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2769/2019

Ginkgo-Bäume in der Ulmenallee - Antrag nach § 24 GO

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2019, TOP 2.2

Eingabe nach § 24 GO Ulmenallee-Ginkgo

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Eingabe nach § 24 GO Ulmenallee-Ginkgo

5398 Zeichen

Stadt Köln 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Abt. Anregungen und Beschwerden 
z.Hd. Herrn Dr. U. Höver
Ludwigstr. 8
50667 Köln 
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Köln, den 30.01.2019 
Antrag auf Austausch unseres Antrages ehemals gestellt nach § 25, jetzt nach § 24GO NRW 
- unser Antrag nach § 25 GO NRW vom 10.10.2018
Sehr geehrter Herr Dr. Höver, 
den oben erw
ähnten, von uns am 10.10.2018 eingereichten Antrag nach§ 25 der GO NRW (siehe 
Kopie in der Anlage), wünschen wir nun als Antrag nach § 24 GO NRW formuliert und 
ausgetauscht, sodass er zur Wiedervorlage in der Bezirksvertretung vorgelegt werden muss. 
Im Falle einer Ablehnung erwarten wir die Darlegung durch eine rechtsmittelfähige Entscheidung. 
Mit freundlichem Gruß 
Antragssteller, Hausnummern aufsteigend: 
Anlage: Kopie Antrag vom 10.10.2018 nach§ 25 GO NRW

Stadt Köln 
Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln-Innenstadt 
Einwohnerantrag nach § 25 
- Antrag auf Austausch der weiblichen Gingkobäume als Straßenbaum im
Straßenzug Ulmenallee, 50999 Köln-Sürth
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
Köln den 11.10.2018 
hiermit stellen wir, die Unterzeichnenden, als Anwohner der Ulmenallee in 50999 Köln-Sürth, an 
Sie, als zuständige Vertretung und Ansprechperson der Stadt Köln den obigen Antrag, 9 von 12 
weiblichen Gingkobäumen gegen männliche zu ersetzten. 
Informativer Stand vor Ort: 
Die Ulmenallee ist ein Nadelöhr zu einer großen Sackgasse (Übersicht, Anlage la,b), innerhalb 
derer zwei weitere Straßenzüge abzweigen. Die Straße ist beidseitig mit 19 Gingkobäurnen seitens 
der Stadt Köln (StadtGrün) im Alleecharakter bepflanzt. Das Alter der Bäume variiert von 20-40 
Jahren. (Informationen zum Gingko, Wuchs, Frucht etc. siehe Anlage 2a,b) 
Probleme bereiten hier ab 1. September die weiblichen Früchte, die kontinuierlich bis ca. Ende 
Februar auf Fahrbahn, Bürgersteig und in die Privatgärten fallen. Die Früchte platzen auf, sie 
enthalten Buttersäure, dadurch stinken sie unerträglich penetrant und nachhaltig nach Erbrochenem. 
Die schleimige Konsistenz ist extrem haftend und nur mit großem Aufwand zu entfernen. Die AWB 
Kehrlkw's (lx/Woche) können weder Früchte noch den Breiteppich aufgrund ihrer Konsistenz 
aufnehmen sondern nur in der Fläche verbreitern. Die Reinigung erfolgt zudem nur partiell auf der 
Fahrbahnfläche, um parkenden Autos (nicht dazwischen), nicht auf den Gehwegen. Die 
Gingkofrüchte sind toxisch und gehen mit Sauerstoff eine chemische Verbindung ein, die auf allen 
Gegenständen, mit denen sie in Kontakt geraten, irreversible Flecken und Schäden verursachen (z.b. 
Lackschäden an Autos, Schäden durch unbeabsichtigtes Einbringen in Wohnungen u.v.m). 
Die Ulmenallee ist kein ruhiges Sackgässchen, sondern hoch frequentierte Verkehrs- und 
Pendlerstrecke. Anwohner, Zulieferer, Handwerksbetriebe sowie die Pendler von KVB Haltestelle 
Sürth Bhf zur Firma Ströer, zur Behindertenwohnstätte (hier zusätzlich Fahrdienste und E­
Rollstuhlnutzern), zu den beiden Kleinkinderbetreuungen und Praxen benutzen diesen 
Straßenabschnitt stets doppelt, da eine Sackgasse keine Durchgangsstraße ist. 
Die wöchentliche AWB Reinigung ist ineffektiv (s.o.). Diese kann weder uns Anwohner noch die 
Pendler und Nutzer vor Rutschgefahr und Geruchsbelästigung schützen. Obwohl nicht verursacht 
und nicht mit dem Winterdienst vergleichbar, lastet die mehrmalig tägliche Reinigung der Gehwege, 
Baumscheiben, Gärten, Zäune und Fahrzeugen allein auf uns unmittelbaren Anwohnern, die einen

weiblichen Gingko vor der Haustür haben. Hier sind spezielle Gerätschaften, Wasser und z.T. 
Laugen notwendig. 
Anwohner und Berufspendler sind ab September fast gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen 
und bei zunehmender Problematik bis März notgedrungen den langen Umweg über die 
Industriestraße/B9 (mangelhaft beleuchtet, ohne Winterdienst) zu benutzen, um Gestank und a
Rutschgefhr zu entgehen. Für ältere Anwohner und Nutzer der Ulmenallee und abzweigenden 
Straßen stellt die Rutschgefahr auf dem schmierigen Früchteteppich zudem ein erhebliches 
Sicherheitsrisiko dar, welches von ihnen sehr gefürchtet wird. 
Fazit/Zur Klarstellung. Wir bezwecken keine baumlose Ulmenallee. Wir fordern keinen 
Komplettaustausch wie erfolgreich in anderen Städten NRW's (siehe Anlage 3), sondern bitten um 
eine maximal reduzierte Lösung. Nach Recherchen stehen ausreichend Gelder zur Verfügung. Die 
Problematik mit den Gingkofrüchten muss nicht nur für uns als unmittelbar betroffene Anwohner, 
sondern auch für alle Nutzer der Uhnenallee seitens der Stadt Köln zügig und für die Zukunft 
tragbar gestaltet werden. 
Sehr geehrte Frau Reker, wir stehen gerade am Anfang der aktuellen Gingkofrucht-Saison und 
nutzen daher die Gelegenheit Sie einzuladen, um sich ein Bild und auch eine Nase vor Ort zu 
machen. Sprechen wir miteinander und versuchen wir gemeinsam für ein großes Problem eine 
Lösung zu finden. 
Wir möchten ungern warten, bis wir vor dem Beschwerdeausschuss verfahrenstechnisch Gehör 
finden, sondern würden uns über ein effektiveres, bürgerorientiertes Zusammenkommen freuen. 
In Erwartung Ihrer schnellst möglichen Kontaktaufnahme verbleiben wir, stellvertretend für die 
Unterzeichner

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9276 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2769/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ginkgo-Bäume in der Ulmenallee - Antrag nach § 24 GO 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt den Petenten für ihre Eingabe. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die Fällung der Ginkgo-Bäume ab. 
 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen entscheidet sich für eine Fällung der neun weilblichen Ginkgo in 
der Ulmenallee und eine Ersatzpflanzung mit Ulmen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus 
Mitteln des Stadtverschönerungsprogramms. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019

2 
Begründung: 
Die Anwohner in der Ulmenallee hatten sich bereits 2017 für die Entfernung der Ginkgo-Bäume ein-
gesetzt. Allerdings hatten sie seinerzeit den Antrag an den Bezirksvertreter Herrn Daniel gerichtet, 
der diesen dann in die Bezirksvertretung zur Beratung eingebracht hatte. Aufgrund dieses Formalfeh-
lers waren die Petenten seinerzeit nicht zu Sitzung geladen worden. Die Bezirksvertretung Rodenkir-
chen hatte sich in Ihrer Sitzung vom 16.10.2017 zunächst für eine Fällung der Ginkgos ausgespro-
chen, diesen Beschluss jedoch in der Sitzung vom 22.01.2018 wieder aufgehoben. 
In ihrem Antrag vom 30.01.2019 fordert die Anwohnerschaft nun die Fällung von 9 der 12 weiblichen 
Ginkgo-Bäume in der Ulmenallee. Die Beseitigung der Ginkgofrüchte durch die Abfallwirtschaftsbe-
triebe sei ineffektiv und löse nicht das Problem der Rutschgefahr und Geruchsbelästigung Diesen 
Antrag haben sie nun formgerecht an die Geschäftsstelle des Ausschuss Anregungen und Be-
schwerden gerichtet, sodass er nochmals in der Bezirksvertretung zu beraten ist. 
Vorab ist klar zu stellen, dass die Abfallwirtschaftsbetriebe in der Ulmenallee nicht für die Reinigung 
der Gehwege zuständig sind, sondern diese gemäß Straßenreinigungssatzung von den Anliegern 
gesäubert werden müssen. Lediglich die Fahrbahn ist im Straßenabschnitt von Ober Buschweg bis 
Ulmenallee Nr. 24b/31 einmal wöchentlich von den Abfallwirtschaftsbetrieben zu reinigen. 
Anwohner der Ulmenallee in Sürth hatten sich auch schon im Herbst 2009 schriftlich und telefonisch 
über die Geruchsbelästigung hervorgerufen durch die Früchte weiblicher Ginkgo-Bäume beklagt und 
eine Fällung der Bäume gefordert. Nach Durchführung eines Ortstermins wurde festgestellt, dass die 
Beschwerde gerechtfertigt ist. Einer Fällung kann von Seiten der Verwaltung jedoch aus nachfolgen-
den Gründen nicht entsprochen werden. Daraufhin hat die Verwaltung der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen eine Beschlussvorlage vorgelegt (Session Nr. 0331/2010). Die BV Rodenkirchen hat sich 
seinerzeit in ihrer Sitzung vom 08.03.2010 gegen die Fällung der weiblichen Ginkgo entschieden. 
Die Ursprünge des Ginkgos (bot. Ginkgo biloba) reichen ca. 250-300 Millionen Jahre zurück. Die 
Bäume sollen einst die Erde großflächig besiedelt haben. In der Kreidezeit hat sich die Baumart auf-
grund der Klimaveränderungen jedoch nach Ostasien zurückgezogen, wo der Ginkgo biloba die Eis-
zeiten in einem begrenzten Wuchsgebiet überlebt hat. Um 1730 wurde er in den Niederlanden und 
Deutschland wieder eingeführt und konnte sich dann in ganz Europa verbreiten. Seine erdgeschicht-
lich lange Vergangenheit und seine robusten Eigenschaften lassen den Ginkgo zum Symbol für ein 
langes Leben, Fruchtbarkeit, Freundschaft, Anpassung und Unbesiegbarkeit werden. 
Das Kuratorium Baum des Jahres erklärte den Ginkgo biloba zum „Baum des Jahrtausends“. Auch 
Goethe war so fasziniert von diesem Baum, dass er 1815 ein Gedicht über den Ginkgo schrieb. So 
bekam der Baum den deutschen Namen „Goethe – Ginkgo“. Ein zu diesem Anlass gepflanzter Baum 
ist heute noch in Jena zu besichtigen. Aufgrund seiner ästhetischen und botanischen Vorzüge eignet 
er sich hervorragend für die Bepflanzung von Parks, Gärten und vor allem als Straßenbaum und wird 
deshalb auch seit vielen Jahren als stadtklimaverträglicher Straßenbaum gepflanzt. Gerade in Zeiten 
des Klimawandels mit langen Trockenperioden ist diese Baumart wegen ihres geringen Wasserbe-
darfs als Straßenbaum besonders gut geeignet. 
Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten in der Ulmenallee in Köln-Sürth erneut geprüft. Vor 
Ort sind 19 Bäume vorhanden von denen in diesem Jahr 12 Bäume als weiblich identifiziert werden 
konnten. In der Literatur wird darauf hin-gewiesen, dass die Fruchtbildung in Abhängigkeit von den 
Sommertemperaturen auch schwanken kann. In der Literatur wird darauf hingewiesen, dass die 
Fruchtbildung in Abhängigkeit von den Sommertemperaturen auch schwanken kann. 
Der Ginkgo-Baum ist grundsätzlich ein für das Stadtklima sehr gut geeigneter Baum. Aus diesem 
Grunde wird er in der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiter-konferenz (GALK-Straßenbaumliste, 
www.galk.de) auch als gut geeignet bewertet (anspruchslos, stadtklimafest, frei von Schädlingen, 
hoher Lichtanspruch, schöne Herbstfärbung, zweihäusig, auf männliche Selektionen zurückgreifen). 
In der Liste wird gesondert darauf hingewiesen, dass bei weiblichen Bäumen eine Fruchtbildung auf-
tritt und bei der Verwesung der Früchte Buttersäure gebildet wird, die zu einer Geruchsbelästigung 
führt. 
Die Baumgattung Ginkgo ist zweihäusig, d.h. es gibt männliche und weibliche Exemplare. Letztere 
fruchten nach 20-50 Jahren Standzeit. Die Früchte sind etwa Pflaumen groß, orange und riechen 
äußerst unangenehm. In der Regel werden deshalb männliche Exemplare verwendet. Es kann leider 
vorkommen, dass von den Baumschulen irrtümlich weibliche Exemplare geliefert werden, was aber

3 
durch die späte Samenbildung erst nach vielen Standjahren erkannt wird. Nach dem Abfallen der 
Früchte entsteht beim Verfaulen des sich ablösenden, stark fetthaltigen Samenfleisches ein beißen-
der, fast ranziger Geruch nach Buttersäure.  
Die Ginkgo-Früchte fallen in der Regel nach dem Laub im November und Dezember. Wenn sie unten 
liegen, entsteht der Verwesungsgeruch, der nur durch Frost gestoppt wird. Sobald sie Frost mitbe-
kommen haben, wird der Faulprozess beendet und damit auch der dabei entstehende Gestank.  
Eine rasche Abhilfe kann hier nur eine regelmäßige und gründliche Reinigung der Fahrbahn und des 
Gehweges schaffen. Dort, wo die Abfallwirtschaftsbetriebe gemäß Straßenreinigungssatzung die 
Straßen reinigen, wird in der Regel das Problem durch Beseitigung der Fall-Früchte regelmäßig be-
seitigt. Sind die Anlieger laut Satzung für die Reinigung zuständig, müssen auch von diesen die 
Früchte regelmäßig und in kurzen Zeitabständen entsorgt werden. Das ist in diesem Fall das eigentli-
che Problem, die Anlieger reinigen nicht. 
Die Reinigung der Straße und des Gehweges in der Ulmenallee ist gemäß Straßenreinigungssatzung 
wie folgt geregelt:  
Nur in dem gelb markierten Bereich von Ober Buschweg bis zur Ulmenallee Nr. 24b/31 (siehe rote 
Markierung) wird die Fahrbahn von den Abfallwirtschaftsbetrieben gereinigt. Für die Gehwegreinigung 
und den restlichen Straßenabschnitt ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Vor Haus-
Nummer Nr. 24c steht allerdings der letzte Straßenbaum in dieser Straße, dahinter gibt es keine 
Ginkgos.

4 
 
Die Bäume sind mit öffentlichen Mitteln gepflanzt und stehen somit unter dem Schutz der Baum-
schutzsatzung. Die Ginkgo-Bäume in der Ulmenallee sind vital und gesund, eine Beeinträchtigung der 
Verkehrssicherheit liegt nicht vor. Da es sich hier nicht um Gefahrenabwehr oder um die Entfernung 
nicht mehr standsicherer Bäume handelt, liegt das Entscheidungsrecht über die Fällung von gesun-
den Bäumen bei der Bezirksvertretung. 
Entsprechend den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln (§ 6 Erlaubnisse) kann aufgrund 
des Fruchtfalls weiblicher Ginkgo-Bäume keine Fällgenehmigung ausgesprochen werden. § 6 (3) legt 
jedoch fest "darüber hinaus kann eine Erlaubnis mit Zustimmung der örtlichen zuständigen Bezirks-
vertretung erteilt werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die 
beabsichtigte Maßnahme mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist." 
In der Ulmenallee in Sürth sind insgesamt 19 Ginkgo-Standorte vorhanden, davon sind 12 Standorte 
mit einer weiblichen Pflanze versehen.  
Die Kosten zur Fällung eines Baumes liegen bei etwa 1.000,-€, für die Ersatzpflanzung fallen ca. 
1.500,-€ an. Die Gesamtkosten zur Beseitigung der 9 weiblichen Ginkgobäume und die Ersatzpflan-
zung belaufen sich somit auf rund 22.500,-€ Netto. Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
stehen für diese Sondermaßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Gerade in Zeiten des Kli-
mawandels, dem viele Bäume nicht gewachsen sind und absterben, ist es wichtig lebensfähige Bäu-
me, die den geänderten Witterungsbedingungen trotzen können, zu erhalten. 
Die Anwohner hätten die Möglichkeit eine Änderung der Straßenreinigungssatzung zu beantragen,

5 
damit auch der Gehweg von den Abfallwirtschaftsbetrieben gereinigt wird und gegebenenfalls die 
Säuberung der Straße häufiger erfolgt. Dies hätte allerdings zu Folge, dass die von den Anliegern zu 
entrichtenden Reinigungsgebühren entsprechend erhöht würden.  
 
Anlage: Bürgereingabe

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Ulmenallee
  • Industriestraße
  • Ludwigstraße 8
  • Ober Buschweg

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Details

Aktenzeichen
2769/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.08.2019
Erstellt
13.08.2019 11:32