1726/2023
Widmung von Teilstücken der Straße im Garten in Köln-Weiß
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 1726/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung von Teilstücken der Straße im Garten in Köln-Weiß Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt gemäß § 6 Straßen und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) nachfolgende Teilstücke der Straße Im Garten in Köln-Weiß vor den Grundstü- cken Im Garten 20, 20a, 22-24a, 23 und 31 Gemarkung Rondorf-Land, Flur 27, Flurstücke 430, 431, 701, 702, 818, 856 als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung, und den Verbindungsweg zwischen den Grundstücken Heinrichstraße 41c und Im Garten 125 Gemar- kung Rondorf-Land, Flur 27, Teilfläche aus Flurstück 659 als Fußweg zu widmen und den Widmungsinhalt des Verbindungsweges zwischen den Wendehammern Gemarkung Rondorf- Land, Flur 78, Teilfläche aus Flurstück 790 auf Fuß- und Radweg zu erweitern. Alternative: keine Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Straße Im Garten ist einschließlich der beiden abgehenden Stichstraßen gewidmet. Verschiedene Flurstücke wurden erst nach Ausbau und Verkehrsübergabe erworben, sodass eine Nachwidmung der Flurstücke 430, 431, 701, 702, 818 und 856 erfolgen muss. Zusätzlich ist der bislang nicht gewidmete Verbindungsweg zwischen dem Grundstück Heinrichstraße 41c und dem Grundstück Im Garten 125 Teilfläche aus Flurstück 659 als Fußweg zu widmen. Aufgrund der verkehrlichen Nutzung des Verbindungsweges zwischen den Wendehammern Teilfläche aus Flurstück 790 ist der Widmungsinhalt auf Fuß- und Radweg zu erweitert. Die Straße Im Garten ist in dem genannten Bereich endgültig hergestellt. Mit der Widmung werden die Flächen zu öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und We- gegesetztes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträ- ger gestellt. Anlage Widmungsplan
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Widmungsplan Im Garten
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Widmungsplan Im Garten in Köln-Weiß Gemarkung Rondorf-Land, Flur 27, Flurstücke 701, 702, 430, 431, 818, 856, Teilfläche aus Flurstück 659, Flur 78, Teilfläche aus Flurstück 780 Legende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Brückenstraße 5
- Heinrichstraße 41c
- Im Garten 20
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Details
- Aktenzeichen
- 1726/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.11.2023
- Erstellt
- 22.05.2023 14:00