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4064/2023

Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teilbereich des Bebauungsplan 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten Bebauungsplan 7441/02 Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 02.01.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.05.2024, TOP 13.1

Anlage 8_ Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll StEA TOP 13.1 StEA 02.05.2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2_Geltungsbereich_1. Aenderung_ Alt

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Anlage 3_Geltungsbereich_1.Aenderung_Neu

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Anlage 4_verkleinerter B-Plan 7441_02

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5_Textl. Festsetzungen B-Plan 7441_02

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Anlage 7_Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 7

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Anlage 6_BV Porz 14.03.2024 Auszug BP TOP 7.1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 8_ Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll StEA TOP 13.1 StEA 02.05.2024

7964 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
 
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 07.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2024 
öffentlich 
13.1 Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teil-
bereich des Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen 
Änderung des gesamten Bebauungsplanes 7441/02  
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung 
4064/2023 
I Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentli-
che Bekanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungs-
plans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 
2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im verein-
fachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die 
Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch 
die Frankfurter Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur 
Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg be-
grenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebau-
ungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Min-
dernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie 
Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbegebiet 
für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie 
eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu 
treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autoki-
nos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon-
zepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, 
um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort 
sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und 
zu stärken; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein-
schränkung zustimmt.

13.1.1 Ergänzungsantrag Beschluss Aufhebung Einleitung zur Änderung Teil-
bereich Bebauungsplan 7441/02 sowie Beschluss einfache Änderung 
des gesamten Bebauungsplanes 7441/02; Arbeitstitel: Gewerbegebiet 
Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung (4064/2023) TOP 13.2 
AN/0470/2024 
Beschluss:  
  
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:  
  
4. beschließt, dass auf der Fläche des Autokinos Wochenmärkte zur Versorgung der 
Bevölkerung möglich sind, und beauftragt die Verwaltung, eine verträgliche Anzahle 
von Markttagen pro Monat mit dem Betreiber zu verhandeln. Darüber hinaus ist dafür 
Sorge zu tragen, dass mögliche negative Begleiterscheinungen geringgehalten wer-
den.  
5. beschließt, dass für den Zeitraum der Existenz des Autokinos auf dessen Fläche er-
gänzende Nutzungen ermöglicht werden, um den Erhalt des Kulturgutes Autokino zu 
unterstützen.  
  
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der 
FDP-Fraktion abgelehnt. 
 
Hinweis:  
 
Die Sache ist erledigt. 
 
III Mündlicher Änderungsantrag vom SE Götz (CDU): 
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Porz vom 14.03.2024 an (Ergänzung fett) 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentli-
che Bekanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungs-
plans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 
2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im verein-
fachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die 
Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch 
die Frankfurter Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur 
Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg be-
grenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebau-
ungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Min-
dernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie 
Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbegebiet 
für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie 
eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu 
treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autoki-
nos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon-
zepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, 
um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort

sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und 
zu stärken; 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, 
die Fläche des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszuneh-
men mit dem Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermögli-
chen. 
 
Abstimmungsergebnis über den mündlichen Änderungsantrag der CDU-Frak-
tion:  
Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD-Fraktion, 
der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE zugestimmt. 
 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentli-
che Bekanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungs-
plans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 
2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im verein-
fachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die 
Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch 
die Frankfurter Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur 
Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg be-
grenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebau-
ungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Min-
dernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie 
Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbegebiet 
für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie 
eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu 
treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autoki-
nos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon-
zepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, 
um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort 
sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und 
zu stärken; 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, 
die Fläche des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszuneh-
men mit dem Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermögli-
chen. 
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, bei Enthaltung der Fraktion 
Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt. 
13.1.2 Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion 
zur Beschlussvorlage (4064/2023): Beschluss über die Aufhebung der 
Einleitung zur Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes

7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten Bebau-
ungsplanes 7441/02, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. 
Änderung 
1020/2024 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kennt-
nis.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1211 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans 
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der in Rede stehenden Bauleitplanung beteiligt. 
Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt 
wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit 
abgesehen. 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2_Geltungsbereich_1. Aenderung_ Alt

481 Zeichen

Geltungsbereich
des Beb. Plans Nr. 7441/02
"Gewerbegebiet Eil"
Geltungsbereich
der 1. Änderung
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 7 500
0 15075 300 450 Meter
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7441/02
 Gewerbegebiet Eil
in Köln - Porz- Eil, 1.Änderung (Alt)

Anlage 3_Geltungsbereich_1.Aenderung_Neu

432 Zeichen

32363
5640
32363
5641
32364
5640
32364
5641
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7441/02
 Gewerbegebiet Eil
in Köln - Porz- Eil, 1.Änderung (Neu)
Maßstab  1 : 10 000
0 200100 400 600 Meter

Anlage 4_verkleinerter B-Plan 7441_02

332 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 4
Stadtplanungsamt
verkleinerter Bebauungsplan  7441/02
Gewerbegebiet Eil
LQ.|OQ3RU](LO
unmaßstäblich

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3836 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4064/2023
Stand: 05.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teilbereich des 
Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten 
Bebauungsplanes 7441/02 
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung 
Beschluss (geändert beschlossen): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentliche Be-
kanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungsplans 7441/02 für 
den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2);  
 
2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Ver-
fahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-
Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch die Frankfurter 
Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur Humboldtstraße und im 
Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg begrenzt wird, durchzuführen (An-
lage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebauungsplanbereich städtebauliche Fehl-
entwicklungen durch Ausschluss von Mindernutzungen der Grundstücke, wie Park-
plätze, Tankstellen, Autohöfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern 
und damit das Gewerbegebiet für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern 
und zu stärken sowie eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum 
Beispiel Pylone, zu treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich 
des Autokinos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentren-
konzepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um 
insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die 
angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken; 
 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Flä-
che des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszunehmen mit dem 
Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermöglichen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses wurde im Amtsblatt (Nr. 32) am 21. August 
2024 – entsprechend der geänderten Beschlussfassung – bekanntgemacht. Damit ist dieser 
Beschluss erledigt. 
Nächste Schritte: 
Hinweis zur geänderten Beschlussfassung: Das Autokino ist – wie diversen Presseberichten 
zu entnehmen war – seit Ende 2024 geschlossen. Da es sich um ein Privatgrundstück han-
delt, können von Seiten der Verwaltung (aus Datenschutzgründen) keine Details zu laufenden 
Baugenehmigungsverfahren mitgeteilt werden. Aufgrund der sogenannten Baufreiheit – ab-
gleitet aus Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz – und der Dispositionsfreiheit jeder Grundstücks-
eigentümerschaft können verwaltungsseitig auch keine Realisierungszeiträume benannt wer-
den, da dies der Grundstückseigentümerschaft obliegt. Die planungsrechtliche Beurteilung 
von Bauanträgen zu Vorhaben auf diesem Grundstück richtet sich nach den Festsetzungen 
des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 7441/02, der an dieser Stelle ein Gewerbegebiet 
festsetzt. 
Gegenwärtig ruht das Bebauungsplanverfahren, da aktuell verwaltungsseitig kein städtebauli-
ches Erfordernis im Sinne des § 1 Absatz 3 BauGB für die Fortführung besteht. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Da der Beschluss umgesetzt ist, erfolgt kein nächster Sachstandsbericht. Das in Rede stehen-
den Bebauungsplanverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, daher werden zu gegebe-
ner Zeit weitere Vorlagen zu diesem Verfahren eingebracht (Mitteilung über die Veröffentli-
chung des Bebauungsplanentwurfes sowie Satzungsbeschluss).

Anlage 5_Textl. Festsetzungen B-Plan 7441_02

124 Zeichen

Anlage 5
Stadtplanungsamt
textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes 7441/02
Gewerbegebiet Eil
        LQ.|OQ3RU](LO

Anlage 7_Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 7

1571 Zeichen

ANLAGE 7  
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertre-
tung Porz  
 
 
Die Bezirksvertretung Porz (BV 7) hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 eine geänderte 
Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen. 
Aus Sicht der Verwaltung kann der Empfehlung der BV 7, die Fläche des Autokinos 
Porz aus dem Änderungsverfahren herauszunehmen mit dem Ziel, den Betrieb des 
Autokinos auch weiterhin zu ermöglichen, nicht gefolgt werden. 
 
Begründung 
Ziel der Planung ist es, das Gewerbegebiet für Büronutzungen und produzierende o-
der handwerkliche Betriebe zu sichern und damit den gewerblichen Standort in Eil 
nachhaltig zu stärken. 
Mit dem Ausschluss von Mindernutzungen der Gewerbegrundstücke – insbesondere 
durch nicht im Zusammenhang mit der vorherrschenden Nutzung stehende Stell-
platzanlagen – soll nicht der Betrieb des Autokinos verhindert, sondern explizit die 
Funktionalität des Gewerbegebietes gefestigt und eine städtebauliche Fehlentwick-
lung verhindert werden. 
Die verkehrlich gut angebundene, rund 41.000 m² große Fläche stellt eine wertvolle 
gewerbliche Potenzialfläche dar. Im Sinne des Grundsatzes Innen- vor Außenent-
wicklung (§ 1a Abs. 2 BauGB) soll hier ein Beitrag zur nachhaltigen und wirtschaftli-
chen Stärkung eines gewerblich genutzten Standortes im Stadtbezirk Porz geleistet 
werden. Zudem kann so bei einer anhaltentenden Nachfrage an gewerblichen Bau-
flächen einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen entgegengewirkt werden. 
Dieses Vorgehen entspricht der städtebaulichen Praxis.

Anlage 6_BV Porz 14.03.2024 Auszug BP TOP 7.1

4026 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 15.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 14.03.2024 
öffentlich 
7.1 Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur  Änderung eines Teil- 
bereich des Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen 
Änderung des gesamten Bebauungsplanes 7441/02  
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung 
4064/2023 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen 
AN/0464/2024 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/0468/2024 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0464/2024:  
Der Beschlusstext der Verwaltung wird in Punkt 2 geändert: 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Fläche 
des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszunehmen mit dem Ziel, den 
Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermöglichen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die Par- 
tei und der Stimme von Frau Rechberger (FDP)  zugestimmt.  
 
II. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0468/2024 : 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:  
4. beschließt, dass auf der Fläche des Autokinos Wochenmärkte zur Versorgung der 
Bevölkerung möglich sind, und beauftragt die Verwaltung, eine verträgliche Anzahl 
von Markttagen pro Monat mit dem Betreiber zu verhandeln. Darüber hinaus ist dafür 
Sorge zu tragen, dass mögliche negative Begleiterscheinungen geringgehalten wer- 
den.  
5. beschließt, dass für den Zeitraum der Existenz des Autokinos auf dessen Fläche er- 
gänzende Nutzungen ermöglicht werden, um den Erhalt des Kulturgutes Autokino zu 
unterstützen. 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die Partei, bei 
Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Rechberger (FDP), mit 
den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt . 
 
III. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlus ses vom 03.12.2015 (öffentli- 
che Bekanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungs- 
plans 7441/02 für den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 
2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauu ngsplans 7441/02 gemäß 
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im verein- 
fachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die 
Rudolf-Diesel-Straße, im Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch 
die Frankfurter Straße bis zur Ottostraße und entlang der Ottostraße bis zur 
Humboldtstraße und im Westen durch die Steinstraße und Maarhäuser Weg be- 
grenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem Ziel, für den gesamten Bebau- 
ungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch Ausschluss von Min- 
dernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie 
Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbegebiet 
für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie 
eine Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu 
treffen und für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autoki- 
nos auf Grundlage des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkon- 
zepts (Ratsbeschluss vom 09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, 
um insbesondere das Bezirkszentrum Porz als zentralen Versorgungsstandort 
sowie die angrenzenden Nahversorgungs- und Stadtteilzentren zu sichern und 
zu stärken ; 
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, 
die Fläche des Autokinos Porz aus dem Änderungsverfahren herauszuneh- 
men mit dem Ziel, den Betrieb des Autokinos auch weiterhin zu ermögli- 
chen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig, bei Enthaltung der Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die 
PARTEI und der Stimme von Frau Rechberger (FDP) zugestimmt .

Beschlussvorlage Ausschuss

6398 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 4064/2023 
Freigabedatum  02.01.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teilbereich des 
Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten 
Bebauungsplanes 7441/02 
Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1.Änderung  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 03.12.2015 (öffentliche Be-
kanntmachung 20.01.2016) betreffend die Änderung des Bebauungsplans 7441/02 für 
den Teilbereich der Fläche S1 und S2 (Anlage 2); 
2. beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans 7441/02 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfah-
ren nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße, im 
Osten durch die Theodor-Heuss-Straße, Süden durch die Frankfurter Straße bis zur Ot-
tostraße und entlang der Ottostraße bis zur Humboldtstraße und im Westen durch die 
Steinstraße und Maarhäuser Weg begrenzt wird, durchzuführen (Anlage 3), mit dem 
Ziel, für den gesamten Bebauungsplanbereich städtebauliche Fehlentwicklungen durch 
Ausschluss von Mindernutzungen der Grundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autoh-
öfe sowie Bordelle und bordellartige Betriebe zu verhindern und damit das Gewerbege-
biet für Büronutzung und produzierende Betriebe zu sichern und zu stärken sowie eine 
Festsetzung zu eigenständigen Werbeanlagen, wie zum Beispiel Pylone, zu treffen und 
für das festgesetzte Sondergebiet (S1 und S2) westlich des Autokinos auf Grundlage 
des aktuell beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (Ratsbeschluss vom 
09.02.2023) zu modifizieren und weiterzuentwickeln, um insbesondere das Bezirkszent-
rum Porz als zentralen Versorgungsstandort sowie die angrenzenden Nahversorgungs- 
und Stadtteilzentren zu sichern und zu stärken; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.02.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Für den Bereich besteht seit dem 15.02.1994 der rechtswirksame Bebauungsplan Nummer 
7441/02 (Arbeitstitel: "Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil", siehe Anlage 4). Er setzt ein ge-
gliedertes Gewerbegebiet und ein Sondergebiet S1 und S2 fest, deren Flächen über unterge-
ordnete Erschließungsanlagen von der Frankfurter Straße und der Rudolf-Diesel-Straße aus 
verkehrlich angebunden werden. Der größte Teil des Plangebietes war zum Zeitpunkt der 
Planaufstellung bereits mit gewerblich genutzten Gebäuden und Einzelhandelsnutzungen be-
baut. Ziel der Planung war es, sensible Nutzungen (Wohnbebauung, Schulgrundstück) durch 
eine geordnete gewerbliche Entwicklung gemäß dem Abstandserlass NRW (Abstandsliste 
1990) planungsrechtlich zu schützen und die bestehenden großflächigen Einzelhandelsbe-
triebe sowie den vorhandenen Baumarkt in ihren Expansionsabsichten durch die Festsetzung 
eines Sondergebietes zu beschränken und zu steuern.  
 
Nunmehr ist beabsichtigt, sowohl auf der S1 Fläche (ehemalig Real) als auch auf der angren-
zenden Gewerbefläche (ehemalig Autokino Porz) circa 1.000 oberirdische Stellplätz zu errich-
ten. Bei den Stellplätzen handelt es sich nicht um Stellplätze, die durch die zulässige Gewer-
benutzung verursacht werden, sondern um Parkplatzflächen für einen Hol- und Bring-Service 
zum Flughafen Köln Bonn. 
 
Die Gewerbeflächen sind aufgrund ihrer günstigen Lage im Stadtteil und wegen der sehr gu-
ten Verkehrsanbindung über die Autobahnanschlussstelle Köln-Porz-Gremberghoven mit An-
bindung an die Autobahnen A 559, A 59 und weiter über den Flughafenzubringer zum Flugha-
fen Köln Bonn Airport, in hohem Maße geeignet, hochwertiges Gewerbe zu entwickeln. Der 
Bebauungsplan Nummer 7441/02 dient der Sicherung und Fortentwicklung der innerstädti-
schen Gewerbeflächen. 
 
Um städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern, soll das Gewerbegebiet für Büronutzung 
und produzierende Betriebe gesichert und gestärkt werden. Mit dem Ausschluss von Min-
dernutzungen der Gewerbegrundstücke, wie Parkplätze, Tankstellen, Autohöfe sowie Bordelle 
und bordellartige Betriebe wird die Funktionalität des Gewerbegebietes gefestigt. 
 
Darüber hinaus sollen die vorhandenen Einzelhandelsnutzungen innerhalb der Sonderbauflä-
chen S1 und S2 an die aktuelle Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 
(EHZK) angepasst werden. Daher soll der Einleitungsbeschluss für das Sondergebiet (S1 und 
S2) zwischen der Rudolf-Diesel-Straße und der Frankfurter Straße, westlich des Autokinos 
aufgehoben werden und im Aufstellungsbeschluss zur Änderung des gesamten Bebauungs-
planes auf Grundlage der Fortschreibung des EHZK modifiziert und weiterentwickelt werden. 
Insbesondere um das Bezirkszentrum Porz als Hauptzentrum sowie die angrenzenden Nah-
versorgungszentren zu sichern und zu stärken, soll im Sondergebiet (S1 und S2) die Entwick-
lung des nahversorgungs- und zentrenrelvanten Einzelhandels im Sonderstandort Eil in Hin-
blick auf die Größe der Gesamtverkaufsfläche und das Angebot an nahversorgungs- und zen-
trenrelevanten Sortimenten so beschränkt werden, dass benachbarte zentrale Versorgungs-
bereiche in ihrer Versorgungsfunktion und ihrer Funktionsfähigkeit nicht weiter beeinträchtigt 
werden. Dies kann im Ergebnis zu einer Reduzierung der zukünftig im Sonderstandort Eil zu-
lässigen Verkaufsfläche führen.

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Eine Veränderung der Baugebietskategorie nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) im 
Bebauungsplan 7441/02 ist nicht beabsichtigt. Daher ist eine Anpassung der Baufläche im 
Flächennutzungsplan nicht erforderlich, da der Bebauungsplan 7441/02 bereits Gewerbege-
biet und Sondergebiet festsetzt. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 1.Änderung – Aufhebung 
Anlage 3 Geltungsbereich 1.Änderung – Neu 
Anlage 4 verkleinerter Bebauungsplan 7441/02 Gewerbegebiet Eil 
Anlage 5 textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes 7441/02 Gewerbegebiet Eil

Beratungsverlauf (2)

14.03.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4064/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.01.2024
Erstellt
12.12.2023 07:49