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0620/2018

Fragen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans (AN/0162/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.02.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.04.2018, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4112 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 28.02.2018 
 0620/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 
Verkehrsausschuss 17.04.2018 
 
Fragen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans (AN/0162/2018) 
Die Ratsgruppe GUT hat im Zusammenhang mit der Ratsvorlage zur Luftreinhaltung (3428/2017) 
weitere Fragen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes an die Verwaltung gestellt. Diese Anfrage 
wurde in der gemeinsamen Sondersitzung des Verkehrsausschusses, des Ausschusses Umwelt und 
Grün und der Bezirksvertretung Innenstadt am 05.02.2018 zurückgestellt und in die Verwaltung ver-
wiesen. 
 
Die Anfrage bezieht sich auf die Gefährdung der Gesundheit durch die Feinstaubbelastung. Die Men-
ge, die Größenklassen, aber auch die Zusammensetzung der Feinstäube sind wichtig, um die Wirk-
samkeit von Reduzierungsmaßnahmen beurteilen zu können. Diese Angaben fehlen nach Auffassung 
der Ratsgruppe GUT im „Gesamtkatalog Maßnahmen“ (Anlage 2 der Vorlage 3428/2017). Dazu lie-
gen die folgenden Fragen vor: 
 
1. Bei der Durchsicht der Anlage 1 „Akteure“ der Beschlussvorlage 3428/2017 fällt auf, dass keine 
Vertreter*innen der Gesundheitsverbände mit am Runden Tisch saßen. Warum wurden diese nicht 
zum Runden Tisch eingeladen? Gibt es Stellungnahmen oder Vorschläge zur Luftreinhaltung dieser 
Verbände? 
 
2. Wie können sich die Maßnahmen M1 – M56 hinsichtlich der absoluten Mengen der Feinstaubredu-
zierung (nach Größenklassen) bezogen auf Gesamt-Köln auswirken? 
[Bitte differenziert darstellen, dass dies nur eine Schätzung sein kann versteht sich.] 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der dringliche Handlungsbedarf ergibt sich in der Luftreinhaltung aus den anhand von Messungen 
festgestellten Grenzwertüberschreitungen für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid.  
Diese Erkenntnis ist auch Gegenstand der anhängigen Klageverfahren und war Anlass zur Einberu-
fung des Runden Tisches zur Luftreinhaltung. Insofern beziehen sich die in der Ratsvorlage 
3428/2017 dargestellten Maßnahmen und Minderungspotenziale in erster Linie auf den Luftschadstoff 
Stickstoffdioxid.  
Eine Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub in den Fraktionen PM10 und PM2,5 wurde hinge-
gen in den letzten Jahren an den Messstationen nicht festgestellt. Die Emission von Feinstaub konnte 
durch eine verbesserte Verbrennungstechnik bzw. den Einsatz von Filtern in den letzten Jahren redu-
ziert werden. Dieser abnehmende Trend ist an den Messstationen auf dem Kölner Stadtgebiet er-
kennbar.

2 
 
Zu Frage 1: 
Der Runde Tisch setzte sich aus Vertretern aus den Bereichen Logistik, Wirtschaft und Verwaltung 
sowie aus Verkehrs- und Umweltverbänden zusammen, da es bei der Suche nach Maßnahmen zur 
Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung im Wesentlichen um Lösungsansätze ging, die den Ver-
kehrssektor betreffen. Die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Gesundheit wurden bei den 
Diskussionen nicht in Frage gestellt, sondern waren der Anlass der Einberufung des Runden Tisches. 
 
Im Laufe des Prozesses wurden von Gesundheitsverbänden keine Vorschläge eingebracht. Das städ-
tische Gesundheitsamt äußert sich in eigener Zuständigkeit ausschließlich zu der Belastung der In-
nenraumluft und nicht zu Fragen der Luftreinhaltung. 
 
 
Zu Frage 2: 
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelas-
tung auch zu einer Reduzierung von Feinstaub führen wird, da Stickstoffdioxid durch chemische Pro-
zesse mit anderen gasförmigen Schadstoffen ein Vorläufer für Feinstaub ist. Im Straßenverkehr ent-
steht Feinstaub jedoch nicht nur durch den Verbrennungsprozess im Motor, sondern auch durch 
Bremsen- und Reifenabrieb sowie durch Aufwirbelung des Staubes auf der Straßenoberfläche. 
Angaben zur Feinstaubreduzierung lassen sich daher aufgrund der komplexen Zusammenhänge an-
hand der Abschätzungen der Minderungspotenziale für Stickstoffdioxid zu den Einzelmaßnahmen 
nicht herleiten. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.03.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.04.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0620/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.02.2018
Erstellt
23.02.2018 10:53