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AN/1335/2017

Gesetzesinitiative zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen

SPD Antrag nach § 3 18.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 3.1.8

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5804 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.09.2017 
 
AN/1335/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 28.09.2017 
 
Gesetzesinitiative zur Liberalisierung der Sonntagsöffnungen stoppen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 
28.09.2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung auf die im 
Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vereinbarte Liberalisierung 
des Ladenöffnungsgesetzes insbesondere im Hinblick auf die 
Ausweitung der Sonntags- und Feiertagsöffnungszeiten nicht 
umzusetzen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich darauf hinzuwirken, dass sich 
die vom Rat angeregte erweiterte Konsensrunde unverzüglich 
konstituiert. In einem ersten Schritt soll dann in einem konsensualen 
Verfahren eine Position erarbeitet werden, wie in Köln das Offenhalten 
von Verkaufsstellen an Sonntagen und Feiertagen ausgestaltet sein 
soll. Bis auf weiteres bekennt sich der Rat der Stadt Köln zur 
bestehenden Praxis in Köln und der Selbstbeschränkung bei der 
Freigabe von Sonntagsöffnungen.  
  
 
Begründung: 
Sonntagsöffnungen werden seit jeher äußerst kontrovers diskutiert. Die Kluft 
zwischen Befürworten und Gegnern trennt dabei nicht ideologische Lager, son-
dern zieht sich quer durch alle Bevölkerungsschichten. Novellierungen und Ände-
rungen in diesem sensiblen Umfeld müssen deshalb für die Betroffenen ausge-
wogen, nachvollziehbar und verträglich sein.

- 2 - 
 
Die neue Schwarz-Gelbe Landesregierung in NRW plant nunmehr eine einseitig 
wirtschaftsfreundliche Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes. 
 
Diesen Weg einzuschlagen, ohne vorher einen breit getragenen Konsens herbei-
zuführen, hat das Potential die Gesellschaft in dieser wichtigen Frage zu spalten 
und die gegensätzlichen Positionen und Interessen noch weiter und unversöhnli-
cher auseinanderzuführen. 
 
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in NRW enthält im Wortlaut folgen-
de Absichtserklärung: 
 
Wir wollen den stationären Einzelhandel im zunehmenden Wettbewerb ins-
besondere mit dem Onlinehandel stärken.  
Dazu werden wir im Ladenöffnungsgesetz eine rechtssichere Möglichkeit 
schaffen, den Gemeinden die Kompetenz zu geben, die Ladenöffnung an 
jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten. 
Die Festsetzung erfolgt für das gesamte Gemeindegebiet oder für be-
stimmte Bezirke bzw. Ortsteile sowie für den Zeitraum ab 13 Uhr. Die 
Freigabe darf höchstens einen Adventssonntag umfassen, ausgenommen 
sind der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die 
stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW.  
Innerhalb einer Gemeinde dürfen nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage je 
Kalenderjahr freigegeben werden. 
Die Einschränkungen der Öffnungszeiten an Samstagen entfallen. 
 
Aus der Presseberichterstattung ist zudem zu entnehmen, dass die so genannte 
„Anlassbezogenheit“ nach den Plänen von CDU und FDP in Zukunft wegfallen soll. 
 
Das ist insgesamt der falsche Weg – und das nicht nur für Köln. 
Die Vereinbarung trägt im Kern eine ausschließlich wirtschaftsliberale Handschrift 
und verlässt deutlich den schmalen Korridor dessen, was sich als fragiler Konsens 
in der Zivilgesellschaft zum Thema Sonn- und Feiertagsöffnungen herausgebildet 
hat.  
 
Das in jüngster Zeit viele Sonntagsöffnungen letztlich nicht mehr durch die 
Kommunen entschieden worden sind, sondern faktisch durch die Gerichte, liegt 
weniger an der vielzitierten „Anlassbezogenheit“ von Sonntagsöffnungen. Viel-
mehr muss der grundgesetzlich verankerte Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und 
Feiertagen angemessen berücksichtigt werden. Von daher wird jeder Ansatz der 
diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz aushöhlt – wie der von CDU und FDP 
zur Abschaffung der Anlassbezogenheit – vor Gericht scheitern. Eine Lösung 
kann es nur geben, wenn den Kommunen ein rechtssicheres Handlungskonzept 
an die Hand gegeben wird. Dazu gehört ganz entscheidend auch, dass die Inte-
ressenvertreter aller betroffenen Bevölkerungsgruppen am „Runden Tisch“ einen 
gemeinsamen Konsens erarbeiten. 
 
Aktuell können je Stadt bis zu elf verkaufsoffene Sonntage im Rahmen einer 
Ortssatzung festgesetzt werden. Die geplante Gesetzesinitiative möchte die Zahl 
der zulässigen Sonntagsöffnungen von 11 auf 16 erhöhen. Ein Bedarf für eine 
Ausweitung der Sonn- und Feiertagsöffnungen ist für Köln allerdings nicht er-
sichtlich. In den letzten Jahren sind in Köln ist die Zahl der zulässigen Anträge

- 3 - 
 
auf Sonntags- und Feiertagsöffnungen hinter der Anzahl von möglichen Terminen 
zurückgeblieben. Gleichwohl wäre Köln von der Neuregelung mittelbar nachteilig 
betroffen, wenn Kölner Umlandkommunen in vollem Umfang von der geplanten 
Neuregelung Gebrauch machen und so potentielle Kaufkraft aus Köln abziehen. 
Die Antwort darauf darf kein „Wettrüsten“ der Sonntagsöffnungen zwischen den 
Kommunen sein, wie es durch die Gesetzesinitiative angelegt ist. 
 
Köln hat sich im Rahmen der ehemaligen Konsensrunde eine Selbstbeschränkung 
bei der Zahl der Sonntagsöffnungen in den Stadtteilen auferlegt. Diese Selbstbe-
schränkung hat sich in Köln bewährt und ist sowohl Ergebnis als auch Ausdruck 
eines hart erarbeiteten gesellschaftlichen Konsenses.  
 
Hieran hält die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln fest und lehnt die geplante 
Novellierung der Landesregierung ausdrücklich ab. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

28.09.2017 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1335/2017
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
18.09.2017
Erstellt
18.09.2017 10:25