1196/2024/1
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Durchführung von Umweltuntersuchungen gehört zur Grundlagenermittlung bei Stadtbahnprojekten. Die Vergabe von Leistungen zur Projektsteuerung ist aus personellen Kapazitätsgründen erforderlich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln T elefon:0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1196/2024/1 Freigabedatum 24.10.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit- glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln Hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie inkl. Landschaftspflegerischer Begleitplan und Flora- Fauna-Habitat-Prüfung; Projektsteuerung) Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Bezirksvertretung 7 (Porz) per DE 1196/2024/2 per DE 1196/2024/3 Finanzausschuss 12.11.2024 Begründung der Dringlichkeit Der gemeinsam von Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Bonn und Stadt Köln abgestimmte Projektablauf sieht die Auftragsvergabe der Umweltverträglichkeitsstudie Ende September vor. Von Seiten des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn wurden bereits Beschlüsse zu Beauftragung wei- terer Leistungen wie der Umweltverträglichkeitsstudie gefasst. Um möglichst schnell nach der Zusage entsprechender Fördergelder auch die Leistungen ver- geben zu können, hat der Rhein-Sieg-Kreis die Umweltuntersuchungen bereits ausgeschrie- ben. Der Abruf bewilligter Fördergelder wurde bis Ende 2027 genehmigt, sodass mit der Bear- beitung der umfangreichen Untersuchungen schnellst möglichst begonnen werden muss, um einen Abschluss der Leistungen bis Ende 2027 sicherzustellen. Die Beauftragung der Leistung hängt nun an den noch ausstehenden Beschlüssen in Köln ab. Aufgrund der Bindefrist bis Ende Oktober und der für die Beauftragung erforderlichen vorlau- fenden Beschlussfassung der politischen Gremien des Rhein-Sieg-Kreises wäre das Vergabe- verfahren gefährdet, wenn die politischen Gremien der Stadt Köln erst in ihren nächsten regu- lären Sitzungen entscheiden würden. Um eine kurzfristige Vergabe der Umweltuntersuchungen – und auch den entsprechenden Abruf der Fördergelder im vorgesehenen Zeitraum - sicherstellen zu können, ist eine kurzfris- tige Entscheidung seitens Stadt Köln erforderlich. Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2024 die erstmalige Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen zur Vergabe des Leistungspakets 2 i. H. v. 50.000 € sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 260.000 € zu Lasten der Haushalts- jahre 2025, 2026 und 2027 (135.000 € in 2025, 65.000 € in 2026 und 60.000 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-7-6000 Stadtbahnverbindung Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17). 2 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 23.10.2024 gez. Reker gez. Dr. Krupp 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 310.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 105.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 20.06.2022 hat der Rat die Verwaltung damit beauftragt, das Stadtbahnprojekt Bonn – Niederkassel - Köln inklusive Lückenschluss der Linie 7 zusammen mit den Beteiligten Rhein- Sieg-Kreis (RSK) und Stadt Bonn weiter zu verfolgen (vgl. Vorlage-Nr. 0054/2022). Das Projekt, für das bereits eine Machbarkeitsstudie, eine Nutzen-Kosten-Untersuchung und eine Standardisierte Bewertung durchgeführt wurden, umfasst sechs Planfeststellungsab- schnitte mit derzeit unterschiedlichen Planungstiefen: Verlängerung der Linie 7: PFA 1: von Zündorf nach Zündorf Süd Planung bis Leistungsphase 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Lph. 4 HOAI) vorhanden, muss jedoch aktualisiert werden PFA 2: von Zündorf Süd nach Langel Süd Planungstiefe einer Machbarkeitsstudie (Streckenführung noch nicht festgelegt) 4 Verlängerung der Linie 17: PFA 3: von Sürth/Godorf (Anschluss an Bestandsnetz Köln) nach Langel Süd mit Rheinquerung Planungstiefe einer Machbarkeitsstudie (Streckenführung noch nicht festgelegt) PFA 4: von Langel Süd nach Lülsdorf Planung bis Lph. 2 HOAI vorhanden PFA 5: von Lülsdorf nach Mondorf Planung bis Lph. 2 HOAI vorhanden PFA 6: von Mondorf nach Bonn-Beuel (Anschluss an Bestandsnetz Bonn) mit Siegquerung Planung bis Lph. 2 HOAI vorhanden Das Projekt soll in allen Abschnitten bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI, einschließlich aller für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens notwendigen Begleit- untersuchungen, fortgeführt werden. Verwaltungsvereinbarung Gemäß dem o. g. Beschluss hat die Stadt Köln zur Durchführung der weiteren Planungen mit dem RSK und der Stadt Bonn im letzten Jahr eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Darin wurde, auf Grundlage der im Beschluss beschriebenen Organisationsstruktur, dem RSK weiterhin die Gesamtprojektleitung zugeteilt und die für das Projekt notwendigen Finanzmittel in der Haushaltsplanung angemeldet. Die Vereinbarung enthält die im o. g. Beschluss vorgeschlagene Kostenverteilung, sodass die Kosten von - Leistungen zu „übergeordneten Arbeiten mit Bezug auf das Gesamtprojekt“ unter den drei Beteiligten in gleichem Maße (jeweils ein Drittel), - Leistungen zur „Stadtbahninfrastruktur“ jeweils gebietsscharf zu 100% durch die Städte Köln und Bonn bzw. den RSK, - Leistungen zur „Rheinbrücke“ jeweils zu 50 % von der Stadt Köln und dem RSK und - Leistungen zur „Siegbrücke“ jeweils zu 50 % von der Stadt Bonn und dem RSK übernommen werden. Förderung Das Gesamtprojekt Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln wird im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Herstellung eines Planungsvorrats (FöRi-Planungsvor- rat)“ des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Eine Ausnahme stellt hierbei der PFA 1 dar, der aufgrund seines weiteren Planungsstadiums nicht unter die Förderwürdigkeit dieser Richt- linie fällt. Zu den förderfähigen Planungskosten (Förderung 90 %) zählen die im Folgenden beschriebe- nen Leistungen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie und die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans. Ob darüber hinaus die zu vergebenen „besonderen Leistungen“ gemäß der o. g. Richtlinie ebenfalls förderfähig sind, ist derzeit noch unklar, wes- halb davon zunächst nicht ausgegangen wird. Ergänzend zur Verwaltungsvereinbarung wurde zwischen den drei Projektpartnern festgehal- ten, dass der RSK die durch ihn beantragten Fördermittel als Erträge bei sich verbucht und nur die Kosten, die noch nicht durch die Fördermittel abgedeckt sind, gemäß der festgelegten Anteile durch die Städte Bonn und Köln zu begleichen sind. Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum für Planungen zu den Abschnitten der Verlän- gerung Linie 17 endete ursprünglich am 31.12.2025, wurde aber auf Antrag des RSK bis zum 31.12.2027 verlängert. Für den 2. Bauabschnitt der Verlängerung der Linie 7 wird derzeit ebenfalls eine Verlängerung des Förderzeitraumes bis Ende 2027 durch die Kölner Verkehrs- Betriebe AG beim Fördermittelgeber beantragt. Leistungsumfang Entsprechend der gemeinsamen Vereinbarung der drei Beteiligten, werden erforderliche, 5 durch Dritte auszuführende und das Gesamtprojekt betreffende Leistungen, durch die Projekt- leitung ausgeschrieben und vergeben. Hierzu zählen u. a. die Durchführung von großräumi- gen Grundlagenuntersuchungen, wie z. B. die Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie Leis- tungen zum Projektablauf. Leistungspaket 1 Die hiermit zur Beschlussfassung stehenden, an externe Gutachter zu vergebenen Umweltun- tersuchungen beinhalten die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), die Er- stellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) sowie „besondere Leistungen“ wie z.B. zwei Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfungen für die FFH-Schutzgebiete „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ im Bereich der Rheinquerung sowie „Siegaue und Siegmündung“ im Bereich der Siegquerung. Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen dienen als Grundlage für die weitere Planung, da hierdurch essentielle Aus- sagen über den weiteren Projektfortschritt bspw. die Lage der Rheinquerung getroffen werden können. Diese Aussagen bleiben auch im voranschreitenden Projekt oder bei einer zeitlichen Verschiebung des Projektes bestandskräftig. Bei der Beauftragung der Umweltuntersuchungen sollen folgende Leistungen vom Auftrag- nehmenden durchgeführt werden: - Umweltverträglichkeitsstudie - LBP für Gesamtstrecke ohne Rheinquerung (PFA 3) sowie „besondere Leistungen“: - Planungsraumanalyse als Grundlage für das Scoping-Verfahren - Abstimmung und Begleitung des Scoping-Verfahrens - Kartieren von Biotoptypen, floristischen und faunistischen Arten - 2 FFH-Verträglichkeitsprüfungen - Fachbeitrag Artenschutz - 6 UVP-Berichte für die 6 Planfeststellungsabschnitte - Faunistische Planungsraumanalyse. Leistungspaket 2 Mit dem eingangs erwähnten Ratsbeschluss war beabsichtigt, dass der RSK zur Übernahme der verschiedenen Aufgabenbereiche der Gesamtprojektleitung – u.a. der Projektsteuerung – eine Projektgruppe aufbaut. Entgegen dem Beschluss soll aufgrund fehlender personeller Ressourcen beim RSK die Projektsteuerung kurzfristig extern vergeben werden, um die Pro- zesse im Projekt deutlich zu beschleunigen und den Abruf der bewilligten Fördermittel aus der „FöRi-Planungsvorrat“ sicherzustellen. Parallel dazu erfolgt beim RSK auch ein projektbezo- gener Stellenzuwachs. Die Beauftragung der Projektsteuerung beinhaltet u. a. folgende Leistungen: - Unterstützung und qualifizierte Beratung der Projektleitung für alle Aspekte des Gesamt- projektes und etwaiger Teilprojekte - aktive Prozesssteuerung und Prozesskoordination mit den Projektbeteiligten - Erarbeitung und kontinuierliche Fortschreibung eines Projekt- und Organisationsplans - Abwicklung des beim RSK vorliegenden Förderbescheides - Fortführende Begleitung der UVS, des LBP und ergänzender Fachbeiträge sowie die Teilnahme an Scoping-Terminen, Abstimmungen mit dem beauftragten Gutachter etc. - Begleitung der Vergabe einer Machbarkeitsstudie für den PFA 3 (Rheinquerung) auf Grundlage der Ergebnisse der UVS - Prüfung von Kostenrechnungen Dritter (Fachplaner) - Erstellung von Leistungsbildern für die Ausschreibung aller Ingenieurleistungen bis zur Genehmigungsplanung gemäß HOAI (ohne Bauwerksplanungen der Rhein- und Sieg- brücke) sowie aller notwendigen Begleituntersuchungen für das Gesamtprojekt. Kosten und Finanzierung Da es sich bei beiden Leistungspaketen 1+2 um „übergeordnete Arbeiten mit Bezug auf das Gesamtprojekt“ der Vereinbarung handelt, werden die entstehenden Kosten dementspre- chend gedrittelt unter den Projektbeteiligten aufgeteilt. Die in Köln durch den Rat beschlossenen Regelungen zur Übertragung der Planungsleistung 6 „Verlängerung der Stadtbahnlinie 7“ an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (vgl. Vorlage-Nr. 0250/2020) bleiben von der aktuellen Beschlussfassung unberührt. Leistungspaket 1 Die Kosten zur Durchführung der UVS und der Erstellung eines LBP werden aktuell auf ca. 850.000 Euro brutto (ohne Berücksichtigung der Förderung) geschätzt. Entsprechend ei- ner Übernahme von 90% der Kosten ergeben sich restliche Kosten für diese beiden Leistun- gen in Höhe von 85.000 € brutto. Die darüber hinaus zu vergebenen „besonderen Leistungen“ werden auf rund 230.000 € brutto geschätzt, deren Förderfähigkeit derzeit nicht sichergestellt ist und deshalb in voller Höhe als konsumtive Aufwendungen berücksichtigt werden. Insge- samt entfällt entsprechend der vereinbarten Kostenaufteilung von einem Drittel je Projektbetei- ligte ein Anteil von ca. 105.000 Euro (brutto) auf die Stadt Köln. Der Mittelabfluss wird derzeit wie folgt prognostiziert: - Jahr 2024: 5.000 Euro brutto - Jahr 2025: 35.000 Euro brutto - Jahr 2026: 35.000 Euro brutto - Jahr 2027: 30.000 Euro brutto. Die notwendige Aufwandsermächtigung in Höhe von 5.000 € steht im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Pro- duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, für das Jahr 2024 zur Verfügung. Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen für 2025 in Höhe von 35.000 €, 2026 in Höhe von 35.000 € sowie 2027 in Höhe von 30.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 ebenfalls im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ggf. durch Umschichtun- gen vorsehen. Leistungspaket 2 Als Kosten für die Vergabe der Projektsteuerung wurden pauschal 10% der Planungskosten geschätzt (ca. 930.000 Euro brutto). Für die Stadt Köln ergibt sich daraus ein Anteil investiver Auszahlungen in Höhe von ca. 310.000 Euro (brutto). Der Mittelabfluss wird derzeit wie folgt prognostiziert: - Jahr 2024: 50.000 Euro brutto - Jahr 2025: 135.000 Euro brutto - Jahr 2026: 65.000 Euro brutto - Jahr 2027: 60.000 Euro brutto. Zur Finanzierung der „Projektsteuerung“ werden bereits in 2024 investive Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 50.000 € benötigt. Diese stehen im Haushaltsplan 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-7-6000, Stadtbahnverbindung Bonn- Niederkassel-Köln (Linie 17), bereit. Für die Auftragsvergaben, die erst in den Jahren 2025 bis 2027 kassenwirksam werden, stehen an gleicher Stelle Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 135.000 € für das Jahr 2025, 65.000 € für das Jahr 2026 und 60.000 € für das Jahr 2027 zur Verfügung. Die in den Jahren 2025ff. zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen erforderlichen Aus- zahlungsermächtigungen werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 an gleicher Stelle eingeplant. Zeitplanung Aufgrund des begrenzten Zeitraumes der Förderung (Ende 2025 bzw. verlängert bis Ende 2027), wurde die Ausschreibung der Umweltuntersuchungen durch den RSK bereits Anfang Juli veröffentlicht, sodass bei positiver Beschlusslage eine kurzfristige Vergabe unmittelbar im Anschluss erfolgen kann. Die Ausschreibung und Vergabe der Projektsteuerung ist für das 7 4. Quartal dieses Jahres geplant. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen und einen Beitrag zur Klimaneutralität bis 2035 zu leisten. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Verkehrsangebote und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1196/2024/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.10.2024
- Erstellt
- 19.09.2024 11:50