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4185/2022

Beantwortung der Anfrage AN/1181/2022 der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.2022 zum Otto-Langen-Quartier

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.01.2023, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5954 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 4185/2022 
Freigabedatum 19.12.2022  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1181/2022 der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.2022 zum Otto-
Langen-Quartier 
Die Fraktion DIE LINKE hat eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Situation und 
weiteren Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers gestellt. Die Fragen zielen auf das seitens des Landes 
Nordrhein-Westfalen und NRW.URBAN beabsichtigte Verkaufsverfahren zur Veräußerung der landesei-
genen Flächen, die Einbindung der Öffentlichkeit und der Initiativen in den weiteren Prozess des städte-
baulichen Wettbewerbs und die inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen zum Vorkaufsrecht. 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie soll die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Auftaktveranstaltung vom 21.05.2022 
aussehen und wann soll selbige stattfinden?  
2.  Bei der erwähnten Auftaktveranstaltung wurde von beteiligten Initiativen nach einem verbindli-
chen Zeitpunkt für ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen gefragt. Da die Frage 
nach unserer Kenntnis unbeantwortet blieb, möchten wir sie erneut stellen.  
3.  In welcher Art und Weise sollen die Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 
im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden?  
4.  Wie sieht der Zeitplan für das mehrstufige Vergabeverfahren aus, in dem bis dahin entwickelte 
Konzepte realisiert und ein Bebauungsplanverfahren erfolgen soll? 
5. Unter welchen inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht in Bezug 
auf das Grundstück möglicherweise doch noch nutzen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu Frage 1 
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung am 21.05.2022 hat die Verwaltung die Politik und die Öffentlichkeit 
über die seit dem Werkstattverfahren 2013/2014 erfolgten planerischen Entwicklungen und den aktuel-
len Planungsstand im Gesamtraum Mülheimer Süden informi ert. Weitere Öffentlichkeitsbeteiligungen 
erfolgen, je nach Planungsstand, im Rahmen der jeweiligen Bebauungsplanverfahren der einzelnen 
Teilgebiete im Mülheimer Süden gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches.  
 
Im Otto-Langen-Quartier erfolgte zuletzt ein e erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Septem-

2 
 
ber/Oktober 2021 im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens gem. § 3 Abs.1 BauGB. 
Derzeit wird das Vergabeverfahren zum Grundstücksverkauf der landeseigenen Flächen im Otto -
Langen-Quartier vorbereitet. Es ist vorgesehen die Öffentlichkeit in dem mehrstufigen Vergabeverfahren 
zu beteiligen. Wie diese Beteiligung im Detail aussieht und zu welchen Verfahrensschritten diese erfolgt, 
wird derzeit noch mit NRW.Urban, die das Vergabeverfahren durchführt, abgestimmt.  
 
Zu Frage 2 
Am 24.08.2022 hat ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern des Initiativkreises Otto -Langen-
Quartier und Vertreterinnen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln zur weiteren 
Entwicklung im Otto -Langen-Quartier stattgefunden. Hierbei ging es unter anderem um folgende The-
men: Chancen einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des Otto -Langen-Quartiers, Eigentumsfrage 
und Rolle einer kommunalen Projektentwicklungsgesellschaft, Möglichkeiten der Städtebauförderung für 
das Quartier. 
 
Zu Frage 3 
Die im Oktober 2021 im Rahmen der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 
BauGB zum Bebauungsplan Otto -Langen-Quartier eingegangenen Anregungen und Bedenken der Öf-
fentlichkeit fließen in die Planungsv orgaben zum Vergabeverfahren, die das Stadtplanungsamt derzeit 
gemeinsam mit NRW.Urban erarbeitet, ein. 
 
Zu Frage 4 
Das Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Schritte. Erstens ein Qualitätswettbewerb in dem auf Basis 
von inhaltlichen Qualitätskriterien eine Auswahl der Bieter vorgenommen wird. Darauf folgt dann zwei-
tens ein Preiswettbewerb, in dem allein der Kaufpreis über den finalen Zuschlag entscheidet.  
 
Ablauf des Vergabeverfahrens: 
 
 
Folgender zeitlicher Ablauf ist für das Vergabeverfahren vorgesehen: 
 
1. Vorgabenbeschluss zu den Ergebnissen der bereits erfolgten 
erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch und den Planungsvorgaben für das Vergabe-
verfahren  
 
 
 Unmittelbar nach Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 
 
 
2. Schritt 1: Qualitätswettbewerb: 
Veröffentlichung Bekanntmachung der Ausschreibung und 
Teilnahmewettbewerb 
 
 
 
ca. 3 Monate 
3. Qualitätsstufe Stufe 1 
 
ca. 3 Monate

3 
 
4. Qualitätsstufe 2 ca. 6 Monate 
 
5. Schritt 2: Preiswettbewerb 
Frist zur Abgabe des Kaufangebotes und Ermittlung des 
Höchstbietenden 
ca. 4 Monate 
6. Politische Beschlüsse Stadt Köln und des Landtages Nord-
rhein-Westfalen 
anschließend Unterzeichnung des Kaufvertrages 
 
ca. 6 Monate 
 Dauer des Wettbewerbsverfahrens insgesamt: 
 
ca. 22 Monate 
 im Anschluss Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 
 
 
 
 
Zu Frage 5 
Die Flurstücke 238, 242 und 371 (s. Anlage 1)liegen im Geltungsbereich der Satzung über das besonde-
re Vorkaufsrecht für das Gebiet „Otto und Langen-Quartier“ in Köln-Mülheim nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 
BauGB. Die Satzung ist am 08.04.2020 in Kraft getreten. Gemäß § 1 der vorgenannten Satzung steht 
der Stadt Köln im Verkaufsfall zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Be-
reich „Otto und Langen-Quartier“ ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstü-
cken zu. Die Verwaltung hat nach Mitteilung des Kaufvertrags drei Monate Zeit, das ihr zustehende Vor-
kaufsrecht gegenüber dem Verkäufer auszuüben. Bisher ist dem Liegenschaftsamt ein Verkauf der vor-
genannten Grundstücke nicht bekannt. 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Lageplan Otto-Langen-Quartier  
Anlage 2 Anfrage der Fraktion DIE LINKEN

Anlage1_LageplanOLQ

164 Zeichen

Flurstücke NRW. Urban GmbH & Co.KG
Mittelpunkt: 358742, 5646629
1:2500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 21.10.2022Seite 1 / 1
Anlage 1

Anlage2_AnfrageLinke_OLQ

3053 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  DIE LINKE. Fraktion 
 in der Bezirksvertretung 
  Köln- Mülheim  
 Bezirksrathaus  
 Köln- Mülheim 
 Wiener Platz 2a 
 51065 Köln 
Köln, den 02.06.2022 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Grundstück im Bereich Mülheim Süd, das vom Grundstücksfonds NRW 
angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
zwischen dem Gebäuderiegel entlang der Deutz-Mülheimer Straße, der inzwischen durch die 
Stadt Köln angekauft wurde, und dem Auenweg befindet sich ein Grundstück, das auf 
Initiative der Stadt Köln durch den Grundstücksfonds NRW angekauft wurde und inzwischen 
durch die Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird. Die Satzung des Grundstücksfonds 
NRW gewährt der Stadt Köln weitgehende Mitsprache hinsichtlich der Entwicklung und des 
Weiterverkaufs dieses Grundstücks.  
Dennoch hatte die Kölner Verwaltung keinen Erfolg 
damit, die Landesregierung bzw. nrw.urban zu einer Direktvergabe des Grundstücks an die 
Stadt Köln zu bewegen. Die Verwaltung setzt nun darauf, mit dem zukünftigen Eigentümer 
Vereinbarungen zu treffen, die den durch den Rat zu setzenden Entwicklungszielen 
entsprechen. Die Verwaltung verweist darauf, das Vorkaufsrecht zu nutzen, falls mit dem 
Investor keine Einigkeit herzustellen ist. [Zitat] 
Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen in die Planungsvorgaben für das 
Vergabeverfahren 
von NRW.Urban einfließen. Im Anschluss an die Bürger*innen- 
beteiligung soll ein Qualifizierungsverfahren in Form eines städtebaulichen Wettbewerbs 
durchgeführt werden.  
Anlage 2

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Wie soll die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Auftaktveranstaltung vom 
21.05.2022  aussehen und wann soll selbige stattfinden? 
2. Bei der erwähnten Auftaktveranstaltung wurde von beteiligten Initiativen nach einem 
verbindlichen Zeitpunkt für ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen 
gefragt. Da die Frage nach unserer Kenntnis unbeantwortet blieb, möchten wir sie 
erneut stellen. 
3. In welcher Art und Weise sollen  die Anregungen und Bedenken aus der 
Öffentlichkeitsbeteiligung im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden? 
4. Wie sieht der Zeitplan für das mehrstufige Vergabeverfahren aus, in dem bis dahin 
entwickelte Konzepte realisiert und ein Bebauungsplanverfahren erfolgen soll? 
5.  Unter welchen inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen kann die Stadt ihr 
Vorkaufsrecht in Bezug auf das Grundstück möglicherweise doch noch nutzen? 
         
         
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Nijat Bakis                                          Beate Hane-Knoll                                 
Fraktionsvorsitzender                                stellvertretende Fraktionsvorsitzende                                             
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Wiener Platz 2a
  • Auenweg

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Details

Aktenzeichen
4185/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.12.2022
Erstellt
08.12.2022 16:30