V/0993/2008
Gewährung von Zuschüssen an Vereine im Stadtbezirk Münster-Ost
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Beschlussvorlage
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V/0993/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Ost Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine im Stadtbezirk Münster-Ost Beratungsfolge 27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Betreiberverein „Bürgerbad Handorf e.V.“ wird ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 Euro gewährt. 2. Dem Verein „Bürgerschützen Handorf e.V.“ wird ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro ge- währt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 2.000,00 Euro, aber keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2008 Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 2 000,00 75,00 Zuschüsse an Vereine, 1 925,00 Projekt- förderung Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in der Sitzung am 07.02.2008 aus ihren frei verfügbaren Mitteln einen Betrag von 6.000 Euro für Zuschüsse an Vereine im Stadtbezirk Ost bereitgestellt. Daraus wurden durch Beschluss vom 17.04.2008 insgesamt 5.925,00 Euro bewilligt, so dass noch 75,00 Euro für 2008 zur Verfügung stehen. Innerhalb des Sachkontos „Zuschüsse an übrige Berei- che für laufende Zwecke“ wird daher ein Betrag von 1.925,00 Euro aus Mitteln für Projektförderung im Stadtbezirk Ost zugunsten der Zuschüsse an Vereine umgeschichtet. Vorlagen-Nr.: V/0993/2008 Auskunft erteilt: Frau Groh Ruf: 2 10 97-20 E-Mail: GrohK@stadt-muenster.de Datum: 12.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0993/2008 Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver- tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster- Ost bewilligt. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages: Der Betreiberverein „Bürgerbad Handorf“ e.V. wendet sich mit einem Antrag an die Bezirksvertre- tung Münster-Ost (Anlage 1). Beantragt werden Zuschüsse zu folgenden Aktionen und Projekten 1. Kinderspielnachmittage in den Herbstferien (400 €) 2. Jugenddisco in den Herbstferien (300 €) 3. Ausstattung des Lehrschwimmbeckens mit Schwimmhilfen, Fitnessmaterialien etc. (900 €) 4. Werbekampagne zur Mitgliedergewinnung (500 €) 5. kindgerechte Ausstattung einer Spielecke (1.000 €) 6. Nikolausaktion (350 €). Grundsätzlich kann rückwirkend kein Zuschuss bewilligt werden, so dass die unter 1-3 aufgeführ- ten Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden, nicht förderfähig sind. Die unter 4-6 aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Richtlinien. Es wird ein Zuschuss von 1.500,00 Euro vorgeschlagen. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages: Der Verein „Bürgerschützen Handorf e.V.“ beantragt einen Zuschuss zur Restauration der histori- schen Vereinsfahne, die bis zum 150. Jubiläum des Vereins in 2010 fertiggestellt sein soll (Anla- ge 2). Die Antragsinhalte entsprechen grundsätzlich den Richtlinien. Es wird ein Zuschuss von 500,00 Euro vorgeschlagen. Im Auftrag gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Antrag des Betreibervereins Bürgerbad Handorf e.V. Anlage 2 Antrag der Bürgerschützen Handorf e.V. Anlage 3 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage 3
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 3 an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel : Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Anlage 2
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Anlage 2 Bürgerschützen Handorf e.V. Willingrott 49 48157 Münster www.muenster.org/buergerschuetzen An die Bezirksvertretung Münster-Ost Herrn Bezirksbürgermeister Siegfried Grenda Antrag auf Zuschuss zur Restauration der Vereinsfahne Sehr geehrter Herr Grenda, Münster, den 10.November 2008 sehr geehrte Damen und Herren, seit fast 150 Jahren führt der Traditionsverein „Bürgerschützen Handorf’ “ eine kunstvoll gefertigte historische Vereinsfahne. Nach Jahrzehnten der Verwendung bei feierlichen Anlässen zeigt die Fahne deutliche Schadstellen und Gebrauchsspuren auf. Die aufwendige und fachkundige Restauration der Fahne wird in nächster Zeit notwendig und sollte zum 150-jährigen Vereinsjubiläum im Jahr 2010 abgeschlossen sein. Laut beigefügtem Kostenvoranschlag entstehen Kosten in Höhe von 2.295,00 €. Einzelne Sponsoren haben sich bereit gefunden, 1.000,00 € für die Restauration zu spenden. Insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Belastung des Vereins durch das anstehende 150-jährige Jubiläum in 2010, kann der Restbetrag durch den Verein nicht aufgebracht werden. Der Verein „Bürgerschützen Handorf“ bittet daher um eine finanzielle Unterstützung durch die Bezirksvertretung Münster-Ost für die Restaurierung der historischen Vereinsfahne. Für eine wohlwollende Prüfung unseres Antrages bedanken wir uns im Voraus und verbleiben mit freundlichen Grüssen } fd Bernd Herweg /d : y 1. Vorsitzender /
Anlage 1
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Anlage 1 Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V. Bürgerbad in Handorf Stadt Mänster } BERBERE Ami Ei Bikgerangelegenheilen B Bezirksvarwaliung Ost Bürgerbad in Handarf'e,V, _Heriburgstr. 17_48157 Münster Stadt Münster Bezirksverwaltung Ost Vennemannstr. 5 220. 208 48157 Münster 14. Okt. 2008 Sehr geehrte Damen und Herren der BV Ost seit dem 18. Aug. diesen Jahres betreiben wir das Hallenbad in Handorf in Eigenregie. Um für die Bürger in und um Handorf das Bad attraktiver zu gestalten, haben wir diverse Anschaffungen und Aktionen durchgeführt. Wir beantragen einen Zuschuss für die folgenden Dinge: « Inden Herbstferien haben wir jeweils mittwochs einen Kinderspielnachmittag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt. Hierfür wurde das Lehrschwimmbecken auf 31,5 Grad angehoben. Die Aufwendungen für die Durchführung lagen bei ca. 400€. « Am letzten Mittwoch in den Ferien hat in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr eine Jugenddisco stattgefunden (sicherlich haben sie dies bereits der Presse entnommen). Die Aufwendungen für Werbung, Musikanlage und div. Kleinigkeiten lagen bei 300 €. Dass sich die beiden Aktionen gelohnt haben zeigt die Tatsache, dass an beiden Tagen insgesamt knapp 150 Kinder die div. Aktionen besuchten. ® Fürdie weitere Ausstattung des Lehrschwimmbeckens wurden mehrere neue Aqua Nudeln, Schwimmhilfen etc besorgt. Um auch für die Erwachsenen die Attraktivität zu erhöhen wurden neue Aqua-Jogging-Gürtel, Aqua-Hanteln und Aqua-Handschuhe angeschafft. Diese Materialien werden in diversen Aqua-Fitness-Gruppen von ca. 70-100 Handorfern wöchentlich genutzt. Die Aufwendungen für die Anschaffung lag bei 900 € * Um die Mitgliederzahl zu erhöhen wird es nötig sein, weitere Werbeaktionen zu starten. Hierfür ist eine Summe von 500€ nötig. ® Essoll in diesem Winter eine Kinderecke entstehen. Für eine kindgerechte Ausstattung müssen mehrere Möbel angeschafft werden. Um die Ausstattung zeitnah realisieren zu können, sind Aufwendungen von knapp 1.000 € notwendig. Dass auch diese Aufwendungen sinnvoll sind zeigt sich an der Tatsache, dass bereits 10 Kinder ihren Geburtstage im Bad gefeiert haben und weitere Anfragen bis weit ins nächste Jahr Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V, Heriburgstraße 17. 48157 Münster, Tel. +49 1251). 285599 19 Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V. Bürgerbad in Handorf existieren. e Zum Nikolaus, Samstag den 06.12.2008, soll nachmittags eine weitere Aktion stattfindeı Es soll ein Nikolaus „gemietet“ werden und jedes Kind einen „Stutenkerl“ bekommen. Um auch diese Aktion durchführen zu können, erbitten wir eine Zuschuss von 350 €. Alles in allem erbeten wir einen Zuschuss in Höhe von 3.450 € für die oben genannten Dinge, damit wir das Bad auch in Zukunft für unsere Mitglieder, aber nicht zuletzt für die kleinen und großen Bürger von Handorf attraktiv betreiben können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0251/9325933 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Tim Teerling -Schatzmeister- Betreiberverein Bürgerbad Handorf e. W.. Heriburgstraße 17, 48157 Münster, Tel. +49 (251) 28 55 99 19 “ vorstand@meinhandorf.de www.huergerbad-handorf.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Heriburgstraße 17
- Vennemannstraße 5
- Willingrott 49
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0993/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37