4064/2023
Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teilbereich des Bebauungsplan 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten Bebauungsplan 7441/02 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung
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Anlage 8_ Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll StEA TOP 13.1 StEA 02.05.2024
7964 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 07.05.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2024 öffentlich 13.1 Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teil- bereich des Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten Bebauungsplanes 7441/02 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung 4064/2023 I Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentli- che Bekanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungs- plans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im verein- fachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch die Frankfurter Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg be- grenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebau- ungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Min- dernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbegebiet für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autoki- nos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein- schränkung zustimmt. 13.1.1 Ergänzungsantrag Beschluss Aufhebung Einleitung zur Änderung Teil- bereich Bebauungsplan 7441/02 sowie Beschluss einfache Änderung des gesamten Bebauungsplanes 7441/02; Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung (4064/2023) TOP 13.2 AN/0470/2024 Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 4. beschließt, dass auf der Fläche des Autokinos Wochenmärkte zur Versorgung der Bevölkerung möglich sind, und beauftragt die Verwaltung, eine verträgliche Anzahle von Markttagen pro Monat mit dem Betreiber zu verhandeln. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass mögliche negative Begleiterscheinungen geringgehalten wer- den. 5. beschließt, dass für den Zeitraum der Existenz des Autokinos auf dessen Fläche er- gänzende Nutzungen ermöglicht werden, um den Erhalt des Kulturgutes Autokino zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt. Hinweis: Die Sache ist erledigt. III Mündlicher Änderungsantrag vom SE Götz (CDU): Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Porz vom 14.03.2024 an (Ergänzung fett) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentli- che Bekanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungs- plans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im verein- fachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch die Frankfurter Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg be- grenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebau- ungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Min- dernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbegebiet für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autoki- nos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken; Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Fläche des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszuneh- men mit dem Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermögli- chen. Abstimmungsergebnis über den mündlichen Änderungsantrag der CDU-Frak- tion: Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zugestimmt. IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentli- che Bekanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungs- plans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im verein- fachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch die Frankfurter Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg be- grenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebau- ungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Min- dernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbegebiet für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autoki- nos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken; Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Fläche des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszuneh- men mit dem Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermögli- chen. Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt. 13.1.2 Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur Beschlussvorlage (4064/2023): Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten Bebau- ungsplanes 7441/02, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung 1020/2024 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kennt- nis.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1211 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der in Rede stehenden Bauleitplanung beteiligt. Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit abgesehen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2_Geltungsbereich_1. Aenderung_ Alt
481 Zeichen
Geltungsbereich des Beb. Plans Nr. 7441/02 "Gewerbegebiet Eil" Geltungsbereich der 1. Änderung Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 N Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 7 500 0 15075 300 450 Meter Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7441/02 Gewerbegebiet Eil in Köln - Porz- Eil, 1.Änderung (Alt)
Anlage 3_Geltungsbereich_1.Aenderung_Neu
432 Zeichen
32363 5640 32363 5641 32364 5640 32364 5641 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 3 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7441/02 Gewerbegebiet Eil in Köln - Porz- Eil, 1.Änderung (Neu) Maßstab 1 : 10 000 0 200100 400 600 Meter
Anlage 4_verkleinerter B-Plan 7441_02
332 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 4 Stadtplanungsamt verkleinerter Bebauungsplan 7441/02 Gewerbegebiet Eil LQ.|OQ3RU](LO unmaßstäblich
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3836 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/613
Vorlagen-Nummer
4064/2023
Stand: 05.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teilbereich des
Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten
Bebauungsplanes 7441/02
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung
Beschluss (geändert beschlossen):
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentliche Be-
kanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungsplans 7441/02 für
den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2);
2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Ver-
fahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-
Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch die Frankfurter
Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur Humboldtstraße und im
Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg begrenzt wird, durchzuführen (An-
lage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebauungsplanbereich städtebauliche Fehl-
entwicklungen durch Ausschluss von Mindernutzungen der Grundstücke, wie Park-
plätze, Tankstellen, Autohöfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern
und damit das Gewerbegebiet für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern
und zu stärken sowie eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum
Beispiel Pylone, zu treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich
des Autokinos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentren-
konzepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um
insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die
angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken;
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Flä-
che des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszunehmen mit dem
Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermöglichen.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wurde im Amtsblatt (Nr. 32) am 21. August
2024 – entsprechend der geänderten Beschlussfassung – bekanntgemacht. Damit ist dieser
Beschluss erledigt.
Nächste Schritte:
Hinweis zur geänderten Beschlussfassung: Das Autokino ist – wie diversen Presseberichten
zu entnehmen war – seit Ende 2024 geschlossen. Da es sich um ein Privatgrundstück han-
delt, können von Seiten der Verwaltung (aus Datenschutzgründen) keine Details zu laufenden
Baugenehmigungsverfahren mitgeteilt werden. Aufgrund der sogenannten Baufreiheit – ab-
gleitet aus Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz – und der Dispositionsfreiheit jeder Grundstücks-
eigentümerschaft können verwaltungsseitig auch keine Realisierungszeiträume benannt wer-
den, da dies der Grundstückseigentümerschaft obliegt. Die planungsrechtliche Beurteilung
von Bauanträgen zu Vorhaben auf diesem Grundstück richtet sich nach den Festsetzungen
des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 7441/02, der an dieser Stelle ein Gewerbegebiet
festsetzt.
Gegenwärtig ruht das Bebauungsplanverfahren, da aktuell verwaltungsseitig kein städtebauli-
ches Erfordernis im Sinne des § 1 Absatz 3 BauGB für die Fortführung besteht.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Das in Rede stehen-
den Bebauungsplanverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, daher werden zu gegebe-
ner Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Mitteilung über die Veröffentli-
chung des Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss).
Anlage 5_Textl. Festsetzungen B-Plan 7441_02
124 Zeichen
Anlage 5
Stadtplanungsamt
textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes 7441/02
Gewerbegebiet Eil
LQ.|OQ3RU](LO
Anlage 7_Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 7
1571 Zeichen
ANLAGE 7 Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertre- tung Porz Die Bezirksvertretung Porz (BV 7) hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 eine geänderte Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. Aus Sicht der Verwaltung kann der Empfehlung der BV 7, die Fläche des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszunehmen mit dem Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermöglichen, nicht gefolgt werden. Begründung Ziel der Planung ist es, das Gewerbegebiet für Büronutzungen und produzierende o- der handwerkliche Betriebe zu sichern und damit den gewerblichen Standort in Eil nachhaltig zu stärken. Mit dem Ausschluss von Mindernutzungen der Gewerbegrundstücke – insbesondere durch nicht im Zusammenhang mit der vorherrschenden Nutzung stehende Stell- platzanlagen – soll nicht der Betrieb des Autokinos verhindert, sondern explizit die Funktionalität des Gewerbegebietes gefestigt und eine städtebauliche Fehlentwick- lung verhindert werden. Die verkehrlich gut angebundene, rund 41.000 m² große Fläche stellt eine wertvolle gewerbliche Potenzialfläche dar. Im Sinne des Grundsatzes Innen- vor Außenent- wicklung (§ 1a Abs. 2 BauGB) soll hier ein Beitrag zur nachhaltigen und wirtschaftli- chen Stärkung eines gewerblich genutzten Standortes im Stadtbezirk Porz geleistet werden. Zudem kann so bei einer anhaltentenden Nachfrage an gewerblichen Bau- flächen einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen entgegengewirkt werden. Dieses Vorgehen entspricht der städtebaulichen Praxis.
Anlage 6_BV Porz 14.03.2024 Auszug BP TOP 7.1
4026 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 15.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 14.03.2024 öffentlich 7.1 Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teil- bereich des Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten Bebauungsplanes 7441/02 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung 4064/2023 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen AN/0464/2024 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0468/2024 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0464/2024: Der Beschlusstext der Verwaltung wird in Punkt 2 geändert: Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Fläche des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszunehmen mit dem Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermöglichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die Par- tei und der Stimme von Frau Rechberger (FDP) zugestimmt. II. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0468/2024 : Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 4. beschließt, dass auf der Fläche des Autokinos Wochenmärkte zur Versorgung der Bevölkerung möglich sind, und beauftragt die Verwaltung, eine verträgliche Anzahl von Markttagen pro Monat mit dem Betreiber zu verhandeln. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass mögliche negative Begleiterscheinungen geringgehalten wer- den. 5. beschließt, dass für den Zeitraum der Existenz des Autokinos auf dessen Fläche er- gänzende Nutzungen ermöglicht werden, um den Erhalt des Kulturgutes Autokino zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die Partei, bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Rechberger (FDP), mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt . III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlus ses vom 03.12.2015 (öffentli- che Bekanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungs- plans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauu ngsplans 7441/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im verein- fachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch die Frankfurter Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg be- grenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebau- ungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Min- dernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbegebiet für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autoki- nos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon- zepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken ; Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Fläche des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszuneh- men mit dem Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermögli- chen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die PARTEI und der Stimme von Frau Rechberger (FDP) zugestimmt .
Beschlussvorlage Ausschuss
6398 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 4064/2023 Freigabedatum 02.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teilbereich des Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten Bebauungsplanes 7441/02 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentliche Be- kanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungsplans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß § 2 Ab- satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfah- ren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch die Frankfurter Straße bis zur Ot- tostraße und entlang der Ottostraße bis zur Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg begrenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebauungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Mindernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autoh- öfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbege- biet für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autokinos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszent- rum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für den Bereich besteht seit dem 15.02.1994 der rechtswirksame Bebauungsplan Nummer 7441/02 (Arbeitstitel: "Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil", siehe Anlage 4). Er setzt ein ge- gliedertes Gewerbegebiet und ein Sondergebiet S1 und S2 fest, deren Flächen über unterge- ordnete Erschließungsanlagen von der Frankfurter Straße und der Rudolf-Diesel-Straße aus verkehrlich angebunden werden. Der größte Teil des Plangebietes war zum Zeitpunkt der Planaufstellung bereits mit gewerblich genutzten Gebäuden und Einzelhandelsnutzungen be- baut. Ziel der Planung war es, sensible Nutzungen (Wohnbebauung, Schulgrundstück) durch eine geordnete gewerbliche Entwicklung gemäß dem Abstandserlass NRW (Abstandsliste 1990) planungsrechtlich zu schützen und die bestehenden großflächigen Einzelhandelsbe- triebe sowie den vorhandenen Baumarkt in ihren Expansionsabsichten durch die Festsetzung eines Sondergebietes zu beschränken und zu steuern. Nunmehr ist beabsichtigt, sowohl auf der S1 Fläche (ehemalig Real) als auch auf der angren- zenden Gewerbefläche (ehemalig Autokino Porz) circa 1.000 oberirdische Stellplätz zu errich- ten. Bei den Stellplätzen handelt es sich nicht um Stellplätze, die durch die zulässige Gewer- benutzung verursacht werden, sondern um Parkplatzflächen für einen Hol- und Bring-Service zum Flughafen Köln Bonn. Die Gewerbeflächen sind aufgrund ihrer günstigen Lage im Stadtteil und wegen der sehr gu- ten Verkehrsanbindung über die Autobahnanschlussstelle Köln-Porz-Gremberghoven mit An- bindung an die Autobahnen A 559, A 59 und weiter über den Flughafenzubringer zum Flugha- fen Köln Bonn Airport, in hohem Maße geeignet, hochwertiges Gewerbe zu entwickeln. Der Bebauungsplan Nummer 7441/02 dient der Sicherung und Fortentwicklung der innerstädti- schen Gewerbeflächen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern, soll das Gewerbegebiet für Büronutzung und produzierende Betriebe gesichert und gestärkt werden. Mit dem Ausschluss von Min- dernutzungen der Gewerbegrundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe wird die Funktionalität des Gewerbegebietes gefestigt. Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsnutzungen innerhalb der Sonderbauflä- chen S1 und S2 an die aktuelle Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (EHZK) angepasst werden. Daher soll der Einleitungsbeschluss für das Sondergebiet (S1 und S2) zwischen der Rudolf-Diesel-Straße und der Frankfurter Straße, westlich des Autokinos aufgehoben werden und im Aufstellungsbeschluss zur Änderung des gesamten Bebauungs- planes auf Grundlage der Fortschreibung des EHZK modifiziert und weiterentwickelt werden. Insbesondere um das Bezirkszentrum Porz als Hauptzentrum sowie die angrenzenden Nah- versorgungszentren zu sichern und zu stärken, soll im Sondergebiet (S1 und S2) die Entwick- lung des nahversorgungs- und zentrenrelvanten Einzelhandels im Sonderstandort Eil in Hin- blick auf die Größe der Gesamtverkaufsfläche und das Angebot an nahversorgungs- und zen- trenrelevanten Sortimenten so beschränkt werden, dass benachbarte zentrale Versorgungs- bereiche in ihrer Versorgungsfunktion und ihrer Funktionsfähigkeit nicht weiter beeinträchtigt werden. Dies kann im Ergebnis zu einer Reduzierung der zukünftig im Sonderstandort Eil zu- lässigen Verkaufsfläche führen. 3 Eine Veränderung der Baugebietskategorie nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Bebauungsplan 7441/02 ist nicht beabsichtigt. Daher ist eine Anpassung der Baufläche im Flächennutzungsplan nicht erforderlich, da der Bebauungsplan 7441/02 bereits Gewerbege- biet und Sondergebiet festsetzt. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich 1.Änderung – Aufhebung Anlage 3 Geltungsbereich 1.Änderung – Neu Anlage 4 verkleinerter Bebauungsplan 7441/02 Gewerbegebiet Eil Anlage 5 textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes 7441/02 Gewerbegebiet Eil
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4064/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.01.2024
- Erstellt
- 12.12.2023 07:49