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0510/2020

Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.05.2020, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2020-2021 23.03.2020

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3827 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0510/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan Doppelhaushalt 2020 / 2021  
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 gem. § 37 Abs. 
3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo-
genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug 
auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 147.900 € pro Jahr. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchenr in der Sitzung am 07.10.2019, TOP 9.1.1 wird 
aufgehoben. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  147.900 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. 
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. 
 
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende 
Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2018): 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag gerundet

3 
2 110.162 30.000 € 1,07 € 117.873 € 147.873 € 147.900 € 
 
Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Rodenkirchen pro 
Jahr ein Betrag in Höhe von 147.900 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und 
einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt.  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 
Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Best-
immungen zu entscheiden. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maß-
nahmen entschieden hat. 
 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlage

BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2020-2021 23.03.2020

1094 Zeichen

Konsumtiver Bereich
Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan
Ansatz 
2019
Ansatz 
2020/2021 Finanzposition
Finanz-
stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto
0301 Schulträgeraufgaben 9.900 15.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800
0416 Kulturförderung 16.000 25.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 9.800 19.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800
0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von 
Bürgerhäusern und -zentren 6.800 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800
0604 Kinder- und Jugendarbeit 24.900 35.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800
0801 Sportförderung / Unterhaltung von 
Sportstätten 26.600 35.000 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800
1201 Straßen, Wege, Plätze
1301 Öffentliches Grün,Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 6.900 8.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800
Gesamtsummen DR 72 100.900 147.900
Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2020-2021

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0510/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.02.2020
Erstellt
13.02.2020 11:31