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AN/0580/2020

Baumschutz bei Baumaßnahmen

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 08.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.06.2020, TOP 5.2.10

Gem. Antrag nach § 3

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Sachstandsbericht 2021

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Gem. Antrag nach § 3

2933 Zeichen

Fraktion B90/Grüne 
Fraktion Die Linke 
Deine Freunde 
GUT 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0576/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
 
Baumschutz bei Baumaßnahmen 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
 
 
Wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, bei Baumaßnahmen aller Art 
dem Schutz von Bäumen eine besonders hohe Priorität zu sichern -  sowohl im öffentlichen 
Raum wie auch auf  Privatgelände, im Baubereich selbst wie im angrenzenden öffentlichen 
wie nichtöffentlichen Raum, an Bebauungs- und Grundstücksgrenzen. Das kann durch fol-
gende, verbindliche Festsetzungen (z. B. in Form einer internen Richtlinie) geschehen: 
Durch frühzeitigen Nachweis der intensiven Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit 
dem Schutz von Bäumen im Bestand als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architekto-
nischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren; durch Nachweis der Umsetzbarkeit aller 
Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage 
von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4). 
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungswegs, Ein- und Ausfahrten 
von Tiefgaragen, Baustelleneinrichtungen und Kraneinsätzen, Konflikte mit Wurzelräumen 
bzw. Kronen-Traufbereichen müssen gegebenenfalls durch Umplanung gelöst werden. 
 
 
Begründung 
Mitteilungen über Baumfällungen an die Bezirksvertretung Innenstadt tragen häufig Vermer-
ke, die zu fällenden Bäume ständen „im geplanten Baukörper“, „im Nahbereich des geplan-
ten Baukörpers“ oder

- 2 - 
 
„im Zufahrtsbereich zum geplanten Baukörper.“ 
„Baumsensibles Bauen“ scheint bei Planern, Bauaufsicht und Baugewerbe weitgehend un-
bekannt. Zwei Dürre-Sommer haben den Baumbestand im Kölner Stadtgebiet stark geschä-
digt, ein Ende der notwendigen Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit im öffentli-
chen Raum ist nicht absehbar.  
Um so wichtiger ist es   - auch angesichts des von der Stadt Köln verkündeten Klimanot-
stands - dem Schutz halbwegs gesunder Bäume bei Baumaßnahmen eine besonders hohe 
Priorität einzuräumen.  
Das NRW-Umweltministerium kam 2013 bei der vom DWD finanzierten Studie „Köln_21“, an 
der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) und die Stadt 
Köln beteiligt waren, zum Ergebnis, dass es in der Kölner Innenstadt nachts bis zu 8 Grad 
wärmer ist, als in begrünten Außenbereichen 
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30050.pdf. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Antje Kosubek Michael Scheffer  Adrian Kasnitz Tom Geffe 
B90/Grüne  Die Linke   Deine Freunde GUT

Sachstandsbericht 2021

1824 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0580/2020 
 Stand: 05.01.2022 
Sachstandsbericht  
Baumschutz bei Baumaßnahmen, Gem. Antrag Grüne, Linke, Deine Freunde, Gut 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, bei Baumaßnahmen aller Art dem Schutz 
von Bäumen eine besonders hohe Priorität zu sichern -  sowohl im öffentlichen Raum wie auch auf  
Privatgelände, im Baubereich selbst wie im angrenzenden öffentlichen wie nichtöffentlichen Raum, an 
Bebauungs- und Grundstücksgrenzen. Das kann durch folgende, verbindliche Festsetzungen (z. B. in 
Form einer internen Richtlinie) geschehen: 
Durch frühzeitigen Nachweis der intensiven Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit dem 
Schutz von Bäumen im Bestand als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architektonischen Wett-
bewerben und sonstigen Verfahren; durch Nachweis der Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baum-
schutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 
4). 
Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungswegs, Ein- und Ausfahrten von Tief-
garagen, Baustelleneinrichtungen und Kraneinsätzen, Konflikte mit Wurzelräumen bzw. Kronen-
Traufbereichen müssen gegebenenfalls durch Umplanung gelöst werden. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2020: 
In Bebauungsplan-Verfahren werden regelmäßig Biotoptypenkartierungen und/oder Baumerfassun-
gen mit Bewertung (Vitalität) in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vor-
genommen. Diese Erfassungen werden im weiteren Verfahren bzw. in der Abwägung berücksichtigt. 
Maßnahmen sind hier beispielsweise die Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und/oder eine Fest-
setzung zur Pflanzung neuer Bäume.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0580/2020
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
08.05.2020
Erstellt
08.05.2020 11:43