V/0140/2020
Haushalt 2020: Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst (Förderung des Vierteltreffs)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0140/2020 Kurzüberblick Im Haushaltsplan 2020 sind jährlich 25.000 € für die Förderung des Vierteltreffs Rumphorst im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehen; Zuschussempfängerin ist die Dia- konie Münster. Der Zuschuss für 2020 ist mit einem Sperrvermerk versehen (Entsperrung, sofern das Land NRW keine Fördermittel bewilligt). Nachdem das Land NRW im Januar 2020 mitgeteilt hat, nicht zu fördern, empfiehlt die Vorlage, den Sperrvermerk aufzuheben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage bedient einerseits folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die Förderung folgt ferner dem Ziel gem. Ratsbeschluss vom 22.03.2017 zur Vorlage V/0908/2016/1 (Masterplan altengerechte, inklusive Quartiere zur Versorgungssicherheit von Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf), „nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen altengerechte, inklusive Quartiersentwicklungsvorhaben in Abstim- mung mit der Konferenz Alter und Pflege sukzessive in weiteren Gebieten Münsters selbst oder in Trägerschaft Dritter zu realisieren“. Schließlich begegnet die Vorlage dem operativen Ziel A des strategischen Entwicklungsteilziels 1.1.1 der Nachhaltigkeitsstrategie 2030 im Vorhabenzusammenhang Global Nachhaltige Kommu- ne (Ratsbeschluss vom 11.12.20129 zur Vorlage V/0669/2019/1). Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2020 X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan 2020 Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Höhe des Zuschusses hat der Rat im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2020 festgelegt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine grundsätzliche Relevanz für die genannten Querschnittsthemen. Als Maßnahme altenge- rechter, inklusiver Quartiersentwicklung bezieht sich die Förderung gleichwohl auf die Quer- schnittsthemen Inklusion und demographische Veränderung.
Beschlussvorlage
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V/0140/2020 V/0140/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Haushalt 2020: Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst (Förderung des Vierteltreffs) Beratungsfolge 11.03.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sperrvermerk des im Haushaltsjahr 2020 für die Förderung des Vierteltreffs im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung vorgesehenen Zuschusses von 25.000 € wird aufgehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Haushaltsplan 2020 sieht in der Produktgruppe 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) Mittel von jährlich 25.000 € für den genannten Zweck vor. Der Zuschuss für das Haushaltsjahr 2020 ist mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung des Sperrvermerks ist Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses. Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Mit ihrem Haushaltsantrag vom 15.07.2019 hat die Diakonie Münster (Beratungs- und BildungsCent- rum) beantragt, die Fortführung des Vorhabens „Altengerechte Quartiersentwicklung Rumphorst“ bis Ende November 2022 aus städtischen Mitteln zu fördern. Das am 01.12.2016 gestartete Projekt wur- de bis 30.11.2019 aus Mitteln des Landes NRW (‚Förderprogramm Altengerechte Quartiere NRW‘), der Franz-Bröcker-Stiftung und Eigenmitteln des Trägers finanziert. In Anlehnung an die Kosten wäh- rend der Förderphase hat der Träger den Zuschussbedarf für die Quartiersentwicklung Rumphorst (inkl. Kosten für den Vierteltreff) für Dezember 2019 auf 7.880 €, für 2020 auf 99.580 €, für 2021 auf 109.000 € und für 2022 auf 100.280 € beziffert. In seiner Etatsitzung am 27.11.2019 hat sich der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung nicht entschlossen, den Antrag aufzugreifen. Der Haupt- Sozialamt 25.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Treutler Telefon: 492-5026 Treutler@stadt-muenster.de - 2 - V/0140/2020 und Finanzausschuss hat am 04.12.2019 aber vorgeschlagen, den Vierteltreff ab 2020 mit einem Zuschuss von jährlich 25.000 € zu fördern, den Zuschuss im Haushaltsjahr 2020 jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen. Nach der Empfehlung kann der Sperrvermerk aufgehoben werden, wenn das Land Nordrhein-Westfalen keine Fördermittel für die Fortsetzung des Projekts bewilligt. Mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2020 am 11.12.2019 hat sich der Rat der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses angeschlossen. 2. Förderung aus Landesmitteln Ende vg. Jahres hat die Diakonie einen Antrag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia- les NRW (MAGS) zur Anschlussförderung eines, inhaltlich zum Teil angepassten, Fortsetzungsvor- habens gerichtet (Landesförderplan „Alter und Pflege“, Ziel Nr. 5 [Teilhabegerechtigkeit fördern]). Ein erfolgreicher Antrag hätte einen städtischen Zuschussbedarf für die Verstetigung gemindert. Am 30.01.2020 hat das MAGS der Diakonie jedoch mitgeteilt (E-Mail), dass es den Förderantrag der Dia- konie nicht aufgreifen wird. Damit ist zugleich die Voraussetzung für die Aufhebung des Sperrver- merks gegeben. 3. Finanzierungsbedarf Der Vierteltreff („Rumpelstübchen“, Mecklenburger Straße 19) ist Produkt des seit Dezember 2016 durchgeführten Projekts „Altengerechte Quartiersentwicklung – GesundesGenerationenViertel“, das vom 01.12.2016 bis 30.11.2019 aus Mitteln des Landes NRW (Förderprogramm ‚Altengerechte Quar- tiere NRW‘), der Franz-Bröcker-Stiftung und Eigenleistungen des Trägers gefördert wurde. Von dem Vierteltreff abgesehen wurde im Rahmen der Vorhabendurchführung eine Reihe weiterer Aktivitäten initiiert bzw. umgesetzt. Die Arbeit der Quartiersentwicklung bezog sich auf die Felder Wohnen (Eru- ieren von Möglichkeiten für altengerechtes und generationenübergreifendes Wohnen sowie für Treff- punkte im Viertel), Versorgungssicherheit (u. a. Kooperation mit „ServiceWelten e.V.“, außerdem Auf- bau eines Netzwerks von Akteuren in den Sektoren Handel und Dienstleistungen in bzw. mit Rump- horst als Einsatzgebiet [Veranstaltungsreihe „Businessabend Rumphorst“]), Gemeinschaftsaktivitäten (Aufbau und Begleitung mehrerer Bewohnergruppen, Angebot ‚Quartiersgarten‘) und Gesundheitsför- derung (Aufbau und Durchführung einer Reihe von Bewegungsangeboten [in Kooperation mit dem Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie Münster e. V.], Gedächtnistraining Informationsveran- staltungen [monatliche Rumphorster Gespräche zur Gesundheit mit verschiedenen Kooperations- partnern]). Die gegenwärtigen Aktivitäten des Vierteltreffs, dessen Betrieb bisher aufrechterhalten werden konnte (s. unten), umfassen einen Mittagstisch (mittwochs) und weitere regelmäßige Angebo- te jeweils wöchentlich (u. a. Smartphone-Sprechstunde, Kinderwagencafé, Taschengeldbörse, Quar- tiersspaziergänge, Spieleabend, Sonntagscafé). Während der Förderphase haben zwei hauptamtliche Quartiersentwickler/-innen (1 VZÄ, aufgeteilt auf zwei Stellen à 0,5 VZÄ) das Projekt koordiniert und durchgeführt. Das Gros der Planung, Organi- sation und Umsetzung der Aktivitäten haben Freiwillige aus dem Kreis der Bewohnerschaft zusam- men mit den beiden Mitarbeitern/-innen in drei Arbeitsgruppen wahrgenommen (öffentlicher Raum/Verkehr, Treffpunkte/soziale Infrastruktur, Gesundheit). Mit seinem Haushaltsantrag vom 15.07.2019 hat der Träger angeregt, das Quartiersentwicklungsvor- haben zu verstetigen; dazu sollten Personalressourcen im bisherigen Umfang eingesetzt werden. Grundlage des im Antrag ausgewiesenen Finanzierungsbedarfs sind die Personal- und Personalne- benkosten für eine Stelle (1,0 VZÄ; kalkulierte Kosten für 2020: 71.280 €), ferner arbeitsplatzbezoge- ne Sachkosten (2020: 16.950 €, Kosten für Aktivitäten im Vorhabenzusammenhang (2020: 3.000 €) sowie die Miet- und Betriebskosten für den Vierteltreff (2020: 7.200 €). Für den zuletzt genannten Posten erwartete der Träger ab 2021 eine Zunahme auf 13.920 €. In den Monaten Dezember 2019 und Januar 2020 hat die Diakonie die Betriebskosten für den Viertel- treff aus Eigenmitteln finanziert, desgleichen die Kosten für die Koordination und Begleitung der eh- renamtlichen Aktivitäten im Vierteltreff durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin der Diakonie. Zum Jah- - 3 - V/0140/2020 resbeginn 2020 hat der Träger die Verwaltung wissen lassen, dass die Vermieterin für die Monate Februar bis Juni eine Miete von insgesamt 3.600 € (pauschal) angeboten hat, ab Juli beträgt die Mie- te inkl. Nebenkosten monatlich 1.300 €. Damit werden sich die Mietkosten in diesem Jahr auf zusammen 11.400 € belaufen (2021 auf 15.600 €). Hinzu kommen Verbrauchskosten, deren Umfang sich gegenwärtig noch nicht beziffern lässt. Aus dem Zuschuss von 25.000 € lassen sich die Miet- und Betriebskosten des Vierteltreffs in diesem Jahr jedenfalls finanzieren. Kosten für Aktivitäten und eine stundenweise Unterstützung der Ehrenamtli- chen durch eine Fachkraft des Trägers sind ebenfalls möglich. Eine darüber hinaus gehende, umfas- sende Fortführung (Verstetigung) der Quartiersentwicklung in Rumphorst ist mit dem gegebenen Budget jedoch nicht möglich. 4. Ausblick Sofern der Haupt- und Finanzausschuss dem Beschlussvorschlag der Vorlage folgt, wird die Verwal- tung den Zuschuss von 25.000 € an die Diakonie kurzfristig auszahlen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Mecklenburger Straße 19
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Details
- Aktenzeichen
- V/0140/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37