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V/0492/2016

Ausbau der Tennisanlage des TSC Münster-Gievenbeck e. V.

Vorlagen 02.06.2016

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 22.06.2016, TOP 3.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8328 Zeichen

V/0492/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Tennisanlage des TSC Münster-Gievenbeck e. V.  
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für einen Tennisplatz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
22.06.2016 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
1. Der Sportausschuss genehmigt dem TSC Münster -Gievenbeck e. V. nach der 
Sportförderrichtlinie der Stadt Münster den am 29.07.2015 beantragten förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zur Erweiterung der Vereinstennisanla-
ge um einen Platz. 
 
2. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginns nach B e-
schlusspunkt Nr. 1. ergeht unter den folgenden Bedingungen: 
2.1  Die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die vom 
TSC Münster-Gievenbeck e. V. am 29.07.2015 beantragte Sportförderung bleibt 
von der Genehmigung vollständig unbeeinflusst.  
2.2  Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. kümmert sich eigenverantwortlich und sachbe-
zogen darum, jegliche mögliche Förderung zu erhalten. 
 
2.3  Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. hält beim Bau die einschlägigen Standards und 
Vorschriften ein und stimmt sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der 
Stadt Münster ab. 
 
2.4 Die Stadt Münster verbindet dem TSC Münster-Gievenbeck e. V. gegenüber mit ih-
rer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn kein en 
Hinweis darauf, wie sie den Förderantrag vom 29.07.2015 bewertet.  
 
2.5. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vom TSC Mün ster-
Gievenbeck e. V. am 29.07.2015 beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist 
unabhängig von der Entscheidung zum förderungsuns chädlichen vorzeitigen Bau-
beginn.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0492/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Jany 
Ruf: 
492-5211 
E-Mail: 
Jany@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0492/2016 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zum 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittel-
bare Kosten entstehen. 
 
 
 
Begründung:  
 
A. Ausgangslage 
 
1. TSC Münster-Gievenbeck e. V., Angebot und Auslastung  
Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. führt seit 2001 in Gievenbeck am Rudolf -Steiner-
Weg seine Tennisanlage mit 5 Außenplätzen. Ursprünglich sollten 10 Tennisplätze g e-
baut werden. Wegen der Kosten hatte der Verein zunächst nur die Hälfte davon gebaut 
und behielt sich eine Erweiterung für den Fall einer Expansion vor. In 15 B etriebsjahren 
konnte der Verein einen Mitgliederzuwachs von 60 % erzielen, er führt mehr als 2.100 
Mitglieder. Mit seiner Entwicklung speziell i m Kinder- und Jugendbereich hebt sich der 
TSC Münster-Gievenbeck e. V. von anderen Münsteraner Tennisvereinen ab. Deren Mi t-
gliederzahlen stiegen im Vergleichszeitraum im Mittel um rund 15%. Der Zuspruch zum 
TSC Münster-Gievenbeck e. V. wird u. a. durch sei n auf Zielgruppen zugeschnittenes 
Breitensportangebot (z. B. Schnupperkurse, Nachwuchscamps) befördert, das er neben 
dem Wettkampfbetrieb etablierte. 
 
So erfreulich diese Entwicklung für den Verein und das Stadtteilangebot ist, dadurch 
sind die 5 Vereinspl ätze mehr als ausgelastet. Der TSC Münster -Gievenbeck e. V. b e-
kommt allein wegen der steigenden Mitgliederzahlen immer mehr Probleme dabei, den 
Tennisbetrieb zu organisieren.  Erschwerend kommt das veränderte Nutzungsve rhalten 
der Vereinsmitglieder hinzu. S o nehmen die Kinder und Jugendlichen durch ihre Bi n-
dung im Ganztagsschulbetrieb zu späteren Zeiten am Vereinsbetrieb teil als in den A n-
fangsjahren des Vereins. Erwachsene Mitglieder stellen, z. B. durch auswärtige Beruf s-
tätigkeit, veränderte Ansprüche an B etriebszeiten und Angebote. Immer wieder drä n-
gen verschiedene Altersklassen zur selben Zeit ohne Ausweichmöglichkeit oder Altern a-
tiven auf die Tennisanlage. Der TSC Münster -Gievenbeck e. V. muss regulierend ei n-
greifen und sein Angebot am Bedarf vorbei bzw.  entgegen seiner Vereinsstrategie b e-
schränken. Damit stößt er an seine Grenzen.  
 
2. Geplantes Bauvorhaben  
Ziel des TSC Münster e. V. ist, der Nachfrage nach einem problemlos organisierten Ver-
einsbetrieb weitgehend zu entsprechen. Entlastung soll ein weitere r Tennisplatz bri n-
gen. Daher stellte der Verein der Sportverwaltung im Juli 2015 den Plan zum Bau des 
6. Tennisplatzes auf Pachtflächen vor, der möglichst bald bespielt werden soll. 
 
3. Städtische Sportförderung 
45.000 € geschätzten Aufwand kann der Verein nur zum Teil mit Eigen- bzw. Kreditmit-
teln finanzieren , daher beantragte er am 29.07.2015 einen Baukostenzuschuss aus 
dem Sportetat. In der seither vergangenen Zeit schuf und belegte der TSC Münster -
Gievenbeck e. V. alle Fördervoraussetzungen für das Bauvorh aben, zuletzt die langfris-
tige Sicherung der Sportflächen, auf denen er den Tennisplatz bauen will. 
 
Der Antrag vom TSC Münster-Gievenbeck e. V. ging fristgemäß zur Vorbereitung der 
Zuschussvergabe 2017 ein . Im Münsteraner Sportförderverfahren bestehen Bez iehun-
gen zwischen der Anerkennung der Förderfähigkeit eines geplanten Bauvorh abens und

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V/0492/2016 
dem Baubeginn. Grundsätzlich muss ein geplantes Bauvorhaben nach der Entscheidung 
der Stadt Münster über die beantragte Sportförderung starten. 
 
B. Bewertung und Folgen 
Wegen des hohen Bedarfsdrucks muss der TSC Münster -Gievenbeck e. V. den Tennis-
platz deutlich früher als im Sommer 2017 bauen. Daher beantragte der Verein die Ge-
nehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn als Ausnahme von der 
Abfolge „Zuschusse ntscheidung-Baubeginn“. Die Genehmigung spricht der Sportau s-
schuss nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-West aus, sofern es unabweisba-
re Gründe für die kurzfristige Bauausführung gibt.  
 
Die Sportverwaltung teilt die Vereinsauffassung, den Tennisplatz so schnell als möglich 
zu bauen. Der TSC Münster-Gievenbeck e. V. begründet für sie nachvollziehbar, dass er 
durch die Auslastung der bestehenden 5 Plätze inzwischen ein Organisationsproblem 
beim Spielbetrieb bewältigen muss. Es gilt zu vermeiden, dass sich der Verein für eine 
Rangfolge zwischen Wettkampf- und Breitensport aussprechen muss oder Vereinsange-
hörige zu anderen Anbietern abwandern. Die Sportverwaltung besprach die Erweit e-
rungsabsichten des TSC Münster -Gievenbeck e. V. mit Herrn Prof. Dr. Hors t Hübner 
von der Universität Wuppertal. Herr Prof. Dr. Hübner gelangt in seinem Kurzgutachten 
zu der Einschätzung: „ … die Tennisabteilung zeigt einem kr itischen Außenbeobachter 
in allen wesentlichen Aspekten, dass sie daran interessiert und auch fähig ist , langfris-
tig den Tennissport zu fördern. Unter Abwägung aller vo rgetragenen Aspekte kann der 
Bau eines weiteren Außenspielfelds für die Tennisabte ilung des TSC Münster -
Gievenbeck befürwortet werden.“.  
 
Die Sportverwaltung plädiert dafür, den Verein umgehend in die Lage zu versetzen, das 
Bauvorhaben zu realisieren. Mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vo r-
zeitigen Baubeginn kann der TSC Münster -Gievenbeck e. V. den Tennisplatz unabhä n-
gig von der Zuschussentscheidung bauen und evtl. schon 2016 nut zen. Auf j eden Fall 
kann er ab der Saison 2017 den Vereinsbetrieb auf 6 Tennisplätze ausric hten. Für die 
Stadt Münster ist mit dem förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn niemandem 
gegenüber eine Verpflichtung verbunden. Die Sportverwaltung prüft den Vereinsantrag 
auf Sportförderung davon unabhängig und legt ihn den politischen Gremien 2017 zur 
Entscheidung vor. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn und der Zuschusse ntscheidung. Das erklärte die Sportv erwal-
tung dem TSC Münster -Gievenbeck e. V. mit umfassenden Verfahrenshinweisen. Der 
Verein ist darüber informiert , dass über seinen Zuschussantrag ab 2017 entschieden 
wird, er zuvor seinen Finanzaufwand allein finanzieren muss, die Stadt Münster den ge-
planten Tennisplatz nur eventuell förder n wird. Hat sich der Sportausschuss für den 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn aus gesprochen, muss der TSC Mün s-
ter-Gievenbeck e. V. schriftlich bestätigen, dass er die Bedingungen und separaten Ver-
fahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nimmt. 
 
 
i. V. 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2016 Sportausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rudolf-Steiner-Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0492/2016
Typ
Vorlagen
Datum
02.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37