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0099/2025

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 10.02.2025

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Anlage 1 - Aufwand

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2 - Auszahlung

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Ansehen

Anlage 1 - Aufwand

7198 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1 Üpl. 2.550.000,00 €
3.250.000,00 €
1201 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
14 
Bilanzielle 
Abschreibungen 
Beim Amt für Verkehrsmanagement sind Mehraufwendungen im 
Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung, bei den Unterhaltungs- 
und Energiekosten für die Lichtsignalanlagen sowie bei der 
Fahrzeugunterhaltung entstanden. Ursächlich hierfür sind u.a. 
inflationsbedingte Kostensteigerungen. Darüber hinaus sind die 
bilanziellen Abschreibungen für die Lichtsignalanlagen höher als 
geplant. Es wurden verstärkt neue Anlagen in Betrieb genommen. Der 
Mehrbedarf kann durch entsprechende Minderaufwendungen beim 
Amt für Straßen und Radwegebau gedeckt werden. Die dort 
geplanten Unterhaltungsmaßnahmen haben sich verzögert. 
2.350.000,00 €
200.000,00 €
800.000,00 €
500.000,00 €
600.00000 €
500.000,00 €
850.000,00 €
1201 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. III /  
64 
2 Üpl. 1.500.000,00 € 1202 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Die Stadt Köln erstattet den Umlandgemeinden aufgrund 
entsprechender Verträge die dort im Rahmen der Erbringung der 
interlokalen Verkehrsleistungen entstandenen Aufwandsfehlbeträge. 
Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, speziell im Bereich 
Personal und Betriebsstoffe, ist der Ansatz 2024 nicht auskömmlich. 
Der Mehrbedarf kann dezernatsintern durch das Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahn gedeckt werden. 
1.500.000,00 € 1202 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. III /  
68 
3 Üpl. 500.000,00 € 0207 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Die Aufwendungen für die Herstellung von Bundespersonalausweisen 
und Reisepässen sind aufgrund der aktuellen Produktnachfrage höher 
ausgefallen als ursprünglich geplant. 
Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan des Amtes Zentrale Dienste. 
500.000,00 € 0106 04 
Öffentlich 
rechtliche 
Leistungsent- 
gelte 
Dez. I / 
34 
4 Üpl. 126.106,00 € 0301 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der 
Jugendhilfeausschuss haben die Vorlage "3210/2024" 
beschlossen, sodass entsprechende Strukturförderrestmittel von Amt 
für Kinder, Jugend und Familie zu Amt für Schulentwicklung 
umzuschichten sind. 
126.106,00 € 0604 15 
Transferauf- 
wendungen 
Dez. IV / 40 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 
Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
5 Üpl. 60.000,00 € 0103 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Beim Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
sind Mehraufwendungen für die kurzfristig und mit hoher Dringlichkeit 
(Gefahr im Verzug) notwendige und nicht vorhersehbare 
konservatorische Maßnahmen an der Kirche Alt St. Alban entstanden. 
Der Mehrbedarf kann durch entsprechende Minderaufwendungen 
beim zentralen Raummanagement gedeckt werden. 
60.000,00 € 1002 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VI / 48 
6 Üpl. 2.442.999,43 € 0108 15 
Transferauf- 
wendungen 
Im HPL wurde für 2024 ein Betrag von 679.000,57 € als notwendiger 
Betriebskostenzuschuss der Gebäudewirtschaft veranschlagt. Der 
später erstellte Wirtschaftsplan 2024 (Vorlage 0735/2024) geht von 
einem Betriebskostenzuschuss von insgesamt 3.122.000 € aus, so 
dass sich ein Mehrbedarf von 2.442.999,43 € ergibt. Der Mehrbedarf 
kann durch die höhere Gewinnausschüttung bei den 
Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR, gedeckt werden. 
2.442.999,43 € 1101 19 
Finanzerträge 
Dez. VI / 26 
7 Üpl. 11.513,60 € 0416 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Für das Haushaltsjahr 2024 wurden keine Mittel für den 
Wertausgleich für Zweit-Freikarten für das Gürzenich-Orchester 
veranschlagt. Es liegt die Abrechnung für die Spielzeit 2023/2024 in 
o.g. Höhe vor. Es besteht eine Zahlungsnotwendigkeit, da die 
Ausgabe der Zweit-Freikarten steuerschädlich für die 
Gemeinnützigkeit ist. Daher ist ein finanzieller Ausgleich aus dem 
städtischen Haushalt erforderlich. 
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aufgrund einer Rückforderung 
bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung. 
11.513,60 € 1501 6
Kostenerstattung 
und 
Kostenumlage 
Dez. II / 
II-2 
Seite 2

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
8 Üpl. 8.600.000,00 € 0606 15 
Transferauf- 
wendungen 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat am 26.11.2024 eine 
weitere überplanmäßige Bereitstellung von 30,8 Mio.€ in der 
Produktgruppe 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien zur 
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit im Bereich der Hilfen zur 
Erziehung beantragt. 
Dieser Betrag kann aufgrund der erfolgten ausstehenden 
Abrechnungen für unbegleitete minderjährige Ausländer i.H.v. 19,8 
Mio. € auf einen Mehrbedarf von 8,6 Mio.€ bis Jahresende reduziert 
werden. 
Die in der Produktgruppe 0606 finanzierten Leistungen werden 
aufgrund rechtlicher Verpflichtung nach dem SGB VIII- Kinder- und 
Jugendhilfe- erbracht, weshalb der überplanmäßige Aufwand nach § 
83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 10 Nr.1 (1.Punkt) der Haushaltssatzung 
2023/2024 in die Genehmigungszuständigkeit der Kämmerin fällt. 
Die sachliche Unabweisbarkeit ist aufgrund rechtlicher Verpflichtung 
nach dem SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe gegeben, die zeitliche 
Unabweisbarkeit ist dem Umstand geschuldet, dass sonst die 
Zahlungsunfähigkeit im Bereich Hilfen zur Erziehung für Dezember 
eingetreten wäre. 
Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan des Amtes für Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV. 
8.600.000,00 € 1202 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. III /  
69 
9 Üpl. 1.736.894,08 € 0801 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Zur Konkretisierung der Vorlage 1773/2024, in der ein finanzieller 
Mehrbedarf für die Ertüchtigung des Konrad-Adenauer-Ufers sowie für 
die Kostensteigerung im Bereich, Sicherheit im Rahmen der UEFA 
EURO 2024 anerkannt wurde, sind zusätzliche Bedarfe in Höhe von 
3.459.426,51 Euro und 212.902,90 Euro entstanden.  
Im Rahmen der restriktiven Bewirtschaftung des Budgets IV konnte 
ein Teilbetrag in Höhe von 1.722.532,43 Euro innerhalb des Teilplans 
0801 durch Umschichtung von Teilplanzeile 15 
Transferaufwendungen zu Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche 
Aufwendungen aufgefangen werden. Der verbleibende Mehrbedarf in 
Höhe von 1.736.894,08 Mio. Euro ist überplanmäßig bereitzustellen. 
Die Mittel hierfür können durch Wenigeraufwendungen im Teilplan 
des Amtes für Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV bereitgestellt 
werden, da sich Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Infrastruktur 
zeitlich verzögert haben. 
1.736.894,08 € 1202 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VI / 
52 
Seite 3

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3059 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 10.02.2025 
 0099/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 10.02.2025 
Rat 13.02.2025 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 2 - Auszahlung

2625 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 
1 Üpl. 4.571.506,95 € 1101 8
Auszahlung für 
Baumaßnahmen 
Mit Schreiben vom 10.09.2024 legt die AVG mbH dem Amt 57  
Umwelt- und Verbraucherschutzamt, eine Darstellung über die zu 
erstattenden Investitionsmittel für das Jahr 2024 in Höhe von 
10.776.699,92 EUR vor. Gem. § 10 Abs. 1 des Änderungsvertrags 
vom 19.12.2003 zum Vertrag über den Betrieb, Instandhaltung und 
Rekultivierung der Deponie Vereinigte Ville vom 30.12.1997 
erstattet die Stadt Köln der AVG die zur Erfüllung ihrer 
Verpflichtungen aus diesem Vertrag anfallenden Selbstkosten. Von 
der Gesamtsumme können laut dem vorliegendem Antrag 
6.205.192,97 EUR aus eigenen Ansätzen gedeckt werden. 
Entsprechend verbleibt ein sachlich und zeitlich unabweisbarer 
Mehrbedarf i.H.v. 4.571.506,95 EUR. Dieser kann im 
Dezernatsbudget durch Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten des Amtes 
Liegenschaften, Vermessung und Kataster (23) gedeckt werden. 
4.571.506,95 € 0108 7
Auszahlung für 
den Erwerb von 
Grundstücken 
und Gebäuden 
Dez. VIII / 
57 
2 Üpl. 100.000,00 € 0103 26 
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
Beim Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement sind  
Mehrauszahlungen für die kurzfristig notwendige Beschaffung von 
139 neuen Benutzerlizenzen für das SAP-HRP-System im 
Haushaltsjahr 2024 entstanden. Der zusätzliche Mehrbedarf wurde 
erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2023/2024 bekannt und 
dient der Erfüllung notwendiger Verwaltungsaufgaben. Der 
Mehrbedarf kann durch entsprechende  Wenigerauszahlungen 
beim Amt für Öffentliche Ordnung gedeckt werden. 
100.000,00 € 0205 26 
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
Dez I / 
11 
3 Üpl. -26.400.000,00 €
-3.500.000,00 €
-2.300.000,00 €
0603 15 
Transfaufwen- 
dungen 
16 
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Hinweis über Rückabwicklung 
Im Bereich der Kindertagesbetreuung wurde im Dezember 2024 
über die Mehrbedarfe berichtet. Inzwischen ist ein Zahlungseingang 
für den Belastungsausgleich zu verzeichnen, sodass die 
vorgenommene Deckung aus der Produktgruppe 1601  
rückabgewickelt wurde. 
-19.200.000,00 €
-9.000.000,00 €
-4.000.000,00 €
1601 15 
Transferauf- 
wendungen 
Dez. VI / 
51 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen 
Deckung 
Anlage 2 
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Beratungsverlauf (2)

10.02.2025 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0099/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
10.02.2025
Erstellt
09.01.2025 15:17