0775/2021
Einwohnerfrage betr. Beschluss vom 23.01.2020, TOP 2.1 zur Bürgereingabe gem. § 24 GO betr. Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02-1600-188/19)
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Beantwortung Einwohnerfrage 0775-2021
4297 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 0775/2021 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 zu TOP 1.1 Einwohnerfrage betr. Beschluss vom 23.01.2020, TOP 2.1 zur Bürgereingabe gem. § 24 GO betr. Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02-1600-188/19) Text der Einwohneranfrage vom 02.01.2021 Beschluss Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02- 1600-188/19) Die Bezirksvertretung Kalk hat am 23.01.2020 unter TOP 2.1 folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Kalk 1. dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt ein Durchfahrtsverbot auf der Neuerburgstraße aber ab. Die Verwaltung wird mit der Weiterbearbeitung der bereits mit den Anwohnenden erarbeiteten Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich beauftragt. 2. beauftragt die Verwaltung, mit der Weiterbearbeitung der bereits mit den Anwohnenden erarbeiteten Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich die Einrichtung einer Einbahnstraße zu prüfen. 3. bittet die Verwaltung, die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Neuerburgstraße zu verstärken. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Stand zum 2. Beschluss betr. die Überprüfung der Einrichtung einer Einbahnstraße in der Neuerburgstraße? 2. Wie ist der aktuelle Stand zum 3. Beschluss? Werden Kontrollen verstärkt unternom- men und wenn ja, wie kann man das feststellen? Für Anwohner*innen der Neuerburg- straße ist das nicht nachvollziehbar, da die Situation der Falsch-Parker*innen an der Kreuzung Kalker Hauptstraße/Neuerburgstraße seit dem Beschluss vom 23.01.2020 un- verändert ist 2 Stellungnahme der Verwaltung zu den beiden Fragen: Zu Frage 1 In dem Bereich der Neuerburgstraße zwischen Kalker Hauptstraße und Sieversstraße beträgt die Fahrbahnbreite ca. 6,5 m. Beidseitig ist neben der Fahrbahn ein ca. 1,5 breiter Fußweg. Auf der östlichen Seite wird durchgängig geparkt. Damit ist die nutzbare Fahrbahnbreite ca. 4,5 m. Die Fahrbahnbreite lässt weder ein hohes Verkehrsaufkommen noch hohe Geschwindigkeiten zu. Im Querschnitt fahren in der Morgenspitze 130 Fahrzeuge und in der Abendspitze 138 Fahrzeuge. Die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmenden eingehalten wird (V 85), beträgt 24 km/h in südliche Richtung und 27 km/h in nördliche Richtung. Aufgrund der beschriebenen Verkehrssituation stellt die Neuerburgstraße keine attraktive Abkürzung für andere Verkehre dar. Die Belastung und die Geschwindigkeiten sind so gering, dass für die Neuerburgstraße im Bereich zwischen Kalker Hauptstraße und Sieversstraße eine Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich unter Beteiligung der Anwohnenden erstellt wurde. Die Einrichtung einer Einbahnstraße der Neuerburgstraße würde des Weiteren zu unerwünschten Verlagerungen in die Sieversstraße, die mehr Last aufnehmen müsste und vergleichbar sensibel ist, führen. Zusammenfassend ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Verkehrssituation auf der Neuerburgstraße ist unauffällig. Die Erschließungsfunktion der Straße muss erhalten bleiben. Mit der Herstellung als verkehrsberuhigter Bereich sind keine weiteren verkehrlichen Maßnahmen wie der Einrichtung einer Einbahnstraße erforderlich. Zu Frage 2 Die Verkehrsüberwachung kontrolliert beinahe täglich im Zentrum von Kalk, dies gilt für die Kalker Hauptstraße und die direkten Nebenstraßen. Auf der Neuerburgstraße wurden im Jahr 2020 insgesamt rd. 950 Verwarnungen ausgestellt, hiervon mehr als 200 in der Neuerburgstraße/Ecke Kalker Hauptstraße, insbesondere wurde das Parken im absoluten Halteverbot konsequent verwarnt und bei akuter Behinderungen wurden Fahrzeuge sichergestellt. Die Anzahl der Verwarnungen zeigt eine hohe Kontrolltätigkeit, da die Parksituation vor Ort auch sehr schwierig ist. Der Bezirk Kalk hat jedoch in jedem dazugehörigen Stadtteil einen hohen Kontrollbedarf, so dass es nicht möglich ist, mehrfach täglich die Kalker Hauptstraße bzw. Neuerburgstraße zu berücksichtigen. Die Abschnittsleitung des Bezirkes Kalk wurde über die Eingabe informiert mit der Bitte, den Bereich weiterhin regelmäßig zu kontrollieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Neuerburgstraße
- Kalker Hauptstraße
- Sieversstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0775/2021
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 01.03.2021
- Erstellt
- 01.03.2021 13:32