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3964/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Naturdenkmal Kirschbaumallee Sülzer Aquarienweg, Aktenzeichen: 69/23

Mitteilung BV 29.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.12.2023, TOP 5.1.6

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

893 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3964/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Naturdenkmal Kirschbaumallee Sülzer 
Aquarienweg, Aktenzeichen: 69/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3339 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln  
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herr 
  
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 69/23 21.11.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Naturdenkmal Kirschbaumallee Sülzer Aquarien- 
weg“, Aktenzeichen: 69/23 S 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihre Eingabe. 
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Amt für Land- 
schaftspflege und Grünflächen Ihr Anliegen geprüft und teilt Ihre Auffassung, dass Al- 
leen und hier auch die Allee am Sülzer Aquarienweg einen besonderen Schutz verdie- 
nen. 
Beim Schutz von Teilen der Natur und Landschaft stehen unterschiedliche Schutzka- 
tegorien zur Verfügung. Diese Schutzkategorien sind angepasst auf die Ausprägun- 
gen der Objekte und den erforderlichen Schutz. 
Vor diesem Hintergrund wurde der aktuellen Schutzstatus der Kirschbaumallee über- 
prüft. Die Allee befindet sich innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes woraus sich 
schon Verbote zu einer Entfernung oder einer Beschädigung der Bäume ergeben. 
Darüber hinaus handelt es sich um eine nach dem Landesnaturschutzgesetz (§ 41 
LNatSchG) geschützte Allee. Dieser Schutz ist unabhängig vom Alter der Bäume und 
ist lediglich abhängig von einer minimalen Länge, welche jedoch von der Allee Sülzer 
Aquarienweg deutlich erfüllt ist. 
Aus diesem besonderen Alleenschutz ergeben sich über die Verbote im Landschafts- 
schutzgebiet hinausgehende Verbote zur Zerstörung, zur Beschädigung oder auch zu 
einer nachteiligen Veränderung der Allee.

- 2 - 
 
Aktuell ist die Allee im Alleenkataster beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau- 
cherschutz (LANUV) nicht wie vorgesehen eingetragen. Das LANUV wird daher gebe- 
ten werden, die Allee aufzunehmen. Der Schutz besteht aber auch jetzt schon ohne 
diese Eintragung. 
Eine darüber hinaus gehende Ausweisung der Allee als Naturdenkmal (§ 28 Bun- 
desnaturschutzgesetz) wird beim schon bestehenden Schutz nicht unterstützt. Hierbei 
wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Bäume recht jung sind. 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch 
fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Umwelt- und Verbrau- 
cherschutz, Herrn  , unter der Telefonnummer: 0221/221-   oder per E-Mail: umwelt-
verbraucherschutz@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Linden-thal 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Lindenthal wün- 
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretung, 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de  mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1161 Zeichen

Von:   
Gesendet:  Mittwoch, 5. April 2023 07:54 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden < geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de > 
Betreff:  Re: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Naturdenkmal Kirschbaumallee Sülzer 
Aquarienweg 
 
Am 3. Mai 2022 15:14:52 MESZ schrieb 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp, 
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung Lindenthal, 
Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen definiert als 
"Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart 
oder Schönheit erforderlich ist." 
 
Wie jedes Jahr im April festzustellen ist, trifft diese Begründung ("Schönheit") auf die 
Kirschbaumallee im Sülzer Aquarienweg zu. Tausende Kölnerinnen und Kölner als auch 
auswärtige Besucher:innen kommen zur Kirschblüte an diesen Ort, um die Schönheit der 
Kirschbaumallee zu erleben. 
 
Daher rege ich an dieser Stelle an, dass die Kirschbäume entlang des Sülzer Aquarienweg als 
Naturdenkmal klassifiziert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Sülzer Aquarienweg

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Details

Aktenzeichen
3964/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.11.2023
Erstellt
29.11.2023 08:17