Mandari Insight

4167/2018

Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisierung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umsetzungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Strunder Mühle, Köln-Dellbrück

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.30

Anlage 3 Vorabauszug BV9 vom 25.03.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme StEB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Verwaltungsratsbeschluss Strunder Mühle vom 10.10.2017

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Kurzerläuterung der Maßnahme M 19 Strunder Mühle

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Vorabauszug BV9 vom 25.03.2019

852 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Frau Düx 
Telefon:  (0221) 221-99322  
Fax       :  (0221) 221-99412 
E-Mail:  Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE 
Datum: 31.05.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 25.03.2019  
öffentlich 
9.2.2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisierung des Gewässer-
entwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umset-
zungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich Strunder Mühle, Köln-
Dellbrück 
4167/2018 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Stadtentwässerungsbetriebe auf, ein Ge-
samtkonzept für die notwendigen Maßnahmen an der Strunde vorzulegen. Die Vor-
lage wird bis zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes zurückgestellt.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Anlage 4 Stellungnahme StEB

5392 Zeichen

/ 2 
            Anlage 4 
 
Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) zum Beschluss der Bezirks-
vertretung Mülheim zu den Ratsvorlagen zur Aktualisierung des Gewässerentwick-
lungskonzeptes anläßlich der Umsetzungsmaßnahmen an der Stunde im Bereich 
Wichheimer Mühle (4169/2018) und Strunder Mühle (41667/2018) 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 zu den beiden o. g. Vor-
lagen 4167/2018 und 4169/2018 den nachfolgenden Beschluss getroffen: 
„Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Stadtentwässerungsbetriebe Köln auf, 
ein Gesamtkonzept für die notwendigen Maßnahmen an der Stunde vorzulegen. 
Die Vorlage wird bis zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes zurückgestellt.“ 
Gerne nehmen wir hierzu Stellung, und begründen, warum aus unserer Sicht die Vorlagen 
jetzt schon im Rat behandelt werden können. 
 
Es besteht seit nunmehr fünf Jahren ein Gesamtkonzept zur Entwicklung der Kölner Fließ-
gewässer, das Gewässerentwicklungskonzept Köln.  
Der Rat der Stadt Köln hat die gesetzliche Aufgabe der Gewässerentwicklung im Jahre 2004 
auf die StEB Köln übertragen. Im Zuge der vertraglichen Regelung wurde den StEB Köln die 
Pflicht zur Aufstellung und Aktualisierung eines Gewässerentwicklungskonzeptes auferlegt. 
Das aktuell gültige Gewässerentwicklungskonzept wurde am 11.02.2014 nach Beteiligung 
der betroffenen Ausschüsse und Bezirksvertretungen vom Rat beschlossen (2810/2013).  
Die Maßnahmen an der Strunder- sowie der Wichheimer Mühle sind in der aktuell gültigen 
Fassung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 11.02.2014 enthalten. Die derzeitigen 
Vorlagen stehen somit im Einklang mit dem aktuell gültigen Gewässerentwicklungskonzept.  
Beide Maßnahmen an der Strunde sind außerdem wichtige Bausteine zur Umsetzung der 
Wasserrahmenrichtlinie in Köln und in die landesweiten Maßnahmenübersichten eingeflos-
sen. Die Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Durchgängigkeit bisher wasserbiologisch unab-
hängiger Gewässerabschnitte wieder herzustellen und somit eines der maßgebendsten Ziele 
der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Ohne eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maß-
nahmen wären die Genpoole der Wasserlebewesen weiterhin getrennt und die insbesondere 
bei Trockenwetter- und Hitzezeiten unbedingt nötigen Wanderungen in andere Gewässerab-
schnitte stark behindert. 
Neben den im aktuellen Gewässerkonzept dargestellten Maßnahmen arbeiten die StEB Köln 
in Abstimmung mit den städtischen Fachämtern auch an der Entwicklung weiterer Gewäs-
serverbesserungen. Auch hatte die Bezirksvertretung Mülheim in 2015 die Verwaltung um 
eine Prüfung beauftragt, ob der Altarm Strunde im Stadtteil Köln-Buchheim durch eine Offen-
legung oder Teiloffenlegung mit dem Rhein verbunden und so wieder mit Wasser befüllt 
werden könnte. Dies haben die StEB Köln zum Anlass genommen und haben eine Machbar-
keitsstudie zur (teilweisen) Offenlegung der Unterläufe sowohl des Flehbachs/Faulbachs als 
auch der Strunde bis zum Rhein beauftragt. Eine Förderung durch die Bezirksregierung er-
scheint grundsätzlich möglich. Ob in den dicht bebauten Stadtquartieren eine Offenlegung 
technisch überhaupt realisierbar ist, muss allerdings erst detailliert untersucht werden. 
Nach einem Teilnehmerwettbewerb bearbeitet seit Ende 2017 ein Büro dieses Thema. In 
einem ersten Schritt wurden mögliche Trassen ermittelt. Diese werden nun hinsichtlich vor-
handener Restriktionen und der möglichen technischen Umsetzbarkeit bewertet sowie mit 
einer ersten Kostenschätzung versehen. Die vorläufigen Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 
sind für das dritte Quartal 2019 vorgesehen. Diese Überlegungen sollen auch aufgrund des 
Eingriffs in das bestehende Ortsbild einschl. der erheblichen Kosten anschließend mit den

- 2 - 
 
 
städtischen Fachämtern hinsichtlich der Vor- und Nachteile diskutiert und abgestimmt wer-
den sowie den Gremien vorgestellt werden. 
Die Maßnahmen „(Teil-)Offenlegung Flehbach/Faulbach und/oder Strunde“ sind neue Maß-
nahmen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gewässerentwicklungskonzepts 2014 noch 
nicht feststanden. Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer Offenlegung bis zum Rhein wird bei 
der für 2020 anstehenden Aktualisierung in das Gewässerentwicklungskonzept aufgenom-
men. Bei der „(Teil-)Offenlegung Flehbach/Faulbach und/oder Strunde“ handelt es sich um– 
wenn auch aufwendige – Einzelmaßnahmen und nicht um ein Gesamtkonzept für die Strun-
de und den Flehbach/Faulbach. Das Gesamtkonzept für die Strunde und den Fleh-
bach/Faulbach sowie alle weiteren Kölner Bäche ist auch weiterhin das Gewässerentwick-
lungskonzept Köln. 
Sollte sich herausstellen, dass eine (Teil-)Offenlegung in den Unterläufen von Fleh-
bach/Faulbach und/oder Strunde technisch nicht realisierbar ist, so gilt auch weiterhin das 
wasserwirtschaftliche Ziel, die bestehenden und nicht durchgängig mit dem Rhein verbunde-
nen Gewässerkörper dieser Bäche zumindest untereinander, also von der Stegwiese in 
Buchheim bis zur Stadtgrenze Köln / Bergisch Gladbach durchgängig miteinander zu verbin-
den.  
Ein Zurückstellen aller anderen, bereits im Gewässerentwicklungskonzept enthaltenen Maß-
nahmen an der Strunde (bzw. am Flehbach/Faulbach) bis zum Vorliegen der Machbarkeits-
studie zur (Teil-)Offenlegung ist daher weder wasserwirtschaftlich noch organisatorisch sinn-
voll und stünde auch den gesetzlichen Zielen zur Gewässerentwicklung entgegen.

Anlage 2 Verwaltungsratsbeschluss Strunder Mühle vom 10.10.2017

1707 Zeichen

Strunde
Beschluss vom:
10.10.2017
Thema:
Strunde
Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Strunder Mühle (STR M19), 
km 5+220 bis km 5+250, Köln-Dellbrück
Hintergrund:
Die WRRL fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in einen guten ökologischen 
Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet das, dass für die Zielerreichung die 
Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche aufgrund der 
industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber keine 
Nutzung mehr haben, können entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden.
Die Strunder Mühle befindet sich im mittleren Bereich der Strunde im Stadtteil Dellbrück. Die 
Strunde verläuft oberhalb dieser Stelle recht natürlich durch den südlichsten Teil des 
Thielenbruchs. Unterhalb der Strunder Mühle läuft sie in einem recht beengten naturfernen 
Zustand durch die Ortsteile Dellbrück und Holweide bis zur Wichheimer Mühle. Unterhalb der 
Wichheimer Mühle fließt die Strunde in einem fast natürlichen Verlauf auf das Kreuzungsbauwerk 
mit dem Flehbach zu und unterquert die Autobahn A3 (verrohrt). Hier nach vereinigt sich die 
Strunde mit dem Flehbach und mündet am Ende in den Rhein.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt die Variante 2 „raue Rampe“ zur Herstellung der Durchgängigkeit 
im Bereich der Strunder Mühle (km 5+220 bis km 5+250, STR M19) als vorrangig vorgesehene 
Gewässerverbesserung. Vor Einleitung des wasserrechtli-chen Genehmigungsverfahrens, soll 
diese Variante der örtlichen Bevölkerung und der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Sofern 
sich hieraus keine neuen Anregungen ergeben, wird auf eine erneute Vorlage verzichtet.

Beschlussvorlage Rat

6025 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4167/2018 
Freigabedatum 
28.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Aktualisierung des Gewässerentwicklungskonzeptes 
vom 11.02.2014 zur Festlegung von Umsetzungsmaßnahmen an der Strunde im Bereich 
Strunder Mühle, Köln-Dellbrück 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aktualisierung des Gewässerentwicklungskonzeptes vom 
11.02.2014 und stimmt der Detaillierung der Umsetzungsmaßnahme in Form der Entfernung des 
Sohlabsturzes und der Herstellung einer rauen Rampe im Bereich der Strunder Mühle [STR M19: km 
5+220 bis km 5+250] zu. 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB 
Köln) diese Planung dem Umwelt und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln (IWA) zur wasserrechtli-
chen Genehmigung vorlegen. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 
Verkehrsausschuss 26.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  frühestens 2019 (in 
Abhängigkeit vom Baubeginn der Maßnahme: 160.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja bis zu 128.000 
    % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert, dass bis spätestens 2027 alle Gewässer in Europa in 
einen guten ökologischen Zustand überführt werden müssen. Für die Strunde bedeutet dies, dass für 
die Zielerreichung die Durchgängigkeit hergestellt werden muss. Die bestehenden Abstürze, welche 
aufgrund der industriellen Nutzung der Strunde in der Vergangenheit errichtet wurden, heute aber 
keine Nutzung mehr haben, müssen entfernt und durch einen naturnahen Ausbau ersetzt werden. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 (2810/2013) nach vorheriger Zustimmung 
des Verwaltungsrates das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) einschließlich des Umsetzungsfahr-
plans nach der WRRL beschlossen. In der Ratssitzung am 12.11.2015 (1468/2015) wurde die Be-
schlussvorlage zur Strunder Mühle an den Verwaltungsrat der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, 
AöR (StEB Köln) zurückverwiesen. 
Der Verwaltungsrat der StEB Köln hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, die hier vorge-
schlagene Variante 2 „raue Rampe“ als vorrangige Gewässerverbesserung weiter zu verfolgen. Auf 
dieser Grundlage soll nunmehr der Beschluss des Rates eingeholt werden. Des Weiteren ist vor Ein-
leitung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens die örtliche Bevölkerung sowie die Bezirks-
vertretung im Rahmen einer Vorstellung der Maßnahme einzubinden. 
Die in der Anlage beschriebene Einzelmaßnahme stellt einen Gewässerausbau dar, für den das 
Wasserhaushaltsgesetz ein wasserrechtliches Planfeststellungs- bzw. bei Einhaltung bestimmter 
Randbedingungen ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren vorsieht. Eine abschließende Fest-
legung auf das durchzuführende Verfahren kann die zuständige Genehmigungsbehörde (IWA) erst 
nach Vorlage des von der StEB Köln als Antragsteller vollständig ausgearbeiteten, prüffähigen Ge-
nehmigungsantrages vornehmen. Sollte eine der gesetzlichen Randbedingungen nicht erfüllt werden, 
muss anstelle des vereinfachten Plangenehmigungsverfahrens ein deutlich zeitaufwändigere Plan-

3 
feststellungsverfahren durchgeführt werden." Aufgrund der Verfahrensdauer selbst für eine verein-
fachte Plangenehmigung muss im Frühjahr das Genehmigungsverfahren beantragt werden, um im 
Herbst mit vorliegender Genehmigung den erforderlichen Finanzierungsantrag bei der Bezirksregie-
rung Köln stellen zu können. Nach Bewilligung der Zuschüsse kann anschließend das Vergabever-
fahren durchführen werden. Realistisch betrachtet, kann dann die bauliche Realisierung frühestens in 
der jeweils nächsten vegetationsfreien Winterzeit erfolgen. Nach aktuelle Prognose frühestens Winter 
2019/2020. 
Die hier vorgesehene Gewässerentwicklungsmaßnahme wurden in bereits in 2014 den jeweiligen 
Bürgervereinen im Zusammenhang mit dem Gewässerentwicklungskonzept (GEK) vorgestellt. Im 
Rahmen der weitergehenden Planung ist vorgesehen, dass die StEB Köln bei Bedarf Informations-
veranstaltungen für interessierte Bürger, Orts- und Bürgervereine anbieten, um die konkrete Maß-
nahme vorzustellen.  
Zur Veranschaulichung der Maßnahme und dem erstrebten wasserwirtschaftlichen Ziel wurde eine 
visualisierte Erläuterung erstellt. Dieser Film kann sowohl heruntergeladen, als auch im YouTube-
Channel der StEB Köln angeschaut werden.  
https://www.youtube.com/watch?v=GssLTjRsRgE)  
https://daten.steb-koeln.de/sharing/ltXJZWK8c  
Ergänzend zu den Abstimmungen während der Planungen und dem Genehmigungsverfahren werden 
vor Baubeginn weitere Informationen erfolgen. So werden bei allen Gewässerbaumaßnahmen zu-
sätzlich zu den Pressemitteilungen die jeweiligen Bürgerämter sowie Gewässeranlieger konkret über 
den vorgesehenen Baubeginn informiert. 
Die Kostenschätzung zum jetzigen Zeitpunkt beläuft sich auf insgesamt 160.000 Euro, davon können 
voraussichtlich bis zu 128.000 Euro über Fördermittel finanziert werden. 
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen entspre-
chend der geplanten Bauphase angemeldet. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Kurzerläuterungen der Maßnahme 
Anlage 2: Beschlussvorlage und Beschluss Verwaltungsrat der StEB Köln

Anlage 1 Kurzerläuterung der Maßnahme M 19 Strunder Mühle

2465 Zeichen

Anlage 1 
 1/3 
Strunde 
Maßnahmen-Nr.:  STR M19 Bearbeitungstrecke: von km 5+220 bis 5+250 
Bearbeitungslänge: 30 m Funktionselement: Trittstein 
Gewässertyp: Sandgeprägte Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen 
Übersichtsplaner 
  
Beschreibung Ist-Zustand 
Die Strunde entspringt in der Bergisch-Gladbacher Kalkmulde in einer Karstfläche. Sie durchquert die 
Bergische Heideterrasse, um anschließend im Stadtgebiet von Köln als Niederungsbach durch die 
Niederterrasse dem Rhein zuzufließen. Die Gesamtlänge der Strunde auf Kölner Stadtgebiet beträgt 
5,7 km.  
Der Bach stellt sich im Kölner Stadtgebiet als erheblich verändert dar. Zum Teil, besonders im Bereich 
Dellbrück und Holweide, ist die Sohle vollständig verändert. Im Bereich der Maßnahme STR M19 ist 
ein Sohlabsturz vorhanden, der die Durchgängigkeit des Gewässers unterbricht. 
 
Eigentümer: ☐ privat ☒ öffentlich

Anlage 1 
 2/3 
Foto Ist-Zustand (STR M19), Absturz und Gewässerverlauf 
 
Umsetzungsfahrplan (Stand März 2012) 
 
Maßnahmenbeschreibung Umsetzungsfahrplan 
In dieser Maßnahme soll der Fischauf- bzw. Fischabstieg gesichert bzw. optimiert werden.

Anlage 1 
 3/3 
Restriktionen 
Boden: Baumaßnahme bleibt weitest gehend in der Trasse 
Bewuchs bzw. Struktur:  Der Bachlauf wird rechts und links von zwei Gebäuden begrenzt, hier ist 
kein Bewuchs vorhanden. Im Unter- und Oberlauf wird der Bachlauf von 
Gartenflächen und Bachauengehölzen begleitet. Es konnten keine 
aquatischen Makrophyten nachgewiesen werden. 
Altlasten: kein Hinweis auf Altlasten im Kataster der Stadt 
Grundstück: Gewässerparzelle, Straße, Kleingartenanlage und Gehweg befinden sich im 
Eigentum der Stadt Köln 
Genehmigungsverfahren  ☐ Gewässerunterhaltung ☐ § 99 LWG ☒ § 68 WHG 
Entwurf 
 
Maßnahmenbeschreibung Entwurf 
Es wird eine raue Rampe oberhalb des Absturzes Mühlenhofsweg hergestellt. Die Länge der 
Ausbaustrecke beträgt ca. 30 m, beginnend am tiefsten Punkt zwischen den Häusern 17 und 19 und der 
Brücke.  
An der linken Gewässerseite zum Grundstück Haus Nr. 8 muss ggf. die vorhandene Stützmauer zur 
Anpassung an die tiefere Gewässersohle erneuert werden. Auf der übrigen Strecke müssen die Ufer 
abgeflacht bzw. wiederhergesetllt werden. Es ist vorgesehen, den Baum in dierekter Nähe der Brücke 
zu erhalten. 
Bauzeiten:  geplante Ausführung: Ende November 2019 bis Ende Februar 2020 
Kosten :  Gesamte Projektkosten betragen brutto 160.000 € (nach derzeitiger Schätzung) 
 
Nr. 8

Beratungsverlauf (5)

21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.03.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4167/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.07.2019
Erstellt
12.12.2018 08:19