0510/2020
Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3827 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 0510/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo- genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 147.900 € pro Jahr. Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchenr in der Sitzung am 07.10.2019, TOP 9.1.1 wird aufgehoben. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 147.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2018): Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet 3 2 110.162 30.000 € 1,07 € 117.873 € 147.873 € 147.900 € Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Rodenkirchen pro Jahr ein Betrag in Höhe von 147.900 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Best- immungen zu entscheiden. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maß- nahmen entschieden hat. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Anlage
BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2020-2021 23.03.2020
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Konsumtiver Bereich Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan Ansatz 2019 Ansatz 2020/2021 Finanzposition Finanz- stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 0301 Schulträgeraufgaben 9.900 15.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 0416 Kulturförderung 16.000 25.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 9.800 19.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und -zentren 6.800 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 0604 Kinder- und Jugendarbeit 24.900 35.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten 26.600 35.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 1201 Straßen, Wege, Plätze 1301 Öffentliches Grün,Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 6.900 8.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 Gesamtsummen DR 72 100.900 147.900 Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2020-2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0510/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.02.2020
- Erstellt
- 13.02.2020 11:31