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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisierung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umsetzungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Strunder Mühle, Köln-Dellbrück

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4167/2018 vom 02.07.2019

Stand: Am 09.07.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 4167/2018 Freigabedatum 28.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisierung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umsetzungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Strunder Mühle, Köln-Dellbrück Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aktualisierung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 und stimmt der Detaillierung der Umsetzungsmaßnahme in Form der Entfernung des Sohlabsturzes und der Herstellung einer rauen Rampe im Bereich der Strunder Mühle [STR M19: km 5+220 bis km 5+250] zu. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) diese Planung dem Umwelt und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln (IWA) zur wasserrechtli- chen Genehmigung vorlegen. Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Verkehrsausschuss 26.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme frühestens 2019 (in Abhängigkeit vom Baubeginn der Maßnahme: 160.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja bis zu 128.000 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in einen guten ökologischen Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet dies, dass für die Zielerreichung die Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche aufgrund der industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber keine Nutzung mehr haben, müssen entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 (2810/2013) nach vorheriger Zustimmung des Verwaltungsrates das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) einschließlich des Umsetzungsfahr- plans nach der WRRL beschlossen. In der Ratssitzung am 12.11.2015 (1468/2015) wurde die Be- schlussvorlage zur Strunder Mühle an den Verwaltungsrat der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) zurückverwiesen. Der Verwaltungsrat der StEB Köln hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, die hier vorge- schlagene Variante 2 „raue Rampe“ als vorrangige Gewässerverbesserung weiter zu verfolgen. Auf dieser Grundlage soll nunmehr der Beschluss des Rates eingeholt werden. Des Weiteren ist vor Ein- leitung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens die örtliche Bevölkerung sowie die Bezirks- vertretung im Rahmen einer Vorstellung der Maßnahme einzubinden. Die in der Anlage beschriebene Einzelmaßnahme stellt einen Gewässerausbau dar, für den das Wasserhaushaltsgesetz ein wasserrechtliches Planfeststellungs- bzw. bei Einhaltung bestimmter Randbedingungen ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren vorsieht. Eine abschließende Fest- legung auf das durchzuführende Verfahren kann die zuständige Genehmigungsbehörde (IWA) erst nach Vorlage des von der StEB Köln als Antragsteller vollständig ausgearbeiteten, prüffähigen Ge- nehmigungsantrages vornehmen. Sollte eine der gesetzlichen Randbedingungen nicht erfüllt werden, muss anstelle des vereinfachten Plangenehmigungsverfahrens ein deutlich zeitaufwändigere Plan- 3 feststellungsverfahren durchgeführt werden." Aufgrund der Verfahrensdauer selbst für eine verein- fachte Plangenehmigung muss im Frühjahr das Genehmigungsverfahren beantragt werden, um im Herbst mit vorliegender Genehmigung den erforderlichen Finanzierungsantrag bei der Bezirksregie- rung Köln stellen zu können. Nach Bewilligung der Zuschüsse kann anschließend das Vergabever- fahren durchführen werden. Realistisch betrachtet, kann dann die bauliche Realisierung frühestens in der jeweils nächsten vegetationsfreien Winterzeit erfolgen. Nach aktuelle Prognose frühestens Winter 2019/2020. Die hier vorgesehene Gewässerentwicklungsmaßnahme wurden in bereits in 2014 den jeweiligen Bürgervereinen im Zusammenhang mit dem Gewässerentwicklungskonzept (GEK) vorgestellt. Im Rahmen der weitergehenden Planung ist vorgesehen, dass die StEB Köln bei Bedarf Informations- veranstaltungen für interessierte Bürger, Orts- und Bürgervereine anbieten, um die konkrete Maß- nahme vorzustellen. Zur Veranschaulichung der Maßnahme und dem erstrebten wasserwirtschaftlichen Ziel wurde eine visualisierte Erläuterung erstellt. Dieser Film kann sowohl heruntergeladen, als auch im YouTube- Channel der StEB Köln angeschaut werden. https://www.youtube.com/watch?v=GssLTjRsRgE) https://daten.steb-koeln.de/sharing/ltXJZWK8c Ergänzend zu den Abstimmungen während der Planungen und dem Genehmigungsverfahren werden vor Baubeginn weitere Informationen erfolgen. So werden bei allen Gewässerbaumaßnahmen zu- sätzlich zu den Pressemitteilungen die jeweiligen Bürgerämter sowie Gewässeranlieger konkret über den vorgesehenen Baubeginn informiert. Die Kostenschätzung zum jetzigen Zeitpunkt beläuft sich auf insgesamt 160.000 Euro, davon können voraussichtlich bis zu 128.000 Euro über Fördermittel finanziert werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen entspre- chend der geplanten Bauphase angemeldet. Anlagen: Anlage 1: Kurzerläuterungen der Maßnahme Anlage 2: Beschlussvorlage und Beschluss Verwaltungsrat der StEB Köln
  • Anlage 4 Stellungnahme StEB

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    / 2 Anlage 4 Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) zum Beschluss der Bezirks- vertretung Mülheim zu den Ratsvorlagen zur Aktualisierung des Gewässerentwick- lungskonzeptes anläßlich der Umsetzungsmaßnahmen an der Stunde im Bereich Wichheimer Mühle (4169/2018) und Strunder Mühle (41667/2018) Die Bezirksvertretung Mülheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 zu den beiden o. g. Vor- lagen 4167/2018 und 4169/2018 den nachfolgenden Beschluss getroffen: „Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Stadtentwässerungsbetriebe Köln auf, ein Gesamtkonzept für die notwendigen Maßnahmen an der Stunde vorzulegen. Die Vorlage wird bis zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes zurückgestellt.“ Gerne nehmen wir hierzu Stellung, und begründen, warum aus unserer Sicht die Vorlagen jetzt schon im Rat behandelt werden können. Es besteht seit nunmehr fünf Jahren ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Kölner Fließ- gewässer, das Gewässerentwicklungskonzept Köln. Der Rat der Stadt Köln hat die gesetzliche Aufgabe der Gewässerentwicklung im Jahre 2004 auf die StEB Köln übertragen. Im Zuge der vertraglichen Regelung wurde den StEB Köln die Pflicht zur Aufstellung und Aktualisierung eines Gewässerentwicklungskonzeptes auferlegt. Das aktuell gültige Gewässerentwicklungskonzept wurde am 11.02.2014 nach Beteiligung der betroffenen Ausschüsse und Bezirksvertretungen vom Rat beschlossen (2810/2013). Die Maßnahmen an der Strunder- sowie der Wichheimer Mühle sind in der aktuell gültigen Fassung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 enthalten. Die derzeitigen Vorlagen stehen somit im Einklang mit dem aktuell gültigen Gewässerentwicklungskonzept. Beide Maßnahmen an der Strunde sind außerdem wichtige Bausteine zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Köln und in die landesweiten Maßnahmenübersichten eingeflos- sen. Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Durchgängigkeit bisher wasserbiologisch unab- hängiger Gewässerabschnitte wieder herzustellen und somit eines der maßgebendsten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Ohne eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maß- nahmen wären die Genpoole der Wasserlebewesen weiterhin getrennt und die insbesondere bei Trockenwetter- und Hitzezeiten unbedingt nötigen Wanderungen in andere Gewässerab- schnitte stark behindert. Neben den im aktuellen Gewässerkonzept dargestellten Maßnahmen arbeiten die StEB Köln in Abstimmung mit den städtischen Fachämtern auch an der Entwicklung weiterer Gewäs- serverbesserungen. Auch hatte die Bezirksvertretung Mülheim in 2015 die Verwaltung um eine Prüfung beauftragt, ob der Altarm Strunde im Stadtteil Köln-Buchheim durch eine Offen- legung oder Teiloffenlegung mit dem Rhein verbunden und so wieder mit Wasser befüllt werden könnte. Dies haben die StEB Köln zum Anlass genommen und haben eine Machbar- keitsstudie zur (teilweisen) Offenlegung der Unterläufe sowohl des Flehbachs/Faulbachs als auch der Strunde bis zum Rhein beauftragt. Eine Förderung durch die Bezirksregierung er- scheint grundsätzlich möglich. Ob in den dicht bebauten Stadtquartieren eine Offenlegung technisch überhaupt realisierbar ist, muss allerdings erst detailliert untersucht werden. Nach einem Teilnehmerwettbewerb bearbeitet seit Ende 2017 ein Büro dieses Thema. In einem ersten Schritt wurden mögliche Trassen ermittelt. Diese werden nun hinsichtlich vor- handener Restriktionen und der möglichen technischen Umsetzbarkeit bewertet sowie mit einer ersten Kostenschätzung versehen. Die vorläufigen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind für das dritte Quartal 2019 vorgesehen. Diese Überlegungen sollen auch aufgrund des Eingriffs in das bestehende Ortsbild einschl. der erheblichen Kosten anschließend mit den - 2 - städtischen Fachämtern hinsichtlich der Vor- und Nachteile diskutiert und abgestimmt wer- den sowie den Gremien vorgestellt werden. Die Maßnahmen „(Teil-)Offenlegung Flehbach/Faulbach und/oder Strunde“ sind neue Maß- nahmen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gewässerentwicklungskonzepts 2014 noch nicht feststanden. Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Offenlegung bis zum Rhein wird bei der für 2020 anstehenden Aktualisierung in das Gewässerentwicklungskonzept aufgenom- men. Bei der „(Teil-)Offenlegung Flehbach/Faulbach und/oder Strunde“ handelt es sich um– wenn auch aufwendige – Einzelmaßnahmen und nicht um ein Gesamtkonzept für die Strun- de und den Flehbach/Faulbach. Das Gesamtkonzept für die Strunde und den Fleh- bach/Faulbach sowie alle weiteren Kölner Bäche ist auch weiterhin das Gewässerentwick- lungskonzept Köln. Sollte sich herausstellen, dass eine (Teil-)Offenlegung in den Unterläufen von Fleh- bach/Faulbach und/oder Strunde technisch nicht realisierbar ist, so gilt auch weiterhin das wasserwirtschaftliche Ziel, die bestehenden und nicht durchgängig mit dem Rhein verbunde- nen Gewässerkörper dieser Bäche zumindest untereinander, also von der Stegwiese in Buchheim bis zur Stadtgrenze Köln / Bergisch Gladbach durchgängig miteinander zu verbin- den. Ein Zurückstellen aller anderen, bereits im Gewässerentwicklungskonzept enthaltenen Maß- nahmen an der Strunde (bzw. am Flehbach/Faulbach) bis zum Vorliegen der Machbarkeits- studie zur (Teil-)Offenlegung ist daher weder wasserwirtschaftlich noch organisatorisch sinn- voll und stünde auch den gesetzlichen Zielen zur Gewässerentwicklung entgegen.
  • Anlage 3 Vorabauszug BV9 vom 25.03.2019

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 221-99322 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 31.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.03.2019 öffentlich 9.2.2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisierung des Gewässer- entwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umset- zungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Strunder Mühle, Köln- Dellbrück 4167/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Stadtentwässerungsbetriebe auf, ein Ge- samtkonzept für die notwendigen Maßnahmen an der Strunde vorzulegen. Die Vor- lage wird bis zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
  • Anlage 1 Kurzerläuterung der Maßnahme M 19 Strunder Mühle

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    Anlage 1 1/3 Strunde Maßnahmen-Nr.: STR M19 Bearbeitungstrecke: von km 5+220 bis 5+250 Bearbeitungslänge: 30 m Funktionselement: Trittstein Gewässertyp: Sandgeprägte Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen Übersichtsplaner Beschreibung Ist-Zustand Die Strunde entspringt in der Bergisch-Gladbacher Kalkmulde in einer Karstfläche. Sie durchquert die Bergische Heideterrasse, um anschließend im Stadtgebiet von Köln als Niederungsbach durch die Niederterrasse dem Rhein zuzufließen. Die Gesamtlänge der Strunde auf Kölner Stadtgebiet beträgt 5,7 km. Der Bach stellt sich im Kölner Stadtgebiet als erheblich verändert dar. Zum Teil, besonders im Bereich Dellbrück und Holweide, ist die Sohle vollständig verändert. Im Bereich der Maßnahme STR M19 ist ein Sohlabsturz vorhanden, der die Durchgängigkeit des Gewässers unterbricht. Eigentümer: ☐ privat ☒ öffentlich Anlage 1 2/3 Foto Ist-Zustand (STR M19), Absturz und Gewässerverlauf Umsetzungsfahrplan (Stand März 2012) Maßnahmenbeschreibung Umsetzungsfahrplan In dieser Maßnahme soll der Fischauf- bzw. Fischabstieg gesichert bzw. optimiert werden. Anlage 1 3/3 Restriktionen Boden: Baumaßnahme bleibt weitest gehend in der Trasse Bewuchs bzw. Struktur: Der Bachlauf wird rechts und links von zwei Gebäuden begrenzt, hier ist kein Bewuchs vorhanden. Im Unter- und Oberlauf wird der Bachlauf von Gartenflächen und Bachauengehölzen begleitet. Es konnten keine aquatischen Makrophyten nachgewiesen werden. Altlasten: kein Hinweis auf Altlasten im Kataster der Stadt Grundstück: Gewässerparzelle, Straße, Kleingartenanlage und Gehweg befinden sich im Eigentum der Stadt Köln Genehmigungsverfahren ☐ Gewässerunterhaltung ☐ § 99 LWG ☒ § 68 WHG Entwurf Maßnahmenbeschreibung Entwurf Es wird eine raue Rampe oberhalb des Absturzes Mühlenhofsweg hergestellt. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 30 m, beginnend am tiefsten Punkt zwischen den Häusern 17 und 19 und der Brücke. An der linken Gewässerseite zum Grundstück Haus Nr. 8 muss ggf. die vorhandene Stützmauer zur Anpassung an die tiefere Gewässersohle erneuert werden. Auf der übrigen Strecke müssen die Ufer abgeflacht bzw. wiederhergesetllt werden. Es ist vorgesehen, den Baum in dierekter Nähe der Brücke zu erhalten. Bauzeiten: geplante Ausführung: Ende November 2019 bis Ende Februar 2020 Kosten : Gesamte Projektkosten betragen brutto 160.000 € (nach derzeitiger Schätzung) Nr. 8
  • Anlage 2 Verwaltungsratsbeschluss Strunder Mühle vom 10.10.2017

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    Strunde Beschluss vom: 10.10.2017 Thema: Strunde Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Strunder Mühle (STR M19), km 5+220 bis km 5+250, Köln-Dellbrück Hintergrund: Die WRRL fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in einen guten ökologischen Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet das, dass für die Zielerreichung die Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche aufgrund der industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber keine Nutzung mehr haben, können entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden. Die Strunder Mühle befindet sich im mittleren Bereich der Strunde im Stadtteil Dellbrück. Die Strunde verläuft oberhalb dieser Stelle recht natürlich durch den südlichsten Teil des Thielenbruchs. Unterhalb der Strunder Mühle läuft sie in einem recht beengten naturfernen Zustand durch die Ortsteile Dellbrück und Holweide bis zur Wichheimer Mühle. Unterhalb der Wichheimer Mühle fließt die Strunde in einem fast natürlichen Verlauf auf das Kreuzungsbauwerk mit dem Flehbach zu und unterquert die Autobahn A3 (verrohrt). Hier nach vereinigt sich die Strunde mit dem Flehbach und mündet am Ende in den Rhein. Beschluss: Der Verwaltungsrat beschließt die Variante 2 „raue Rampe“ zur Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich der Strunder Mühle (km 5+220 bis km 5+250, STR M19) als vorrangig vorgesehene Gewässerverbesserung. Vor Einleitung des wasserrechtli-chen Genehmigungsverfahrens, soll diese Variante der örtlichen Bevölkerung und der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Sofern sich hieraus keine neuen Anregungen ergeben, wird auf eine erneute Vorlage verzichtet.

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 09.05.2019

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 08.07.2019

    Finanzausschuss

    TOP 10.42, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 08.07.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: endgültig abgelehnt
  5. 09.07.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.30, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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