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V/0231/2007

Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße

Vorlagen 21.03.2007

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Anlage 1 - Anregungen

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Ansehen

Anlage 2 - Begründung

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Ansehen

Anlage 3 - textl. Festsetzungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4 - Plan

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Ansehen

Anlage 1 - Anregungen

3645 Zeichen

Anlage 1 zur  
Vorlage Nr. 231/2007 
Bebauungsplan Nr. 505  Roxeler Straße / Schmeddingstraße 
 
Während der Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurden folgende Bedenken und 
Anregungen vorgetragen: 
 
Ein Eingeber regt an, an der westlichen Grenze sein es Grundstücks, Schmeddingstraße 104, eine 
ca. 15 m tiefe Grünfläche neu festzusetzen und die Erschließungsstraße des neuen Baugebietes 
entsprechend nach Osten zu verschwenken.  
 
Es entstünde dadurch eine Kreuzung Schmeddingstraße / Josef-Pieper-Straße. Der Eingeber sieht 
erhebliche verkehrsplanerische und städtebauliche V orteile durch eine klar strukturierte Kreuzung. 
Seiner Meinung nach führen versetzte Kreuzungslösun gen bei der praktischen Umsetzung der 
Vorfahrtsregelungen zu Problemen. 
 
Zudem würde besser auf die ehemalige historische Ho fanlage „Hof Sentrup“ eingegangen und das 
Aufeinandertreffen unterschiedlicher Geschossigkeit en und unterschiedlicher architektonischer 
Konzepte angemessener berücksichtigt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Grundstück des Eingebers (Schmeddingstraße 104)  grenzt im südöstlichen Bereich an den 
Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes an . Es wurde 2004 auf der Grundlage des 
seit 1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 422 mit einem Einfamilienhaus bebaut. 
 
Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes si nd die Flächen, die westlich an das Grund- 
stück des Eingebers angrenzen und nun durch den Beb auungsplan Nr. 505 überplant werden, als 
Wohnbaufläche dargestellt worden. Mit der Erweiteru ng des vorhandenen Wohngebietes in westli- 
cher Richtung wird die ehemaligen Hofanlage an der Schmeddingstraße, zu der das Haus des 
Eingebers gehört, in den Siedlungszusammenhang inte griert. Ihre bisher prägende Lage im Über- 
gang zwischen Siedlungsraum und freier Landschaft wird damit aufgegeben.  
 
Die angeregte vorgelagerte Grünfläche an der Westse ite des Eingebergrundstücks und die Ver- 
schiebung der Erschließungsstraße würden auf eine r äumliche Freistellung des Hauses innerhalb 
des Wohngebietes hinauslaufen. Dies wäre dann städt ebaulich gerechtfertigt, wenn es sich bei 
den Gebäuden der ehemaligen Hofstelle um historisch  prägende Bauten handeln würde. Dies ist 
jedoch nicht der Fall.  
 
Die an das Eingebergründstück angrenzend geplante I I-geschossige Doppelhausbebauung be- 
rücksichtigt das städtebauliche Gesamtkonzept - öko nomischen und ökologischen Ausnutzung der 
Grundstücke / architektonischen Gestaltung der Gebä ude / Einbindung in vorhandene Siedlungs- 
strukturen des westlichen Ortsrandes Sentrup. Eine Beeinträchtigung des Eingebergrundstücks 
durch die geplante künftige Wohnbebauung ist, aufgr und des Abstandes von ca. 17 m zwischen 
den Gebäuden und der Tatsache, dass die künftige Bebauung giebelständig und nicht parallel zum 
Grundstück des Eingebers angeordnet wird, nicht zu erkennen, 
 
Die angeregten Änderungen würde die Anzahl der Baug rundstücke im Bebauungsplangebiet redu- 
zieren. Dies ist unter Berücksichtigung der Bedarfs situation und des großen Interessentenkreises 
aus städtebaulichen Gründen nicht zu rechtfertigen. 
 
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die mit dem Beba uungsplanentwurf 505 geplante versetzte 
Kreuzung Schmeddingstraße / Josef-Pieper-Straße / E rschließungsstraße wesentlich sicherer und 
eindeutiger als die angeregte Lösung des Eingebers.  Die geplanten Vorfahrtsregelungen sind ein- 
deutiger und damit wird die Verkehrssituation beruhigt.  
 
Den Anregungen sollte nach Abwägung der öffentliche n und privaten Belange gegeneinander und 
untereinander aus den v.g. Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1)

Anlage 2 - Begründung

78460 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 231/2007 
 
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF / Seite 1 
B e g r ü n d u n g  
 
zum Bebauungsplan Nr. 505: 
Roxeler Straße / Schmeddingstraße 
 
Inhalt Seite 
 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen............. .............................................................................. 2 
2. Geltungsbereich ................................. ............................................................................................. 2 
3. Planungsrechtliche Situation .................... ....................................................................................... 2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ........ .............................................................. 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen .................................. 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation............ ................................................................................... 3 
5. Planungsziele ................................... ............................................................................................... 4 
6. Inhalte des Bebauungsplanes ..................... .................................................................................... 5 
6.1 Grundzüge der Planung.......................... ............................................................................ 5 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ............. ................................................................... 6 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte.............. ............................................................. 6 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe................... ............................................................. 6 
6.2.3 Bauweise und Bauform ......................... ................................................................. 7 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform ...................... .................................................................... 7 
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen .................... ................................................................. 7 
6.2.6 Freiflächen, Begrünung ....................... ................................................................... 7 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................. ......................................................................... 7 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur. ................................................................ 8 
6.5 Grünflächen / Begrünung........................ ............................................................................ 8 
6.5.1 Öffentliche Grünflächen...................... .................................................................... 8 
6.5.2 Private Grünflächen.......................... ...................................................................... 8 
6.5.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote............... ............................................................. 8 
6.5.4 Ausgleichsflächen ............................ ...................................................................... 8 
6.6 Immissionsschutz ............................... ................................................................................ 8 
6.7 Altlasten / Altstandorte....................... ................................................................................. 9 
6.8 Denkmalschutz/ Archäologie ..................... ......................................................................... 9 
7. Flächenbilanz................................... ................................................................................................ 9 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2 a BauGB ............................................. 9 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung....................... ........................................................................ 9 
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................... ........................................................................ 10 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes............................................. 10 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose.................................. 11 
8.4.1 Menschen ..................................... ........................................................................ 11 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt.... .......................................................... 13 
8.4.3 Boden ........................................ ........................................................................... 15 
8.4.4 Wasser ....................................... .......................................................................... 16 
8.4.5 Klima / Luft................................. ........................................................................... 16 
8.4.6 Landschaft................................... ......................................................................... 16 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter........... .......................................................... 17 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter............. ........................................................ 17 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen............. 18 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante)............................................... 18 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten............. .................................................................. 18 
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................... ........................................................................ 19 
8.8 Zusammenfassung ................................ ........................................................................... 19 
9. Gesamtabwägung .................................. ....................................................................................... 19 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en............................................................... 20

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 2 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Mit der Neuaufstellung des Flächenutzungsplanes 201 0 wurde die Grundlage geschaffen, das vorhande- 
ne Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 422: Schmeddingst raße / Soetenkamp in westlicher Richtung zu ar- 
rondieren. 
 
Mit dieser Arrondierung sollen attraktive und innenstadtnahe Wohnangebote für Familien und Eigenheim- 
Ersteller am Ortsrand Sentrups geschaffen werden un d somit der Abwanderung in Umlandgemeinden 
vorgebeugt werden. Der Stadtteil Sentrup hat in weiten Teilen eine großzügige Grundstücksstruktur. 
Durch die geplante Wohnbaulandentwicklung sollen di e bereits vorhandenen öffentlichen Infra-
struktureinrichtungen und / oder private Versorgungseinrichtungen im Stadtteil Sentrup gesichert werden. 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das Plangebiet verläuft zwischen der Roxeler Straße  im Norden und der Schmeddingstraße im Süden. 
Östlich angrenzend erstreckt sich das Baugebiet Soe tenkamp. Das Gievenbachtal sowie die Neubebau- 
ung Josef-Pieper-Straße rahmen das Plangebiet im Süden und Südwesten ein. 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 39, Teile der Flurstücke 194,246, 292, 337, 370. 
 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Be bauungsplanes sind im Plan durch einen grauen 
Farbstreifen gekennzeichnet. 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan weist im Bereich nördlich d er Schmeddingstraße, südlich der Roxeler Straße 
eine Wohnbaufläche zur Arrondierung des Baugebietes „Schmeddingstraße / Soetenkamp“ aus. 
 
Mit der Darstellung der neuen Wohnbaufläche am west lichen Ortsrand Sentrups wird eine bisher als Flä- 
che für die Landwirtschaft genutzte Fläche überplan t. Diese Überplanung von Freiraum erfolgt jedoch an  
einem dafür städtebaulich geeigneten Standort und u nter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung 
und Landesplanung. 
 
Für den Bereich Sentrup gibt der wirksame Flächennu tzungsplan unter Berücksichtigung der Zielvorga- 
ben des Handlungsprogramms Wohnen 2000 (HPW 2000) e in Entwicklungspotenzial durch neue Bau- 
landausweisung von ca. 40 WE an. 
 
Der Bebauungsplan sieht den Darstellungen des Fläch ennutzungsplanes entsprechende Festsetzungen 
vor und ist somit aus ihm entwickelt. 
 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
– Angrenzende Bebauungspläne – 
Im Norden grenzt der Bebauungsplan Nr. 208: Verlegte Roxeler Straße, im Osten der Bebauungsplan Nr. 
422: Schmeddingstraße / Soetenkamp mit der Festsetz ung allgemeiner Wohngebiete und im Westen der 
Bebauungsplan 408: Gievenbeck – Bezirksfriedhof Wes t (Roxeler Straße / Schmeddingstraße) mit der 
Festsetzung öffentlicher Grünflächen an. 
 
– Aufhebung von Bebauungsplänen – 
Der Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmedd ingstraße überplant einen Teilbereich des östlich 
angrenzenden Bebauungsplan Nr. 422: Schmeddingstraß e / Soetenkamp. Das überlagerte Teilstück ist 
als öffentlicher Fuß- und Radweg dargestellt. Mit der Überplanung bleibt die Nutzung unverändert, jedoch 
wird der Trassenverlauf korrigiert, um einen Anschl uss an das neugeplante allgemeine Wohngebiet her- 
zustellen und um die Schutzbereiche der Naturdenkma le abzusichern. Für den überplanten Teilbereich 
tritt an die Stelle des alten Planungsrechtes der n eue Bebauungsplan Nr. 505 und wird zur neuen pla- 
nungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage. Die Festset zungen in den übrigen Bereichen des Bebauungs- 
planes Nr. 422 bleiben unverändert bestehen.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 3 
– Landschaftsplan – 
Der derzeit in Aufstellung befindliche Landschaftsp lanentwurf „Roxeler Riedel“ ist entsprechend der Be- 
bauungsplanung anzupassen. 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
– Lage und visuelle Prägung – 
Das Plangebiet verläuft zwischen der Roxeler Straße  im Norden und der Schmeddingstraße im Süden. 
Östlich angrenzend erstreckt sich das Baugebiet Soe tenkamp. Im Süden schließen das Gievenbachtal 
sowie die Neubebauung Josef-Pieper-Straße an. 
 
Das Plangebiet ist per PKW bisher nur von Osten übe r die Albert-Schweitzer-Straße und im Süden über 
die Schmeddingstraße zu erreichen.  
 
Entlang der Roxeler Straße sind für das bestehende Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 422 aktive 
Lärmschutzmaßnahmen getroffen worden. Das Lärmschut zbauwerk kombiniert mit einer aufstehenden 
Lärmschutzwand liegt 73, 5 m über NN und ist vollständig bepflanzt. 
 
Das Gelände ist überwiegend eben und fällt um ca. 2 m in Richtung Westen ab. 
 
Das Plangebiet wird durch einen bestehenden Wirtsch aftsweg zerschnitten, der unter anderem als Ost-
West – Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Soetenkamp und Schmeddingstraße genutzt wird. 
 
Die Plangebietsfläche wird im nördlichen Teilbereic h derzeitig landwirtschaftlich und im südlichen Tei lbe- 
reich als extensives Weideland genutzt (Pferdekoppel). 
 
Am östlichen Plangebietsrand befindet sich eine Str euobstwiese, die eine Zäsur zwischen dem Bebau- 
ungsplangebiet Soetenkamp und dem neuen Bebauungspl angebiet darstellt. Die Streuobstwiese weist 
sowohl Altbestand als auch neu gepflanzte Obstbäume  (ca. 5 Jahre) auf. Diese Fläche ist derzeit im Ge-
biet des Bebauungsplanes Nr. 422 als Fläche zum Sch utz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft festgesetzt. 
 
Im Süden wird das Plangebiet zum nach Süden abfalle nden Landschaftsraum Gievenbachtal klar durch 
eine Allee an der Schmeddingstraße abgegrenzt. Die Allee besteht sowohl aus altem Baumbestand als 
auch aus neugepflanzten kleineren Laubbäumen. 
Diese Allee in Verbindung mit den Hofstellen ist de rzeit zentrales landschaftsbildprägendes Element. Für 
die Fernwirkung der neu entstehenden Ortssilhouette  ist die klare und prägnante Baumkulisse wesent- 
lich. 
 
Am östlichen Plangebietsrand befinden sich zwei ehe malige Hofstellen, wobei die nördliche der beiden 
Hofstellen bereits bewohnt und die südliche Hofstel le derzeit in Renovierung befindlich ist. Beide Hof stel- 
len in Kombination mit der Streuobstwiese sowie der  südlich angrenzenden Siedlung Josef-Pieper-
Straße bilden derzeit den westlichen Siedlungsrand Sentrups. 
 
Das östlich an das Plangebiet anschließende Baugebi et „Schmeddingstraße / Soetenkamp“ ist bis auf 
einzelne Baulücken vollständig bebaut. Die vorwiege nd verwendeten Materialien sind roter Klinker kom- 
biniert mit roter, brauner oder anthrazitfarbener Dacheindeckung. Das Baugebiet ist geprägt durch einge- 
schossige Einzel- und Doppelhäuser mit Satteldach. Auch in der weiteren Umgebung sind Satteldächer 
die vorherrschende, d.h. ortstypische Dachform. 
 
Abweichend davon ist der südlich angrenzende Siedlu ngsteil Josef-Pieper-Straße / Schmeddingstraße 
von einer mehrgeschossigen alten- und familiengerec hten Wohnanlage geprägt. Im unmittelbar an den 
Landschaftsraum grenzenden Teil der Siedlung Josef- Pieper-Straße herrschen zweigeschossige Einzel- 
Doppel- und Reihenhäuser vor. Südlich fortgeführt f olgt die überwiegend zweigeschossige Siedlung „Auf 
dem Draun“. 
 
Als neues stadtgestalterisches Element am Ortsrand sind in diesem Siedlungsteil Pultdächer und in Teil - 
bereichen Flachdächer zugelassen und prägen den wes tlichen Ortsrand. Die weiße Außenwandfarbe 
hebt sich von den überwiegend roten Fassadenmaterialien der Umgebungsbebauung ab.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 4 
– Nutzungsstruktur im Plangebiet – 
Der süd-östliche Teil des Plangebietes wird als ext ensives Weideland genutzt. Ergänzt wird diese Nut- 
zung durch eine Streuobstwiese im Osten und eine la ndwirtschaftliche Nutzfläche, die im Norden an die 
Roxeler Straße angrenzt. 
Das Plangebiet wird diagonal von Süd-Ost nach Nord-West von einer Richtfunktrasse gequert. 
 
– Nutzungsstruktur im näheren Umfeld – 
Das nähere Umfeld des Plangebietes ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Entlang der südli- 
chen Schmeddingstraße erstreckt sich ein dreigescho ssiger Wohnkomplex mit der Sonderwohnform 
altengerechtes, betreutes Wohnen. Mit dem Bebauungs plan Nr. 422 ist die Entstehung von mindestens 
45 altengerechten Wohnungen in Ergänzung zu familiengerechtem Wohnen ermöglicht worden. 
 
Der südlich angrenzende Siedlungsteil Josef-Pieper- Straße ist so konzipiert, dass sowohl Hausgruppen, 
Doppelhäuser als auch Einzelhäuser nebeneinander en tstehen können und so die verschiedensten 
Wohnwünsche bedient werden können. 
 
Die östlich angrenzende Siedlung Soetenkamp ist ein e erweiterte Bestandssiedlung. In der Hö-
henentwicklung passen sich die neugebauten Wohngebä ude dem Bestand an. Die Grundstücke im Alt- 
bestand sind wesentlich großzügiger als die ergänzte Einzel- und Doppelhausbebauung. 
 
Allen Einzel- und Doppelhäusern und Hausgruppen gemein ist eine Höhenbegrenzung auf eine Firsthöhe 
von 9,00 m. 
 
– Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung – 
Die Schmeddingstraße verbindet das Plangebiet mit d em fußläufig erreichbaren Ortsteilzentrum an der 
Waldeyerstraße. Die Nahversorgung des Plangebietes ist über dieses Grundversorgungszentrum gesi- 
chert, da es sich in dem lt. Einzelhandelskonzept a ls zumutbar anzusehenden 700 m- Radius befindet. 
Das Grundversorgungszentrum im nördlich gelegenen S tadtteil Gievenbeck ist weniger gut zu erreichen, 
da die Roxeler Straße eine erhebliche Barrierewirkung darstellt. 
 
Spielplätze in der näheren Umgebung des neuen Baugebietes befinden sich an der Theresienschule und 
an der Roxeler Straße. An der Theresienschule ist e in „Ballspielplatz“ und an der Roxeler Straße / Möll- 
mannsweg ein Spielplatz für Kinder jeder Alterstufe  der Kategorie A angesiedelt. Vom Plangebiet aus 
stellt die Roxeler Straße jedoch eine starke Barrie re mit Gefahrenpotenzial dar, so dass die Erreichba r- 
keit dieses Spielplatzes der A- Kategorie aus Richtung Schmeddingstraße eingeschränkt ist. 
 
In der näheren Umgebung des Plangebietes befindet s ich außerdem der Sonderhubschrau-
berlandesplatz des angegliederten Universitätsklini kums. Der Landesplatz liegt ca. 300 m vom östlichen  
Plangebietsrand entfernt. 
 
5. Planungsziele 
 
– Übergeordnete Ziele – 
 Die Planung verfolgt das Ziel, die bereits bestehe nde Bebauung Soetenkamp zu arrondieren und in 
landschaftlich attraktiver Lage innerstädtische sow ohl Wohnflächen für Familien als auch altenge- 
rechte Wohnformen anzubieten. Weiterhin soll in Anb etracht des demografischen Wandels die Pla- 
nung flexibel gestaltet werden, um den wandelnden W ohnbedürfnissen der Bevölkerung innerhalb 
der verschiedenen Lebensabschnitte gerecht zu werde n. Hier wird insbesondere auch an alleinste- 
hende Menschen und kinderlose Paare gedacht. 
 
– Konkrete Zielsetzungen – 
 Ausweisung von Wohnbaulandflächen mit unterschiedl ichen Grundstücksgrößen für Einzel und 
Doppelhäuser. In einem kleinen Teilbereich sind auc h Hausgruppen zulässig. Durch die vorgeschla- 
gene Parzellierung sind Grundstücksgrößen zwischen ca. 600 m² und 180 m² möglich. 
 Entstehung von ca. 54 Hauseinheiten in Einfamilien - Doppel- und Reihenhausbauweise. 
 Zweigeschossigkeit der Bebauung zur optimalen ökon omischen und ökologischen Ausnutzung der 
Grundstücke, aber auch in Anlehnung an bestehende B austrukturen der Bereiche Josef-Pieper-
Straße und Auf dem Draun. 
 Schaffung eines durchgrünten Siedlungscharakters. 
 Erhalt der Allee Schmeddingstraße als Ortsrandabsc hluss.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 5 
 Kostengünstige Erstellung der öffentlichen Erschli eßungsanlagen. 
 Schaffung von verkehrsberuhigten, bespielbaren Mis chverkehrsflächen im Inneren des Plangebie- 
tes. 
 Vermeidung von Durchgangsverkehren zwischen dem be stehenden Gebiet Soetenkamp und dem 
neu entstehenden Baugebiet. 
 Erschließung des Plangebietes von Osten über die A lbert-Schweitzer-Straße. 
 Schaffung eines Spielplatzes der B/C – Kategorie i m südlichen Plangebiet. 
 
Hinsichtlich der Dichte des Wohngebietes ist ein we iteres Ziel der Planung, verschiedene Wohnansprü- 
che realisieren zu können. Diese Struktur wird durc h die Festsetzung sowohl von Einzelhäusern als auch 
Doppelhäusern – und in einem Teilbereich auch Hausg ruppen – Rechnung getragen. Mit der Planung 
soll ein eindeutiger Siedlungsrand definiert werden, der in der bereits vorhandenen Allee an der Schmed- 
dingstraße seinen Abschluss findet. 
 
In Anbetracht der Fernwirkung der neu entstehenden Ortssilhouette z.B. aus dem Gievenbachtal heraus, 
werden die Höhenfestsetzungen, d.h. Trauf- und Firsthöhen, und die Geschossigkeit festgesetzt. 
 
– Weitere Ziele – 
Weiteres Ziel der Planung ist, in Anbetracht des sü dlich angrenzenden Landschaftsraumes einen durch- 
grünten  Siedlungscharakter zu schaffen, um die Bebauung har monisch in das Umfeld einzufügen und ei- 
ne optische Verzahnung zwischen privaten Freizonen und dem angrenzenden Landschaftsraum herzu- 
stellen. 
Die bisher genannten stadtgestalterischen Ziele sin d auch im Hinblick auf stadtökologische Anforderun-
gen relevant. 
Das Plangebiet grenzt an den klimatisch wichtigen s üdwestlichen Sektor des Stadtgebietes an. Dieser 
Sektor besitzt besondere Bedeutung bei der Kaltluft entstehung. Um den daraus entstehenden Anforde- 
rungen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, ist ei n hoher Grünanteil, eine niedrige Bebauung und ei- 
ne geringe Flächenversiegelung in der Planung berücksichtigt worden. 
 
Die geplanten Erschließungsanlagen sollen entsprech end den Erfordernissen der Bebauung und des 
Verkehrs kostengünstig hergestellt werden. 
 
6. Inhalte des Bebauungsplanes 
 
6.1 Grundzüge der Planung 
Damit die  beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnun g gewährleistet ist, sind für die Realisie- 
rung der Ziele des Bebauungsplanes – auf der Grundl age des Städtebaulichen Entwurfs – die Festset- 
zungen bezüglich 
 Art und Maß der baulichen Nutzung, 
 der Einhaltung der Baugrenzen, 
 der öffentlichen Verkehrsflächen, 
 der öffentlichen Grünflächen, 
 der aktiven Schallschutzmaßnahmen, 
 der Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verk ehrs sowie 
 der Begrünung in den Baugebieten 
von substanzieller Bedeutung und stellen die Grundzüge der Planung dar.  
 
Den Anregungen, westlich des Grundstücks Schmedding straße 104 eine Grünfläche neu festzusetzen 
und die angrenzende Erschließungsstraße zu verschie ben wurde nicht gefolgt. Die angeregte vorgela- 
gerte Grünfläche an der Westseite des Eingebergrund stücks und die Verschiebung der Erschließungs- 
straße würden auf eine räumliche Freistellung des H auses innerhalb des Wohngebietes hinauslaufen. 
Dies wäre dann städtebaulich gerechtfertigt, wenn e s sich bei den Gebäuden der ehemaligen Hofstelle 
um historisch prägende Bauten handeln würde. Dies ist jedoch nicht der Fall.  
Die an das Eingebergründstück angrenzend geplante I I-geschossige Doppelhausbebauung berücksich- 
tigt das städtebauliche Gesamtkonzept. Eine Beeintr ächtigung des Eingebergrundstücks durch die ge- 
plante künftige Wohnbebauung ist, aufgrund des Abst andes von ca. 17 m zwischen den Gebäuden und 
der Tatsache, dass die künftige Bebauung giebelstän dig und nicht parallel zum Grundstück des Einge- 
bers angeordnet wird, nicht zu erkennen.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 6 
Die angeregten Änderungen würde die Anzahl der Baug rundstücke im Bebauungsplangebiet reduzieren. 
Dies ist unter Berücksichtigung der Bedarfssituation und des großen Interessentenkreises aus städtebau- 
lichen Gründen nicht zu rechtfertigen. 
 
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist die mit dem Beba uungsplanentwurf 505 geplante versetzte Kreuzung 
Schmeddingstraße / Josef-Pieper-Straße / Erschließu ngsstraße wesentlich sicherer und eindeutiger als 
die angeregte Lösung des Eingebers. Die geplanten Vorfahrtsregelungen sind eindeutiger und damit wird 
die Verkehrssituation beruhigt.  
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
– Art der baulichen Nutzung – 
Entsprechend der Zielsetzung der Planung setzt der Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet für ei- 
ne gemischte Struktur aus Einzel- und Doppelhäusern  fest. In einem kleinen Teilbereich sind auch Haus-
gruppen möglich, um möglichst viele Zielgruppen von  Bauwilligen zu erreichen. Die vorgeschlagene Par- 
zellierung zugrunde gelegt, besteht die Möglichkeit innerhalb der Festsetzungen ca. 54 Hauseinheiten z u 
errichten. 
 
Das Gebiet dient überwiegend dem Wohnen. Die im all gemeinen Wohngebiet allgemein zulässigen Lä- 
den und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Verw altungsanlagen, Beherbergungsbetriebe, Gar- 
tenbaubetriebe oder Tankstellen, werden wegen der d urch diese Nutzung erzeugten Verkehrsbelastun- 
gen ausgeschlossen. Der Charakter eines allgemeinen  Wohngebietes bleibt jedoch bestehen und lässt 
Spielraum, die Wohnnutzung mit der Versorgung des G ebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaf- 
ten sowie nicht störenden Handwerksbetrieben abzurunden. 
 
Da das neue Baugebiet über die Schmeddingstraße in fußläufiger Entfernung an das Nahver-
sorgungszentrum Waldeyerstraße angebunden ist, ist der Ausschluss der der Versorgung des Gebietes 
dienenden Läden zugunsten der Wohnruhe im Gebiet sinnvoll. 
 
Die so definierte und eingeschränkte Nutzungsstrukt ur des allgemeinen Wohngebietes entspricht über- 
wiegend der Struktur der umgebenden Baugebiete. 
 
– Maß der baulichen Nutzung – 
Zur Umsetzung des Ziels der abnehmenden Nutzungsdic hte zum Landschaftsraum Gievenbachtal hin ist 
eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. 
 
Durch diese lockere Bebauung wird die Verzahnung von Siedlung und Landschaftsraum ermöglicht. Wei- 
terhin verfolgt die Festsetzung der baulichen Dicht e neben gestalterischen Zielen auch stadtökologisch e 
Ziele. 
 
Ein relativ kleiner Bereich im Norden des Plangebietes ist mit einer Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. 
Hier besteht die Option, kleine Reihenhauseinheiten zu realisieren. 
 
Mit der Festsetzung der baulichen Dichte wird der V ersiegelungsgrad im Gebiet möglichst gering gehal- 
ten und ein Aufheizen der Fläche wird gemindert. Da das Baugebiet an den stadtklimatisch sensiblen und 
wichtigen südwestlichen Sektor für die Kaltluftents tehung grenzt, ist die Reduktion der Dichte im Verh ält- 
nis zu den Obergrenzen gem. § 17 BauNVO zu vertrete n. Die vorgeschlagene Grundstücksparzellierung, 
ergänzt durch die Möglichkeit, überwiegend Doppelhä user zu realisieren, nimmt Rücksicht auf die Anfor-
derungen des schonenden Umgangs mit Grund und Boden. 
 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe  
– Zahl der Vollgeschosse – 
Die Zweigeschossigkeit der Bebauung dient der optim alen ökonomischen und ökologischen Ausnutzung 
der Grundstücke. Sie wurde aber auch gewählt in Anl ehnung an bestehende Baustrukturen der Bereiche 
Josef-Pieper-Straße und Auf dem Draun. 
 
– Trauf- und Firsthöhen, Sockelhöhen – 
Die Traufhöhe wird festgesetzt, da sie ein entschei dendes gestalterisches Merkmal in der Nahwirkung 
und im öffentlichen Straßenraum ist. Die maximale Firsthöhe leitet sich aus der Ortstypik ab.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 7 
– Überbaubare Grundstücksflächen – 
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind festgesetz t worden, um eine geordnete Baustruktur, dem 
städtebaulichen Entwurf folgend, zu erreichen. 
 
6.2.3 Bauweise und Bauform 
Die offene Bauweise entspricht dem Ziel der aufgelo ckerten Ortsrandbebauung mit freistehenden Einfa- 
milien- und Doppelhäusern. 
 
Um dem Ziel des verkehrsberuhigten Wohnens gerecht zu werden wird die Anzahl der Wohneinheiten 
auf 2 WE / Hauseinheit begrenzt. Diese Begrenzung v ermeidet zusätzlich eine erhöhte Flächenversiege- 
lung auf den Grundstücken, da die erforderliche Anz ahl privater Stellplätze reduziert werden kann. Typ i- 
sche Mehrfamilienhäuser sind dadurch unzulässig. 
 
6.2.4 Firstrichtung, Dachform 
Die angegebene Firstrichtung soll den Straßenverlau f betonen. In der näheren Umgebung sind überwie- 
gend Satteldächer mit unterschiedlichen Dachneigungen vorherrschend. 
 
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu erreichen,  werden Neigungsdächer festgesetzt. Die Dachnei- 
gung von 22°  ± 3°  lässt einen Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken nicht zu. Dies ist auch nicht not- 
wendig, weil 2 Vollgeschosse festgesetzt wurden. 
Krüppelwalm- und Mansarddächer werden als ortsfremd ausgeschlossen. 
Dachaufbauten und Gauben werden zugunsten ruhiger Dachlandschaften ausgeschlossen. 
Pultdächer und Pultdächer in Kombination mit Flachd ächern werden zugelassen um eine Vielzahl von 
architektonischen Entwürfen und um eine Vielfältigkeit hinsichtlich der Bauformen zu ermöglichen. 
 
Ausnahmsweise sind auch reine Flachdachgebäude zulä ssig, wenn es sich um eine geschlossene Bau- 
gruppe von mehreren Häusern handelt. 
 
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen 
Gebäude und Garten stehen im Vordergrund des Stadtb ildes, Nebenanlagen hingegen sollten sich un- 
terordnen und damit auch stadtgestalterisch eine un tergeordnete Rolle spielen, den öffentlichen Raum 
nicht prägen. Deshalb sind sie nur mit Flachdach zulässig. 
 
Die notwendigen Besucherstellplätze im öffentlichen  Straßenraum werden in separaten Parkbuchten an- 
geordnet. 
 
6.2.6 Freiflächen, Begrünung 
In Anlehnung an das benachbarte Baugebiet am Soeten kamp werden Einfriedungen in Form von Laub- 
hecken oder als festen Einfriedungen mit begrenzter  Höhe zugelassen, um den durchgrünten Charakter 
der Siedlung zu fördern und eine optische Verzahnun g zwischen Landschaftsraum und privaten Freizo- 
nen herzustellen. Die Begrenzung der Höhe der Einfr iedungen dient der einheitlichen Gestaltung im 
Baugebiet und soll Abschottungen baulicher Art vermeiden. 
 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt von Osten  über die Albert-Schweitzer-Straße und von Süden 
über die Schmeddingstraße. Durchgangsverkehre zur R oxeler Straße sollen durch zu treffende verkehrli- 
che Maßnahmen unterbunden werden, so dass der fortg eführte Teil der Schmeddingstraße ausschließ- 
lich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten ist. 
 
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt vo n Süden aus über einen Teil der Schmeddingstraße 
als Ringerschließung. Die Straße soll als verkehrsb eruhigte Mischverkehrsfläche von 6,25 m Breite aus-
geführt werden. 
 
Der nördlich gelegene Rad- und Fußweg, im Bebauungs plan Nr. 422 als solcher festgesetzt, der die 
Siedlung Soetenkamp und Schmeddingstraße verbindet,  ist baulich mindestens 3 m breit und in Bezug 
auf Oberflächenmaterial sowie Unterbau so auszuführ en, dass er für die Befahrung mit PKW und Feuer- 
wehrfahrzeugen ausgelegt ist (Notüberlauf). Mit die ser Maßnahme wird ein reibungsloser Verkehrsab- 
fluss gewährleistet, da die innere Erschließung lediglich über eine kombinierte Zu- und Abfahrt erfolgt.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 8 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation im Plangebiet soll im Trennsystem erfolgen. Das anfallende 
Schmutzwasser ist über Freigefällekanäle DN 250 zu sammeln und in die vorhandene Schmutzwasser- 
kanalisation Schmeddingstraße abzuleiten. 
 
Das Regenwasser muss in den Gievenbach geleitet wer den. Die Einleitungsmenge muss durch ein Re- 
genrückhaltebecken gedrosselt werden. Als Standort ist die Fläche zwischen Roxeler Straße, Schmed- 
dingstraße und Gievenbach geeignet. Das Becken kann als offenes Erdbecken erstellt werden. 
 
Eine Versickerung des Niederschlagwassers ist aufgr und der ungünstigen Bodenverhältnisse und des 
hohen Grundwasserspiegels nicht möglich. 
 
6.5 Grünflächen / Begrünung 
6.5.1 Öffentliche Grünflächen 
Im Rahmen der Neubebauung der Plangebietsfläche soll ein Spielplatz der B/C- Kategorie entstehen. Die 
Spielplatzfläche ist am südlichen Plangebietsrand a n der Schmeddingstraße positioniert und deckt so- 
wohl anfallende Bedarfe aus der Siedlung Josef-Piep er-Straße als auch der Schmeddingstraße und des 
Baugebietes Soetenkamp ab. Die Lage des Spielplatze s im Plangebiet begründet sich darin, dass der 
Bedarf auch aus dem Süden Sentrups erwächst. Eine K fz- freie Querung für Kinder ist an diesem Stand- 
ort weitgehend möglich. 
Als Größenzielwert für die Spielplatzfläche sind 600 m² brutto in der Planung berücksichtigt. 
 
6.5.2 Private Grünflächen 
Im nördlichen Bereich außerhalb des Plangebietes si nd zwei Stieleichen als eingetragene Na-
turdenkmale (Nr. 612) vorhanden. Die Bäume haben einen Kronendurchmesser von 19 m. Da die Fläche 
der Baumkronen sowie ein 2 m breiter Schutzstreifen um die Baumkrone zum geschützten Bereich gehö- 
ren, ist das Naturdenkmal im Plan dargestellt. Der Schutzstreifen ist, um seine Schutzfunktion zu sichern, 
als private Grünfläche festgesetzt. Hiermit wird ei ne Bebauung mit Nebenanlagen oder Stellplätzen/ Ga-
ragen ausgeschlossen. 
 
6.5.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Um die vorhandene Allee entlang der Schmeddingstraß e als landschaftsprägendes Element zu stärken, 
wird entlang der Grundstücksgrenzen in diesem Berei ch eine 3 m breite Fläche zur Anpflanzung von 
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. 
 
6.5.4 Ausgleichsflächen 
Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen mit der  Versiegelung durch die Überbauung von bisher land-
wirtschaftlich genutzten Flächen. 
 
Die Kompensation der entstehenden Eingriffe soll au ßerhalb des Plangebietes mit der Fläche Komkat- 
Nr. 30/15 (Kompensationsflächenkataster) aus dem Ko mpensationsflächenpool der Stadt Münster erfol- 
gen. Das sind die Grundstücke Gemarkung Münster, Fl ur 31 Flurstück Nr. 60 mit 1079 m² und Nr. 76 mit 
12208 m² im Gievenbachtal. 
 
Der Eingriff ist notwendig, um die stadtstrukturell en Ziele des FNP / Bebauungsplanes für den Stadttei l 
Sentrup verwirklichen zu können. 
 
6.6 Immissionsschutz 
Bei der Planung wird die Entstehung eines allgemein en Wohngebietes und damit die Einhaltung der Ori- 
entierungswerte der DIN 18005 zugrunde gelegt. (Tagwert 55 dB(A) / Nachtwert 45 dB(A)). 
 
Nach der Schalltechnischen Untersuchung vom Februar  2006 eines externen Planungsbüros für Lärm- 
schutz wird entlang der Roxeler Straße ein Lärmschu tzwall in einer Höhe von 6,0 m über Gradiente der 
Roxeler Straße (L 843) geplant. 
In diesem Sinne berücksichtigt die Planung die Fort setzung des bereits vorhandenen Lärm-
schutzbauwerkes nach Westen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 422. 
 
Die Schalltechnische Untersuchung berücksichtigt di e Lärmemissionen der Roxeler Straße, der Albert-
Schweitzer-Straße, der Schmeddingstraße und die Lär memissionen, die von dem Son-
derhubschrauberplatzes des UKM ausgehen.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 9 
Durch die Festsetzung des Lärmschutzwalles wird die  Ausweisung von Lärmpegelbereichen nicht mehr 
notwendig. 
 
Mit der Anordnung des 6,0 m hohen Lärmschutzwalles ist für die Bebauung im Plangebiet die Einhaltung 
bzw. Unterschreitung der maßgebenden Orientierungsw erte gewährleistet. Es wird ein sog. Vollschutz 
erreicht. Auch die Obergeschosse und Außenbereiche wie Terrassen und Gärten erreichen die o. g. Ori- 
entierungswerte. 
 
Da die Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 nacht s bezogen auf den Fluglärm des Sonder-
hubschrauberplatzes des UKM im gesamten Plangebiet nicht eingehalten werden, wird für das Plange- 
biet der Einbau schallgedämmter Lüftungen für Schlafräume empfohlen. 
 
6.7 Altlasten / Altstandorte 
Im Plangebiet befinden sich keine Altlastenverdachtsflächen. 
 
6.8 Denkmalschutz/ Archäologie 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich nach derze itigem Kenntnisstand keine Bodendenkmale im Sin- 
ne des Denkmalschutzgesetzes NW. Da Flussufer in de r Frühzeit jedoch zu den bevorzugten Siedlungs- 
plätzen gehörten, gelten sie generell als archäolog isch hochsensible Bereiche. Bei Bodeneingriffen auc h 
in der näheren Umgebung ist daher stets mit dem Auf treten von archäologischen Funden und Befunden 
sowie der Entdeckung von Bodendenkmalen zu rechnen.  
 
Gemäß § 15 DSchG NRW ist die Entdeckung eines Boden denkmals unverzüglich der Stadt Münster o- 
der dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmal- 
pflege Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 Abs. 1 DSchG NW unverändert zu erhalten. Der 
Baubeginn ist der Städtischen Denkmalbehörde oder d em Westfälischen Museum für Archäologie / Amt 
für Bodendenkmalpflege spätestens zwei Wochen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen. 
 
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Reste mehr erer Wölbäckersysteme, die von alten Ackerbau- 
techniken und einer historischen Nutzung des Geländ es zeugen. Da bei der Realisierung des Vorhabens 
umfangreiche Erdarbeiten stattfinden werden, ist da von auszugehen, dass die im Boden erhaltenen 
Zeugnisse vergangener Ackerbautechnik und Landnutzung erheblich beeinträchtigt und zu großen Teilen 
zerstört werden. Daher muss gewährleistet werden, d ass die Wölbäcker vermessen und in einem Längs- 
sowie einem Querschnitt dokumentiert werden, bevor Erdarbeiten im Plangebiet durchgeführt werden. 
 
7. Flächenbilanz 
 
 m² % 
Allgemeine Wohngebiete 21278  68,2 %  
Verkehrsflächen 3643  11,7 %  
Öffentliche Grünfläche 615  2,0 %  
Private Grünfläche 143  0,5 %  
Lärmschutzwall 5483  17,6 %  
Gesamtes Plangebiet 31162  100 %  
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemä ß § 2 a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermi ttelten und bewerteten Belange des Umweltschut- 
zes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur Aufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 505 dargelegt. 
Der Umweltbericht erstreckt sich zugleich auf die g eringfügige Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 
422: Schmeddingstraße / Soetenkamp, da für die Aufh ebung eines Bebauungsplanes die gleichen Vor- 
schriften gelten wie für eine Neuaufstellung. Maßst ab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind 
die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fac hgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des 
Umweltschutzes.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 10 
 
Für die Belange des Immissionsschutzes fußt der Umw eltbericht auf den Ergebnissen des Gutachtens 
des Planungsbüros für Lärmschutz Altenberge (2006). 
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Am Ortsrand des Ortsteils Sentrup sollen durch den Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmed- 
dingstraße die planerischen Voraussetzungen zur Ent wicklung eines innenstadtnahen Wohngebietes ge- 
schaffen werden. Auf der ca. 3,1 ha großen Fläche k önnen im Rahmen des geplanten allgemeinen 
Wohngebietes ca. 54 Wohneinheiten realisiert werden . Vorgesehen sind Einfamilienhäuser in offener 
Bauweise, die als Einzel- bzw. Doppelhäuser erricht et werden sollen. Durch die Festsetzung einer 
Grundflächenzahl von 0,3 (untergeordnet 0,4) soll e ine aufgelockerte Bebauung erzielt werden. Das 
Baugebiet umfasst zudem eine Grünfläche zur Einrichtung eines Kinderspielplatzes. 
 
Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Schme ddingstraße aus über eine interne Ringstraße. Für 
den Fuß- und Radverkehr sind zwei weitere Anbindungen des Gebietes vorgesehen. 
 
Zum Schutz des Gebietes vor Verkehrsimmissionen wir d der bereits im angrenzenden Baugebiet vor- 
handene Lärmschutzwall entlang der Roxeler Straße bis zur Schmeddingstraße fortgeführt. 
 
Neben den im Baugebiet anrechenbaren Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in Natur und Land- 
schaft, z.B. in Form einer Anpflanzung entlang der Schmeddingstraße, sind planexterne Ausgleichsmaß- 
nahmen erforderlich. 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen  Umweltauswirkungen sind insbesondere folgende 
fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen: 
 
Schutzgut fachgesetzliche Vorgaben und Ziele  
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- DIN 18005, DIN 45643 , DIN 4109 (technische Regelwerke) 
- 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe 
in der Luft) 
Pflanzen und Tiere / biologi- 
sche Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelun-
gen des BauGB / Artenschutz) 
- Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenk- 
malen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und 
des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt 
Münster vom 3. April 2001 – „Naturdenkmalverordnung“ 
Boden - Bundesbodenschutzgesetz 
Wasser - Landeswassergesetz (§ 51a LWG) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelun-
gen des BauGB) 
Sach- und Kulturgüter - Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen  
 
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berück- 
sichtigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
 
Das geplante Baugebiet liegt nach der Grünordnung d er Stadt Münster von 1994 innerhalb des ausge- 
wiesenen 2. Grünringes. Als innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsfläche mit großer Bedeutung für 
Erholung, Stadtgliederung und Stadtklima sollte dem nach auf der Fläche keine bauliche Entwicklung zu- 
gelassen werden. Derzeit wird die Grünordnung übera rbeitet. Nach der aktuell vorliegenden Arbeitskarte  
„Grünsystem Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur Freiraumsicherung“ ist das Plangebiet an die Darstel- 
lung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen Flächen nutzungsplanes angepasst worden und zukünftig 
deshalb nicht mehr Bestandteil des 2. Grünringes. 
 
Der Umweltplan (1996) der Stadt Münster stellt die klimatische Bedeutung des Gebietes als Kaltluftent-
stehungsgebiet heraus. Der fortgeschriebene Flächen nutzungsplan weist nach Abwägung der Belange 
das Gebiet als Wohnbaufläche aus.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 11 
Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Gebiets kulisse des im Aufstellungsverfahren befindlichen 
Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Der Entwurf des Landschaftsplanes berücksichtigt die Bauleitpla-
nung durch das Ziel „temporäre Erhaltung“. Mit Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes tritt in dessen 
Geltungsbereich der Landschaftsplan – sofern bis zu diesem Zeitpunkt verabschiedet – außer Kraft. 
 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entspreche nd der jeweiligen Relevanz für den Bebauungsplan 
eine Darstellung und Bewertung der Bestandsituation , eine Prognose der zu erwartenden Auswirkungen 
der Planung sowie die Vorstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und 
zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. 
 
8.4.1 Menschen  
Das Plangebiet wird im Norden durch die Roxeler Str aße und im Südwesten durch die Schmeddingstra- 
ße begrenzt. Im Osten schließt sich das Wohngebiet Schmeddingstraße / Soetenkamp (vgl. Bebauungs- 
plan Nr. 422) an. Die Flächen im Geltungsbereich de s Bebauungsplanes Nr. 505 werden überwiegend 
durch landwirtschaftliche Nutzflächen bestimmt. Dab ei ist die Weidenutzung mit Pferdehaltung bestim- 
mend. Nördlich des das Gebiet querenden Wirtschaftsweges wird Ackerbau betrieben. 
 
Für die Erholungsnutzung 
 stellt das Gebiet den Übergang in Richtung des Gie venbachtales dar. Die Er- 
schließung für Fußgänger und Radfahrer erfolgt auss chließlich über den genannten Wirtschaftsweg. Das 
Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung i ntegriert das Plangebiet in den geplanten „Land- 
schaftspark Sentrup“. Ziel ist die Förderung einer „sanften“ landschaftsbezogenen Erholungs- und Frei-
zeitnutzung. 
 
Das Plangebiet ist Lärmimmissionen 
 durch den Straßenverkehr ausgesetzt. Auf der Grund lage der Ver- 
kehrsuntersuchung Gievenbeck (2000) sind für das Pr ognosejahr 2010 folgende Verkehrsmengen auf 
den umliegenden Straßen zu berücksichtigen: 
Roxeler Straße westlich Albert-Schweitzer-Straße  1 8.600 Kfz/24h 
Albert-Schweitzer-Straße südlich Roxeler Straße  14 .400 Kfz/24h 
Schmeddingstraße        4.400 Kfz/24h 
Josef-Pieper-Straße        1.000 Kfz/24h 
Zudem liegt das Gebiet im Einflugbereich des Hubsch rauberlandeplatzes des Uniklinikums sowie im Be- 
reich einer querenden Richtfunktrasse. 
 
Für Sentrup ist eine Luftschadstoffbelastung 
 anzunehmen, die weitgehend der allgemeinen Hinterg rund- 
belastung von Münster entspricht. Die Roxeler Straß e ist durch das gegenwärtige Verkehrsaufkommen 
vorbelastet (Prognose 2010: 18.600 Kfz/24h). Nach d en Abschätzungen des „Aktionsprogramms Umwelt 
und Gesundheit NRW“ (APUG 2004) ist bei offener Beb auung und guter Durchlüftung bei einer Ver- 
kehrsbelastung von 16.000 Kfz/Tag und mehr eine Übe rschreitung der Grenzwerte für Feinstaub bzw. 
NO 2 in Betracht zu ziehen. 
Das Plangebiet wird von Südost nach Nordwest vollständig durch eine Richtfunktrasse  gequert. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Lärmimmissionen 
 
Zur Ermittlung der für das Plangebiet zu erwartende n Lärmbelastungen und möglicher Maßnahmen zur 
Vermeidung schädlicher Immissionen wurde eine schal ltechnische Untersuchung durchgeführt. Als Be- 
wertungsgrundlage sind die Orientierungswerte der D IN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ heranzuzie- 
hen. Für den Straßenverkehrslärm ergeben sich die i n der nachfolgenden Tabelle dargestellten Beurtei- 
lungspegel:

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 12 
Maximale Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr  
An den maßgeblichen Immissionsorten der Baufelder 
O-Wert  
DIN 18005 
für WA 
 
[dB(A)] 
Lärmpegel 
ohne Lärm-
schutz 
 
[dB(A)] 
 Überschrei- 
tung Orientie- 
rungswerte 
ohne  Lärm- 
schutz [dB(A)]  
Lärmpegel 
mit Lärmschutz  
(Wall/Wand 
h=6,0 m) 
[dB(A)] 
 
 
 
Immissionsort 1 
Tags nachts 
 Tags nachts  tags nachts  Tags Nachts  
Nördliches Baufeld im 
Einwirkungsbereich der 
Roxeler Straße (Obj. 2.3) 
55 45 
64 55 9 10 55 45 
Südwestliches Baufeld im 
Einwirkungsbereich von 
Schmeddingstraße und 
 
Roxeler Straße (Obj. 1.1) 
55 45 63 53 9 8 54 45 
Südwestliches Baufeld im 
Einwirkungsbereich der 
Schmeddingstraße  
(Obj. 3.1) 
55 45 52 43 0 0 48 38 
zentrales Baufeld  
(Obj. 4.3) 
55 45 53 43 0 0 50 40 
(nach Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge 2006)  
 
Durch die geplante Fortsetzung der insgesamt 6,0 m hohen Wall/Wand-Kombination entlang der Roxeler 
Straße können im Hinblick auf den Straßenverkehrslä rm im gesamten Planungsgebiet die Orientie- 
rungswerte der DIN 18005 eingehalten werden. Insbesondere parallel zur Roxeler Straße hat der geplan- 
te Lärmschutzwall eine hohe Effizienz mit Pegelminderungen bis zu 13 dB(A). 
 
Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich des in e twa 260 m Entfernung vom östlichen Rand des Gel- 
tungsbereiches gelegenen Sonder-Hubschrauberlandepl atzes der Uni-Klinik-Münster. Der nach dem 
Luftverkehrsgesetz genehmigte Landeplatz wird für R ettungsflüge und Verlegungsflüge genutzt. Die Be- 
triebsgenehmigung gestattet maximal 4 Hubschraubers tarts und -landungen in der Zeit von 6.00-22.00 
Uhr sowie einen Start und eine Landung zwischen 22. 00-6.00 Uhr. Die Zahl der Flugbewegungen war in 
den letzten Jahren rückläufig. Im Jahr 2005 fanden 116 Flugbewegungen (Anflug oder Abflug) statt. 
Nachtflüge kamen in den letzten Jahren sehr selten vor (2004: kein Flug; 2005: 2 Flüge). 
 
Die Ermittlung der Fluglärmimmissionen erfolgt nach  DIN 45643 Teil 3. Für die Nachtzeit wird bei der 
Ermittlung der Lärmpegel hierbei auf die lauteste N achtstunde abgestellt. Dies führt dazu, dass trotz ge- 
ringerer Flugbewegungen nachts höhere Lärmpegel erm ittelt werden als tags. Als Bewertungsgrundlage 
für die nach o. g. Verfahren ermittelten Immissions pegel wird die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ 
herangezogen. 
 
Ausgehend von den genehmigten Flugbewegungen wird d urch die schalltechnische Untersuchung auf- 
gezeigt, dass es tags zu keinerlei Überschreitungen  der Orientierungswerte der DIN 18005 kommt. Bei 
Annahme eines Nachtfluges pro Tag kann allerdings i m gesamten Plangebiet der nächtliche Orientie- 
rungswert der DIN 18005 von 45 dB(A) für ein Allgem eines Wohngebiet nicht eingehalten werden. Für 
die lauteste Nachtstunde wurden im äußersten östlichen Teil des Plangebietes bei maximaler Auslastung 
der zulässigen Flugbewegungen Pegelwerte nach DIN 4 5643 von 55 bis 57,5 dB(A) ermittelt. Im westli- 
chen Teil des Plangebietes sinken die Immissionen a uf Werte von 47,5 bis 50 dB(A) ab. Bei der Wertung 
der Ergebnisse ist jedoch zu berücksichtigen, dass Nachtflüge derzeit gar nicht oder nur sehr selten statt- 
finden, so dass die ermittelten Werte quasi eine worst case- Betrachtung darstellen. 
 
Aufgrund der nur nächtlich gegebenen Überschreitung  der Orientierungswerte wird der Einbau schallge- 
dämmter Lüftungen für Schlafräume empfohlen (vgl. Hinweise zum Bebauungsplan). 
 
                                                     
 
1 Als Immissionsort ist für das jeweilige Baufenster das ungünstigste Gebäude mit ungünstigster Exposi-
tion (Fassade bzw. Geschoss) dargestellt. Die Objekt- Nr. ist der schalltechnischen Untersuchung ent- 
nommen. Überschreitungen der Orientierungswerte sind grau hinterlegt.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 13 
Luftschadstoffbelastung  
Eine relevante Belastung mit Luftschadstoffen ist f ür das Plangebiet trotz der o. g. Verkehrsbelastung  
aufgrund des Abstandes der Wohngebäude zur Roxeler Straße von ca. 30 m und dem abschirmenden 
Lärmschutzwall nicht zu erwarten. Vom Plangebiet selber geht keine relevante Luftbelastung aus. 
 
Richtfunktrasse 
 
Schädliche Umweltauswirkungen gehen nach Auskunft d er Bundesnetzagentur von der Richtfunktrasse 
nicht aus. 
 
Erholungsnutzung 
 
Das Baugebiet war nach der Grünordnung 1994 Bestand teil des 2. Grünringes, der u.a. zur Sicherung 
der innenstadtnahen Erholung in der Grünordnung aus gewiesenen wurde. Durch das Baugebiet wird in 
diese Freiflächen eingegriffen, ohne dass jedoch di e funktionale Bedeutung des Grünringes als Erho- 
lungsraum grundsätzlich in Frage gestellt wird. Vie lmehr wird mit der Schmeddingstraße ein neuer Orts-
rand definiert, von dem aus sich die Erholungsnutzu ng zum Gievenbachtal hin entfalten kann. Der das 
Gebiet derzeit querende Weg wird durch die Erschlie ßung des Baugebietes ersetzt, so dass eine ausrei- 
chende Durchlässigkeit des Gebietes gewährleistet wird. 
 
Der geplante Spielplatz im Süden des Baugebietes dient einer über das neue Baugebiet hinausgehenden 
Bedarfsdeckung. 
 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
Die Biotoptypen des Plangebietes werden durch landw irtschaftliche Nutzflächen bestimmt. Im Norden 
des Gebietes befindet sich eine Ackerfläche an die sich südlich intensiv genutztes Weideland (Pferde- 
koppeln) anschließt. Innerhalb des Gebietes beschrä nkt sich der Gehölzbestand auf eine Eichenbaum- 
reihe (Stammdurchmesser bis 30 cm) südlich der Roxeler Straße sowie eine ein- bis zweireihige, Graben 
begleitende, auf den Stock gesetzte Feldhecke aus s tandortheimischen Gehölzarten im Süden des Ge- 
bietes. Unmittelbar außerhalb befinden sich Gehölzs trukturen in Form von Baumreihen bzw. Alleen ent- 
lang der Roxeler Straße und der Schmeddingstraße so wie zweier solitärer alter Eichen (ND) und einer 
Obstwiese. Die sich östlich anschließende Obstwiese  ist im Bebauungsplan Nr. 422 als Fläche zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, N atur und Landschaft festgesetzt worden. Durch An- 
pflanzungen wurde der bestehende Altbaumbestand ergänzt. 
 
Für das Plangebiet selber liegen keine Erkenntnisse  über das Vorkommen (Nist-, Brut- oder Wohnstät- 
ten) streng geschützter Arten vor und sind aufgrund  der eingeschränkten Lebensraumbedingungen auch 
nicht zu erwarten. Für die unmittelbar an das Plang ebiet angrenzende Obstwiese liegt ein Nachweis für 
das Brutvorkommen des Steinkauzes vor, der zu den s treng geschützten Arten gemäß § 42 BNatSchG 
zählt. Der Steinkauz gilt gemäß der Roten Liste der gefährdeten Vogelarten Nordrhein-Westfalens (1996) 
als gefährdet. Sein Bestand ist durch den Rückgang natürlicher Brutplätze in starkem Maße von speziel-
len Artenschutzmaßnahmen (z.B. Brutröhren) abhängig. 
 
Werden als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende 
Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzb ar 
 sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus 
zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen I nteresses gerechtfertigt ist (§ 19 Abs. 3 
BNatSchG). 
 
Die landschaftsökologische Bewertung des Gebietes a ls Grundlage zur Bestimmung der Ein-
griffsintensität wurde auf der Basis des Münsterane r Modells durchgeführt. Grundlage für die Bewertung  
ist eine im Frühjahr 2006 durchgeführte Biotop-/ Nu tzungstypenkartierung. Im Rahmen der Bewertung 
erzielen eine Baumreihe, eine Feldhecke sowie die G rünlandstrukturen mittlere Biotopqualitäten. Alle an- 
deren Nutzungstypen sind relativ geringwertig und v erfügen über eine geringe oder gar keine land- 
schaftsökologische Bedeutung. Insgesamt erreichen a lle Biotopstrukturen eine Wertigkeit von 122.064 
Werteinheiten, was bei dem rd. 3,1 ha großen Plange biet einer durchschnittlichen Wertstufe von 3,9 ent - 
spricht. Der relativ hohe Durchschnitt der landscha ftsökologischen Wertigkeit für einen landwirtschaft lich 
intensiv genutzten Raum trägt dem hohen Grünlandanteil Rechnung. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung / Eingriffsregelung 
Die geplante Bebauung des Raumes und die mit der Re alisierung des Bebauungsplanes ein-
hergehenden Verluste von Biotopstrukturen und Teill ebensräumen, der damit verbundenen Unterbre- 
chung bzw. Einschränkung von Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Biotopstrukturen sowie die

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 14 
Überbauung von bisher versickerungsfähigen und offe nporigen Flächen stellt einen erheblichen und 
nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß §18 Bundesnaturschutzgesetz dar. 
 
Mit der Umsetzung des Planrechts erhöht sich der de rzeitige Versiegelungsanteil innerhalb des Plange- 
bietes von derzeit ca. 1,1 % auf ca. 32.2 %. 
 
Mit der Realisierung der Bebauung wird nicht in den  engeren Lebensraum des geschützten Steinkauzes 
eingegriffen. Durch die Überbauung der als Grünland  genutzten Pferdeweiden (Nahrungsraum) wird je- 
doch vermutlich ein Teillebensraum des Steinkauzes in Anspruch genommen. Ein unmittelbarer An- 
schluss der Obstwiese zur freien Landschaft bleibt nicht erhalten. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist 
nicht zweifelsfrei zu bestimmen, ob es durch die Ba utätigkeit zu einer Verdrängung des im Allgemeinen 
recht anpassungsfähigen Steinkauzes kommen kann. Fü r den Fall einer Beeinträchtigung werden aber 
bereits vorsorgend Maßnahmen vorsehen, die auf einen hinreichenden Ersatz abzielen. Eine Gefährdung 
der lokalen Population ist nicht gegeben. 
 
Durch eine überwiegend aufgelockerte Bebauung (GRZ = 0,3), die Eingrünung des Gebietes zur freien 
Landschaft und den Erhalt der Baumreihe entlang der  Roxeler Straße werden nachteilige Auswirkungen 
auf den Naturhaushalt gemindert. Zudem erfolgt durc h die naturnahe Bepflanzung des geplanten Lärm- 
schutzwalles ein Beitrag zur Schaffung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. 
 
Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen eing riffsminimierenden Maßnahmen ergibt sich beim 
Abgleich der Werteinheitssummen zwischen Bestand (1 22.064) und Planung (97.196) ein Werteinheiten- 
Defizit von 24.868. Der vollständige Ausgleich des Eingriffs kann somit nicht innerhalb des Plangebiet es 
erbracht werden. Auf Grund des grundsätzlich fachli chen Anspruchs den Ausgleich mit räumlichem Be- 
zug zum Eingriff zu verorten sowie hier insbesonder e auch für eine potentielle Verdrängung des Stein- 
kauzes einen adäquaten Ersatzlebensraum zu schaffen , erfolgt die Kompensation im unmittelbar an den 
Eingriffsraum angrenzenden Gievenbachtal auf einer städtischen, rd. 1,3 ha großen Fläche, auf der 
Westseite des Bachs, südlich der Roxeler Straße. Di ese Fläche wurde bislang im Kompensationsflä- 
chenkataster (Komkat) als Ausgleichsfläche vorgehal ten und unterliegt gegenwärtig landwirtschaftlicher  
Nutzung (Pferdeweide). 
 
Konzeptionell ist vorgesehen, diese Flächen weiterh in in einer weidewirtschaftlichen Nutzung zu belas-
sen, allerdings mit einem maximalen Viehbesatz von 2 GVE (Großvieheinheiten) / ha, kombiniert mit ei- 
nem Verzicht auf Düngung und der Anwendung von Pfla nzenschutzmitteln. Im Einzelnen sind folgende 
Biotopstrukturen vorgesehen: 
 
• Entwicklung von Extensivgrünland 
• Aufweiten der Böschungsbereiche des Gievenbaches – Strukturanreicherung 
• Anlage einer Blänke 
• Entwicklung eines Gebüschs im Bereich der Roxeler Straße 
• Entwicklung einer Obstbaumreihe und eines Saumstreifens entlang eines Wirtschaftsweges 
• Anlage einer Baumgruppe 
• Entwicklung einer Brachfläche im Bereich des Gebüschs 
• Erhaltung und Pflege der vorhandenen Kopfweiden 
 
Durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen werden  sich der Strukturreichtum und die Ve-
getationsvielfalt erhöhen. Es ist davon auszugehen,  dass sich hiermit auch das Nahrungsangebot des 
Steinkauzes verbessern wird, so dass die Fläche als  Ersatz für das verloren gehende Jagdrevier fungie-
ren kann. Im Rahmen der Detailplanung wird geprüft,  in wie weit die Anlage zusätzlicher Niströhren in 
den vorhandenen Großbäumen am Gievenbach unter Berü cksichtigung der vorhandenen Brutpaare im 
Bereich der Hoflage Fallbrock sinnvoll ist. 
 
Die vorstehenden Maßnahmen sind geeignet, den Eingr iff innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau- 
ungsplanes nahezu vollständig zu kompensieren. Im R ahmen der Ermittlung des Aufwertungspotentials 
auf der Kompensationsfläche wurde für die Bestandss ituation eine Wertigkeit von 71.043 Werteinheiten 
und für die Ausgleichskonzeption eine Wertigkeit vo n 94.407 Werteinheiten ermittelt. Es ergibt sich so mit 
eine Wertsteigerung von 23.364 Werteinheiten. Die d urchschnittliche Aufwertung beträgt 1,76 Wertstu- 
fen.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 15 
 
Im Abgleich zwischen dem auszugleichenden Wertdefiz it des Bebauungsplanes (24.868 Werteinheiten) 
und dem Aufwertungspotential auf der Kompensationsfläche (23.364 Werteinheiten) verbleibt ein Restde- 
fizit von 1.504 Werteinheiten. Die Eingriffe durch den Bebauungsplan werden zu rd. 95 % kompensiert. 
 
Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutu ng (FFH-Gebiete) oder Europäische Vo-
gelschutzgebiete werden nicht tangiert. 
 
8.4.3 Boden  
Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt  es sich nach den Angaben der Bodenkarte von 
Nordrhein-Westfalen (1:5.000) vorwiegend um Plaggen esche 2. Plaggenesch- Böden sind in Münster ins- 
besondere im Bereich des Kiessandzuges und im Nordo sten des Stadtgebietes im Bereich von Sandbö- 
den verbreitet. Im Westen von Münster beschränken sich diese Böden auf einen schmalen Streifen west- 
lich der Aa-Aue und Restflächen im Umfeld des Gievenbaches. 
Bei den heute als Pferdeweide genutzten Grünlandflä chen handelt es sich um so genannte Wölbäcker 3. 
Bei den Wölbäckern handelt es sich um die Spuren ei ner historischen Bewirtschaftungsform, die sich in 
markanten lang gestreckten Wölbungen äußern. Die im  Plangebiet anzutreffenden Bodenformationen 
sind aufgrund ihrer Archivfunktionen als kulturhist orisch bedeutsame Böden im Sinne des Bundesboden- 
schutzgesetzes einzustufen und sind für den Bodensc hutz wie auch für den Kulturgüterschutz von hoher 
Bedeutung. (vgl. Kap. 8.4.7) 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sic h keine im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster 
geführte Flächen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen liegen nicht vor. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgeg angen werden; dabei sind zur Verringerung der 
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für baulic he Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung 
der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachun g von Flächen, Nachverdichtung und andere 
Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bode nversiegelungen auf das notwendige Maß zu 
begrenzen (§ 1a Abs. 2 BauGB). 
 
Das Plangebiet erstreckt sich auf den bisher landwi rtschaftlich genutzten Außenbereich. Mit der Realisie- 
rung des Bebauungsplanes ist dabei eine Flächeninan spruchnahme von rund 3,1 ha verbunden. Die ins- 
gesamt neu versiegelte Fläche beläuft sich auf ca. 1,0 ha. Die Versiegelungsrate innerhalb des Gel- 
tungsbereiches erhöht sich von derzeit 1,1 % auf 32,2 %. 
 
Durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0, 3 (geringfügig 0,4) werden die Dichte des Bauge- 
bietes und damit der Versiegelungsanteil begrenzt. Durch die gute verkehrliche Anbindung des Bauge- 
bietes und die sparsame verkehrliche Erschließung e rfolgt durch die Planung zudem ein Beitrag, um die 
Inanspruchnahme von Boden in Grenzen zu halten. Die  vorgesehene geringe Dichte des Baugebietes 
führt mit Blick auf den Freiraumschutz jedoch auch zu einer schlechteren Ausnutzung der Fläche. Dies 
erscheint vor dem Hintergrund der gewünschten landschafts- und klimagerechten Einbindung des an den 
Außenbereich angrenzenden Baugebietes allerdings als sachgerecht (vgl. Kap. 8.4.5/8.4.6). 
 
Die Eingriffe in die natürlichen Bodenfunktionen we rden mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen 
kompensiert (vgl. Kap. 8.4.2). 
 
Durch die Bebauung gehen die sich im Boden widerspi egelnden historischen Nutzungsstrukturen, insbe- 
sondere die Wölbäcker, verloren. Im Rahmen der Denk malpflege erfolgt zur Sicherung der Spuren vor 
Baubeginn eine Dokumentation der heutigen Situation. 
 
                                                     
 
2 Plaggenesche entstanden bis ins 19. Jahrhundert hi nein durch den Auftrag von gestochenen Gras- o- 
der Heidesoden, die zuvor als Einstreu im Stall ver wendet wurden. Durch den ständigen Auftrag von or- 
ganischem Material konnte die Qualität des Bodens verbessert werden. 
 
3 Entstanden sind die Wölbäcker durch die so genannt e Beetpflügetechnik, bei der durch das Pflügen zur 
Mitte hin erhöhte Flächen entstanden, die sich mit tiefer liegenden, grabenartigen Strukturen abwechse l- 
ten. Im Mittelalter erlaubte diese Technik die erfolgreiche Bewirtschaftung auch schwerer Lehmböden.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 16 
8.4.4 Wasser  
Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. 
Oberflächennahes Grundwasser (Grundwasserflurabstän de < 2,0 m) ist nach Angaben der Bodenkarte 
von Nordrhein-Westfalen (1:50.000) im Plangebiet ni cht anzutreffen. Jedoch ist im gesamten Gebiet mit 
Staunässe zu rechnen. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund der geringen Durchlässigkeit der Böden im Plan- 
gebiet nicht durchführbar. Das anfallende Niedersch lagswasser wird daher über die Trennkanalisation 
abgeführt. 
 
 
8.4.5 Klima / Luft  
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des in der Grünordnung (1994) ausgewiesenen 2. Grünringes. 
Der das Stadtzentrum umgebende 2. Grünring zeichnet  sich durch seine klimaökologischen Ausgleichs- 
funktionen, u.a. zur Produktion von Kaltluft aus. Westlich des Plangebietes bildet sich im Verlauf des Gie- 
venbachtales eine Kaltluftleitbahn in Richtung Aasee / Zoo heraus. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit der Realisierung des Baugebietes wird eine ca. 3,1 ha große Freifläche in Anspruch genommen. Da- 
mit verändert sich in Anlehnung an die Stadtklimaanalyse (Stadtklima Münster 1992) das Klima vom Frei-
landklima zum Klima der locker bebauten Randbereich e. Dieses zeichnet sich durch eine leichte Erhö- 
hung des Temperaturniveaus gegenüber dem Freiland aus. 
 
Durch die Planung werden die Freiflächen zwischen d en Ortsteilen Sentrup und Gievenbeck bis auf eine 
schmale Restfläche nördlich der Roxeler Straße redu ziert. Damit wird in den aus klimatischen Aspekten 
wünschenswerten zusammenhängenden Freiflächengürtel um das Stadtzentrum eingegriffen. Im Hinblick 
auf den kleinräumigen, bodennahen Luftaustausch wir kt der geplante Lärmschutzwall als Strömungshin- 
dernis. 
 
Um einem Verlust der klimaökologischen Ausgleichsfu nktionen möglichst entgegenzuwirken, wird mit ei- 
ner Grundflächenzahl von 0,3 und der Festsetzung ei ner offenen Bauweise eine lockere Bebauung ge- 
wählt. Zudem ist die Begrünung von Garagen und über dachten Stellplatzen festgesetzt. Negative Ein- 
flüsse auf das Stadtklima können durch die genannte n Festsetzungen gemindert, aber nicht vollkommen 
vermieden werden. Die klimatische Beeinflussung durch das Bauvorhaben wird sich in den benachbarten 
Wohngebieten allerdings kaum bemerkbar machen, da d ie angrenzenden Wohngebiete durch ein hohes 
Maß an Begrünung gekennzeichnet sind und insgesamt eine Exposition zur Hauptwindrichtung aufwei- 
sen. Eine spürbare thermische Belastung ist daher e benso auszuschließen wie eine unzureichende Be- 
lüftung des Umfeldes. Der Verlust klimatisch bedeut samer Freiflächen ist vielmehr als ein Prozess zu 
verstehen, da entsprechende Flächen nicht vermehrbar sind und ihr Schwinden in der Summe vieler klei-
nerer Belastungen mit einem schleichenden Qualitätsverlust einhergehen kann. 
 
Die unvermeidbaren Eingriffe in das Klima werden mi t den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen kom- 
pensiert (vgl. Kap. 8.4.2). 
 
Im Hinblick auf die Nutzung regenerativer Energien 
 weist das Baugebiet durch die vorwiegend nach Sü- 
den und Südwesten ausgerichteten Gebäude günstige B edingungen zur aktiven und passiven Nutzung 
der Solarenergie auf. Eine entsprechende Nutzung ist im Baugebiet zulässig. 
 
8.4.6 Landschaft  
Das Plangebiet wird geprägt durch den Übergang von neuer und alter Siedlungsstruktur zu landwirt- 
schaftlich genutzten Flächen (Acker, Weiden). Das G ebiet selbst ist offen gestaltet. Gehölzbestände fi n- 
den sich nur am Rand und zumeist außerhalb des Plan gebietes. Besonders markant sind der alleeartige 
Baumbestand an der Schmeddingstraße sowie eine Obst wiese im Osten des Gebietes. Unmittelbar au- 
ßerhalb des Bebauungsplanes befindet sich im Nordos ten zudem das Naturdenkmal Nr. 612, bestehend 
aus zwei Stieleichen (Stammumfang = 3,46/4,30 m; Hö he = 21,0/23,0 m; Krone = 18,5 m), deren Kronen 
in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 505 hineinreichen. Durch die „Naturdenkmalverord- 
nung“ sind die Bäume sowie deren Kronenbereich und ein zusätzlicher 2,0 m breiter Schutzstreifen ge- 
schützt.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 17 
Das geplante Baugebiet fällt leicht um 2 m nach Wes ten ab und geht weiter westlich in den reizvollen 
Landschaftsraum des Gievenbachtales über. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Aufgrund der exponierten Lage des Baugebietes legt die Planung besonderen Wert auf eine landschafts- 
verträgliche Einbindung. Hierzu dient zunächst die bereits vorhandene Allee entlang der Schmed- 
dingstraße. Durch eine lockere Bebauung, einen hohe n Durchgrünungsgrad sowie eine Höhenbegren- 
zung auf 9,0 m wird der sensiblen Lage am Rande des  Gievenbachtales Rechnung getragen. Zur Roxe- 
ler Straße wird das Gebiet durch den geplanten begr ünten Lärmschutzwall und die bereits vorhandene 
Baumreihe optisch abgeschirmt. 
 
Durch die nachrichtliche Darstellung der Naturdenkm ale im Bebauungsplan sowie die Einbindung des in 
das Gebiet hineinragenden Kronentraufbereiches in e ine Grünfläche wird der Schutzbedürftigkeit der 
Bäume Rechnung getragen. 
 
Die nach Durchführung der Einbindungsmaßnahmen verb leibenden Eingriffe in die Landschaft werden 
mit den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert (vgl. Kap. 8.4.2). 
 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Das Plangebiet ist Teil einer über Jahrhunderte ent wickelten Kulturlandschaft. Relikte dieser Kulturla nd- 
schaft finden sich vor allem mit den beiden Hoflage n östlich des Plangebietes sowie den dazugehörigen 
charakteristischen Nutzungsformen. Innerhalb des Pl angebietes legt der auf die Hoflage (Roxeler Straße  
171) und die zugehörigen Naturdenkmale ausgerichtet e Weg ein Zeugnis der Kulturgeschichte ab (vgl. 
königlich preußische Landesaufnahme von 1895). Die kulturhistorische Bedeutung der im Gebiet verbrei- 
teten Plaggenesche und Wölbäcker wird unter Kap. 8.4.3 erläutert. 
 
Abgesehen von den bereits erwähnten Naturdenkmalen liegen keine Denkmale im Einflussbereich der 
Planung. 
 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Reste mehr erer Wölbäckersysteme, die von alten Ackerbau- 
techniken und einer historischen Nutzung des Geländ es zeugen. Da bei der Realisierung des Vorhabens 
umfangreiche Erdarbeiten stattfinden werden, ist da von auszugehen, dass die im Boden erhaltenen 
Zeugnisse vergangener Ackerbautechnik und Landnutzung erheblich beeinträchtigt und zu großen Teilen 
zerstört werden. Daher muss gewährleistet werden, d ass die Wölbäcker vermessen und in einem Längs- 
sowie einem Querschnitt dokumentiert werden. 
 
Da sich das Plangebiet generell innerhalb der über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft befindet, 
sind kulturhistorisch bedeutsame Funde nicht auszus chließen. Der Bebauungsplan enthält einen ent- 
sprechenden Hinweis zur Berücksichtigung möglicher Bodendenkmale. 
 
Als Kulturgüter sind auch landschaftliche Ensembles  oder Sichtachsen zu berücksichtigen. In diesem 
Sinne geht der auf die beiden Naturdenkmale und die  Hoflage ausgerichtete Weg zwar verloren, jedoch 
wird durch die die Neuplanung Wert auf eine adäquat e Blickbeziehung zu den Naturdenkmalen und der 
zugehörigen Hoflage gelegt. 
 
Im Hinblick auf Sachgüter 
 ist der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen hinzunehmen. 
 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die Auswirkungen der Planung können nicht allein ge trennt nach Schutzgütern ermittelt und bewertet 
werden, da zwischen diesen ein häufig komplexes Wir kungsgefüge besteht. Im Rahmen des vorliegen- 
den Bebauungsplanes sind vorrangig folgende Wechselwirkungen berücksichtigt worden: 
 
Klimaschutz   Mensch / Immissionsschutz 
• Der zum Schutz der Wohnbebauung vorgesehene 6,0 m hohe Lärmschutzwall behindert den bo- 
dennahen Luftaustausch. In Anbetracht der hohen Wir ksamkeit des Lärmschutzwalles für die 
Wohnnutzung und der insgesamt guten Belüftungssitua tion des Landschaftsraumes ist der Vorrang 
des Immissionsschutzes sachgerecht. 
 
Bodenschutz   Klimaschutz / Landschaftsbild

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 18 
• Die vorgesehene geringe Dichte des Baugebietes füh rt mit Blick auf den Freiraumschutz zu einer 
schlechteren Ausnutzung der Fläche. Dies erscheint vor dem Hintergrund der gewünschten land- 
schafts- und klimagerechten Einbindung des an den A ußenbereich angrenzenden Baugebietes al- 
lerdings als sachgerecht. 
 
Die sonstigen wechselseitigen Auswirkungen werden u nter den einzelnen betrachteten Schutzgütern be- 
schrieben und bewertet. 
 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch unter Be- 
rücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen zur Verme idung, zur Minderung und zum Ausgleich die 
Umwelt beeinträchtigen. 
 
Die Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüte r sind unter Berücksichtigung von vorgesehenen 
Minimierungs-/ Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahme n in der nachfolgenden Tabelle zusammenge- 
fasst worden: 
 
Schutzgut Umweltauswirkung (Minderungsmaßnahmen) 
Lärmimmissionen durch Straßenverkehr werden aktiv vermieden. 
Lärmimmissionen durch Flugverkehr (nachts) werden p assiv durch schallge-
dämmte Lüftungen gemindert. 
Menschen 
 
Eingriff in den siedlungsnahen Erholungsraum wird durch Aufrechterhaltung der 
Wegebeziehungen gemindert. 
Inanspruchnahme von Biotopstrukturen mit überwiegen d geringer Bedeutung 
(Ausgleichsmaßnahmen). 
Pflanzen und Tiere 
Ggf. Beeinträchtigung des benachbarten Steinkauzvorkommens durch Teilinan-
spruchnahme von Nahrungsräumen. Die Ausgleichsmaßna hmen erfolgen da- 
her vorsorglich auch mit Blick auf den Steinkauzschutz. 
Versiegelung von Flächen und Inanspruchnahme von Fr eiraum (Ausgleichs-
maßnahmen). 
Boden 
 
Beseitigung kulturhistorisch bedeutsamer Bodenformationen (Wölbäcker) 
Wasser Keine nennenswerte Beeinflussung. 
Klima / Luft Der Lage des Plangebietes in einem kli matisch sensiblen Bereich wird durch 
geringe Dichte des Baugebietes Rechnung getragen. 
Landschaft Die Nachbarschaft zu sensiblem Landschaf tsraum (Gievenbachtal) wird durch 
Einbindungsmaßnahmen berücksichtigt. 
Kultur- und Sachgüter  Überplanung kulturhistorisch bedeutsamer Wölbäcker;  zur Minderung der Aus-
wirkungen erfolgt eine denkmalpflegerische Dokumentation. 
Wechselwirkungen Zum Teil entgegenstehende Umweltbe lange, bei denen eine möglichst verträg- 
liche Lösung gewählt wurde. 
 
Durch die vorgesehenen Minimierungs-/Vermeidungs- u nd Ausgleichsmaßnahmen können insgesamt 
betrachtet erheblich nachteilige Umweltauswirkungen weitestgehend vermieden werden. 
 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
 
Bei einem Verzicht auf die Bebauung des Plangebiete s ist von einer Beibehaltung der gegenwärtigen 
Nutzung auszugehen. Durch die Lage am Ortsrand ist das Gebiet in Verbindung mit der bestehenden 
Hoflage an der Schmeddingstraße prädestiniert für d ie Haltung von Pferden, wie dies bereits heute in 
weiten Teilen praktiziert wird. 
 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Der Bebauungsplan wurde im Zuge des Planungsfortsch ritts aus den vorliegenden städtebaulichen Pla- 
nungen iterativ entwickelt. Grundsätzlich anderweit ige Lösungsmöglichkeiten wurden dabei nicht in Be- 
tracht gezogen.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 19 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung 
der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werd en damit in die Lage versetzt, nachteilige Auswir- 
kungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete M aßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer 
Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Beh örden zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zu- 
sammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanes E rkenntnisse über erheblich nachteilige Umwelt- 
auswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
 
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtisch en Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche 
Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen  Ausgleichsmaßnahmen. Dabei wird auch die 
Entwicklung der bereits bestehenden und unmittelbar  an das geplante Baugebiet angrenzenden Aus- 
gleichsfläche (Obstwiese mit Steinkauzvorkommen) beobachtet. 
 
Etwaige Beeinträchtigungen der Naturdenkmale können  im Rahmen der jährlichen Kontrollen durch das 
Amt für Grünflächen und Naturschutz erfasst werden. 
 
8.8 Zusammenfassung 
Für das im Ortsteil Sentrup geplante Wohngebiet Sch meddingstraße / Roxeler Straße wurde eine Um- 
weltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse sich in dem vorangegangenen Umweltbericht widerspiegeln. 
Mit der Realisierung des ca. 3,1 ha großen allgemei nen Wohngebietes sind Eingriffe in Natur und Land- 
schaft verbunden. Biotope oder Arten von besonderer  Relevanz sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zu 
berücksichtigen sind jedoch die exponierte Lage zum  Landschaftsraum und die klimatische Bedeutung 
der Flächen. 
 
Durch eine aufgelockerte Bebauung und Eingrünung des Gebietes zur freien Landschaft werden nachtei- 
lige Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den N aturhaushalt gemindert. Für die verbleibenden, 
nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ausgleichbaren Eingriffe erfolgt zu rd. 95 % 
eine Kompensation im Gievenbachtal. 
 
Durch die Planung werden kulturhistorische und für den Bodenschutz bedeutsame Landschaftsstrukturen 
in Anspruch genommen. Bei den auffälligen Wölbungen  des Geländes handelt es sich um so genannte 
Wölbäcker, eine traditionelle Bewirtschaftungsform des Mittelalters. Eine Erhaltung ist aus denkmalpfl e- 
gerischer Beurteilung nicht zu fordern. Zur Sicheru ng der historischen Zeugnisse erfolgt eine entspre-
chende Dokumentation. 
 
Um das Plangebiet vor Lärmimmissionen von der Roxel er Straße zu schützen, ist nördlich der Bebauung 
in Anlehnung an den bereits vorhanden Bestand aktiv er Lärmschutz in Form einer Wall/Wand-
Kombination vorgesehen. Durch diese Maßnahme lassen  sich im ganzen Bebauungsplan die Orientie- 
rungswerte der DIN 18005 bezogen auf den Straßenverkehrslärm tags wie nachts einhalten. 
 
Durch den Hubschrauberlandeplatz an der Uni-Klinik ist das Plangebiet zusätzlich Lärmimmissionen 
durch den Flugverkehr ausgesetzt. Unter der Annahme  der maximal zulässigen Auslastung des Lande- 
platzes (nachts: ein Start und eine Landung) kommt es nachts im Plangebiet flächendeckend zu Über- 
schreitungen der Orientierungswerte. Es wird daher der Einbau schallgedämmter Lüftungen empfohlen. 
Die tatsächlichen Flugbewegungen der letzten Jahre liegen mit null (2004) bzw. zwei (2005) Nachtflügen  
pro Jahr erheblich unter dem zulässigen Maß. 
 
Unter Berücksichtigung der geplanten und empfohlene n Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und 
zum Ausgleich können erheblich nachteilige Umweltau swirkungen bei der Realisierung des Bebauungs- 
planes Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße größtenteils vermieden werden. 
 
9. Gesamtabwägung 
 
Der Bebauungsplan berücksichtigt die vorgetragenen Umweltbelange. Erhebliche Umweltbelastungen 
treten nicht auf. Der Eingriff in Natur und Landsch aft ist durch Ausgleichsmaßnahmen nahe dem Plange- 
biet nahezu vollständig ausgeglichen. Der hohe Kompensationsgrad ist begründet mit der sensiblen Lage 
des Planbereiches am landschaftsökologisch wertvoll en Gievenbachtal angrenzend am vorhandenen 
Siedlungsrand.

Bebauungsplan Nr. 505  
Begründung Bebauungsplan Nr. 505                                     Seite 20 
Die verbleibenden Lärmemissionen für die zukünftige n Bewohner des Plangebietes durch Flugverkehr 
sind in Abwägung zu den Belangen der Gesundheitsfürsorge hinnehmbar. 
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
Die Grundstücke im Plangebiet befinden sich im Besitz der Stadt Münster. 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung, - 
insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der Familien, der 
jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Män- 
ner - wurden die zuständigen Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wäh-
rend dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im 
Planverfahren wurden keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksichtigte Betroffen- 
heit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. 
 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich au f die persönlichen Lebensumstände der im Umfeld 
des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in 
wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder- 
lich. 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu dem durch den 
Rat der Stadt Münster am  
als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 505: Ro xeler Straße / Schmed- 
dingstraße 
 
Münster,  
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Anlage 3 - textl. Festsetzungen

4291 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 231/2007 
Bebauungsplan Nr. 505 
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN  
1. Textliche Festesetzungen gemäß § 9 BauGB 
 
1.1 Läden gemäß § 4 (2) BauNVO und Nutzungen 
gemäß § 4 (3) BauNVO sind im gesamten Plan-
gebiet unzulässig (§ 1 (5) und (6) BauNVO). 
 
1.2 Pro Wohngebäude sind höchstens 2 Wohneinhei-
ten zulässig (§ 9 (1) 6 BauGB). 
 
1.3 Als maximale Traufhöhe ist 6,50 m zulässig. Als 
maximale Firsthöhe ist 9,00 m zulässig. 
 
Unter der Traufhöhe ist die Schnittkante zwi-
schen den Außenflächen des aufgehenden Mau-
erwerkes und der oberen Dachhaut zu verstehen, 
bei Gebäuden mit bis zu 40 % Flachdachanteil ist 
der obere Bezugspunkt die Oberkante Attika. 
 
Unterer Bezugspunkt für die Festsetzung der Hö- 
he der baulichen Anlage ist jeweils die Oberkante 
der fertig gestellten Wege und Straßen, die zur 
unmittelbaren Erschließung dienen, gemessen an 
der Mitte der Fassadenlänge der jeweiligen Ge- 
bäudes, bzw. des Gebäudeteiles (§ 16 (2) 4 i. V. 
m § 18 (1) BauNVO). 
 
1.4 Garagen und überdachte Stellplätze müssen ei-
nen seitlichen Abstand zur privaten oder öffentli-
chen Verkehrsfläche von mindestens 1,0 m ein-
halten (§ 12 (6) BauNVO). 
 
1.5 Dachflächen von Garagen und überdachten Stell-
plätzen sind dauerhaft und vollflächig zu begrü-
nen (§ 9 (1) 25 a BauGB). 
 
1.6 In Fortsetzung der bestehenden Wallanlage ist 
ein Lärmschutzwall in westlicher Richtung mit ei-
ner Höhe von 6,0 m über Gradiente der Roxeler 
Straße zu errichten. Der Erdwall ist zu begrünen 
(§ 9 (1) 24 und 25 BauGB). 
 
1.7 Die mit einem Pflanzgebot gekennzeichneten 
Flächen sind mit heimischen Sträuchern und Ge-
hölzen (z.B. Buche, Stieleiche, Hainbuche, Vo-
gelkirsche, Birke, Vogelbeere, Haselnuss, Schle- 
he, Weißdorn, Hundsrose, Holunder) vollflächig 
zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle 
sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 a und b BauGB). 
 
 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO 
NRW 
 
2.1 Doppelhäuser und Hausgruppen sind einheitlich 
in Trauf- und Firsthöhe, Dachform, Dachneigung 
und Dachüberstand sowie einheitlich in Material 
und Farbton zu errichten. 
 
Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig. 
 
2.2 Zur Gebäudemitte ansteigende Pultdächer sind 
zulässig. In Kombination mit Pultdächern sind 
auch Flachdächer bis maximal 50 % der Ge-
samtdachfläche zulässig. 
 
Im gesamten Plangebiet sind Krüppelwalmdächer 
und Mansarddächer unzulässig. 
 
Dachaufbauten sind unzulässig. 
 
Ausnahmsweise zulässig sind Abweichungen von 
der Dachform, wenn es sich um Flachdächer 
handelt und die Abweichungen eine Baugruppe 
von mehreren Häusern betreffen (§ 31 (1) 
BauGB). 
 
2.3 Nebenanlagen, Garagen und überdachte Stell-
plätze sind nur mit Flachdach zulässig. 
 
2.4 Feste Einfriedungen (Mauern, Zäune) sind nur  
bis zu einer Höhe von max. 1,20m zulässig. 
 
 
3. Hinweise 
 
3.1 Erdgeschossfußbodenhöhe 
 
Es wird empfohlen, die Fußbodenoberkante im 
Erdgeschoss der geplanten Gebäude mindestens 
30 cm gegenüber dem Straßenniveau anzuheben 
um Regenwasserrückstauprobleme zu vermeiden 
und um eine einwandfreie Entwässerung der Ga-
ragenzufahrt und des Hauszugangs Richtung 
Straße zu gewährleisten. 
 
3.2 Bodendenkmale 
 
Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unver-
züglich der Stadt Münster / Städtische Denkmal-
behörde oder dem Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt 
für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 
15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu er-
halten (§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Städ- 
tischen Denkmalbehörde oder dem Westfäli-
schen Museum für Archäologie / Amt für Boden-
denkmalpflege spätestens zwei Wochen vor 
Maßnahmebeginn anzuzeigen. 
 
3.3 Fluglärm 
 
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nä- 
he zum Sonderhubschrauberlandeplatz der Uni- 
versitätsklinik. Die Einflugschneise besteht von 
Westen her entlang der Schmeddingstraße. Die 
Lärmauswirkungen durch den Luftverkehr sind 
nach den von der Luftfahrtbehörde anzu-
wendenden Kriterien zumutbar. Die Luftfahrtbe-
hörde hat keinerlei rechtliche Handhabe, gegen 
die Lärmauswirkungen vorzugehen, soweit der 
Fluglärm durch zulässigen Betrieb erzeugt wird. 
 
3.4 Passiver Lärmschutz 
 
Für alle zum Schlafen genutzten Räume mit 
Fenstern wird empfohlen, diese mit lärmge-
dämmten Lüftungen zu versehen.

Beschlussvorlage

5047 Zeichen

V/0231/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.04.2007 Bezirksvertret ung Münster-West Anhörung 
03.05.2007 Ausschuss für Stadt planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
10.05.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
10.05.2007 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Den zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße vorgetragenen 
Anregungen, westlich des Grundstücks Schmeddingstraße 104 eine Grünfläche neu festzusetzen und 
die geplante Erschließungsstraße nach Osten zu verschieben, wird nach Abwägung der öffentlichen 
und privaten Belange gegeneinander und untereinander nicht gefolgt.  
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße wird aufgrund der §§ 2 
und 10 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 505 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes Nr. 505 tritt der Bebauungsplanes Nr. 422: Schmed-
dingstraße / Soetenkamp, soweit er von dem neuen Plan überlagert wird, teilweise außer Kraft. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsaufwandes. Die 
für die Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionspro-
gramm 2006 – 2010 (Entwurf) mit 1,335 Mio. € veranschlagt. Weitere 0,107 Mio. € sind noch nicht veran-
schlagt. Für die Unterhaltung der öffentlichen Flächen entstehen Folgekosten. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist vorbehaltlich verfügbare r Haushaltsmittel im jeweils gültigen Haushaltsplan 
wie folgt zu finanzieren: 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6306.950.1770.4 Bauk.Str. Schmeddingstr.  720.000  
7006.950.1770.5 Bauk.Kan. Schmeddingstr.  615.000  
 Ausgleichsmaßnahmen  40.000 Noch nicht veranschlagt 
 Grünanlagen  67.000 Noch nicht veranschlagt 
Insgesamt: 1.442.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0231/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0231/2007 
Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Anliegerleistun-
gen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Darüber hinaus wird die Stadt durch die Veräußerungen der 
Baugrundstücke zusätzliche Einnahmen erzielen.  
 
Begründung: 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 505 hat vom 08.01. bis 08.02.2007 öffentlich ausgelegen. Während 
der Offenlegung wurden die in Anlage 1 dargestellten Bedenken und Anregungen vorgetragen über die ent-
sprechend Beschlussvorschlag 1 Beschluss gefasst werden soll 
 
Da der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 505 entsprechend Beschlussvorschlag 1 nicht geändert oder er-
gänzt werden soll kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 505 überplant Teile des Bebauungsplanes Nr. 422: Schmeddingstraße / Soeten-
kamp. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes tritt dieser Plan, soweit er von dem neuen Plan 
überlagert wird, teilweise außer Kraft. Die Festsetzungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes 
Nr. 422 können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungsaufwandes. Die 
für die Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionspro-
gramm 2006 – 2010 (Entwurf) mit 1,335 Mio. € veranschlagt. Weitere 0,107 Mio. € sind noch nicht veran-
schlagt.  
 
Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Anliegerleistun-
gen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Die Stadt Münster wird durch Veräußerungen der Bau-
grundstücke zusätzliche Einnahmen realisieren können. 
 
Die erforderlichen Mittel sind mit 1,335 Mio. € im Finanzplan und Investitionsprogramm 2006 – 2010 (Ent-
wurf) im Wesentlichen veranschlagt. Dabei sind für die Haushaltsjahre bis 2010 Ausgaben von 1,075 Mio. € 
geplant. Die noch nicht veranschlagten Mittel (0,107 Mio. €) sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künfti-
gen Finanzplan und Investitionsprogramm vorgesehen werden. 
 
Durch die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 505 werden keine Vorent-
scheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt 
bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen 
Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Anregungen 
2. Begründung 
3. textliche Festsetzungen 
4. Plan (verkleinert)

Anlage 4 - Plan

1485 Zeichen

0,4 0,8 
II o
GD 
22° ±3° 
Fuß- und Radweg 
WA 
0,3 0,6 
II 
ED 
o
GD 
22° ±3° 
WA 
L 843   Roxeler Straße 
49 
I
I
51 
321 
I
43 
319 
322 
323 
324 
320 
39 
41 
318 355 
I 15 
110 
109 
329 
108 
304 
I
11a 
305 
98 
369 
112 
I
339 
100 
I
102 
381 I
104 
III 
123a 
III 
123 
38 
-I 
III 
III 
123d 
III 
123b III 
123c 
123e 
III 
123j 
III 
III 
123g 
382 
III 123f 
123h 
-I 
Josef - Pieper - Straße 
III 
13 
385 
381 
532 
12 
II 
531 
II 
11 II 
480 
23 
477 
478 
479 
481 
II I
21 
517 
14 
195 
202 
Flur 39 
198 
I
I
I
37 
315 
316 
317 
I
35 I
33 
I
29 
I
31 
314 
326 
328 
354 
313 
312 
293 
311 
337 
I171 
325 330 
327 
I
380 
II 2
373 
8
II 
4
380 533 
10 
II 
530 
Rott 
378 
II 
303 
144 
I
I
143 
I
I
10 
129 
117 
I12 
14 
130 379 
378 
137 
135 
253 
I
51 
II Hollandtstraße 
19 
I
19a 
I
16 
I
15 
17 
9
272 
269 
270 
271 
I I
229 
228 
I
I
2
13 
I
2a 
273 
I
4
I
11 
1b I
212 
I
3
252 
I
7I
9
I
5
7a 
211 
213 
I357 
I
13 
192 
370 
Weg 
Schmeddingstraße 
292 
22 
134 
224 
5
7I
11 I
9
I
I
35 
I
4a 
I
225 
18 
302 
300 
32 
34 
31 
II 
15 
12 
10 
I
11 
356 
289 
15 
I
240 
Deipenfohr 
II 
16 
I
18 
I
18a 
22 
55 
254 
I
20 
203 
I
17 
I
19 288 
25b 
I
25 
I
170 I
204 
I
21 
15a 
I25a 
II I
73 
384 
194 
43 
92 85 
Weg 
II 
377 
91 
534 
L 843   Roxeler Straße 
Nr. 612 
Lärmschutzwall 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. 231/2007 
Bebauungsplan Nr. 505 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
VERKLEINERUNG / Maßstab 1:2000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

26.04.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2007 Hauptausschuss
TOP 18.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.05.2007 Rat
TOP 18.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
  • Roxeler Straße 14
  • Schmeddingstraße 4
  • Josef-Pieper-Straße 1
  • Albert-Schweitzer-Straße 1
  • Waldeyerstraße
  • Soetenkamp
  • Auf dem Draun
  • Hollandtstraße 19i
  • Am Gievenbach
  • Ringstraße
  • Deipenfohr

Bebauungsplan Nr. 505

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0231/2007
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37