0099/2025
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 1 - Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 2.550.000,00 € 3.250.000,00 € 1201 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen Beim Amt für Verkehrsmanagement sind Mehraufwendungen im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung, bei den Unterhaltungs- und Energiekosten für die Lichtsignalanlagen sowie bei der Fahrzeugunterhaltung entstanden. Ursächlich hierfür sind u.a. inflationsbedingte Kostensteigerungen. Darüber hinaus sind die bilanziellen Abschreibungen für die Lichtsignalanlagen höher als geplant. Es wurden verstärkt neue Anlagen in Betrieb genommen. Der Mehrbedarf kann durch entsprechende Minderaufwendungen beim Amt für Straßen und Radwegebau gedeckt werden. Die dort geplanten Unterhaltungsmaßnahmen haben sich verzögert. 2.350.000,00 € 200.000,00 € 800.000,00 € 500.000,00 € 600.00000 € 500.000,00 € 850.000,00 € 1201 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. III / 64 2 Üpl. 1.500.000,00 € 1202 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Stadt Köln erstattet den Umlandgemeinden aufgrund entsprechender Verträge die dort im Rahmen der Erbringung der interlokalen Verkehrsleistungen entstandenen Aufwandsfehlbeträge. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung, speziell im Bereich Personal und Betriebsstoffe, ist der Ansatz 2024 nicht auskömmlich. Der Mehrbedarf kann dezernatsintern durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn gedeckt werden. 1.500.000,00 € 1202 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. III / 68 3 Üpl. 500.000,00 € 0207 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Die Aufwendungen für die Herstellung von Bundespersonalausweisen und Reisepässen sind aufgrund der aktuellen Produktnachfrage höher ausgefallen als ursprünglich geplant. Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan des Amtes Zentrale Dienste. 500.000,00 € 0106 04 Öffentlich rechtliche Leistungsent- gelte Dez. I / 34 4 Üpl. 126.106,00 € 0301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Jugendhilfeausschuss haben die Vorlage "3210/2024" beschlossen, sodass entsprechende Strukturförderrestmittel von Amt für Kinder, Jugend und Familie zu Amt für Schulentwicklung umzuschichten sind. 126.106,00 € 0604 15 Transferauf- wendungen Dez. IV / 40 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 5 Üpl. 60.000,00 € 0103 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Beim Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege sind Mehraufwendungen für die kurzfristig und mit hoher Dringlichkeit (Gefahr im Verzug) notwendige und nicht vorhersehbare konservatorische Maßnahmen an der Kirche Alt St. Alban entstanden. Der Mehrbedarf kann durch entsprechende Minderaufwendungen beim zentralen Raummanagement gedeckt werden. 60.000,00 € 1002 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VI / 48 6 Üpl. 2.442.999,43 € 0108 15 Transferauf- wendungen Im HPL wurde für 2024 ein Betrag von 679.000,57 € als notwendiger Betriebskostenzuschuss der Gebäudewirtschaft veranschlagt. Der später erstellte Wirtschaftsplan 2024 (Vorlage 0735/2024) geht von einem Betriebskostenzuschuss von insgesamt 3.122.000 € aus, so dass sich ein Mehrbedarf von 2.442.999,43 € ergibt. Der Mehrbedarf kann durch die höhere Gewinnausschüttung bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln, AöR, gedeckt werden. 2.442.999,43 € 1101 19 Finanzerträge Dez. VI / 26 7 Üpl. 11.513,60 € 0416 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Für das Haushaltsjahr 2024 wurden keine Mittel für den Wertausgleich für Zweit-Freikarten für das Gürzenich-Orchester veranschlagt. Es liegt die Abrechnung für die Spielzeit 2023/2024 in o.g. Höhe vor. Es besteht eine Zahlungsnotwendigkeit, da die Ausgabe der Zweit-Freikarten steuerschädlich für die Gemeinnützigkeit ist. Daher ist ein finanzieller Ausgleich aus dem städtischen Haushalt erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aufgrund einer Rückforderung bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung. 11.513,60 € 1501 6 Kostenerstattung und Kostenumlage Dez. II / II-2 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 8 Üpl. 8.600.000,00 € 0606 15 Transferauf- wendungen Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat am 26.11.2024 eine weitere überplanmäßige Bereitstellung von 30,8 Mio.€ in der Produktgruppe 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung beantragt. Dieser Betrag kann aufgrund der erfolgten ausstehenden Abrechnungen für unbegleitete minderjährige Ausländer i.H.v. 19,8 Mio. € auf einen Mehrbedarf von 8,6 Mio.€ bis Jahresende reduziert werden. Die in der Produktgruppe 0606 finanzierten Leistungen werden aufgrund rechtlicher Verpflichtung nach dem SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe- erbracht, weshalb der überplanmäßige Aufwand nach § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 10 Nr.1 (1.Punkt) der Haushaltssatzung 2023/2024 in die Genehmigungszuständigkeit der Kämmerin fällt. Die sachliche Unabweisbarkeit ist aufgrund rechtlicher Verpflichtung nach dem SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe gegeben, die zeitliche Unabweisbarkeit ist dem Umstand geschuldet, dass sonst die Zahlungsunfähigkeit im Bereich Hilfen zur Erziehung für Dezember eingetreten wäre. Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan des Amtes für Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. 8.600.000,00 € 1202 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. III / 69 9 Üpl. 1.736.894,08 € 0801 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Zur Konkretisierung der Vorlage 1773/2024, in der ein finanzieller Mehrbedarf für die Ertüchtigung des Konrad-Adenauer-Ufers sowie für die Kostensteigerung im Bereich, Sicherheit im Rahmen der UEFA EURO 2024 anerkannt wurde, sind zusätzliche Bedarfe in Höhe von 3.459.426,51 Euro und 212.902,90 Euro entstanden. Im Rahmen der restriktiven Bewirtschaftung des Budgets IV konnte ein Teilbetrag in Höhe von 1.722.532,43 Euro innerhalb des Teilplans 0801 durch Umschichtung von Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen zu Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen aufgefangen werden. Der verbleibende Mehrbedarf in Höhe von 1.736.894,08 Mio. Euro ist überplanmäßig bereitzustellen. Die Mittel hierfür können durch Wenigeraufwendungen im Teilplan des Amtes für Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV bereitgestellt werden, da sich Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Infrastruktur zeitlich verzögert haben. 1.736.894,08 € 1202 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VI / 52 Seite 3
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 10.02.2025 0099/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 10.02.2025 Rat 13.02.2025 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 2 - Auszahlung
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 4.571.506,95 € 1101 8 Auszahlung für Baumaßnahmen Mit Schreiben vom 10.09.2024 legt die AVG mbH dem Amt 57 Umwelt- und Verbraucherschutzamt, eine Darstellung über die zu erstattenden Investitionsmittel für das Jahr 2024 in Höhe von 10.776.699,92 EUR vor. Gem. § 10 Abs. 1 des Änderungsvertrags vom 19.12.2003 zum Vertrag über den Betrieb, Instandhaltung und Rekultivierung der Deponie Vereinigte Ville vom 30.12.1997 erstattet die Stadt Köln der AVG die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag anfallenden Selbstkosten. Von der Gesamtsumme können laut dem vorliegendem Antrag 6.205.192,97 EUR aus eigenen Ansätzen gedeckt werden. Entsprechend verbleibt ein sachlich und zeitlich unabweisbarer Mehrbedarf i.H.v. 4.571.506,95 EUR. Dieser kann im Dezernatsbudget durch Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten des Amtes Liegenschaften, Vermessung und Kataster (23) gedeckt werden. 4.571.506,95 € 0108 7 Auszahlung für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Dez. VIII / 57 2 Üpl. 100.000,00 € 0103 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Beim Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement sind Mehrauszahlungen für die kurzfristig notwendige Beschaffung von 139 neuen Benutzerlizenzen für das SAP-HRP-System im Haushaltsjahr 2024 entstanden. Der zusätzliche Mehrbedarf wurde erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2023/2024 bekannt und dient der Erfüllung notwendiger Verwaltungsaufgaben. Der Mehrbedarf kann durch entsprechende Wenigerauszahlungen beim Amt für Öffentliche Ordnung gedeckt werden. 100.000,00 € 0205 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez I / 11 3 Üpl. -26.400.000,00 € -3.500.000,00 € -2.300.000,00 € 0603 15 Transfaufwen- dungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Hinweis über Rückabwicklung Im Bereich der Kindertagesbetreuung wurde im Dezember 2024 über die Mehrbedarfe berichtet. Inzwischen ist ein Zahlungseingang für den Belastungsausgleich zu verzeichnen, sodass die vorgenommene Deckung aus der Produktgruppe 1601 rückabgewickelt wurde. -19.200.000,00 € -9.000.000,00 € -4.000.000,00 € 1601 15 Transferauf- wendungen Dez. VI / 51 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0099/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 10.02.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 15:17