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2167/2019

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Hoyer auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 02.05.2019 zum Thema "Schaltung fingierter Stellenangebote in der Jobbörse"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.06.2019, TOP 8.2.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Hoyer zum Thema Schaltung fingierter Stellenangebote in der Jobbörse

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

739 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  18.06.2019 
 2167/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Hoyer auf der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren vom 02.05.2019 zum Thema "Schaltung fingierter Stellenangebote in 
der Jobbörse" 
Zur mündlichen Anfrage von Frau Hoyer aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren 
vom 02.05.2019 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage bei-
gefügte Antwort des Jobcenter Köln sowie der Agentur für Arbeit Köln vor. 
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Hoyer zum Thema Schaltung fingierter Stellenangebote in der Jobbörse

3036 Zeichen

Mündliche Anfrage von Frau Hoyer auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales 
und Senioren am 02.05.2019 zum Thema: 
„Schaltung fingierter Stellenangebote in der Jobbörse“ 
 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
 
Frau Hoyer erkundigt sich aufgrund aktueller Meldungen in verschiedenen Medien, ob das 
Jobcenter Köln bzw. die Arbeitsagentur Köln ebenfalls von Datenklau durch fiktive, in das 
System eingestellte Arbeitsangebote betroffen ist und ob Daten von Bewerber*innen 
abgegriffen wurden. 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln sowie der Agentur für Arbeit Köln: 
 
Die Jobbörse ist eine Plattform  der Bundesagentur für Arbeit, die durch sämtliche Akteure 
am Arbeitsmarkt genutzt werden kann. Auf dieser Plattform könn en Arbeitgeber 
Stellenangebote einstellen bzw. veröffentlichen , und arbeitssuchende oder arbeitslose 
Personen können sich darauf bewerben.  Es ist weder für Arbeitgeber noch für 
Arbeitssuchende Voraussetzung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Betreuung 
zu sein, um die Plattform nutzen zu können. Wohl aber besteht ein mehrstufiger Prozess zur 
Arbeitgeber- und Stellenangebotsprüfung. 
 
Nach Auskunft der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit werden täglich automatisiert 
Stellenangebote geprüft und bei Auffälligkeiten in den Stellenangeboten wird dem 
nachgegangen. Die Prüfung erfolgt stellenangebotsbezogen und nicht arbeitgeberbezogen. 
Dies hat zur Folge, dass es nicht auffällig wird, wenn ein Arbeitgeber eine 
unverhältnismäßig hohe Zahl von Stellenangeboten einstellt. Wir haben durchaus 
Arbeitgeber, die seriös und korrekt viele Stellenangebote einstellen. Großunternehmen 
stellen etwa Angebote für Ausbildungsstellen in großer Anzahl ein. Die Prüfungen führt eine 
zentrale Einheit des BA-Service-Hauses durch. 
 
Nach der Analyse  der vorliegenden Berichterstattung hat ein vermeintlicher Arbeitgeber 
fingierte Stellenangebote in der Jobbörse geschaltet, mit dem ausschließlichen Ziel an Daten 
von Bewerberinnen und Bewerbern zu kommen. Diese wurden ihm schlussendlich durch die 
arbeitssuchenden Personen, im Glauben sich auf ein Stellenangebot zu bewerben , 
zugesandt. Somit handelt es sich nicht um einen Datenklau von Kunden-/ Bewerberdaten in 
der Jobbörse, sondern um eine systematische Täuschung der Bewerber *innen durch 
fingierte Stellenangebote.  
Diese Systematik widerspricht in jeder Hinsicht den Nutzungsbedingungen der Jobbörse, 
da durch die erstellten Stellengesuche nicht die Intention bestand, ein Ausbildungs- oder 
Arbeitsverhältnis herbeizuführen. Diese Stellenangebote sind unmittelbar deaktiviert 
worden. Die BA hat gegen den Veröffentlichenden einen Strafantrag nach §42 Abs. 2 
BDSG gestellt. 
Ob sich Bewerber*innen des Jobcenter Köln oder der Agentur für Arbeit Köln  auf fingierte 
Stellenangebote bewarben, kann nicht nachvollzogen werden.

Nach Information der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit prüft sie anhand des 
vorliegenden Falles, welche zusätzlichen Analysen für Prüfungen in Zukunft durchgeführt 
werden können. 
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (1)

24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2167/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.06.2019
Erstellt
17.06.2019 09:41