AN/1335/2017
Gesetzesinitiative zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen
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SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.09.2017 AN/1335/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 28.09.2017 Gesetzesinitiative zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 28.09.2017 aufzunehmen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vereinbarte Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Sonntags- und Feiertagsöffnungszeiten nicht umzusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich darauf hinzuwirken, dass sich die vom Rat angeregte erweiterte Konsensrunde unverzüglich konstituiert. In einem ersten Schritt soll dann in einem konsensualen Verfahren eine Position erarbeitet werden, wie in Köln das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen und Feiertagen ausgestaltet sein soll. Bis auf weiteres bekennt sich der Rat der Stadt Köln zur bestehenden Praxis in Köln und der Selbstbeschränkung bei der Freigabe von Sonntagsöffnungen. Begründung: Sonntagsöffnungen werden seit jeher äußerst kontrovers diskutiert. Die Kluft zwischen Befürworten und Gegnern trennt dabei nicht ideologische Lager, son- dern zieht sich quer durch alle Bevölkerungsschichten. Novellierungen und Ände- rungen in diesem sensiblen Umfeld müssen deshalb für die Betroffenen ausge- wogen, nachvollziehbar und verträglich sein. - 2 - Die neue Schwarz-Gelbe Landesregierung in NRW plant nunmehr eine einseitig wirtschaftsfreundliche Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes. Diesen Weg einzuschlagen, ohne vorher einen breit getragenen Konsens herbei- zuführen, hat das Potential die Gesellschaft in dieser wichtigen Frage zu spalten und die gegensätzlichen Positionen und Interessen noch weiter und unversöhnli- cher auseinanderzuführen. Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in NRW enthält im Wortlaut folgen- de Absichtserklärung: Wir wollen den stationären Einzelhandel im zunehmenden Wettbewerb ins- besondere mit dem Onlinehandel stärken. Dazu werden wir im Ladenöffnungsgesetz eine rechtssichere Möglichkeit schaffen, den Gemeinden die Kompetenz zu geben, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Die Festsetzung erfolgt für das gesamte Gemeindegebiet oder für be- stimmte Bezirke bzw. Ortsteile sowie für den Zeitraum ab 13 Uhr. Die Freigabe darf höchstens einen Adventssonntag umfassen, ausgenommen sind der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW. Innerhalb einer Gemeinde dürfen nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr freigegeben werden. Die Einschränkungen der Öffnungszeiten an Samstagen entfallen. Aus der Presseberichterstattung ist zudem zu entnehmen, dass die so genannte „Anlassbezogenheit“ nach den Plänen von CDU und FDP in Zukunft wegfallen soll. Das ist insgesamt der falsche Weg – und das nicht nur für Köln. Die Vereinbarung trägt im Kern eine ausschließlich wirtschaftsliberale Handschrift und verlässt deutlich den schmalen Korridor dessen, was sich als fragiler Konsens in der Zivilgesellschaft zum Thema Sonn- und Feiertagsöffnungen herausgebildet hat. Das in jüngster Zeit viele Sonntagsöffnungen letztlich nicht mehr durch die Kommunen entschieden worden sind, sondern faktisch durch die Gerichte, liegt weniger an der vielzitierten „Anlassbezogenheit“ von Sonntagsöffnungen. Viel- mehr muss der grundgesetzlich verankerte Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen angemessen berücksichtigt werden. Von daher wird jeder Ansatz der diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz aushöhlt – wie der von CDU und FDP zur Abschaffung der Anlassbezogenheit – vor Gericht scheitern. Eine Lösung kann es nur geben, wenn den Kommunen ein rechtssicheres Handlungskonzept an die Hand gegeben wird. Dazu gehört ganz entscheidend auch, dass die Inte- ressenvertreter aller betroffenen Bevölkerungsgruppen am „Runden Tisch“ einen gemeinsamen Konsens erarbeiten. Aktuell können je Stadt bis zu elf verkaufsoffene Sonntage im Rahmen einer Ortssatzung festgesetzt werden. Die geplante Gesetzesinitiative möchte die Zahl der zulässigen Sonntagsöffnungen von 11 auf 16 erhöhen. Ein Bedarf für eine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsöffnungen ist für Köln allerdings nicht er- sichtlich. In den letzten Jahren sind in Köln ist die Zahl der zulässigen Anträge - 3 - auf Sonntags- und Feiertagsöffnungen hinter der Anzahl von möglichen Terminen zurückgeblieben. Gleichwohl wäre Köln von der Neuregelung mittelbar nachteilig betroffen, wenn Kölner Umlandkommunen in vollem Umfang von der geplanten Neuregelung Gebrauch machen und so potentielle Kaufkraft aus Köln abziehen. Die Antwort darauf darf kein „Wettrüsten“ der Sonntagsöffnungen zwischen den Kommunen sein, wie es durch die Gesetzesinitiative angelegt ist. Köln hat sich im Rahmen der ehemaligen Konsensrunde eine Selbstbeschränkung bei der Zahl der Sonntagsöffnungen in den Stadtteilen auferlegt. Diese Selbstbe- schränkung hat sich in Köln bewährt und ist sowohl Ergebnis als auch Ausdruck eines hart erarbeiteten gesellschaftlichen Konsenses. Hieran hält die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln fest und lehnt die geplante Novellierung der Landesregierung ausdrücklich ab. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1335/2017
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 18.09.2017 10:25