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1908/2023

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion (AN/1028/2023) vom 19.05.2023 betreffend des Kölner Verhütungsmittelfonds für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.06.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 04.09.2023, TOP 4.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP zum Kölner Verhütungsmittelfond 1908_2023

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

777 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 22.06.2023 
 1908/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 17.08.2023 
Gesundheitsausschuss 22.08.2023 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 04.09.2023 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion (AN/1028/2023) vom 
19.05.2023 betreffend des Kölner Verhütungsmittelfonds für die Sitzung des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.08.2023 
 
Zur schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.05.2023 legt die Verwaltung dem Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Job-
center Köln vor.  
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP zum Kölner Verhütungsmittelfond 1908_2023

1865 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion (AN/1028/2023) vom 
19.05.2023 betreffend des Kölner Verhütungsmittelfonds für die Sitzung des 
Ausschusses für Soziales; Seniorinnen und Senioren am 17.08.2023 
 
 
 
Anfrage zum Thema „Kölner Verhütungsmittelfond“ 
 
 
1. Welche sachlichen Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Person die 
Übernahme der Kosten bewilligt bekommt? 
 
2. Können nur Kölner Bürger*innen einen Antrag stellen? 
 
3. Wie erfahren berechtigte Personen von der Finanzierungsmöglichkeit? 
 
4. Bei welcher Stelle muss ein entsprechender Antrag gestellt werden? 
 
5. Wie hoch ist der Verhütungsmittelfonds dotiert und welcher Betrag wird tatsächlich 
abgerufen? 
 
 
 
Antworten des Jobcenter Köln  
 
Zu 1.  Der Verhütungsmittelfond steht aktuell allen Menschen in Köln zur Verfügung, die 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beantragt und das 22. Lebensjahr vollendet 
haben. 
 
Zu 2.  Die Antragstellung ist an den Einwohnerstatus gekoppelt, der Wohnsitz muss in Köln 
gemeldet sein. 
 
Zu 3. Die fachliche Umsetzung und Koordination der Beratungsstellen erfolgt über das 
Gesundheitsamt der Stadt Köln (Fachabteilung 53). Das Jobcenter Köln hat aktuell 
eine ausschließlich verwaltende Funktion. 
 
Zu 4. Die Antragstellung erfolgt in einer der anerkannten Beratungsstellen für Schwangere, 
zu denen Donum vitae, die Evangelische Familienberatungsstelle, Pro Familia 
Chorweiler, Pro Familia Innenstadt und das Gesundheitsamt zählen.  
 
Zu 5. Das geplante Budget für das Haushaltsjahr 2022 lag bei 100.000 EUR, der 
tatsächlich ausgezahlte Betrag belief sich auf 67.411,54 EUR. In 2023 ist laut 
Rückmeldung des Gesundheitsamtes der Stadt Köln mit einem Anstieg der 
Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Das geplante Budget im 
laufenden Haushaltsjahr 2023 liegt bei 90.000 EUR. 
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (3)

17.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.08.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2023 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1908/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.06.2023
Erstellt
06.06.2023 12:42