprechend häu-
fige Vorbeifahrten auf dem Parkplatz zu erwarten. In den Lücken zwischen den Komplexen A –
D wären für die westlichen Gebäude unangenehme Pegelschwankungen der Vorbeifahrpegel
(Anstiege) festzustellen, die auch zu einer Überschreitung der Richtwerte führen würden.
Für die westlich der Bereiche D und E geplanten Einfamilienhäuser (Bereich B) ergeben sich
durch die Nutzung der Parkplätze des Germania-Campus Lärmbelastungen, die nicht zu einer
Überschreitung der Richtwerte für allgemeine Wohngebiete (WA) führen.
Sportlärm
DJK Sportbad
Durch den Betrieb des Sportbades in den Monaten Mai bis September und der damit gegebe-
nen Nutzung auch an Sonn- und Feiertagen ist für die im Plangebiet gelegenen Wohnbauflä-
chen festzustellen, dass der Richtwert der 18. BImSchV außerhalb der Ruhezeiten und inner-
halb der Ruhezeiten eingehalten wird.
Nutzung des DJK Sportbad
Bei uneingeschränkter Nutzung der Außenbereiche (Liegewiese, Nichtschwimmer, Schwimm-
becken, Kinderplanschbecken) des DJK Sportbad ergeben sich an den direkt angrenzenden
Wohnbauflächen durch den Badebetrieb während der Sommersaison innerhalb der Ruhezeiten
an Sonn- und Feiertagen nachfolgende maximale Beurteilungspegel:
EG: 47 dB(A)
OG: 49 dB(A)
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 30
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Beim Badebetrieb außerhalb der Ruhezeiten ist ebenfalls aufgrund der durchgehenden Nut-
zung ein maximaler Beurteilungspegel von:
Montag bis Freitag Sonntag
Erdgeschoss (EG) 44 dB (A) 47 dB (A)
Obergeschoss (OG) 48 dB (A) 49 dB (A)
zu erwarten.
Diese Lärmbelastungen ergeben sich für den Bereich C des Geltungsbereichs des Bebauungs-
planes, welcher den geringsten Abstand zum Sportbad aufweist.
Für das Bestandsgebäude Koburger Weg 44 (Bereich A) fallen die zu erwartenden Lärmbelas-
tungen rd. 1 dB(A) geringer aus.
Die zulässigen Immissionsrichtwerte tags von 55 dB(A) außerhalb bzw. 50 dB(A) innerhalb der
Ruhezeiten werden unter Beachtung der vom Sportbad ausgehenden Lärmbelastungen sowohl
innerhalb als auch außerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Die Richtwerte werden mit Abstand
nicht erreicht.
Nutzung des DJK-Sportzentrums (Groß- /Multifunktionsspielfeld)
Die Nutzung des Großspielfeldes und des Multifunktionsspielfeldes im Parallelbetrieb innerhalb
der Außenanlagen des DJK Sportzentrums, welches vorrangig zu Trainings- bzw. Übungszwe-
cken dient, ergibt mit dem Ansatz eines Spielbetriebs mit 30 Zuschauern eine Lärmbelastung
am Rand des Plangebietes (Bereich A und Bereich C) von maximal
Bereich A (Koburger Weg 44)
50 dB(A) außerhalb 50 dB(A) innerhalb der Ruhezeiten
Bereich C
46 dB(A) außerhalb 47 dB(A) innerhalb der Ruhezeiten
Damit wird am zum Großspielfeld nächstgelegenen Wohnhaus Koburger Weg 44 der zulässige
Richtwert von 50 dB(A) innerhalb der Ruhezeiten nicht überschritten. Beim Trainingsbetrieb fal-
len die zu erwartenden Lärmbelastungen 2 dB(A) geringer aus.
In Verbindung mit der aufgezeigten Einhaltung der Immissionsrichtwerte innerhalb und außer-
halb der Ruhezeiten ist die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen am nördlichen Rand des
Plangebietes nicht zu bedenken.
Für den Bereich B (Einfamilienhäuser) ist die Einhaltung der Richtwerte für WA-Gebiete sowohl
für den Trainings- als auch Spielbetrieb gewährleistet.
Die Bildung des Summenpegels, welches mit der Auslegung der 18. BImSchV notwendig ist,
führt nicht zu einer weiteren Erhöhung der zu erwartenden Lärmbelastung. Aufgrund der ein-
deutigen Zuordnung der einzelnen Sportanlagen zu den jeweils in den einzelnen Bereichen be-
trachteten Immissionsorten zeigt deutlich auf, welche Sportanlage für die zu erwartende Lärm-
belastung den relevanten Beitrag liefert.
Eine Überlagerung der Summenpegel durch den Sportlärm an Sonn- und Feiertagen erfolgt
nicht, da hier nur das Sportbad betrieben wird.
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 30
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In den abendlichen Ruhezeiten ist ebenfalls keine Summenpegelbildung aus dem Betrieb des
DJK Sportbad und des DJK Sportzentrums erforderlich, da die Öffnungszeiten des DJK Sport-
bad auf 20.00 Uhr begrenzt sind und damit der Betrieb vor der abendlichen Ruhezeit endet.
Gesamtbetrachtung Lärm
Mit dem Bebauungsplan wird eine gewerblich genutzte Fläche neu überplant. In der städtebau-
lichen Gesamtbetrachtung ist es wünschenswert, das nördlich angrenzende DJK Sportzentrum
und die gemischte Nutzung im Bereich des Germania-Campus mit ihren Elementen Wohnen
und Gewerbe und der vornehmlich durch Wohnen geprägten Nutzung im Süden zu verknüpfen.
Durch Wiedernutzbarmachung der dazwischen liegenden Fläche soll notwendiger innerstädti-
scher Wohnraum geschaffen, und eine Ansiedlung auf der grünen Wiese vermieden werden. Es
ist daher städtebauliches Ziel der Stadt Münster durch diese Planung an dieser Stelle – unter
Beachtung der Immissionssituation – Wohnnutzung zu realisieren.
Die für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung zugrunde zu legende Gebietsart ergibt sich
grundsätzlich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es sind die Orientierungswerte
bzw. Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete (WA) zu beachten. Diese betragen ge-
mäß DIN 18005/07.02
55 dB(A) tags 45 bzw. 40 dB(A) nachts
Der niedrigere Nachtwert gilt für Sport- und Gewerbelärm.
§ 2 der 18. BImSchV stellt im Unterschied zur 16. BImSchV Immissionsrichtwerte und keine
Grenzwerte auf. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte ist daher durchaus möglich. Die
Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV als auch die Orientierungswerte der DIN 18005/07.02
markieren somit keine absolute Zumutbarkeitsgrenze, die unter keinen Umständen überschrit-
ten werden darf.
Dem Wohnen verträgliche Verhältnisse sind noch gegeben, wenn die für allgemeine Wohnge-
biete maßgebenden Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 5 dB(A)
überschritten werden. Dieser planerische Spielraum setzt aber auch voraus, dass technisch
mögliche Maßnahmen ausgeschöpft oder vom Aufwand außer Verhältnis zum angestrebten
Schutzzweck stehen.
Um die Einhaltung der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete zu erreichen, müsste im
Osten eine Schallschutzwand in Höhe von 6 m zwischen der geplanten Wohnbebauung und
dem Germania-Campus errichtet werden. Diese städtebauliche und gestalterische Beeinträchti-
gung der beiden Quartiere ist nicht wünschenswert wegen der in jeder Hinsicht einschneiden-
den Ausbildung dieses Bauwerkes und auch der damit verbundenen Abtrennung der Quartiere,
die ein Zusammenwachsen und eine gemeinsame homogene Entwicklung unterbindet.
Zur Lösung des Immissionskonfliktes zur Nachtzeit erfolgt im Bebauungsplan die Festsetzung,
dass entlang der gekennzeichneten Baugrenze bzw. Gebäudeseite (Ostseite) im Bereich D1,
D2 und E nur Schlafräume zulässig sind, wenn Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausge-
richtet sind, als nicht zu öffnende Fenster ausgeführt werden. Für diese Schlafräume sind
schallgedämmten Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Durch geeignete bauliche Schallschutz-
maßnahmen ist sicherzustellen, dass in diesen Schlafräumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A)
während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Mit den baulichen Schallschutzmaß-
nahmen sind mindestens die Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß des Lärm-
pegelbereich III gemäß Tabelle 8 der DIN 4109/11.89 zu erfüllen.
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Zeitliche Realisierung
Die Einhaltung der Immissionswerte im Bereich B bedingt die Realisierung der Baumaßnahme
wegen ihrer abschirmenden Wirkung im Bereich D2. Daher ist die zeitliche Abfolge der Bau-
maßnahmen durch entsprechende textliche Festsetzung im Bebauungsplan definiert. Die Ver-
fügungsgewalt über diese Grundstücksflächen liegt bei dem Investor, und dieser plant die Ab-
folgen der Arbeiten - wie zuvor beschrieben - zur Sicherstellung der Wohnqualitäten und der
schalltechnischen Erfordernisse im Planbereich.
6.8 Altlasten / Altstandorte/ Böden
Das Grundstück weist im zentralen Bereich eine Senke von mehr als 4 m auf. Dies ist zurückzu-
führen auf eine ehemalige Aussandung mit Teilverfüllung in den Randbereichen. Die Randbe-
reiche der ehemaligen Aussandungen und Teilbereiche der tieferen Fläche sind mit bauschutt-
haltigen Anschüttungen gemäß den Ergebnissen der Untersuchung versehen. Im Zuge der ge-
planten Umnutzung ist der vollständige Rückbau der Gebäude vorgesehen. Die zukünftige Ge-
ländehöhe soll dem Niveau des Koburger Weges entsprechen.
Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen, die auf die Nutzung der Fläche zurückzufüh-
ren sind, ergaben sich nicht. Die Auffüllungen in den Randbereichen sind mit bauschutthaltigen
Baustoffen vorgenommen worden, um die Befahrbarkeit der Teilflächen zu erhalten.
Die Aussandung in der Senke hat seinerzeit nicht bis zu dem grundwassergesättigten Horizont
stattgefunden. Daher ist in diesem wassergesättigten Bodenhorizont auch keine Auffüllung an-
zutreffen.
Ein zusammenhängender Grundwasserleiter wird etwa 8 m unterhalb des Geländeniveaus der
umliegenden Flächen angetroffen. Dementsprechend ist ein ausreichender Grundwasserflurab-
stand von etwa 2 m festzustellen.
Um die Sanierung und die Auffüllung dieser Flächen im Hinblick auf die geplante Wohnnutzung
zu realisieren, wird ein Sanierungsplan aufgestellt, der Grundlage der vertraglichen Vereinba-
rung mit dem Investor wird.
6.9 Denkmalschutz / Archäologie
Bodendenkmale
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenk-
mäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.
Da Flussufer in der Frühzeit jedoch zu den bevorzugten Siedlungsplätzen gehörten, gelten sie
generell als archäologisch hoch sensible Bereiche. Bei Bodeneingriffen - auch in der näheren
Umgebung - ist daher stets mit dem Auftreten von archäologischen Funden und Befunden so-
wie der Entdeckung von Bodendenkmälern zu rechnen.
Gemäß § 15 DSchG NRW ist die Entdeckung eines Bodendenkmals unmittelbar der Stadt
Münster oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe anzuzeigen. Der Bebauungsplan ent-
hält einen entsprechenden Hinweis.
7. Flächenbilanz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 529 umfasst ca. 2,2 ha.
Öffentliche Verkehrsflächen: 3.722 m²
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Private Verkehrsflächen: 316 m²
Grünfläche öffentlich: 598 m²
Grünfläche privat: 2.160 m²
Grundstücke: 15.325 m²
Flächen gesamt: 22.121 m²
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Es handelt sich um ein Bauleitplanverfahren zur Innenentwicklung gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a
BauGB. Somit ist die Umwelt in ihrem Bestand getrennt nach Schutzgütern zu erfassen und zu
bewerten. Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und darauf basierend die Festlegung von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist bei diesem Verfahren nicht notwendig. Es werden die
Auswirkungen der Planung auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Minderungsmaßnahmen
geprüft.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen Flächen, die bis vor kur-
zem noch gewerblich genutzt wurden. Diese liegen im Bereich einer ehemaligen Sandent-
nahme, daher sind Höhenunterschiede bis zu 4,00 m zum umliegenden Gelände vorhanden. Es
ist vorgesehen das Gelände aufzufüllen und dem umliegenden Gelände höhengleich anzupas-
sen. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt. Im Osten entstehen Mehrfamilienhäuser,
im Westen Einfamilienhäuser. Die Erschließung erfolgt vom Koburger Weg aus mittels öffentli-
cher Straßen und ergänzender Privatstraßen. Das höher gelegene Feldgehölz im Norden und
die Baumhecke im Westen entlang des Koburger Weges werden erhalten. Alle weiteren Struk-
turen gehen aufgrund der vorgesehenen Geländeauffüllung verloren.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Im Rahmen der Planung sind die Vorgaben der Fachgesetze zugrunde zu legen. Hier ist vor al-
lem das Baugesetzbuch, das Bundesnaturschutzgesetz und darin enthalten die artenschutz-
rechtlichen Vorgaben, das Landschaftsschutzgesetz, Wasserschutzgesetz und Bodenschutz-
gesetz zu nennen.
Die Auswertung des Umweltkatasters der Stadt Münster brachte folgende Ergebnisse:
Westlich des Koburger Weges, außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes grenzt
ein Landschaftsschutzgebiet an. Weitere Schutzgebietsausweisungen sind weder im Geltungs-
bereich noch auf angrenzenden Flächen vorhanden. Das Gebiet liegt außerhalb des Land-
schaftsplangebietes „Nördlich Aatal und Vorbergs Hügel“.
Im Rahmen der Stadtbiotopkartierung wurde die Fläche als Biotop “Gehölz und Bauhofgelände
mit Ruderalflur, Koburgerweg“ kartiert. Darin werden das Feldgehölz im Norden, der Altbaum-
bestand, die Kleingehölze und artenreichen Säume der Ruderalvegetation (als Schmetterlings-
biotop) als zu erhalten eingestuft.
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8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
8.4.1 Menschen
Derzeitige Umweltsituation
Das Bebauungsplangebiet wurde gewerblich genutzt, u.a. von einer Holzhandlung und einer
Gerüstbaufirma. Die Nutzung wurde zwischenzeitlich aufgegeben, die Fläche bis auf die Ge-
bäude geräumt. Vom Bebauungsplangebiet gehen somit keine Lärmemissionen aus. Im Süden
angrenzend an den Geltungsbereich befindet sich eine private Stellplatzanlage, im Osten Ge-
schosswohnungen und Dienstleistungen und im Norden die DJK-Sportanlagen einschl. des
Sportbades. Zur Ermittlung und Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Situation ist eine
schalltechnische Untersuchung erarbeitet worden und unter Pkt. 6.7 ausführlich beschrieben.
Demnach wirkt auf den Planbereich sowohl Verkehrs- als auch Gewerbe- und Sportlärm ein.
Die Hauptimmissionsquelle für das Plangebiet ist im Wesentlichen das nördlich angrenzende
Großspielfeld im DJK-Bildungs- und Sportzentrum Münster mit dem im nördlichen Grund-
stücksbereich vorhandenen Sportbad. Westlich des Plangebietes befindet sich der „Germania-
Campus“ auf dem neben Einkaufsmöglichkeiten (u . a. Vollsortimenter) auch gastronomische
Einrichtungen (Kneipe, Restaurant und Diskothek) und ein Hotel errichtet wurden. Hinsichtlich
Verkehrslärm sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine Überschreitung der Orien-
tierungswerte nach DIN 1805/07.02 zu erwarten. Belastungen ergeben sich durch Gewerbe-
lärm, da die Dienstleistungsbetriebe östlich an das Bebauungsplangebiet angrenzend Gastro-
nomie, Diskothek und Hotelnutzung einschließen. Somit sind am östlichen Rand des Bebau-
ungsplangebietes tagsüber und nachts Lärmbelastungen gegeben, die den Richtwert bzw. Ori-
entierungswert für allgemeine Wohngebiete überschreiten.
Es wird passiver Lärmschutz (Schallschutzgrundriss und schallgedämmte Lüftungseinrichtun-
gen bzw. ein Lüftungssystem zur kontrollierten Lüftung) erforderlich.
Sportlärm ist in den Sommermonaten gegeben durch das DJK Sportbad. Die zulässigen Immis-
sionsrichtwerte werden innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten eingehalten. Weiter gehen
Lärmimmissionen von der DJK Außenanlage (Groß- / Multifunktionsspielfeld) aus, die Belas-
tungen im Nordteil des Bebauungsplangebietes ergeben. Die Errichtung einer Lärmschutzwand
zum Schutz der beiden nördlichsten Häuser wird als unverhältnismäßig angesehen und nicht
realisiert.
Auswirkungen der Planung
Baubedingt ist mit einer kurzfristigen Belastung angrenzender Erholungsaktivitäten (Sportbad,
Freizeitverkehr auf Gasselstiege und Koburger Weg) durch Baulärm zu rechnen, die jedoch
insgesamt als unerheblich zu bewerten sind.
Die Ausweisung des Wohngebietes löst Ziel- und Quellverkehr aus. Damit verbunden ist Ver-
kehrslärm, der voraussichtlich keine Grenzwertüberschreitungen hinsichtlich Lärmbelastung der
benachbarten Nutzungen auslöst.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Pflanzen
Es wurde im August 2011 eine Biotoptypenkartierung (s. Anlage) durchgeführt. Die Zuordnung
der Biotoptypen erfolgt entsprechend der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bau-
leitplanung NRW, herausgegeben von der LANUV.
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Folgende Biotoptypen wurden angetroffen:
• Einzelbäume, Baumreihen
• Hecke, Gehölzstreifen, Gebüsch
• Geschnittene Hecken
• Versickerungsmulde, naturfern
• Zier- und Nutzgarten
• Obstwiese bis 30 Jahre, brach
• Wegraine und Säume, teils artenreicher
• teilweise versiegelte oder unversiegelte Betriebsflächen
• versiegelte Flächen mit nachgeschalteter Versickerung
• Gebäude und Schuppen, überwiegend leerstehend
Die Nutzung der Flächen ist bis auf das Wohnhaus mit Garten im Nordwesten weitgehend auf-
gegeben. Entsprechend haben sich Säume entlang der versiegelten und teilversiegelten Flä-
chen und den Gehölzen vorgelagert entwickelt. Diese sind von Brennnessel dominiert, Aus-
nahme sind die artenreicheren Säume im Nordosten im Bereich einer Schotterfläche. Bei den
Hecken, Gehölzstreifen und Gebüschen handelt es sich um lebensraumtypische Arten, meist
sukzessiv entwickelt. Es gibt einige überwiegend lebensraumtypische Einzelbäume im Bereich
des ehem. Betriebsgeländes, im o.g. Hausgarten und entlang des Koburger Weges. Die Bö-
schung zwischen der ehem. Sandabgrabung und dem höher gelegenen nördlichen Bereiches
ist überwiegend mit Robinien bestanden. Oberhalb der Geländeböschung liegt ein Feldgehölz
aus überwiegend Hainbuchen mittleren Altern und eingestreuten alten Einzelbäumen. Im Wes-
ten steht entlang des Koburger Weges eine geschnittene Weißdornhecke. Darin schließt sich
nach Osten eine brachgefallene Obstwiese an. Das auf den versiegelten und teilversiegelten
Betriebsflächen und den Betriebsgebäuden anfallende Niederschlagswasser wird in einer
künstlich angelegten Versickerungsmulde geleitet und dort gesammelt / versickert. Die Mulde
weist keine Zonierung und keinen Bewuchs auf.
Tiere
Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutzrichtlinie (V-RL)
dienen dem Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Die Umsetzung der genannten Richtli-
nien ist durch die §§ 44 Abs. 1 und 5 sowie 45 Abs. 7 des BNatschG in nationales Recht er-
folgt. Es werden zwei Artenschutzkategorien unterschieden:
• Streng geschützte Arten (national) incl. der FFH Anhang IV-Arten (europäisch)
• Europäische Vogelarten (europäisch)
Der Prüfumfang beschränkt sich somit auf die FFH Anhang-IV-Arten und die europäischen
Vogelarten.
Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat eine naturschutzfach-
lich begründete Auswahl von europäischen Arten zusammengestellt, die als planungsrelevante
Tierarten (Stand 4/10) zu betrachten sind. Dazu sind Informationen im Internet zur Verfügung
gestellt. Als planungsrelevant gelten die streng geschützten Arten mit seit 1990 bodenständigen
Vorkommen in NRW sowie regelmäßig auftretende Durchzügler und Wintergäste. Hinzu kom-
men die gefährdeten Arten der Roten Liste und Koloniebrüter. Die Allerwelts-Vogelarten befin-
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den sich in NRW in einem günstigen Erhaltungszustand und werden als nicht planungsrelevant
angesehen.
Die als „planungsrelevante Tierarten“ zusammengefassten Arten sind für das betreffende Mess-
tischblatt 4011 Münster zusammengestellt. Als Lebensraumtypen werden zugrunde gelegt:
• Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
• vegetationsarme oder –freie Biotope
• Säume, Hochstaudenfluren
• Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
• Gebäude
• Versickerungsmulde
Für das Messtischblatt werden als potentiell vorkommend 12 Fledermausarten, 29 Vogelarten,
3 Amphibienarten und 1 Reptilienart genannt.
Es wurden zur Konkretisierung der vorkommenden Arten faunistische Kartierungen durchge-
führt und artenschutzrechtliche Prüfungen gemacht.
Zur Artengruppe der Vögel, der Amphibien und Reptilien 1 wurden zwischen März und Juni 2010
sechs Begehungen durchgeführt. Dabei wurden 19 Vogelarten kartiert, von denen die Mehrzahl
den Allerweltsvogelarten zuzuordnen sind. Die Mehlschwalbe ist eine planungsrelevante Art.
Diese Art wurde als überfliegend kartiert und wird nicht weiter betrachtet. Drei weitere Arten
werden in der Roten Liste NRW geführt: Klappergrasmücke, Haussperling und Feldsperling (ge-
fährdet). Von diesen Arten weist der Feldsperling eine negative Bestandsentwicklung auf. Es
wurden nahrungssuchende Einzeltiere als auch kleine Gruppen von 3-4 Individuen nachgewie-
sen. Es wird vermutet, dass bis zu drei Paare an unzugänglichen Stellen gebrütet haben.
Es konnten bei den Begehungen weder Amphibien noch Reptilien festgestellt werden.
Ein weiteres Gutachten liegt für die Artengruppe der Fledermäuse
2 vor. Es fanden fünf Bege-
hungen zwischen Juli und September 2010 statt.
Dabei wurden fünf Arten mittels Detektor erkannt: Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Breit-
flügelfledermaus, Kleinabendsegler, Vertreter der Gattung Myotis.
Aus den Funden kann geschlossen werden, dass es sich bei dem Bebauungsplangebiet um ein
geeignetes Jagdrevier für Fledermäuse handelt. Regel mäßig genutzt wird das Gebiet von der
Zwergfledermaus und der Breitflügelfledermaus, die anderen drei Arten wurden nur bei je einer
Begehung nachgewiesen. Es wurden keine Quartiere nachgewiesen.
Biologische Vielfalt
Wie unter dem Punkt Pflanzen beschrieben handelt es sich um einen vielfältigen Standort. Es
sind verschiedene Brachstadien anzutreffen die von Fledermäusen, Vögeln und Insekten ge-
nutzt werden.
1 Schwartze, M.: VBP Nr. 529 östlich Koburger Weg / südlich DJK-Sportfläche / westlich Germaniacampus: Erfassung Avifauna und Herpetofauna mit
artenschutzrechtlicher Prüfung, Warendorf, Juli 2011
2 Trappmann, C.: Faunistische Untersuchung zum Vorkommen von Fledermäusen
im Bereich des Baugebietes „Koburger Weg“ in Münster, Okt. 2010
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Auswirkungen der Planung
Pflanzen
Zur Baureifmachung des Geländes ist eine Auffüllung der ehem. Sandabgrabung vorgesehen.
Es handelt sich um einen Höhenunterschied von ca. 4,00 m. Entsprechend sind nur die Vege-
tationsbestände zu erhalten, die außerhalb der geplanten Aufschüttung liegen. Dabei handelt es
sich um das Feldgehölz aus Hainbuchen einschl. der älteren Einzelbäume, das angrenzende
Wohnhaus mit Garten und Baumbestand. Erhalten wird auch die Weißdornhecke entlang des
Koburger Weges, einschl. der Bäume 15-17.
Baubedingte Beeinträchtigungen durch das Einrichten von Lagerplätzen oder das Befahren der
zu erhaltenden Biotopflächen und damit verbundene Beschädigung der Baumstämme, Kronen-
oder Wurzelbereiche ist durch entsprechende Schutzmaßnahmen vermeidbar. Auch ist bei der
Auffüllung des Geländes eine Anfüllung im Wurzelbereich der Gehölze zu unterlassen.
Da es sich um ein Verfahren gem. §13a BauGB handelt, ist eine Kompensation der Eingriffe
nach § 1a (3) BauGB nicht erforderlich.
Tiere
Es ergeben sich baubedingte Auswirkungen, u.a. durch Abrissarbeiten an den Gebäuden, Ge-
hölzrodung und durch Einsatz von Baumaschinen zur Auffüllung des Geländes und damit ver-
bundene Lärmemissionen. Anlagebedingt reduziert sich das Angebot an Grünstrukturen und
unversiegelten Flächen. Als betriebsbedingter Eingriff ist die Erhöhung des Nutzungsdruckes
auf die freie Landschaft durch die zukünftigen Bewohner zu nennen. Im Folgenden sind die
Auswirkungen auf die einzelnen Tiergruppen aufgeführt.
Der Verlust der Gebäude und Gehölzstrukturen zerstört die o.g. Nistmöglichkeiten für den Feld-
sperling. Dies stellt keine Beeinträchtigung für die lokale Population dar. Dennoch werden zum
Erhalt und zur Förderung der Art Maßnahmen empfohlen, diese sollten vor dem Eingriff reali-
siert und von der Art angenommen worden sein. Die Maßnahme umfasst das Anbringen von 5
Brutkästen in angrenzenden Privatgärten, idealerweise auf dem im Bebauungsplangebiet lie-
genden Grundstück, auf dem Wachteln und andere Vögel gehalten werden und entspr. Feld-
sperlinge vorhanden sind.
Bei den übrigen nachgewiesenen Vogelarten kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund
ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes die Zugriffsver-
bote des §§44 BNatSchG nicht betroffen sind, d.h. ein Ausweichen auf benachbarte Biotop-
strukturen möglich ist. Zur Vermeidung des Tötungsgebotes ist der gesetzlich vorgegebene
Zeitraum (BNatSchG §39, Absatz 5) für die Durchführung von Gehölzschnitt und Gehölzrodung
zwischen dem 30. September und dem 1. März einzuhalten.
Für Amphibien und Reptilien ergeben sich keine Auswirkungen, da sie im Gebiet nicht nachge-
wiesen wurden.
Die einzelnen Fledermausarten werden durch die geplante Bebauung voraussichtlich nicht be-
troffen. Das Gelände wird nur von wenigen Individuen zur Jagd genutzt. Zudem finden sich die
Tiere nicht die ganze Zeit über auf dem Gelände. Da auch keine Hinweise auf Fledermausquar-
tiere in den Gebäuden oder Bäumen gefunden wurden, werden bei der Umsetzung der Planung
keine Tiere direkt geschädigt. Die lokalen Populationen der nachgewiesenen Fledermausarten
sind ebenfalls nicht gefährdet, da sich nur wenige Individuen hier aufhalten und die Fledermäu-
se Ausweichgebiete zur Jagd nutzen, wie Begehungen der Umgebung zeigen. Als Fazit lässt
sich festhalten, dass die geplante Bebauung keine gravierenden Beeinträchtigungen der dort
vorkommenden Fledermäuse erwarten lässt. Allgemeingültige Maßnahmen zur Minderung der
Auswirkungen von Eingriffen auf die Gruppe der Fledermäuse sind u.a. die Verwendung von
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Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 30
Natriumdampfhochdrucklampen, die ihr Licht nur nach unten abgeben um die Anlockwirkung
auf Insekten zu verringern. Weiter sind die Verwendung heimischer Gehölze, die Anlage von
Wildblumenwiesen in öffentlichen Grünflächen, die Minderung der Versiegelung z.B. durch Ra-
sengittersteine und das Angebot von Nistquartieren an Gebäuden artunterstützende Maßnah-
men.
8.4.3 Boden
Derzeitige Umweltsituation
Lt. Auswertung des Umweltkatasters der Stadt Münster standen im Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes ursprünglich flächendeckend Neuböden an. Während im nördlichen Teil der na-
türliche Bodentyp noch vorhanden ist, wurde auf dem überwiegenden Teil des Plangebietes ei-
ne Sandentnahme durchgeführt. Das Grundstück weist daher im zentralen Bereich eine Senke
von mehr als 4 m auf. Die Gebäude, Schuppen, Zufahrten und Lagerflächen nehmen ca. 50 %
der Fläche ein. Sie weisen Vollversiegelung bzw. Teilversiegelung auf. Die übrigen Flächen
sind unversiegelt und weisen krautigen Bewuchs bzw. Gehölzbestand auf. Die Randbereiche
der ehemaligen Aussandung und Teilbereiche der tiefer liegenden Fläche sind mit bauschutt-
haltigen Anschüttungen gemäß den Ergebnissen der Untersuchung im Rahmen der Sanie-
rungsgutachtens3 versehen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen, die auf die Nut-
zung der Fläche zurückzuführen sind, ergaben sich nicht. Die Anforderungen an Wohngebiete
hinsichtlich polycyclischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) werden eingehalten.
Auswirkungen der Planung
Im Zuge der geplanten Umnutzung sind der vollständige Rückbau der Gebäude und eine Ent-
siegelung der Flächen vorgesehen. Die zukünftige Geländehöhe soll dem Niveau des Koburger
Weges entsprechen. In dem Zuge werden die Bauschuttauffüllungen umgeschichtet und neu
eingebaut. Ergänzend ist Füllmaterial anzuliefern und einzubauen. Dabei handelt es sich um ca.
40.000 m³ Bodenmassen.
Mit diesen bauzeitlichen Arbeiten sind Lärm- und Staubemissionen verbunden. Durch Bewässe-
rung kann die Staubemission verringert werden. Den oberen Abschluss der geplanten Freiflä-
chen bildet eine Oberbodenabdeckung. Dazu wird der anfallende Oberboden fachgerecht zwi-
schengelagert und wieder eingebaut.
Durch die geplante Nutzung kommt es zu Neuversiegelungen durch Bebauung und Flächenbe-
festigung in Form von Gebäuden, Nebenanlagen und Verkehrsflächen. Damit verbunden ist ei-
ne Reduzierung der Bodenfunktionen wie Grundwasserneubildung oder Biotopentwicklung.
8.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Oberflächengewässer
Fließgewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Im Zentrum des Plangebietes befindet sich
eine kleinflächige Versickerungsmulde. Dabei handelt es sich um eine künstlich angelegte Ver-
sickerungsmulde, in der anfallendes Niederschlagswasser der umgebenden befestigten Flä-
chen gesammelt wird und verzögert versickert. Diese fällt zwischenzeitlich trocken.
Grundwasser
Gesetzlich geschützte Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Das Untersuchungsgebiet
liegt innerhalb des Münsterländer Kiessandzuges, der als zusammenhängender Grundwasser-
3 Umweltlabor ABC GmbH: Sanierungsplan für das Bauvorhaben Koburger Weg, Münster, 26.08.11
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leiter einzustufen ist. Während der Baugrunduntersuchungen zur Aufstellung des Sanierungs-
planes wurde das Grundwasser in einer Tiefe von rund 8 m unter natürlichem Geländeniveau
angetroffen, also im Mittel in 3,5 m unterhalb der Aussandungsfläche. Es fließt in westlich bis
nordwestlicher Richtung in Richtung Kinderbach. Entsprechend der vorhandenen Bodenart
(Plaggenesch) ist die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers als sehr hoch einzu-
stufen. Bei den durchgeführten Grundwasseruntersuchungen wurde festgestellt, dass auf dem
Gelände kein zusätzlicher Schadstoffeintrag in das Grundwasser stattgefunden hat und die
Aussandung außerhalb des Grundwasserhorizontes geblieben ist. Die Grundwasserneubil-
dungsrate beträgt 300 - 360 mm / Jahr und ist für Münsteraner Verhältnisse als relativ hoch ein-
zustufen.
Auswirkungen der Planung
Grundwasser
Bei einem Grundwasserflurabstand von ca. 8 m unterhalb der angestrebten neuen Geländehö-
he ist auch bei Kellerbauten und der vorgesehenen Tiefgarage nicht mit einem baubedingten,
zeitlich befristeten Eingriff durch Wasserhaltungsmaßnahmen in das Grundwasser auszugehen.
Diese Senke wird im Zuge der Realisierung der Planung verfüllt, so dass das Plangebiet an das
jeweils umgebende Höhenniveau der übrigen Grundstücksflächen angepasst wird. Durch die
Sanierung der Bodenverunreinigungen vor Umnutzung der Fläche, kann auch zukünftig ein zu-
sätzlicher Schadstoffeintrag ausgeschlossen werden. Es ist sicherzustellen, dass die anzulie-
fernden Bodenmassen keine relevanten Schadstoffe aufweisen. Auch ist die aufgrund der Bo-
denverhältnisse gegebene erhöhte Verschmutzungsgefährdung während der Bauzeit (z.B.
durch Baufahrzeuge) durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu minimieren.
Durch die anlagebedingte Teil- und Vollversiegelung (Gebäude, Erschließung) kommt es zur
Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Eine nachgeschaltete Versickerung ist nicht re-
alisierbar. Der Niederschlag der öffentlichen und privaten Verkehrsflächen - ebenso wie der der
Gebäude- und Nebenanlagen - wird über neue Regenwasserkanäle gedrosselt den vorhande-
nen Regenwasseranlagen zugeführt.
Insgesamt stellt die verringerte Grundwasserneubildung keinen erheblichen Eingriff in das
Schutzgut Wasser dar und wirkt sich nicht auf die Grundwasserentnahme des DJK Sportbades
aus.
8.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation
Klima
Das Bebauungsplangebiet liegt nach Auswertung des Umweltkatasters der Stadt Münster im
westlichen Randbereich eines großflächigen ökologischen Ausgleichsraumes. Kern dieses
Ausgleichsraumes bildet ein von Nord nach Süd verlaufender Belüftungskorridor verbunden mit
einem Kaltluftentstehungsgebiet im Norden. Der Gesamt-Ausgleichsraum hat Bedeutung für die
Versorgung der südlich angrenzenden Stadtquartiere mit Frischluft und wirkt sich verbessernd
auf das Stadtklima aus. Die Funktion des Bebauungsplangebietes als Teil dieses Ausgleichs-
raums ergibt sich durch den hohen Grünflächenanteil, überwiegend mit Gebüschen und Baum-
bestand. Die Lage in der um 4 m vertieften ehem. Sandentnahme mindert die Funktion, da der
Austausch mit den benachbarten bebauten Flächen durch den Höhenunterschied einge-
schränkt ist.
Luft
Das Bebauungsplangebiet liegt im Übergang zwischen bebauten Flächen im Osten und Süden
und überwiegend freier Landschaft im Westen. Beeinträchtigungen der Luftqualität sind vor al-
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lem an Hauptverkehrsstraßen zu erwarten, hier an der Steinfurter Straße, Grevener Straße und
am Yorkring. Die emissionsträchtigste Nutzung im Hinblick auf das Bebauungsplangebiet ist der
Straßenverkehr auf der Grevener Straße. Wegen der Entfernung und der vorhandenen Ab-
schirmung durch Gebäude sind hier keine schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Plangebiet
zu erwarten.
Auswirkungen der Planung
Klima
Die Veränderungen des Mikroklimas durch anlagebedingte Erhöhung der Versiegelung sind
aufgrund des bioklimatisch unproblematischen Raumes nachrangig. Die Bedeutung als Aus-
gleichsraum ist wie o.b. eingeschränkt, der Verlust der Fläche daher weniger gravierend. Von
neuen erheblichen Auswirkungen auf die lokalen Windverhältnisse ist nicht auszugehen, da be-
reits mehrgeschossige Gebäude östlich angrenzend vorhanden sind.
Luft
Baubedingt kann es zu geringfügig erhöhten Belastungen der Luftqualität durch Baumaschinen
und Baustellenbetrieb kommen, die jedoch zu vernachlässigen sind da sie nur zeitlich begrenzt
auftreten. Mögliche vermehrte Staubentwicklung während der Abbrucharbeiten und der Boden-
einbauarbeiten kann durch entspr. Bewässerung verringert werden.
Es ist mit geringfügigen betriebsbedingten Auswirkungen durch neue Verkehrsströme zu rech-
nen. Diese werden jedoch durch die bestehenden Verkehrsströme vor allem der Grevener
Straße stark überlagert und praktisch nicht feststellbar sein.
Emissionen von Schadstoffen mit erheblichen Auswirkungen auf die Luftqualität aus dem Plan-
gebiet selbst sind wegen der vorgesehenen wenig emissionsträchtigen Nutzungen nicht zu er-
warten. Der Einsatz von regenerativen Energien - hier vornehmlich durch Solarenergie zur
Stromerzeugung - wird im Rahmen der Planungen für die einzelnen Häuser vorgenommen. Die
Einhaltung von Wärmedämmstandards gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ge-
währleistet. Insofern kann grundsätzlich von einer geringeren Emissivität der Gebäude ausge-
gangen werden.
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild
Derzeitige Umweltsituation
Das Bebauungsplangebiet liegt im Übergang zwischen heterogener Bebauung und heterogener
städtischer Nutzung und einem typischen Ausschnitt der münsterländischen Parklandschaft. Es
handelt sich um einen mittelmäßig strukturierten, mit Hecken und Bäumen gegliederten, teilwei-
se intensiv landwirtschaftlich genutzten Raum westlich an das Bebauungsplangebiet angren-
zend. Das Plangebiet selbst wird im Norden und Osten von Mauern und Gebäuden umgeben,
im Westen von einer höheren Weißdornhecke begrenzt. Nur von Süden ist teilweise ein Einblick
in das Gebiet zu bekommen, das aus diesem Blickwinkel sehr heterogen wirkt und von unge-
ordneter gewerblicher Nutzung und Gebüschen dominiert wird.
Auswirkungen der Planung
Als anlagebedingte Auswirkungen bringen die Auffüllung des Geländes und die Bebauung ei-
ne vollständige visuelle Veränderung mit sich. Mit den geplanten Gebäuden werden neue Sied-
lungsbereiche geschaffen, die sich an dem Erscheinungsbild des umliegenden Bestandes ori-
entieren. Die Einbindung ins Landschaftsbild wird durch den Erhalt des Feldgehölzes im Nor-
den, der Bäume am Koburger Weg und der Heckenstruktur entlang des Koburger Weges gesi-
chert.
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Darüber hinausgehende, betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW im Plange-
biet. Ein Vorkommen von Bodendenkmalen innerhalb des Plangebietes ist dem Westfälischen
Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, nicht bekannt.
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben, so z.B. zwischen dem Schutzgut Boden
und dem Schutzgut Wasser. Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich
negativ beeinflussende Wechselwirkungen ist im Plangebiet nicht zu erwarten.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Für das Schutzgut Mensch ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
Die Beeinträchtigung der geplanten östlichen Bebauung durch Lärm kann mithilfe passiver
Lärmschutzmaßnahmen gemindert werden. Erheblich is t der Verlust der Vegetationsstrukturen
im Bereich der geplanten Auffüllung. Eine Eingriffsvermeidung kann erreicht werden durch die
Erhaltungsfestsetzung der wegbegleitenden Heckenstruktur einschl. der Einzelbäume und die
Festsetzung des Feldgehölzes im Nordteil als private Grünfläche. Die negativen Auswirkungen
auf die Tierwelt werden durch die empfohlenen Maßnahmen so gemindert, dass keine erhebli-
chen Beeinträchtigungen gegeben sind. Es müssen die gesetzlich festgesetzten Zeiten bei der
Rodung der Gehölze eingehalten werden (zwischen dem 30. September und dem 1. März).
Weiter werden 5 Nistkästen für den Feldsperling vor Beginn der Baumaßnahmen aufgehangen,
und müssen von der Art angenommen werden. Die Empfehlung, zum Schutz von Fledermaus-
arten bei der Straßenbeleuchtung Natriumdampflampen und Lampen mit nach unten gerichte-
tem Lichtstrahl zu verwenden, ist im öffentlichen Straßenraum zu realisieren. Die Ansaat von
Wildblumenwiesen, die Verwendung heimischer Gehölze, sowie die Schaffung von Nistmög-
lichkeiten an Gebäuden kann nur als Empfehlung an die künftigen Hauseigentümer weiterge-
geben werden. Die Versiegelung bisher offener Böden stellt den größten Eingriff dar. Bei der
Einschätzung zu berücksichtigen ist hierbei, dass es sich um einen anthropogen erheblich vor-
belasteten Standort aus unterschiedlichen Aufschüttungen handelt.
Die Ableitung des anfallenden Regenwassers in die Kanalisation mindert die Grundwasserneu-
bildung nicht erheblich. Die klimatische Verschlechterung durch die erhöhte Versiegelungsrate
ist nicht erheblich. Die Luftqualität, das Orts- und Landschaftsbild und die Kultur- und Sachgüter
sind von der Maßnahme nicht erheblich betroffen.
Zu berücksichtigen hierbei ist, dass es sich um einen anthropogen erheblich vorbelasteten
Standort aus unterschiedlichen Aufschüttungen und um die Sanierung der nach dem Gutachten
zur Gefährdungsabschätzung auffälligen Bodenschichten handelt.
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Realisierung der Planung die heterogene gewerbliche
Nutzung der Flächen weiter betrieben werden würde, und damit der Umweltzustand und die
Gegebenheiten für die einzelnen Schutzgüter weitestgehend unverändert blieben. Die Nutzung
der Gebäude und Flächen würde die bereits eingesetzte sukzessive Entwicklung zurückdrän-
gen.
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8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden.
Die Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nur im
notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssperrklausel).
Die vorliegende Planung wird diesem Anspruch mit der Neunutzung innerstädtischer Brachflä-
chen in vollem Umfang gerecht, so dass keine grundsätzlich anderen Standorte geprüft wurden.
Zu beachtende Vorgaben bei der Anordnung der Bebauung war der Erhalt des Feldgehölzes
im Norden und im Westen (entlang des Koburger Weges) der Erhalt der vorhandenen Hecke.
Der Erhalt der mittig im Gelände stehenden Bäume und des Bewuchses wurde geprüft, jedoch
aufgrund der Umsetzung des Zieles, das Gelände auf die ehemalige Geländehöhe – dem Um-
gebungsniveau entsprechend – anzupassen, ist die Auffüllung der bestehenden Senke (um ca.
4 m in Teilbereichen) notwendig und somit der vorhandene Bewuchs abgängig.
Weitere Planungsalternativen werden bei Bedarf im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung erar-
beitet und geprüft.
8.7 Zusammenfassung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 529 östlich Koburger Weg / südlich DJK-Sportgelände / westlich
„Germania-Campus“, werden die Voraussetzungen geschaffen, innerstädtisches Wohnen in
Form eines ca. 2,2 ha großen Wohngebietes zu ermöglichen. Es handelt sich um ein gewerb-
lich genutztes Gelände innerhalb einer ehemaligen Sandentnahmestelle. Daher liegt ein Groß-
teil des Geländes ca. 4 m tiefer als die umgebenden Flächen. Das Gelände wird auf Ur-
sprungsniveau aufgefüllt und dann bebaut. Die Erschließung erfolgt über den zu verbreiternden
Koburger Weg. Das im Bebauungsplangebiet liegende Wohnhaus bleibt erhalten. Das
Schutzgut Mensch ist durch die Maßnahme nicht erheblich betroffen, es werden Minderungs-
maßnahmen in Form von passiven Lärmschut zmaßnahmen bei der Neubebauung im Osten er-
forderlich. Die vielfältigen Biotopstrukturen im Gebiet (Gebüsche, Feldgehölz, Einzelbäume,
Säume) können nur in geringem Maße erhalten werden. Dies ergibt sich aufgrund der notwen-
digen Auffüllung des Geländes. Erhalten wird die Weißdornhecke und der anschließende
Baumbestand entlang des Koburger Weges und das im Norden des Plangebietes gelegene
Feldgehölz. Die Auswirkungen auf die Tierwelt (untersucht wurden Fledermäuse, Vögel, Am-
phibien und Reptilien) sind nicht erheblich, sofern die gesetzlich vorgegebenen Zeiten für Ge-
hölzrodungsarbeiten eingehalten werden und für den Feldsperling Nistkästen vor Beginn des
Eingriffes aufgehängt werden. Die Bodenverhältnisse sind aufgrund der Abgrabung verändert,
Randbereiche wurden aufgefüllt, Teile des Gebietes sind versiegelt oder teilversiegelt. Nach
Sanierung entspr. des Bodengutachtens und Auffüllung ergibt sich nach Realisierung des Bau-
gebietes eine hohe Versiegelungsrate. Das in ca. 8 m Tiefe anstehende Grundwasser ist im
Rahmen der Bauarbeiten (z.B. Ausschachtungsmaßnahmen) nicht betroffen. Die Bebauung
bewirkt eine erhöhte Aufheizung des Gebietes und somit eine geringfügige klimatische Ver-
schlechterung, die auf die Umgebung keine wesentliche Auswirkung hat. Die Luftqualität, das
Orts- und Landschaftsbild und die Kultur- und Sachgüter sind von der Maßnahme nicht erheb-
lich betroffen.
9. Gesamtabwägung
Die Frage, ob Planungsrecht geschaffen wird, steht grundsätzlich im Ermessen der Gemeinde.
Die Ausübung dieser kommunalen Planungshoheit unterliegt nach § 1 Abs. 3 BauGB dem Vor-
behalt der städtebaulichen Erforderlichkeit, die wiederum durch die Ziele der Planung begründet
wird.
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Das Plangebiet ist grundsätzlich dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuord-
nen.
Zur Einhaltung der stadtentwicklerischen Ziele der Stadt Münster ist die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig. Dieser beschränkt insbesondere die maxi-
male bauliche Dichte, welche gemäß 34 BauGB möglich wäre. Die Entwicklung von zentrums-
nahen Brachflächen zu Wohnbauflächen und der damit verbundene Regelungsbedarf der prob-
lematischen Belange dieser Fläche (u.a. Lärmschutz und Sanierung der Altlasten) werden im
Planverfahren abgehandelt.
Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan, welche u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung
definieren, werden die angestrebten Ziele der langfristigen Nutzung von hochwertigen inner-
städtischem Wohnen sicher gestellt.
Durch die aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahm en ist die Verträglichkeit der Planung mit
den benachbarten Nutzungen und der von den benachbarten Nutzungen ausgehenden Immis-
sionen nachgewiesen – gemäß den Maßgaben der immissionstechnischen Regelwerke.
Die Bodensituation im Plangebiet wird durch die geplante Sanierung qualitativ erheblich ver-
bessert. Art und Umfang der Sanierung werden in einem separaten Sanierungsplan definiert.
Die im Rahmen einer Ersteinschätzung genannten potentiellen Vorkommen von geschützten
Tieren im Plangebiet werden durch die Untersuchungen lediglich zu einem sehr geringen Teil
bestätigt. Diesbezüglich geeignete artenschutzrechtliche Maßnahmen – basierend auf den ein-
schlägigen Schutzvorschriften – flankieren die Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen.
Die Sicherung vorhandener Wald- und Grünstrukturen ist durch entsprechende im Plan festge-
setzte Maßnahmen erfolgt.
Die Planung ist mit den in der genannten Gemengelage vielfältigen Umwelt- und Eigentümerbe-
langen vereinbar. Sie erreicht einen angemessenen Ausgleich der privaten und öffentlichen In-
teressen untereinander und gegeneinander.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die Realisierung der Neubaumaßnahmen soll durch AS Wohnbau GmbH, Münster erfolgen.
Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem diese sich zur Durchfüh-
rung und Übernahme der Kosten für die Erschließung und die entsprechend definierten Maß-
nahmen verpflichtet.
Da die Verfügungsgewalt für die Grundstücke (Bereich B-E) und die Vermarktung durch den In-
vestor gegeben sind, ist gewährt, dass die Umsetzung der bedingten Festsetzung bezüglich
der zeitlichen Abfolge der Bebauung der Bereiche D2 und B eingehalten wird.
Die Verfügungsberechtigung ist Voraussetzung für die Rechtskraft des Bebauungsplans durch
Veröffentlichung im Amtsblatt.
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Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 30
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 529: Östlich Koburger Weg / Südlich
DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Anhang
Bodengutachten
Konzept für die Schmutz- und Regenwasserbewirtschaftung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Verkehrsgutachten
Lärmschutzgutachten
Berichtsvorlage
3821 Zeichen
V/0057/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 529: Östlich Koburger Weg / südlich Sportanlage DJK / westlich Germania- Campus Kenntnisnahme des Entwurfs Beratungsfolge 14.02.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 529: Östlich Koburger Weg / südlich Sportanlage DJK / westlich Germania-Campus öffentlich auszulegen. Die Fläche des Bebauungsplans ist heute durch eine heterogene gewerbliche Nutzung geken n- zeichnet. Die dort angesiedelten Gewerbetreibenden haben bzw. werden in absehbarer Zeit ihre Betriebe verlagern, so dass die Fläche für eine Entwicklung von Woh nbebauung zur Verfügung steht. Um sicherstellen, dass die künftige Nutzung des Areals in Übereinstimmung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgen wird, hat der Rat der Stadt Münster am 24. Juni 2009 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 529 gefasst (Vorlage Nr. V/0293/2009). Der ASSVW hat in seiner Sitzung am 19.05.2011 dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept, das die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplanentwurf bildet, einvernehmlich zug e- stimmt. Im Rahmen der weiteren Planung ist der Geltungsbereich geringfügig um die bestehende B ö- schungsfläche der Kleingartenanlage westlich des Koburger Wegs erweitert worden. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Münster. Die geplante Aufweitung des Straßenraums macht eine Einbeziehung der Böschung notwendig. Zusätzliche Flächen aus der Kleingartenanlage, die über die bestehende Böschung hinausgehen, werden jedoch nicht tangiert. Geplant ist die Ansiedlung von ca. 15 Einfamilienhäusern und 6 Stadtvillen. Sofern in zwei der Stadtvillen Seniorenwohnungen entstehen, können insgesamt 45 - 50 Wohneinheiten im Ne u- baugebiet geplant werden. Sollte auf die Seniorenwohnungen verzichtet werden, so ist die A n- zahl der Wohneinheiten auf max. 35 begrenzt. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Vorlagen-Nr.: V/0057/2012 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Hänsel Ruf: 492-6121 / 492-6122 E-Mail: Philipp@stadt-muenster.de Haensel@stadt-muenster.de Datum: 17.01.2012 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0057/2012 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung kann daher abgesehen werden. Die Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB hat am 18.10.2001 stattgefunden. Das Protokoll ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Grundstücksflächen im Plangebiet gehören mit Ausnahme der städtischen Verkehrsfläche Koburger Weg (einschließlich Böschung) e iner Grundstücksgemeinschaft. Die Realisierung der Neubaumaßnahmen soll durch AS Wohnbau GmbH, Münster erfolgen. Ein Optionsvertrag mit den Eigentümern besteht. Die Stadt Münster schließt mit den Verfügungsberechtigten einen Städtebaulichen Vertrag, in dem u.a . die Übernahme aller maßnahmebedingten Kosten, die kostenfreie Übertragung aller künftigen öffentlichen Flächen im Plangebiet an die Stadt und die Bauphasen geregelt werden. Der A bschluss des Vertrages muss vor einem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan er folgt sein. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Realisierung des Beba u- ungsplanes keine Kosten entstehen. Die Offenlegung soll Ende März bis Ende April 2012 erfolgen. Unterschrift I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Protokoll der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Bebauungsplan (Verkleinerung)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Bebauungsplan Nr. 529 (amtlicher Umring) amtlich
- Grevener Straße
- Steinfurter Straße
- Koburger Weg 44
- York-Ring 25
- Dorpatweg
- Albersloher Weg 33
- An den Speichern 7
- Vorbergs Hügel
- Gasselstiege
Bebauungsplan Nr. 529
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Östlich Koburger Weg / Südlich DJK-Sportgelände / Westlich Germania-Campus
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0057/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37