V/0492/2016
Ausbau der Tennisanlage des TSC Münster-Gievenbeck e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0492/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Ausbau der Tennisanlage des TSC Münster-Gievenbeck e. V. hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für einen Tennisplatz Beratungsfolge 16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 22.06.2016 Sportausschuss Entscheidung 1. Der Sportausschuss genehmigt dem TSC Münster -Gievenbeck e. V. nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster den am 29.07.2015 beantragten förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zur Erweiterung der Vereinstennisanla- ge um einen Platz. 2. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginns nach B e- schlusspunkt Nr. 1. ergeht unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die vom TSC Münster-Gievenbeck e. V. am 29.07.2015 beantragte Sportförderung bleibt von der Genehmigung vollständig unbeeinflusst. 2.2 Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. kümmert sich eigenverantwortlich und sachbe- zogen darum, jegliche mögliche Förderung zu erhalten. 2.3 Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. hält beim Bau die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 2.4 Die Stadt Münster verbindet dem TSC Münster-Gievenbeck e. V. gegenüber mit ih- rer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn kein en Hinweis darauf, wie sie den Förderantrag vom 29.07.2015 bewertet. 2.5. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vom TSC Mün ster- Gievenbeck e. V. am 29.07.2015 beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum förderungsuns chädlichen vorzeitigen Bau- beginn. Vorlagen-Nr.: V/0492/2016 Auskunft erteilt: Frau Jany Ruf: 492-5211 E-Mail: Jany@stadt-muenster.de Datum: 02.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0492/2016 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittel- bare Kosten entstehen. Begründung: A. Ausgangslage 1. TSC Münster-Gievenbeck e. V., Angebot und Auslastung Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. führt seit 2001 in Gievenbeck am Rudolf -Steiner- Weg seine Tennisanlage mit 5 Außenplätzen. Ursprünglich sollten 10 Tennisplätze g e- baut werden. Wegen der Kosten hatte der Verein zunächst nur die Hälfte davon gebaut und behielt sich eine Erweiterung für den Fall einer Expansion vor. In 15 B etriebsjahren konnte der Verein einen Mitgliederzuwachs von 60 % erzielen, er führt mehr als 2.100 Mitglieder. Mit seiner Entwicklung speziell i m Kinder- und Jugendbereich hebt sich der TSC Münster-Gievenbeck e. V. von anderen Münsteraner Tennisvereinen ab. Deren Mi t- gliederzahlen stiegen im Vergleichszeitraum im Mittel um rund 15%. Der Zuspruch zum TSC Münster-Gievenbeck e. V. wird u. a. durch sei n auf Zielgruppen zugeschnittenes Breitensportangebot (z. B. Schnupperkurse, Nachwuchscamps) befördert, das er neben dem Wettkampfbetrieb etablierte. So erfreulich diese Entwicklung für den Verein und das Stadtteilangebot ist, dadurch sind die 5 Vereinspl ätze mehr als ausgelastet. Der TSC Münster -Gievenbeck e. V. b e- kommt allein wegen der steigenden Mitgliederzahlen immer mehr Probleme dabei, den Tennisbetrieb zu organisieren. Erschwerend kommt das veränderte Nutzungsve rhalten der Vereinsmitglieder hinzu. S o nehmen die Kinder und Jugendlichen durch ihre Bi n- dung im Ganztagsschulbetrieb zu späteren Zeiten am Vereinsbetrieb teil als in den A n- fangsjahren des Vereins. Erwachsene Mitglieder stellen, z. B. durch auswärtige Beruf s- tätigkeit, veränderte Ansprüche an B etriebszeiten und Angebote. Immer wieder drä n- gen verschiedene Altersklassen zur selben Zeit ohne Ausweichmöglichkeit oder Altern a- tiven auf die Tennisanlage. Der TSC Münster -Gievenbeck e. V. muss regulierend ei n- greifen und sein Angebot am Bedarf vorbei bzw. entgegen seiner Vereinsstrategie b e- schränken. Damit stößt er an seine Grenzen. 2. Geplantes Bauvorhaben Ziel des TSC Münster e. V. ist, der Nachfrage nach einem problemlos organisierten Ver- einsbetrieb weitgehend zu entsprechen. Entlastung soll ein weitere r Tennisplatz bri n- gen. Daher stellte der Verein der Sportverwaltung im Juli 2015 den Plan zum Bau des 6. Tennisplatzes auf Pachtflächen vor, der möglichst bald bespielt werden soll. 3. Städtische Sportförderung 45.000 € geschätzten Aufwand kann der Verein nur zum Teil mit Eigen- bzw. Kreditmit- teln finanzieren , daher beantragte er am 29.07.2015 einen Baukostenzuschuss aus dem Sportetat. In der seither vergangenen Zeit schuf und belegte der TSC Münster - Gievenbeck e. V. alle Fördervoraussetzungen für das Bauvorh aben, zuletzt die langfris- tige Sicherung der Sportflächen, auf denen er den Tennisplatz bauen will. Der Antrag vom TSC Münster-Gievenbeck e. V. ging fristgemäß zur Vorbereitung der Zuschussvergabe 2017 ein . Im Münsteraner Sportförderverfahren bestehen Bez iehun- gen zwischen der Anerkennung der Förderfähigkeit eines geplanten Bauvorh abens und - 3 - V/0492/2016 dem Baubeginn. Grundsätzlich muss ein geplantes Bauvorhaben nach der Entscheidung der Stadt Münster über die beantragte Sportförderung starten. B. Bewertung und Folgen Wegen des hohen Bedarfsdrucks muss der TSC Münster -Gievenbeck e. V. den Tennis- platz deutlich früher als im Sommer 2017 bauen. Daher beantragte der Verein die Ge- nehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn als Ausnahme von der Abfolge „Zuschusse ntscheidung-Baubeginn“. Die Genehmigung spricht der Sportau s- schuss nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-West aus, sofern es unabweisba- re Gründe für die kurzfristige Bauausführung gibt. Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, den Tennisplatz so schnell als möglich zu bauen. Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. begründet für sie nachvollziehbar, dass er durch die Auslastung der bestehenden 5 Plätze inzwischen ein Organisationsproblem beim Spielbetrieb bewältigen muss. Es gilt zu vermeiden, dass sich der Verein für eine Rangfolge zwischen Wettkampf- und Breitensport aussprechen muss oder Vereinsange- hörige zu anderen Anbietern abwandern. Die Sportverwaltung besprach die Erweit e- rungsabsichten des TSC Münster -Gievenbeck e. V. mit Herrn Prof. Dr. Hors t Hübner von der Universität Wuppertal. Herr Prof. Dr. Hübner gelangt in seinem Kurzgutachten zu der Einschätzung: „ … die Tennisabteilung zeigt einem kr itischen Außenbeobachter in allen wesentlichen Aspekten, dass sie daran interessiert und auch fähig ist , langfris- tig den Tennissport zu fördern. Unter Abwägung aller vo rgetragenen Aspekte kann der Bau eines weiteren Außenspielfelds für die Tennisabte ilung des TSC Münster - Gievenbeck befürwortet werden.“. Die Sportverwaltung plädiert dafür, den Verein umgehend in die Lage zu versetzen, das Bauvorhaben zu realisieren. Mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vo r- zeitigen Baubeginn kann der TSC Münster -Gievenbeck e. V. den Tennisplatz unabhä n- gig von der Zuschussentscheidung bauen und evtl. schon 2016 nut zen. Auf j eden Fall kann er ab der Saison 2017 den Vereinsbetrieb auf 6 Tennisplätze ausric hten. Für die Stadt Münster ist mit dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn niemandem gegenüber eine Verpflichtung verbunden. Die Sportverwaltung prüft den Vereinsantrag auf Sportförderung davon unabhängig und legt ihn den politischen Gremien 2017 zur Entscheidung vor. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der Zuschusse ntscheidung. Das erklärte die Sportv erwal- tung dem TSC Münster -Gievenbeck e. V. mit umfassenden Verfahrenshinweisen. Der Verein ist darüber informiert , dass über seinen Zuschussantrag ab 2017 entschieden wird, er zuvor seinen Finanzaufwand allein finanzieren muss, die Stadt Münster den ge- planten Tennisplatz nur eventuell förder n wird. Hat sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn aus gesprochen, muss der TSC Mün s- ter-Gievenbeck e. V. schriftlich bestätigen, dass er die Bedingungen und separaten Ver- fahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nimmt. i. V. Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rudolf-Steiner-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0492/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37