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0775/2021

Einwohnerfrage betr. Beschluss vom 23.01.2020, TOP 2.1 zur Bürgereingabe gem. § 24 GO betr. Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02-1600-188/19)

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 01.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.03.2021

Beantwortung Einwohnerfrage 0775-2021

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Beantwortung Einwohnerfrage 0775-2021

4297 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-8/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0775/2021 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 
zu TOP 1.1 
 
Einwohnerfrage betr. Beschluss vom 23.01.2020, TOP 2.1 zur  Bürgereingabe gem. 
§ 24 GO betr. Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02-1600-188/19) 
Text der Einwohneranfrage vom 02.01.2021 
Beschluss Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Neuerburgstraße Stadtteil Kalk (Az.: 02-
1600-188/19) 
Die Bezirksvertretung Kalk hat am 23.01.2020 unter TOP 2.1 folgenden Beschluss gefasst: 
Die Bezirksvertretung Kalk 
1. dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt ein Durchfahrtsverbot auf der 
Neuerburgstraße aber ab. Die Verwaltung wird mit der Weiterbearbeitung der bereits mit 
den Anwohnenden erarbeiteten Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich 
beauftragt. 
2. beauftragt die Verwaltung, mit der Weiterbearbeitung der bereits mit den Anwohnenden 
erarbeiteten Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich die Einrichtung einer 
Einbahnstraße zu prüfen. 
3. bittet die Verwaltung, die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der Neuerburgstraße zu 
verstärken. 
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie ist der aktuelle Stand zum 2. Beschluss betr. die Überprüfung der Einrichtung einer 
Einbahnstraße in der Neuerburgstraße? 
 
2. Wie ist der aktuelle Stand zum 3. Beschluss? Werden Kontrollen verstärkt unternom-
men und wenn ja, wie kann man das feststellen? Für Anwohner*innen der Neuerburg-
straße ist das nicht nachvollziehbar, da die Situation der Falsch-Parker*innen an der 
Kreuzung Kalker Hauptstraße/Neuerburgstraße seit dem Beschluss vom 23.01.2020 un-
verändert ist

2 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den beiden Fragen: 
 
 
Zu Frage 1 
 
In dem Bereich der Neuerburgstraße zwischen Kalker Hauptstraße und Sieversstraße beträgt 
die Fahrbahnbreite ca. 6,5 m. Beidseitig ist neben der Fahrbahn ein ca. 1,5 breiter Fußweg. 
Auf der östlichen Seite wird durchgängig geparkt. Damit ist die nutzbare Fahrbahnbreite ca. 
4,5 m. Die Fahrbahnbreite lässt weder ein hohes Verkehrsaufkommen noch hohe 
Geschwindigkeiten zu. Im Querschnitt fahren in der Morgenspitze 130 Fahrzeuge und in der 
Abendspitze 138 Fahrzeuge. Die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmenden 
eingehalten wird (V 85), beträgt 24 km/h in südliche Richtung und 27 km/h in nördliche 
Richtung. Aufgrund der beschriebenen Verkehrssituation stellt die Neuerburgstraße keine 
attraktive Abkürzung für andere Verkehre dar. Die Belastung und die Geschwindigkeiten sind 
so gering, dass für die Neuerburgstraße im Bereich zwischen Kalker Hauptstraße und 
Sieversstraße eine Straßenplanung als verkehrsberuhigter Bereich unter Beteiligung der 
Anwohnenden erstellt wurde. Die Einrichtung einer Einbahnstraße der Neuerburgstraße 
würde des Weiteren zu unerwünschten Verlagerungen in die Sieversstraße, die mehr Last 
aufnehmen müsste und vergleichbar sensibel ist, führen.  
Zusammenfassend ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Verkehrssituation auf der 
Neuerburgstraße ist unauffällig. Die Erschließungsfunktion der Straße muss erhalten bleiben. 
Mit der Herstellung als verkehrsberuhigter Bereich sind keine weiteren verkehrlichen 
Maßnahmen wie der Einrichtung einer  Einbahnstraße erforderlich. 
 
 
Zu Frage 2 
 
Die Verkehrsüberwachung kontrolliert beinahe täglich im Zentrum von Kalk, dies gilt für die 
Kalker Hauptstraße und die direkten Nebenstraßen.  
 
Auf der Neuerburgstraße wurden im Jahr 2020 insgesamt rd. 950 Verwarnungen ausgestellt, 
hiervon mehr als 200 in der Neuerburgstraße/Ecke Kalker Hauptstraße, insbesondere wurde 
das Parken im absoluten Halteverbot konsequent verwarnt und bei akuter Behinderungen 
wurden Fahrzeuge sichergestellt.  
 
Die Anzahl der Verwarnungen zeigt eine hohe Kontrolltätigkeit, da die Parksituation vor Ort 
auch sehr schwierig ist. Der Bezirk Kalk hat jedoch in jedem dazugehörigen Stadtteil einen 
hohen Kontrollbedarf, so dass es nicht möglich ist, mehrfach täglich die Kalker Hauptstraße 
bzw. Neuerburgstraße zu berücksichtigen.  
 
Die Abschnittsleitung des Bezirkes Kalk wurde über die Eingabe informiert mit der Bitte, den 
Bereich weiterhin regelmäßig zu kontrollieren.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Neuerburgstraße
  • Kalker Hauptstraße
  • Sieversstraße

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Details

Aktenzeichen
0775/2021
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
01.03.2021
Erstellt
01.03.2021 13:32