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V/0140/2020

Haushalt 2020: Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst (Förderung des Vierteltreffs)

Vorlagen 17.02.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 11.03.2020, TOP 9

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2514 Zeichen

Anlage A zur V/0140/2020 
Kurzüberblick 
Im Haushaltsplan 2020 sind jährlich 25.000 € für die Förderung des Vierteltreffs Rumphorst im 
Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehen; Zuschussempfängerin ist die Dia-
konie Münster. Der Zuschuss für 2020 ist mit einem Sperrvermerk versehen (Entsperrung, sofern 
das Land NRW keine Fördermittel bewilligt). Nachdem das Land NRW im Januar 2020 mitgeteilt 
hat, nicht zu fördern, empfiehlt die Vorlage, den Sperrvermerk aufzuheben.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage bedient einerseits folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Die Förderung folgt ferner dem Ziel gem. Ratsbeschluss vom 22.03.2017 zur Vorlage 
V/0908/2016/1 (Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere zur Versorgungssicherheit von 
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf), „nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen 
und personellen Ressourcen altengerechte, inklusive Quartiersentwicklungsvorhaben in Abstim-
mung mit der Konferenz Alter und Pflege sukzessive in weiteren Gebieten Münsters selbst oder in 
Trägerschaft Dritter zu realisieren“. 
Schließlich begegnet die Vorlage dem operativen Ziel A des strategischen Entwicklungsteilziels 
1.1.1 der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 im Vorhabenzusammenhang Global Nachhaltige Kommu-
ne (Ratsbeschluss vom 11.12.20129 zur Vorlage V/0669/2019/1).  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2020 X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan 2020  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die Höhe des Zuschusses hat der Rat im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2020 
festgelegt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine grundsätzliche Relevanz für die genannten Querschnittsthemen. Als Maßnahme altenge-
rechter, inklusiver Quartiersentwicklung bezieht sich die Förderung gleichwohl auf die Quer-
schnittsthemen Inklusion und demographische Veränderung.

Beschlussvorlage

7508 Zeichen

V/0140/2020 
V/0140/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Haushalt 2020: Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst (Förderung des Vierteltreffs) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Sperrvermerk des im Haushaltsjahr 2020 für die Förderung des Vierteltreffs im Rahmen der 
altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehenen Zuschusses von 25.000 € wird aufgehoben.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Haushaltsplan 2020 sieht in der Produktgruppe 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) 
Mittel von jährlich 25.000 € für den genannten Zweck vor. Der Zuschuss für das Haushaltsjahr 2020 
ist mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerks ist Voraussetzung für die 
Auszahlung des Zuschusses. 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Mit ihrem Haushaltsantrag vom 15.07.2019 hat die Diakonie Münster (Beratungs- und BildungsCent-
rum) beantragt, die Fortführung des Vorhabens „Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst“ bis 
Ende November 2022 aus städtischen Mitteln zu fördern. Das am 01.12.2016 gestartete Projekt wur-
de bis 30.11.2019 aus Mitteln des Landes NRW (‚Förderprogramm Altengerechte Quartiere NRW‘), 
der Franz-Bröcker-Stiftung und Eigenmitteln des Trägers finanziert. In Anlehnung an die Kosten wäh-
rend der Förderphase hat der Träger den Zuschussbedarf für die Quartiersentwicklung Rumphorst 
(inkl. Kosten für den Vierteltreff) für Dezember 2019 auf 7.880 €, für 2020 auf 99.580 €, für 2021 auf 
109.000 € und für 2022 auf 100.280 € beziffert. 
 
In seiner Etatsitzung am 27.11.2019 hat sich der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung nicht entschlossen, den Antrag aufzugreifen. Der Haupt- 
Sozialamt 
 
25.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Treutler 
Telefon: 492-5026 
Treutler@stadt-muenster.de

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und Finanzausschuss hat am 04.12.2019 aber vorgeschlagen, den Vierteltreff ab 2020 mit einem 
Zuschuss von jährlich 25.000 € zu fördern, den Zuschuss im Haushaltsjahr 2020 jedoch mit einem 
Sperrvermerk zu versehen. Nach der Empfehlung kann der Sperrvermerk aufgehoben werden, wenn 
das Land  Nordrhein-Westfalen keine Fördermittel für die Fortsetzung des Projekts bewilligt. 
 
Mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2020 am 11.12.2019 hat sich der Rat der Empfehlung 
des Haupt- und Finanzausschusses angeschlossen. 
 
2. Förderung aus Landesmitteln 
 
Ende vg. Jahres hat die Diakonie einen Antrag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les NRW (MAGS) zur Anschlussförderung eines, inhaltlich zum Teil angepassten, Fortsetzungsvor-
habens gerichtet (Landesförderplan „Alter und Pflege“, Ziel Nr. 5 [Teilhabegerechtigkeit fördern]). Ein 
erfolgreicher Antrag hätte einen städtischen Zuschussbedarf für die Verstetigung gemindert. Am 
30.01.2020 hat das MAGS der Diakonie jedoch mitgeteilt (E-Mail), dass es den Förderantrag der Dia-
konie nicht aufgreifen wird. Damit ist zugleich die Voraussetzung für die Aufhebung des Sperrver-
merks gegeben. 
 
3. Finanzierungsbedarf  
 
Der Vierteltreff („Rumpelstübchen“, Mecklenburger Straße 19) ist Produkt des seit Dezember 2016 
durchgeführten Projekts „Altengerechte Quartiersentwicklung – GesundesGenerationenViertel“, das 
vom 01.12.2016 bis 30.11.2019 aus Mitteln des Landes NRW (Förderprogramm ‚Altengerechte Quar-
tiere NRW‘), der Franz-Bröcker-Stiftung und Eigenleistungen des Trägers gefördert wurde. Von dem 
Vierteltreff abgesehen wurde im Rahmen der Vorhabendurchführung eine Reihe weiterer Aktivitäten 
initiiert bzw. umgesetzt. Die Arbeit der Quartiersentwicklung bezog sich auf die Felder Wohnen (Eru-
ieren von Möglichkeiten für altengerechtes und generationenübergreifendes Wohnen sowie für Treff-
punkte im Viertel), Versorgungssicherheit (u. a. Kooperation mit „ServiceWelten e.V.“, außerdem Auf-
bau eines Netzwerks von Akteuren in den Sektoren Handel und Dienstleistungen in bzw. mit Rump-
horst als Einsatzgebiet [Veranstaltungsreihe „Businessabend Rumphorst“]), Gemeinschaftsaktivitäten 
(Aufbau und Begleitung mehrerer Bewohnergruppen, Angebot ‚Quartiersgarten‘) und Gesundheitsför-
derung (Aufbau und Durchführung einer Reihe von Bewegungsangeboten [in Kooperation mit dem 
Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie Münster e. V.], Gedächtnistraining Informationsveran-
staltungen [monatliche Rumphorster Gespräche zur Gesundheit mit verschiedenen Kooperations-
partnern]). Die gegenwärtigen Aktivitäten des Vierteltreffs, dessen Betrieb bisher aufrechterhalten 
werden konnte (s. unten), umfassen einen Mittagstisch (mittwochs) und weitere regelmäßige Angebo-
te jeweils wöchentlich (u. a. Smartphone-Sprechstunde, Kinderwagencafé, Taschengeldbörse, Quar-
tiersspaziergänge, Spieleabend, Sonntagscafé). 
 
Während der Förderphase haben zwei hauptamtliche Quartiersentwickler/-innen (1 VZÄ, aufgeteilt 
auf zwei Stellen à 0,5 VZÄ) das Projekt koordiniert und durchgeführt. Das Gros der Planung, Organi-
sation und Umsetzung der Aktivitäten haben Freiwillige aus dem Kreis der Bewohnerschaft zusam-
men mit den beiden Mitarbeitern/-innen in drei Arbeitsgruppen wahrgenommen (öffentlicher 
Raum/Verkehr, Treffpunkte/soziale Infrastruktur, Gesundheit).  
 
Mit seinem Haushaltsantrag vom 15.07.2019 hat der Träger angeregt, das Quartiersentwicklungsvor-
haben zu verstetigen; dazu sollten Personalressourcen im bisherigen Umfang eingesetzt werden. 
Grundlage des im Antrag ausgewiesenen Finanzierungsbedarfs sind die Personal- und Personalne-
benkosten für eine Stelle (1,0 VZÄ; kalkulierte Kosten für 2020: 71.280 €), ferner arbeitsplatzbezoge-
ne Sachkosten (2020: 16.950 €, Kosten für Aktivitäten im Vorhabenzusammenhang (2020: 3.000 €) 
sowie die Miet- und Betriebskosten für den Vierteltreff (2020: 7.200 €). Für den zuletzt genannten 
Posten erwartete der Träger ab 2021 eine Zunahme auf 13.920 €. 
 
In den Monaten Dezember 2019 und Januar 2020 hat die Diakonie die Betriebskosten für den Viertel-
treff aus Eigenmitteln finanziert, desgleichen die Kosten für die Koordination und Begleitung der eh-
renamtlichen Aktivitäten im Vierteltreff durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin der Diakonie. Zum Jah-

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resbeginn 2020 hat der Träger die Verwaltung wissen lassen, dass die Vermieterin für die Monate 
Februar bis Juni eine Miete von insgesamt 3.600 € (pauschal) angeboten hat, ab Juli beträgt die Mie-
te inkl. Nebenkosten monatlich 1.300 €. 
 
Damit werden sich die Mietkosten in diesem Jahr auf zusammen 11.400 € belaufen (2021 auf 15.600 
€). Hinzu kommen Verbrauchskosten, deren Umfang sich gegenwärtig noch nicht beziffern lässt. Aus 
dem Zuschuss von 25.000 € lassen sich die Miet- und Betriebskosten des Vierteltreffs in diesem Jahr 
jedenfalls finanzieren. Kosten für Aktivitäten und eine stundenweise Unterstützung der Ehrenamtli-
chen durch eine Fachkraft des Trägers sind ebenfalls möglich. Eine darüber hinaus gehende, umfas-
sende Fortführung (Verstetigung) der Quartiersentwicklung in Rumphorst ist mit dem gegebenen 
Budget jedoch nicht möglich. 
 
4. Ausblick 
 
Sofern der Haupt- und Finanzausschuss dem Beschlussvorschlag der Vorlage folgt, wird die Verwal-
tung den Zuschuss von 25.000 € an die Diakonie kurzfristig auszahlen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: Anlage A

Beratungsverlauf (2)

11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (1)

  • Mecklenburger Straße 19

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Details

Aktenzeichen
V/0140/2020
Typ
Vorlagen
Datum
17.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37