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Beantwortung der Anfrage AN/1181/2022 der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.2022 zum Otto-Langen-Quartier

Beantwortung einer Anfrage (BV) 4185/2022 vom 20.12.2022

Stand: Am 30.01.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 4185/2022 Freigabedatum 19.12.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Beantwortung der Anfrage AN/1181/2022 der Fraktion DIE LINKE vom 02.06.2022 zum Otto- Langen-Quartier Die Fraktion DIE LINKE hat eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Situation und weiteren Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers gestellt. Die Fragen zielen auf das seitens des Landes Nordrhein-Westfalen und NRW.URBAN beabsichtigte Verkaufsverfahren zur Veräußerung der landesei- genen Flächen, die Einbindung der Öffentlichkeit und der Initiativen in den weiteren Prozess des städte- baulichen Wettbewerbs und die inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen zum Vorkaufsrecht. Die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie soll die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Auftaktveranstaltung vom 21.05.2022 aussehen und wann soll selbige stattfinden? 2. Bei der erwähnten Auftaktveranstaltung wurde von beteiligten Initiativen nach einem verbindli- chen Zeitpunkt für ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen gefragt. Da die Frage nach unserer Kenntnis unbeantwortet blieb, möchten wir sie erneut stellen. 3. In welcher Art und Weise sollen die Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden? 4. Wie sieht der Zeitplan für das mehrstufige Vergabeverfahren aus, in dem bis dahin entwickelte Konzepte realisiert und ein Bebauungsplanverfahren erfolgen soll? 5. Unter welchen inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht in Bezug auf das Grundstück möglicherweise doch noch nutzen? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu Frage 1 Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung am 21.05.2022 hat die Verwaltung die Politik und die Öffentlichkeit über die seit dem Werkstattverfahren 2013/2014 erfolgten planerischen Entwicklungen und den aktuel- len Planungsstand im Gesamtraum Mülheimer Süden informi ert. Weitere Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgen, je nach Planungsstand, im Rahmen der jeweiligen Bebauungsplanverfahren der einzelnen Teilgebiete im Mülheimer Süden gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches. Im Otto-Langen-Quartier erfolgte zuletzt ein e erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Septem- 2 ber/Oktober 2021 im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens gem. § 3 Abs.1 BauGB. Derzeit wird das Vergabeverfahren zum Grundstücksverkauf der landeseigenen Flächen im Otto - Langen-Quartier vorbereitet. Es ist vorgesehen die Öffentlichkeit in dem mehrstufigen Vergabeverfahren zu beteiligen. Wie diese Beteiligung im Detail aussieht und zu welchen Verfahrensschritten diese erfolgt, wird derzeit noch mit NRW.Urban, die das Vergabeverfahren durchführt, abgestimmt. Zu Frage 2 Am 24.08.2022 hat ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern des Initiativkreises Otto -Langen- Quartier und Vertreterinnen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln zur weiteren Entwicklung im Otto -Langen-Quartier stattgefunden. Hierbei ging es unter anderem um folgende The- men: Chancen einer gemeinwohlorientierten Entwicklung des Otto -Langen-Quartiers, Eigentumsfrage und Rolle einer kommunalen Projektentwicklungsgesellschaft, Möglichkeiten der Städtebauförderung für das Quartier. Zu Frage 3 Die im Oktober 2021 im Rahmen der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan Otto -Langen-Quartier eingegangenen Anregungen und Bedenken der Öf- fentlichkeit fließen in die Planungsv orgaben zum Vergabeverfahren, die das Stadtplanungsamt derzeit gemeinsam mit NRW.Urban erarbeitet, ein. Zu Frage 4 Das Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Schritte. Erstens ein Qualitätswettbewerb in dem auf Basis von inhaltlichen Qualitätskriterien eine Auswahl der Bieter vorgenommen wird. Darauf folgt dann zwei- tens ein Preiswettbewerb, in dem allein der Kaufpreis über den finalen Zuschlag entscheidet. Ablauf des Vergabeverfahrens: Folgender zeitlicher Ablauf ist für das Vergabeverfahren vorgesehen: 1. Vorgabenbeschluss zu den Ergebnissen der bereits erfolgten erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und den Planungsvorgaben für das Vergabe- verfahren Unmittelbar nach Beschluss Stadtentwicklungsausschuss 2. Schritt 1: Qualitätswettbewerb: Veröffentlichung Bekanntmachung der Ausschreibung und Teilnahmewettbewerb ca. 3 Monate 3. Qualitätsstufe Stufe 1 ca. 3 Monate 3 4. Qualitätsstufe 2 ca. 6 Monate 5. Schritt 2: Preiswettbewerb Frist zur Abgabe des Kaufangebotes und Ermittlung des Höchstbietenden ca. 4 Monate 6. Politische Beschlüsse Stadt Köln und des Landtages Nord- rhein-Westfalen anschließend Unterzeichnung des Kaufvertrages ca. 6 Monate Dauer des Wettbewerbsverfahrens insgesamt: ca. 22 Monate im Anschluss Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Zu Frage 5 Die Flurstücke 238, 242 und 371 (s. Anlage 1)liegen im Geltungsbereich der Satzung über das besonde- re Vorkaufsrecht für das Gebiet „Otto und Langen-Quartier“ in Köln-Mülheim nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB. Die Satzung ist am 08.04.2020 in Kraft getreten. Gemäß § 1 der vorgenannten Satzung steht der Stadt Köln im Verkaufsfall zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Be- reich „Otto und Langen-Quartier“ ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstü- cken zu. Die Verwaltung hat nach Mitteilung des Kaufvertrags drei Monate Zeit, das ihr zustehende Vor- kaufsrecht gegenüber dem Verkäufer auszuüben. Bisher ist dem Liegenschaftsamt ein Verkauf der vor- genannten Grundstücke nicht bekannt. Anlagen: Anlage 1 Lageplan Otto-Langen-Quartier Anlage 2 Anfrage der Fraktion DIE LINKEN
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    Flurstücke NRW. Urban GmbH & Co.KG Mittelpunkt: 358742, 5646629 1:2500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 21.10.2022Seite 1 / 1 Anlage 1
  • Anlage2_AnfrageLinke_OLQ

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 02.06.2022 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Grundstück im Bereich Mülheim Süd, das vom Grundstücksfonds NRW angekauft und von der Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, zwischen dem Gebäuderiegel entlang der Deutz-Mülheimer Straße, der inzwischen durch die Stadt Köln angekauft wurde, und dem Auenweg befindet sich ein Grundstück, das auf Initiative der Stadt Köln durch den Grundstücksfonds NRW angekauft wurde und inzwischen durch die Landesgesellschaft nrw.urban verwaltet wird. Die Satzung des Grundstücksfonds NRW gewährt der Stadt Köln weitgehende Mitsprache hinsichtlich der Entwicklung und des Weiterverkaufs dieses Grundstücks. Dennoch hatte die Kölner Verwaltung keinen Erfolg damit, die Landesregierung bzw. nrw.urban zu einer Direktvergabe des Grundstücks an die Stadt Köln zu bewegen. Die Verwaltung setzt nun darauf, mit dem zukünftigen Eigentümer Vereinbarungen zu treffen, die den durch den Rat zu setzenden Entwicklungszielen entsprechen. Die Verwaltung verweist darauf, das Vorkaufsrecht zu nutzen, falls mit dem Investor keine Einigkeit herzustellen ist. [Zitat] Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen in die Planungsvorgaben für das Vergabeverfahren von NRW.Urban einfließen. Im Anschluss an die Bürger*innen- beteiligung soll ein Qualifizierungsverfahren in Form eines städtebaulichen Wettbewerbs durchgeführt werden. Anlage 2 In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie soll die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung nach der Auftaktveranstaltung vom 21.05.2022 aussehen und wann soll selbige stattfinden? 2. Bei der erwähnten Auftaktveranstaltung wurde von beteiligten Initiativen nach einem verbindlichen Zeitpunkt für ein gemeinsames Gespräch über das weitere Vorgehen gefragt. Da die Frage nach unserer Kenntnis unbeantwortet blieb, möchten wir sie erneut stellen. 3. In welcher Art und Weise sollen die Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im städtebaulichen Wettbewerb berücksichtigt werden? 4. Wie sieht der Zeitplan für das mehrstufige Vergabeverfahren aus, in dem bis dahin entwickelte Konzepte realisiert und ein Bebauungsplanverfahren erfolgen soll? 5. Unter welchen inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht in Bezug auf das Grundstück möglicherweise doch noch nutzen? Mit freundlichen Grüßen gez. Nijat Bakis Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.1.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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