A-W/0007/2017
Fahrbahnmarkierung Dingbängerweg / Rohrbusch
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, den 25.01.2017 Fahrbahnmarkierung Dingbängerweg / Rohrbusch Die Verwaltung wird aufgefordert eine Verbesserung der Verkehrs situation im Kreuzungsbereich Dingbängerweg / Rohrbusch, z.B. durch Markierung einer gesonder ten Linksabbiegerspur, auf der Straße „Am Rohrbusch“ umzusetzen. Begründung: Linksabbiegende Fahrzeuge aus der Straße „Am Rohrbusch“ auf di e Straße „Dingbängerweg“ in Fahrtrichtung Roxel versperren häufig den rechtsabbiegenden Fahrzeugen mit Fahrtrichtung Mecklenbeck den Weg und verhindern somit einen zügigen Verkehrsfluss. gezeichnet: B e r n d K r e k e l e r P e t e r H a m a n n Christian Hinzmann T h o m a s B a r t e l t T h o m a s L i l g e Markus v. Diepenbroick-Grüter Peter Wolfgarten Nils Schappler
Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2019
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A-wW/oooF/ 20ff 25.11.2019 6657 66.31.0004 Herr Leiber "Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung West Bezirksvertretung Münster-West STADT MU — 4, DEZ. 2019 [ Dezernat il -11/1- Ein 9 27. NOV. 2019 über Ill Amt für Bürge Bezirkaverwaltur Fahrbahnmarkierung Dingbängerweg / Am Rohrbusch Antrag Ifd. Nr. A-W/0007/2017 der CDU-Fraktion vom 25.01.2017 Mit dem o.g. Antrag wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Verbesserung der Ver- kehrssituation im Kreuzungsbereich Dingbängerweg / Am Rohrbusch umzusetzen. Begründet wird der Antrag damit, dass durch wartende linksabbiegende Fahrzeuge aus der Straße Am Rohrbusch in die Straße Dingbängerweg häufig rechtsabbiegen- den Fahrzeugen mit Fahrtrichtung Mecklenbeck der Weg versperrt und somit ein zü- giger Verkehrsfluss verhindert wird. Die Prüfung der im Antrag geschilderten Problematik hat ergeben, dass der Knoten- punkt Dingbängerweg / Am Rohrbusch im Bestand nicht ausreichend leistungsfähig ist. Jedoch kann in Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern einer Veränderung zu Gunsten der Kfz-Nutzenden aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden: Verkehrszählungen im Knotenpunkt dokumentieren seit 2005 eine gleichbleibend häufige Nutzung der Straße Am Rohrbusch, trotz der erhöhten Wartezeit für, Kfz beim Einbiegen in den Dingbängerweg. Eine Umgestaltung des Knotenpunktes würde vo- raussichtlich eine Zunahme des unerwünschten Kfz-Durchgangsverkehrs’ in der Straße Am Rohrbusch bewirken. Dies gilt es zu vermeiden, da es zu einer Verschär- fung der aus diversen Ortsterminen bekannten Problematik einer hohen Verkehrsbe- lastung im anschließenden Nottulner Landweg führen würde. Seitens der Verwaltung wird somit von einer weiteren Stärkung des „Schleichverkehrs“ abgeraten. Die Prüfung der aktuell in der Entwicklung befindlichen Wohnbauflächen in der grö- ßeren Umgebung der betreffenden Kreuzung ergab, dass kein Verkehrszuwachs in der Straße Am Rohrbusch aufgrund neuer Wohneinheiten zu erwarten ist. Zurzeit befindet sich lediglich ein Wohngebiet mit 70 Wohneinheiten (östl. der Tilsiter Straße / westl. der BAB) in der Planung. Dessen zukünftiger Einfluss auf die Verkehrsstärke im Knotenpunkt Dingbängerweg / Am Rohrbusch wird mit Blick auf die Lage und Größe des Gebietes als vernachlässigbar gering eingestuft. Abschließend besteht aus Sicht der Verwaltung somit kein Handlungsbedarf bzw. sollte_aus o. g. Gründen von einer Umgestältung des Knötenpunktes abgesehen werden. “ / /
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Tilsiter Straße
- Dingbängerweg
- Nottulner Landweg
- Am Rohrbusch
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0007/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 26.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37