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V/0993/2008

Gewährung von Zuschüssen an Vereine im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlagen 12.11.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 27.11.2008, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Anlage 3

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Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

3702 Zeichen

V/0993/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Betreiberverein „Bürgerbad Handorf e.V.“ wird ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro 
gewährt. 
 
2. Dem Verein „Bürgerschützen Handorf e.V.“ wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro ge-
währt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 2.000,00 Euro, aber keine Folgekosten 
entstehen.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Auszahlungen 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2008   
Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen  2 000,00 75,00 Zuschüsse 
an Vereine, 
1 925,00 Projekt-
förderung 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 07.02.2008 aus ihren frei verfügbaren 
Mitteln einen Betrag von 6.000 Euro für Zuschüsse an Vereine im Stadtbezirk Ost bereitgestellt. 
Daraus wurden durch Beschluss vom 17.04.2008 insgesamt 5.925,00 Euro bewilligt, so dass noch 
75,00 Euro für 2008 zur Verfügung stehen. Innerhalb des Sachkontos „Zuschüsse an übrige Berei-
che für laufende Zwecke“ wird daher ein Betrag von 1.925,00 Euro aus Mitteln für Projektförderung 
im Stadtbezirk Ost zugunsten der Zuschüsse an Vereine umgeschichtet. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0993/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0993/2008 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-
Ost bewilligt. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages: 
 
Der Betreiberverein „Bürgerbad Handorf“ e.V. wendet sich mit einem Antrag an die Bezirksvertre-
tung Münster-Ost (Anlage 1). 
 
Beantragt werden Zuschüsse zu folgenden Aktionen und Projekten  
 
1. Kinderspielnachmittage in den Herbstferien (400 €) 
2. Jugenddisco in den Herbstferien (300 €) 
3. Ausstattung des Lehrschwimmbeckens mit  Schwimmhilfen, Fitnessmaterialien etc. (900 €) 
4. Werbekampagne zur Mitgliedergewinnung (500 €) 
5. kindgerechte Ausstattung einer Spielecke (1.000 €) 
6. Nikolausaktion (350 €). 
 
Grundsätzlich kann rückwirkend kein Zuschuss bewilligt werden, so dass die unter 1-3 aufgeführ-
ten Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden, nicht förderfähig sind. 
 
Die unter 4-6 aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Richtlinien. Es wird ein Zuschuss von 
1.500,00 Euro vorgeschlagen. 
 
 
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages: 
 
Der Verein „Bürgerschützen Handorf e.V.“ beantragt einen Zuschuss zur Restauration der histori-
schen Vereinsfahne, die bis zum 150. Jubiläum des Vereins in 2010 fertiggestellt sein soll (Anla-
ge 2). Die Antragsinhalte entsprechen grundsätzlich den Richtlinien. Es wird ein Zuschuss von 
500,00 Euro vorgeschlagen. 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Antrag des Betreibervereins Bürgerbad Handorf e.V. 
Anlage 2 Antrag der Bürgerschützen Handorf e.V. 
Anlage 3 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage 3

3877 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen                                                               Anlage 3 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Anlage 2

1432 Zeichen

Anlage 2

Bürgerschützen Handorf e.V. Willingrott 49 48157 Münster
www.muenster.org/buergerschuetzen

An die

Bezirksvertretung Münster-Ost
Herrn Bezirksbürgermeister
Siegfried Grenda

Antrag auf Zuschuss zur Restauration der Vereinsfahne

Sehr geehrter Herr Grenda, Münster, den 10.November 2008
sehr geehrte Damen und Herren,

seit fast 150 Jahren führt der Traditionsverein „Bürgerschützen Handorf’ “ eine kunstvoll
gefertigte historische Vereinsfahne.

Nach Jahrzehnten der Verwendung bei feierlichen Anlässen zeigt die Fahne deutliche
Schadstellen und Gebrauchsspuren auf.

Die aufwendige und fachkundige Restauration der Fahne wird in nächster Zeit notwendig und
sollte zum 150-jährigen Vereinsjubiläum im Jahr 2010 abgeschlossen sein.

Laut beigefügtem Kostenvoranschlag entstehen Kosten in Höhe von 2.295,00 €. Einzelne
Sponsoren haben sich bereit gefunden, 1.000,00 € für die Restauration zu spenden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung des Vereins durch das
anstehende 150-jährige Jubiläum in 2010, kann der Restbetrag durch den Verein nicht
aufgebracht werden.

Der Verein „Bürgerschützen Handorf“ bittet daher um eine finanzielle Unterstützung durch
die Bezirksvertretung Münster-Ost für die Restaurierung der historischen Vereinsfahne.

Für eine wohlwollende Prüfung unseres Antrages bedanken wir uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüssen

} fd

Bernd Herweg /d
: y
1. Vorsitzender /

Anlage 1

3172 Zeichen

Anlage 1
Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V.

Bürgerbad

in Handorf

Stadt Mänster }

BERBERE Ami Ei Bikgerangelegenheilen
B Bezirksvarwaliung Ost

Bürgerbad in Handarf'e,V, _Heriburgstr. 17_48157 Münster

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Ost
Vennemannstr. 5

220. 208

48157 Münster

14. Okt. 2008

Sehr geehrte Damen und Herren
der BV Ost

seit dem 18. Aug. diesen Jahres betreiben wir das Hallenbad in Handorf in Eigenregie. Um für
die Bürger in und um Handorf das Bad attraktiver zu gestalten, haben wir diverse Anschaffungen
und Aktionen durchgeführt. Wir beantragen einen Zuschuss für die folgenden Dinge:

« Inden Herbstferien haben wir jeweils mittwochs einen Kinderspielnachmittag in der Zeit
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt. Hierfür wurde das Lehrschwimmbecken auf
31,5 Grad angehoben. Die Aufwendungen für die Durchführung lagen bei ca. 400€.

« Am letzten Mittwoch in den Ferien hat in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr eine
Jugenddisco stattgefunden (sicherlich haben sie dies bereits der Presse entnommen). Die
Aufwendungen für Werbung, Musikanlage und div. Kleinigkeiten lagen bei 300 €.

Dass sich die beiden Aktionen gelohnt haben zeigt die Tatsache, dass an beiden Tagen
insgesamt knapp 150 Kinder die div. Aktionen besuchten.

® Fürdie weitere Ausstattung des Lehrschwimmbeckens wurden mehrere neue Aqua
Nudeln, Schwimmhilfen etc besorgt. Um auch für die Erwachsenen die Attraktivität zu
erhöhen wurden neue Aqua-Jogging-Gürtel, Aqua-Hanteln und Aqua-Handschuhe
angeschafft. Diese Materialien werden in diversen Aqua-Fitness-Gruppen von ca. 70-100
Handorfern wöchentlich genutzt. Die Aufwendungen für die Anschaffung lag bei 900 €

* Um die Mitgliederzahl zu erhöhen wird es nötig sein, weitere Werbeaktionen zu starten.
Hierfür ist eine Summe von 500€ nötig.

® Essoll in diesem Winter eine Kinderecke entstehen. Für eine kindgerechte Ausstattung
müssen mehrere Möbel angeschafft werden. Um die Ausstattung zeitnah realisieren zu
können, sind Aufwendungen von knapp 1.000 € notwendig. Dass auch diese
Aufwendungen sinnvoll sind zeigt sich an der Tatsache, dass bereits 10 Kinder ihren
Geburtstage im Bad gefeiert haben und weitere Anfragen bis weit ins nächste Jahr

Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V,
Heriburgstraße 17. 48157 Münster,
Tel. +49 1251). 285599 19

Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V.

Bürgerbad

in Handorf

existieren.

e Zum Nikolaus, Samstag den 06.12.2008, soll nachmittags eine weitere Aktion stattfindeı
Es soll ein Nikolaus „gemietet“ werden und jedes Kind einen „Stutenkerl“ bekommen.
Um auch diese Aktion durchführen zu können, erbitten wir eine Zuschuss von 350 €.

Alles in allem erbeten wir einen Zuschuss in Höhe von 3.450 € für die oben genannten Dinge,
damit wir das Bad auch in Zukunft für unsere Mitglieder, aber nicht zuletzt für die kleinen und
großen Bürger von Handorf attraktiv betreiben können.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0251/9325933 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Tim Teerling

-Schatzmeister-

Betreiberverein Bürgerbad Handorf e. W..

Heriburgstraße 17, 48157 Münster,

Tel. +49 (251) 28 55 99 19 “
vorstand@meinhandorf.de www.huergerbad-handorf.de

Beratungsverlauf (1)

27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Heriburgstraße 17
  • Vennemannstraße 5
  • Willingrott 49

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0993/2008
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37