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AN/0424/2020

Corona-Pandemie erschwert Kommunalwahl-Vorbereitungen

GUT Anfrage nach § 4 16.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 4.4

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

2823 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.03.2020 
AN/0424/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.03.2020 
 
Corona-Pandemie erschwert Kommunalwahl-Vorbereitungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Rats-Sitzung am 26. März 2020 zu setzen. 
 
Die Corona-Pandemie erschwert allen Parteien und Wählergruppen die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen 
am 13. September 2020. So können sogenannte Aufstellungsversammlungen auf nicht absehbare Zeit nicht ver-
antwortungsvoll durchgeführt werden. Das Verschieben dieser Versammlungen ist vor dem Hintergrund bislang 
nicht geänderter Fristen und Vorgaben problematisch. Dazu kommt, dass ohne durchgeführte Aufstellungsver-
sammlungen, einige Parteien und Wählergruppen nicht mit dem, für manche vorgeschriebenem Sammeln der 
Unterstützungsunterschriften, beginnen können. So droht für manche Parteien und Wählergruppen eine Nicht-
Zulassung zur Kommunalwahl. Daher erscheint uns die Verschiebung der Kommunalwahl – bis zu einem Zeitpunkt 
an dem sie unter „regulären“ Bedingungen durchgeführt werden kann – unerlässlich. Zumindest sollte auf das 
Sammeln der Unterstützungsunterschriften verzichtet werden können. 
 
Um für alle Bewerber*innen gleiche Chancen und Rechtssicherheit herzustellen, fehlen aktuell wichtige Infor-
mationen. Zur Beantwortung bitten wir Sie (ggfs. mit der Landesregierung) folgende Fragen zu erörtern: 
 
1. Ist das Durchführen von Aufstellungsversammlungen (mit zum Teil hunderten Teilnehmer*innen) in Köln 
zurzeit rechtlich zulässig, oder fallen diese unter das Veranstaltungsverbot? 
2. Plant die Landesregierung, angesichts der Corona-Pandemie, eine Änderung der Fristen um Wahlvor-
schläge einreichen zu können? 
3. Plant die Landesregierung eine Verschiebung der Kommunalwahl 2020? 
4. Plant die Landesregierung Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes (wie (§ 15 (2), § 16 (1), §46a (5), KWahlG 
NW) außer Kraft zu setzen, damit auf das Sammeln von Unterstützungsunterschriften verzichtet werden 
kann? 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
Thomas Schmeckpeper  
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten. koeln

- 2 - 
 
 
 
Wir danken für die Beantwortung! 
 
gez. Tobias Scholz und Thor Zimmermann 
 
 
Anmerkung: Angesichts der enormen Aufgaben die aktuell vor uns allen liegen, mögen unsere Sorgen vielleicht irrelevant erscheinen. Da 
mit der bislang geplanten Kommunalwa hl am 13. September aber Entscheidungen für die nächsten fünf Jahre getroffen werden, sind wir 
s ehr an einer für alle fairen und ordnungsgemäßen Durchführung interessiert.

Beratungsverlauf (1)

26.03.2020 Rat
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Laurenzplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0424/2020
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
16.03.2020
Erstellt
16.03.2020 10:54