Baumschutz bei Baumaßnahmen
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0580/2020 vom 08.05.2020
Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3
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Fraktion B90/Grüne Fraktion Die Linke Deine Freunde GUT Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0576/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Baumschutz bei Baumaßnahmen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, Wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver- tretung Innenstadt zu setzen: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, bei Baumaßnahmen aller Art dem Schutz von Bäumen eine besonders hohe Priorität zu sichern - sowohl im öffentlichen Raum wie auch auf Privatgelände, im Baubereich selbst wie im angrenzenden öffentlichen wie nichtöffentlichen Raum, an Bebauungs- und Grundstücksgrenzen. Das kann durch fol- gende, verbindliche Festsetzungen (z. B. in Form einer internen Richtlinie) geschehen: Durch frühzeitigen Nachweis der intensiven Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit dem Schutz von Bäumen im Bestand als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architekto- nischen Wettbewerben und sonstigen Verfahren; durch Nachweis der Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baumschutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4). Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungswegs, Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen, Baustelleneinrichtungen und Kraneinsätzen, Konflikte mit Wurzelräumen bzw. Kronen-Traufbereichen müssen gegebenenfalls durch Umplanung gelöst werden. Begründung Mitteilungen über Baumfällungen an die Bezirksvertretung Innenstadt tragen häufig Vermer- ke, die zu fällenden Bäume ständen „im geplanten Baukörper“, „im Nahbereich des geplan- ten Baukörpers“ oder - 2 - „im Zufahrtsbereich zum geplanten Baukörper.“ „Baumsensibles Bauen“ scheint bei Planern, Bauaufsicht und Baugewerbe weitgehend un- bekannt. Zwei Dürre-Sommer haben den Baumbestand im Kölner Stadtgebiet stark geschä- digt, ein Ende der notwendigen Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit im öffentli- chen Raum ist nicht absehbar. Um so wichtiger ist es - auch angesichts des von der Stadt Köln verkündeten Klimanot- stands - dem Schutz halbwegs gesunder Bäume bei Baumaßnahmen eine besonders hohe Priorität einzuräumen. Das NRW-Umweltministerium kam 2013 bei der vom DWD finanzierten Studie „Köln_21“, an der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) und die Stadt Köln beteiligt waren, zum Ergebnis, dass es in der Kölner Innenstadt nachts bis zu 8 Grad wärmer ist, als in begrünten Außenbereichen https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30050.pdf. Mit freundlichen Grüßen Antje Kosubek Michael Scheffer Adrian Kasnitz Tom Geffe B90/Grüne Die Linke Deine Freunde GUT -
Sachstandsbericht 2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0580/2020 Stand: 05.01.2022 Sachstandsbericht Baumschutz bei Baumaßnahmen, Gem. Antrag Grüne, Linke, Deine Freunde, Gut Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, bei Baumaßnahmen aller Art dem Schutz von Bäumen eine besonders hohe Priorität zu sichern - sowohl im öffentlichen Raum wie auch auf Privatgelände, im Baubereich selbst wie im angrenzenden öffentlichen wie nichtöffentlichen Raum, an Bebauungs- und Grundstücksgrenzen. Das kann durch folgende, verbindliche Festsetzungen (z. B. in Form einer internen Richtlinie) geschehen: Durch frühzeitigen Nachweis der intensiven Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit dem Schutz von Bäumen im Bestand als Voraussetzung zur Berücksichtigung in architektonischen Wett- bewerben und sonstigen Verfahren; durch Nachweis der Umsetzbarkeit aller Vorgaben zum Baum- schutz bei Baumaßnahmen (DIN 18920) und der Richtlinie zur Anlage von Straßen, Teil 4 (RAS-LP 4). Aspekte wie Feuerwehrzufahrten, Anleiterbarkeit des 2. Rettungswegs, Ein- und Ausfahrten von Tief- garagen, Baustelleneinrichtungen und Kraneinsätzen, Konflikte mit Wurzelräumen bzw. Kronen- Traufbereichen müssen gegebenenfalls durch Umplanung gelöst werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 2020: In Bebauungsplan-Verfahren werden regelmäßig Biotoptypenkartierungen und/oder Baumerfassun- gen mit Bewertung (Vitalität) in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vor- genommen. Diese Erfassungen werden im weiteren Verfahren bzw. in der Abwägung berücksichtigt. Maßnahmen sind hier beispielsweise die Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und/oder eine Fest- setzung zur Pflanzung neuer Bäume.
Beratungsverlauf
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04.06.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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