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AN/0322/2021

Leerstehendes Pascha zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen nutzen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 18.02.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 22.02.2021, TOP 4.1

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

3518 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.02.2021 
 
AN/0322/2021 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 22.02.2021 
 
Leerstehendes Pascha zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen nutzen 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Hauptausschusses 
am 22.02.2021 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Gespräche zur Anmietung des leerste-
henden Gebäudes in der Hornstraße 2 (ehemals „Pascha“) aufzunehmen, um weitere 
Unterbringungsmöglichkeiten mit Tagesangebot für obdachlose Menschen (ggf. auch mit 
ihren Tieren) in der Corona-Pandemie zu prüfen. 
 
2. Die Verwaltung soll die Immobilie schnellstmöglich für die neue Nutzung vorbereiten.  
 
3. Die Verwaltung wird angesichts der derzeitigen Winterhärte und der gleichzeitig ver-
schärften Lage aufgrund der Corona-Pandemie gebeten, zu prüfen, ob auch eventuelle 
Beschlagnahmungsmöglichkeiten im Sinne von §14 des Ordnungsbehördengesetzes 
Nordrhein-Westfalen ausgeschöpft werden können. 
 
4. Die Verwaltung soll prüfen, wie vor Ort eine psychosoziale Begleitung der Bewoh-
ner*innen gewährleistet werden kann. 
  
 
Begründung: 
 
Die Situation für obdachlose Menschen ist angesichts der Corona-Pandemie und der extrem 
niedrigen Temperaturen besonders prekär. Hier sind schnelle Maßnahmen erforderlich, die 
die Menschen gleichermaßen vor dem Erfrieren und vor dem Corona-Virus schützen. Da 
eine Unterbringung in Hotels bisher nicht möglich ist, muss eine schnelle Alternative gefun-
den werden. Die Immobilie des ehemaligen Pascha bietet dafür sehr gute Voraussetzungen.

- 2 - 
 
Das Gebäude verfügt durch seine frühere Nutzung über Zimmer mit separaten Waschräu-
men. Dadurch könnten Menschen getrennt voneinander untergebracht und Infektionsrisiken 
eingedämmt werden. Zudem wäre ebenfalls ein Tagesaufenthalt möglich. Wichtig ist, dass 
jetzt sehr schnell gehandelt wird. In Düsseldorf hatten sich mehrere obdachlose Menschen in 
einer Notschlafstelle mit der der britischen Virus-Mutation infiziert. Die Stadt Düsseldorf hat 
ihre Winterhilfe daraufhin umgestellt und bietet nun nur noch Einzelzimmer an. Außerdem 
werden zwei Unterkünfte wegen der eisigen Temperaturen auch tagsüber offengelassen. 
 
Das Gebäude in der Hornstraße 2 bietet die Möglichkeit, Menschen auf unterschiedlichen 
Fluren des Gebäudes unterzubringen und ermöglicht dadurch auch den Schutz besonders 
vulnerabler Personengruppen. Möglich wäre auch die gemeinsame Unterbringung von Men-
schen und ihren Tieren. Das Gebäude muss aufgrund seiner bisherigen Nutzung zunächst 
auf das neue Nutzungskonzept vorbereitet werden. Hier sollte die Stadt Köln schnellstmög-
lich die erforderlichen Schritte einleiten. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Auch in Zukunft wird es kalte Wintertage in Köln geben. Das Gebäude steht leer und bietet 
sich auch über den Winter hinaus hervorragend zur Unterbringung von Menschen an. Mit 
dem Umbau muss schnell begonnen werden, damit obdachlose Menschen einzeln und si-
cher in Köln untergebracht werden können.  
Weitere Begründung erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann   
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.02.2021 Hauptausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0322/2021
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
18.02.2021
Erstellt
18.02.2021 11:39