3964/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Naturdenkmal Kirschbaumallee Sülzer Aquarienweg, Aktenzeichen: 69/23
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3964/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Naturdenkmal Kirschbaumallee Sülzer Aquarienweg, Aktenzeichen: 69/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herr Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 69/23 21.11.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Naturdenkmal Kirschbaumallee Sülzer Aquarien- weg“, Aktenzeichen: 69/23 S Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Eingabe. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen Ihr Anliegen geprüft und teilt Ihre Auffassung, dass Al- leen und hier auch die Allee am Sülzer Aquarienweg einen besonderen Schutz verdie- nen. Beim Schutz von Teilen der Natur und Landschaft stehen unterschiedliche Schutzka- tegorien zur Verfügung. Diese Schutzkategorien sind angepasst auf die Ausprägun- gen der Objekte und den erforderlichen Schutz. Vor diesem Hintergrund wurde der aktuellen Schutzstatus der Kirschbaumallee über- prüft. Die Allee befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes woraus sich schon Verbote zu einer Entfernung oder einer Beschädigung der Bäume ergeben. Darüber hinaus handelt es sich um eine nach dem Landesnaturschutzgesetz (§ 41 LNatSchG) geschützte Allee. Dieser Schutz ist unabhängig vom Alter der Bäume und ist lediglich abhängig von einer minimalen Länge, welche jedoch von der Allee Sülzer Aquarienweg deutlich erfüllt ist. Aus diesem besonderen Alleenschutz ergeben sich über die Verbote im Landschafts- schutzgebiet hinausgehende Verbote zur Zerstörung, zur Beschädigung oder auch zu einer nachteiligen Veränderung der Allee. - 2 - Aktuell ist die Allee im Alleenkataster beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz (LANUV) nicht wie vorgesehen eingetragen. Das LANUV wird daher gebe- ten werden, die Allee aufzunehmen. Der Schutz besteht aber auch jetzt schon ohne diese Eintragung. Eine darüber hinaus gehende Ausweisung der Allee als Naturdenkmal (§ 28 Bun- desnaturschutzgesetz) wird beim schon bestehenden Schutz nicht unterstützt. Hierbei wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Bäume recht jung sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Umwelt- und Verbrau- cherschutz, Herrn , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: umwelt- verbraucherschutz@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Linden-thal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von:
Gesendet: Mittwoch, 5. April 2023 07:54
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden < geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de >
Betreff: Re: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Naturdenkmal Kirschbaumallee Sülzer
Aquarienweg
Am 3. Mai 2022 15:14:52 MESZ schrieb
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp,
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung Lindenthal,
Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen definiert als
"Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen,
naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart
oder Schönheit erforderlich ist."
Wie jedes Jahr im April festzustellen ist, trifft diese Begründung ("Schönheit") auf die
Kirschbaumallee im Sülzer Aquarienweg zu. Tausende Kölnerinnen und Kölner als auch
auswärtige Besucher:innen kommen zur Kirschblüte an diesen Ort, um die Schönheit der
Kirschbaumallee zu erleben.
Daher rege ich an dieser Stelle an, dass die Kirschbäume entlang des Sülzer Aquarienweg als
Naturdenkmal klassifiziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Sülzer Aquarienweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3964/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 29.11.2023 08:17