2167/2019
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Hoyer auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 02.05.2019 zum Thema "Schaltung fingierter Stellenangebote in der Jobbörse"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
739 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 18.06.2019 2167/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Hoyer auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 02.05.2019 zum Thema "Schaltung fingierter Stellenangebote in der Jobbörse" Zur mündlichen Anfrage von Frau Hoyer aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 02.05.2019 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage bei- gefügte Antwort des Jobcenter Köln sowie der Agentur für Arbeit Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Hoyer zum Thema Schaltung fingierter Stellenangebote in der Jobbörse
3036 Zeichen
Mündliche Anfrage von Frau Hoyer auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 02.05.2019 zum Thema: „Schaltung fingierter Stellenangebote in der Jobbörse“ Wortlaut der Anfrage: Frau Hoyer erkundigt sich aufgrund aktueller Meldungen in verschiedenen Medien, ob das Jobcenter Köln bzw. die Arbeitsagentur Köln ebenfalls von Datenklau durch fiktive, in das System eingestellte Arbeitsangebote betroffen ist und ob Daten von Bewerber*innen abgegriffen wurden. Antwort des Jobcenter Köln sowie der Agentur für Arbeit Köln: Die Jobbörse ist eine Plattform der Bundesagentur für Arbeit, die durch sämtliche Akteure am Arbeitsmarkt genutzt werden kann. Auf dieser Plattform könn en Arbeitgeber Stellenangebote einstellen bzw. veröffentlichen , und arbeitssuchende oder arbeitslose Personen können sich darauf bewerben. Es ist weder für Arbeitgeber noch für Arbeitssuchende Voraussetzung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter in Betreuung zu sein, um die Plattform nutzen zu können. Wohl aber besteht ein mehrstufiger Prozess zur Arbeitgeber- und Stellenangebotsprüfung. Nach Auskunft der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit werden täglich automatisiert Stellenangebote geprüft und bei Auffälligkeiten in den Stellenangeboten wird dem nachgegangen. Die Prüfung erfolgt stellenangebotsbezogen und nicht arbeitgeberbezogen. Dies hat zur Folge, dass es nicht auffällig wird, wenn ein Arbeitgeber eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Stellenangeboten einstellt. Wir haben durchaus Arbeitgeber, die seriös und korrekt viele Stellenangebote einstellen. Großunternehmen stellen etwa Angebote für Ausbildungsstellen in großer Anzahl ein. Die Prüfungen führt eine zentrale Einheit des BA-Service-Hauses durch. Nach der Analyse der vorliegenden Berichterstattung hat ein vermeintlicher Arbeitgeber fingierte Stellenangebote in der Jobbörse geschaltet, mit dem ausschließlichen Ziel an Daten von Bewerberinnen und Bewerbern zu kommen. Diese wurden ihm schlussendlich durch die arbeitssuchenden Personen, im Glauben sich auf ein Stellenangebot zu bewerben , zugesandt. Somit handelt es sich nicht um einen Datenklau von Kunden-/ Bewerberdaten in der Jobbörse, sondern um eine systematische Täuschung der Bewerber *innen durch fingierte Stellenangebote. Diese Systematik widerspricht in jeder Hinsicht den Nutzungsbedingungen der Jobbörse, da durch die erstellten Stellengesuche nicht die Intention bestand, ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis herbeizuführen. Diese Stellenangebote sind unmittelbar deaktiviert worden. Die BA hat gegen den Veröffentlichenden einen Strafantrag nach §42 Abs. 2 BDSG gestellt. Ob sich Bewerber*innen des Jobcenter Köln oder der Agentur für Arbeit Köln auf fingierte Stellenangebote bewarben, kann nicht nachvollzogen werden. Nach Information der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit prüft sie anhand des vorliegenden Falles, welche zusätzlichen Analysen für Prüfungen in Zukunft durchgeführt werden können. gez. Martina Würker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2167/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.06.2019
- Erstellt
- 17.06.2019 09:41