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2504/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radweg am Merheimer Platz - Innere Kanalstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.09.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.11.2021, TOP 2.1

Anlage 2 - Bürgereingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Bürgereingabe

1027 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
es geht um den Merheimer Platz bis hin zu Inneren Kanalstaße.  
Das Teilstück wird besonders stark von Fahrradfahrern frequentiert, besonders  
in den Morgenstunden von Schüler, die mit dem Rad in die Schulen in Richtung Krefelder Straße 
fahren. 
Hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern, Radfahrern und 
Autos, 
da viele Fahrradfahrer das letzte Stück vom Merheimer Platz bis zu Kreuzung Innere Kanalstraße auf 
dem Gehweg fahren.  
Die Situation ist dadurch geschuldet, das hier kein Radweg verläuft und die Autofahrer einen U-Turn 
fahren.  
Vorschlag:
Bitte überprüfen Sie dieses Teilstück, ob es möglich ist, hier einen Radweg- Schutzstreifen 
einzurichten, sodass die Fußgänger nicht  
durch die Radfahrer gefährdet werden und die Radfahrer nicht durch die Autos, die einen U-Turn 
machen.  
Im Anhang Bilder vom besagten Teilstück.  
Bitte leiten Sie diese E-Mail an die Verwaltung weiter oder als Antrag in Ihrer Zuständigkeit. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1679 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich hierbei um eine allgemeine  
Umplanung der Kreuzung (ggfs. nur 
punktuell) unter definierten 
Rahmenbedingungen und Regelwerken. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorge schlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2599 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2504/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radweg am Merheimer Platz - Innere Kanalstraße 
(Az.: 02-1600-166/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, im 
Falle einer anstehenden Umplanung der Kreuzung Innere Kanalstraße/Merheimer Straße, die Belan-
ge des Radverkehrs mittels einer Hinführung zu berücksichtigen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Einrichtung von einem Schutzstreifen auf der Merheimer Straße in Richtung 
stadteinwärts. Er bemängelt die Häufung von Konfliktsituationen zwischen zu Fuß Gehenden, Auto - 
und Radfahrenden insbesondere, da hier Schulkinder auf dem Gehweg fahren. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei dem geschilderten Abschnitt handelt es sich um einen reinen Gehweg, der Radverkehr findet 
grundsätzlich auf der Fahrbahn statt. Schülerinnen und Schüler bis zum 8. Lebensjahr müssen Geh-
wege zum Radfahren nutzen, bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie es. 
 
Die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens ist im Bestand nicht umsetzbar. Hierzu fehlt, aufgrund 
der Abbiegespuren, der Platz. Der Einplanung eines Schutzstreifens an dieser Stelle geht somit zwin-
gend eine Umplanung der gesamten Kreuzung voraus, da bei einer Anpassung der Hinführung die 
gesamte Ampelanlage einbezogen werden muss. Hierzu liegen aktuell keine Planungen vor. 
 
Eine Markierung könnte darüber hinaus erst auf Höhe des U-Turns erfolgen, da bis dort eine Tempo 
30-Zone ausgeschildert ist. Innerhalb von Tempo 30-Zonen wird der Radverkehr grundsätzlich im 
Mischverkehr geführt. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. 
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die 
hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2504/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.09.2021
Erstellt
07.07.2021 07:57