2504/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radweg am Merheimer Platz - Innere Kanalstraße
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Anlage 2 - Bürgereingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um den Merheimer Platz bis hin zu Inneren Kanalstaße. Das Teilstück wird besonders stark von Fahrradfahrern frequentiert, besonders in den Morgenstunden von Schüler, die mit dem Rad in die Schulen in Richtung Krefelder Straße fahren. Hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern, Radfahrern und Autos, da viele Fahrradfahrer das letzte Stück vom Merheimer Platz bis zu Kreuzung Innere Kanalstraße auf dem Gehweg fahren. Die Situation ist dadurch geschuldet, das hier kein Radweg verläuft und die Autofahrer einen U-Turn fahren. Vorschlag: Bitte überprüfen Sie dieses Teilstück, ob es möglich ist, hier einen Radweg- Schutzstreifen einzurichten, sodass die Fußgänger nicht durch die Radfahrer gefährdet werden und die Radfahrer nicht durch die Autos, die einen U-Turn machen. Im Anhang Bilder vom besagten Teilstück. Bitte leiten Sie diese E-Mail an die Verwaltung weiter oder als Antrag in Ihrer Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich hierbei um eine allgemeine Umplanung der Kreuzung (ggfs. nur punktuell) unter definierten Rahmenbedingungen und Regelwerken. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorge schlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 2504/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radweg am Merheimer Platz - Innere Kanalstraße (Az.: 02-1600-166/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, im Falle einer anstehenden Umplanung der Kreuzung Innere Kanalstraße/Merheimer Straße, die Belan- ge des Radverkehrs mittels einer Hinführung zu berücksichtigen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Einrichtung von einem Schutzstreifen auf der Merheimer Straße in Richtung stadteinwärts. Er bemängelt die Häufung von Konfliktsituationen zwischen zu Fuß Gehenden, Auto - und Radfahrenden insbesondere, da hier Schulkinder auf dem Gehweg fahren. Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem geschilderten Abschnitt handelt es sich um einen reinen Gehweg, der Radverkehr findet grundsätzlich auf der Fahrbahn statt. Schülerinnen und Schüler bis zum 8. Lebensjahr müssen Geh- wege zum Radfahren nutzen, bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie es. Die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens ist im Bestand nicht umsetzbar. Hierzu fehlt, aufgrund der Abbiegespuren, der Platz. Der Einplanung eines Schutzstreifens an dieser Stelle geht somit zwin- gend eine Umplanung der gesamten Kreuzung voraus, da bei einer Anpassung der Hinführung die gesamte Ampelanlage einbezogen werden muss. Hierzu liegen aktuell keine Planungen vor. Eine Markierung könnte darüber hinaus erst auf Höhe des U-Turns erfolgen, da bis dort eine Tempo 30-Zone ausgeschildert ist. Innerhalb von Tempo 30-Zonen wird der Radverkehr grundsätzlich im Mischverkehr geführt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin- nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Bürgereingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2504/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.09.2021
- Erstellt
- 07.07.2021 07:57