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2898/2023

Projekt „Überprüfung der Kölner Straßennamen auf Zusammenhänge mit Kolonialismus oder Nationalsozialismus„

Mitteilung BV 12.10.2023

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Gustav Nachtigal - Gutachten Frau Prof. Dr. Bechhaus-Gerst

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Gustav Nachtigal - Gutachten Frau Prof. Dr. Bechhaus-Gerst

14642 Zeichen

1 
 
Gutachten Gustav-Nachtigal-Straße 
Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst  
 
Benannt nach Gustav Nachtigal 
Geboren: * 23. Februar 1834 in Eichstedt (Altmark) 
Gestorben: † 20. April 1885 vor der Küste Westafrik as an Bord der „Möwe“ 
Die Benennung der Straße erfolgte am 9.1.1935 
 
Einführung 
Die Gustav-Nachtigal-Straße gehört zum sogenannten Afrika-Viertel in Nippes und ist ein 
kolonialer Gedächtnisraum, dessen Namensgebung mit der in Köln während der NS-Zeit 
starken kolonialrevisionistischen Bewegung zusammenhängt.  Sie gehört zu einem Viertel, das 
zwischen 1935 und 1938 auf dem Gelände der ehemalig en Fabrikanlage Krätzer & Wirtgen 
entstand. Drei Straßen des Viertels erhielten seine rzeit die Namen von drei vermeintlichen 
kolonialen „Helden“: Gustav-Nachtigal-Straße, Carl- Peters-Straße und Lüderitzstraße. Damit 
ehrte man jene Männer, die die afrikanischen Koloni en mehr oder weniger gewaltsam für das 
Deutsche Reich angeeignet hatten. Die Straßenbenenn ung nach Gustav Nachtigal erfolgte 
zudem vermutlich im Kontext seines 100. Geburtstags  sowie des 50. Jahrestag seiner 
Flaggenhissungen in Westafrika.  Zwei Straßen des E nsembles wurden nach den ehemaligen 
Kolonien „Kamerun“ und „Togo “ benannt. Mit der „Tangastraße“ wollte man an die aus deut-
scher Sicht „ruhmreiche“ Schlacht des Ersten Weltkr iegs bei Tanga im damaligen Deutsch-
Ostafrika gegen eine englische Übermacht erinnern. Mit diesem Straßenensemble schuf man 
einen öffentlichen kolonialrevisionistischen Gedenk raum, der das Interesse der Bevölkerung 
am kolonialen Projekt wachhalten sollte.  
Zwei der nach Personen benannten Straßen, Carl-Peters-Straße und Lüderitzstraße, wurden 
bereits 1990 umbenannt. Gustav Nachtigals Wirken wurde vergleichsweise spät einer kritischen 
Betrachtung unterzogen. Im vorherrschenden Diskurs wurde er primär als „Afrikaforscher“ 
verklärt, dessen wissenschaftliche Forschungen im n ördlichen und westlichen Afrika als sein 
eigentliches Verdienst angesehen wurden.

2 
 
 
Gustav Nachtigal 
Gustav Nachtigal wurde 1834 in eine Pfarrersfamilie  geboren. Er studierte nach dem Abitur 
Medizin, schloss sein Studium 1857 mit der Promotio n ab und war anschließend bis 1861 als 
Militärarzt in Köln tätig. 
1 Über seine berufliche Tätigkeit hinaus war er Köln  eng verbunden, 
da er hier einen größeren Kreis an Verwandten hatte. Sein Onkel Johann Dietrich Nachtigal und 
seine Tante Henriette, geb. Brügelmann, unterstützt en Nachtigal finanziell und ermöglichten 
ihm seine erste Reise auf den afrikanischen Kontinent. 2 
Wegen einer Lungenerkrankung reiste Nachtigal 1862 zur Genesung an die algerische 
Küste. Von dort kehrte er nicht nach Hause zurück – „die Festigung der bürgerlichen Existenz 
will nicht recht gelingen“, schreibt Theodor Heuss in seiner Würdigung von Nachtigals Wirken 
als Begründung 3 – sondern reiste nach Tunis, wo er Arabisch lernte  und schließlich Leibarzt 
des Bey von Tunis wurde. 1869 erhielt er den Auftrag, dem Sultan Omar von Bornu Geschenke 
König Wilhelms I. von Preußen als Dank für die frühere Unterstützung deutscher Reisender zu 
überbringen. 4 Nachtigals Unternehmung sollte schließlich fünfeinhalb Jahr dauern, die er nicht 
zuletzt für geografische, völkerkundliche und naturkundliche Forschungen nutzte. Dabei muss 
festgehalten werden, dass Nachtigal keinerlei Vorkenntnisse in diesen Fachgebieten besaß. 5 Er 
reiste in dieser Zeit von Libyen über Nigeria, Tschad und Sudan nach Ägypten, machte sich vor 
allem mit seinen Forschungen im Tibesti, über den T schadsee, über Darfur und Kordofan 
verdient. Die Ergebnisse seiner Forschungen veröffe ntlichte er in zahlreichen Publikationen, 
darunter sein Hauptwerk „Sahara und Sudan“, dessen dritter Band erst posthum erschien.  
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland 1875 wurde er  als einer der bedeutendsten 
„Afrikaforscher“ gefeiert. Er wurde sowohl zum Präs identen der Berliner „Gesellschaft für 
Erdkunde“ als auch zum stellvertretenden Vorsitzend en der pro-kolonialen „Afrikanischen 
Gesellschaft von Deutschland“ ernannt. 6 Zahlreiche Vortragsreisen machten ihn im ganzen 
Land bekannt.  
                                                 
1 Zur Biografie Nachtigals siehe z.B. Berlin, Doroth ea: Erinnerungen an Gustav Nachtigal, Berlin 1887; Wiese, 
Josef: Gustav Nachtigal: Ein deutsches Forscherleben im dunklen Erdteil, Berlin 1914.  
2 Vgl. Horstmann, Anne-Kathrin: Gustav Nachtigal – „ … ein Held für Deutschlands Ruhm und Größe!“, in: 
Marianne Bechhaus-Gerst & Anne-Kathrin Horstmann: Köln und der deutsche Kolonialismus. Eine Spurensuche, 
Köln 2013, S. 89-94. 
3 Heuss, Theodor: Gustav Nachtigal, in: ders.: Deuts che Gestalten. Studien zum 19. Jahrhundert, Stuttga rt, 
Tübingen 1947, S. 222-229, hier. S. 225. 
4 Vgl. Tunis, Angelika: Gustav Nachtigal – Gefeierter Afrikaforscher und umstrittener Kolonialpionier, in: Ulrich 
van der Heyden & Joachim Zeller: Kolonialmetropole Berlin. Eine Spurensuche, Berlin 2002, S. 97-102.  
5 Vgl. Priesner, Claus: Nachtigal, Gustav, in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 682-684, hier S. 683. 
6 Ebd. S. 91.

3 
 
1877 berichtete Nachtigal in einem Vortrag auf einer Münchner Naturforscherversammlung 
über die praktische Aufgabe der deutschen Afrikafor schung für den Handel und Verkehr im 
Sudan. Im darauffolgenden Jahr sicherte er dem sich  neu gegründeten „Verein für 
Handelsgeografie“ seine Unterstützung zu. Als Mitgl ied der „Commission internationale 
d’exploration et de civilisation de l’Afrique centr ale“ beriet er den belgischen König Leopold 
II. bezüglich der Erschließung des Kongo. 7 Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird deutlich, dass 
koloniale bzw. kolonial-wirtschaftliche Interessen bei Nachtigals Wirken eine Rolle spielten. 
Seine Bekanntheit und sein Status als „Afrika-Exper te“ trug ihm 1882 die Ernennung zum 
deutschen Generalkonsul in Tunis ein, womit Nachtig al in den auswärtigen Dienst des 
Kaiserreichs eintrat. Zwei Jahre später wurde er zum Reichskommissar für Westafrika ernannt 
und mit der Aufgabe betraut, „Freundschafts-, Handels- und Protecorats-Verträge“ entlang der 
Küste zwischen dem Nigerdelta und Gabun, aber auch in Angra Pequena (Namibia) 
abzuschließen. 8 Nicht zuletzt hanseatische Kaufleute hatten in die sen Regionen bereits 
Handelsstützpunkte errichtet und Land „erworben“. D iese „Erwerbungen“ sollten nun durch 
Nachtigal unter den „Schutz“ durch das Deutsche Reich gestellt, der deutsche Handel gesichert 
werden. Mit der Drohkulisse von kaiserlichen Kanonenbooten reiste er im Frühjahr 1884 nach 
Westafrika und traf an Bord der „Möwe“ Anfang Juli 1884 in Togo ein. Zur Sicherung der 
wirtschaftlichen Interessen des Deutschen Reichs st ellte er das Gebiet bei Baguida und Lome 
„unter kaiserlichen Schutz“. Dabei griff Nachtigal offenbar auch zu erpresserischen Methoden. 
So versuchte er in Klein Popo den ersten „Schutzver trag“ vom einheimischen „King“ G.A. 
Lawson III. zu erpressen, indem er zwei von der deu tschen Marine nach Berlin entführte 
westafrikanische Geiseln Gomez und Wilson länger al s beauftragt an Bord seines 
Kriegsschiffes gefangen hielt. 9 Am 11. Juli erreichte Nachtigal die Kamerunbucht, wo der 
Hamburger Handelskaufmann Adolf Woermann schon seit 1849 eine Niederlassung besaß und 
um „Schutz“ des Deutschen Reichs gebeten hatte. Unt er Druck gesetzt durch Kanonenboote 
und unter Zusicherung des Zwischenhandelsmonopols k am es zur Vertragsunterzeichnung 
zwischen Nachtigal und den Duala-„Königen“ Bell und Akwa. 10  
 Im „Westdeutschen Beobachter“ heißt es dazu: „Dr. Nachtigal hatte durch seine 
Forschungsexpeditionen in die Sahara und seine Tätigkeit als Generalkonsul in Nordafrika sich 
                                                 
7 Vgl. Ratzel, F.: Nachtigal, Gustav, in: Historische Kommission bei der königlichen Akademie der Wissenschaft 
(Hrsg.): Allgemeine Deutsche Biografie. Band 23. Leipzig 1886. S. 193-199, hier S. 196. 
8 Wie Anm. 4, hier S. 98.  
9 https://eineweltstadt.berlin/publikationen/stadtneulesen/nachtigalplatz/  [01.05.2023]. 
10  Zu den Vorgängen in Kamerun siehe vor allem: Auste n, Ralph A. & Derrick, Jonathan: Middlemen of the 
Cameroons Rivers. The Duala and their Hinterland, c. 1600- c. 1960, Cambridge 1999, S. 93-137.

4 
 
das Zeug erworben, als Reichskommissar in Südwestaf rika Erwerbungen vorzunehmen. Er 
führte dabei das bekannte Wettrennen auf einem deutschen Kanonenboot mit Engländern durch, 
die ihm kurz auf den Fersen saßen. Am 5. Juli hißte  er in Bagida in Togo und am 14. 7. 1884 
in Duala in Kamerun die deutsche Flagge.“ 11  
Anfang Oktober schließlich erreichte Nachtigal Angra Pequena (Lüderitzbucht) im heutigen 
Namibia, um die durch den Bremer Kaufmann Adolf Lüd eritz „erworbenen“ Gebiete unter 
„Reichsschutz“ zu stellen. Dabei beglaubigte er ein deutig betrügerisch erworbene 
„Landerwerbungen“, obwohl bereits eine offizielle B eschwerde des Nama-Chiefs Josef 
Fredericks dagegen vorlag. Fredericks war bei den in den Verträgen genannten Meilenangaben 
von der englischen Meile (1,6 km) ausgegangen, Lüde ritz aber rechnete wissentlich mit der 
deutschen Meile (7,4 km) und sah sich im Besitz ein es wesentlich größeren Gebietes als von 
Fredericks zugestanden. Trotzdem und in dem Wissen um die Problematik beglaubigte 
Nachtigal die von Lüderitz betrügerisch „erworbenen“ Landrechte. 12   
Insgesamt ließ Nachtigal zwischen Juni 1884 und Feb ruar 1885 mehr als ein Dutzend Mal 
in West- und Südwestafrika die Flagge des Deutschen Kaiserreichs hissen. 
 
Noch während Nachtigal in Angra Pequena war, kam es in Kamerun zu ersten militärischen 
Auseinandersetzungen mit Widerstand leistenden Dual a-Chiefs. Nachtigal schiffte sich 
daraufhin wieder ein und eilte kurzzeitig nach Kamerun zurück. Dort traf er den pro-kolonialen 
Redakteur der Kölnischen Zeitung, Hugo Zöller, und beauftragte diesen, weitere 
„Schutzverträge“ abzuschließen. „Die in der Folge b etriebene Kanonenbootpolitik der 
Deutschen markierte den Anfang einer rücksichtslos betriebenen Politik der Unterdrückung und 
Gewalt.“ 13   
Nachtigal selbst musste im April 1885 aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands die 
Heimreise antreten. Wenige Tage später, am 20. Apri l 1885, starb Nachtigal vor der 
Guineaküste an Bord der „Möwe“ an Malariafieber. Er  wurde zunächst auf Kap Palmas 
(Liberia) beerdigt, 1888 ließ das Auswärtige Amt ih n nach Duala überführen, wo er neben 
seinem Denkmal – gestiftet von der in Westafrika tä tigen deutschen Kaufmannschaft – 
begraben wurde. 
 
 
                                                 
11  Kölner Straßen mit kolonialen Namen, Westdeutscher Beobachter vom 8. Juni 1936. 
12  Vgl. Anm. 2, hier S. 93; Anm. 4, hier S. 99.  
13  Wie Anm. 2, hier S. 93.

5 
 
Bewertung und Zusammenfassung gemäß Kriterienkatalog: 
Nach seinem Tod wurde Nachtigal als „kolonialer Hel d“ konstruiert und gefeiert, dem das 
Deutsche Reich drei Kolonien auf dem afrikanischen Kontinent (mit) zu verdanken habe und 
der den „Märtyrertod“ für das koloniale Projekt ges torben sei. In der NS-Zeit erlebte die 
„Heldenverehrung“ einen neuen Aufschwung und in ver schiedenen Städten wurden Straßen 
nach Nachtigal benannt (neben Köln z.B. in Halle und Mannheim). 
„Nachtigal hat als Reichskommissar in Togo, Südwest, Kamerun die Verhandlungen geführt 
und die deutsche Flagge gehißt. In seinem Namen ver sinnbildlicht sich der Weg von der 
wissenschaftlichen Hingabe des Einzelmenschen zu dem politischen Willen der Staatsführung 
und einer wenn auch zunächst noch zögernden Nation“, würdigte der spätere Bundespräsident 
Theodor Heuss Nachtigals Wirken in einem bereits während des Zweiten Weltkriegs verfassten 
Beitrag.14  
In den letzten zwanzig Jahren wurden Person und Wirken Gustav Nachtigals einer kritischen 
Neubewertung unterzogen. Noch relativierend resümie rt Tunis in Anlehnung an Christoph 
Marx, dass Nachtigal wohl unter den Afrikaforschern  zu den menschlichsten gehörte, trotz 
seiner kolonialen Tätigkeit. 15  Ähnliche Bewertungen sowie die lange vorherrschend e 
Betrachtung Nachtigals als verdienter „Afrikaforsch er“ dürften dazu beigetragen haben, dass 
die „Gustav-Nachtigal-Straße“ nicht in die Umbenenn ungsdiskussion zum Ende der 1980er 
Jahre einbezogen wurde.  
Für Essner 16  und Horstmann 17  dagegen trugen frühe Reisende wie Nachtigal berets  
entscheidend zu der in den 1870er Jahre im Deutsche n Reich entstehenden 
Kolonialbegeisterung bei und schufen ein „politisches Meinungsklima“ 18 , das den Weg für die 
spätere Aneignung von Kolonien ebnete. Nachtigal sah sich selber zweifellos schon bei seinen 
Forschungen als Wegbereiter eines zukünftigen deutschen Kolonialreichs.  
Nachtigals Flaggenhissungen in West- und Südwestafrika in den Jahren 1884/1885 müssen 
darüber hinaus als grundlegende erste Schritte zur Aneignung eines bedeutenden Teils des 
deutschen Kolonialreichs gewertet werden. Dabei schreckte Nachtigal zu keinem Zeitpunkt vor 
der Androhung von Gewalt, Geiselhaft und Unterdrucksetzung der Vertragspartner zurück. 
                                                 
14  Wie Anm. 3, hier S. 225. 
15  Wie Anm. 4, hier S. 102; vgl. Christoph Marx: Völker ohne Schrift und Geschichte: Zur historischen Erfassung 
des vorkolonialen Schwarzafrika in der deutschen Forschung des 19. Und 20. Jahrhunderts, Beiträge zur Kolonial- 
und Überseegeschichte, Bd. 4, Stuttgart 1988, S. 40-61, hier S. 61. 
16  Essner, Cornelia: Deutsche Afrikareisende im neunz ehnten Jahrhundert. Zur Sozialgeschichte des Reisen s, 
Stuttgart 1985, S. 121. 
17  Siehe Anm. 2, hier S. 91.  
18  Wie Anm. 6.

6 
 
Das vorliegende Gutachten schließt sich deshalb ver gleichbaren Bewertungen in Berlin 
(2016) und Mannheim (2022) an und empfiehlt ebenfal ls die Umbenennung der Gustav-
Nachtigal-Straße. 
 
1)  Nachtigal hat sowohl wissenschaftlich (durch seine Forschungsreisen und 
Publikationen) als auch politisch (durch Übernahme des Amtes Reichskommissar, 
Flaggenhissungen, etc.), das „koloniale Projekt“ de s Deutschen Reichs unterstützt 
und vorangetrieben.  
2)  Verträge und Flaggenhissungen erfolgten in Zusammenhang mit Gewaltandrohungen 
(Kanonenboote) und sogar Geiselnahmen. Noch zu Nachtigals Lebenszeit kam es zu 
gewaltsamem Widerstand und kriegerischen Auseinande rsetzungen in Kamerun. 
Nachtigal legitimierte Lüderitz‘ betrügerische Verträge, die später zur antikolonialen 
Auflehnung der Nama führte, die von 1904 bis 1908 brutal niedergeschlagen wurde. 
5)   Die Benennung der Gustav-Nachtigal-Straße steht für den Zusammenhang von  
Kolonialrevisionismus und Nationalsozialismus.  
 
Kategorie: schwer belastet/nicht haltbar  
 
 
(Mai 2023)

Mitteilung BV

2051 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2898/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.10.2023 
 
Projekt „Überprüfung der Kölner Straßennamen auf Zusammenhänge mit 
Kolonialismus oder Nationalsozialismus" 
Hier: Handlungsempfehlung für die Gustav-Nachtigal-Straße in Köln-Nippes 
Wie in der Mitteilung mit der Vorlagennummer 0862/2023 berichtet wurde, hat der 
Verwaltungsvorstand 2021 das Projekt „Umgang mit dem (post)kolonialen Erbe Kölns“ im Amt 
für Integration und Vielfalt initiiert. In einem Teilprojekt „Straßennamen“ wurde eine 
Untersuchung aller Kölner Straßennamen mit kolonialem und nationalsozialistischem 
Hintergrund veranlasst. Diese Prüfung wird von einem Historiker*innenteam mit 
nachgewiesener Fach- und Sachkompetenz, dem sogenannten „Historischen Beirat“, 
durchgeführt. 
 
In ihrem Gutachten zu Gustav Nachtigal aus Mai 2023 empfiehlt Frau Prof. Dr. Bechhaus-
Gerst, Mitglied im Historischen Beirat, die Gustav-Nachtigal-Straße in Köln-Nippes umzube-
nennen. Grund hierfür ist die von Nachtigal sowohl wissenschaftliche als auch politische Un-
terstützung des „kolonialen Projektes“ des Deutschen Reichs. Der Empfehlung stimmen auch 
alle anderen Gremiumsteilnehmer*innen zu. Das Gutachten von Prof. Dr. Bechhaus-Gerst ist 
als Anlage beigefügt.  
 
Der Historische Beirat schlägt der Bezirksvertretung Nippes vor, die Verwaltung mit dem Um-
benennungsverfahren zu beauftragen. Gemäß den Richtlinien des Rates für die Neu- und 
Umbenennung von Straßen und Plätzen muss nach Punkt 4.4 bei einem Umbenennungsan-
liegen in jedem Fall eine Anwohner*innenbefragung erfolgen. Expert*innen-Gutachten und  
-Empfehlung sowie das Ergebnis der Anwohner*innenbefragung und der Öffentlichkeitsbeteili-
gung werden der Bezirksvertretung anschließend zur Entscheidung vorgelegt. Die politische 
Entscheidung über die Umbenennung oder Beibehaltung der Straßenbezeichnung trifft an-
schließend die Bezirksvertretung. 
 
Anlage: 
Gutachten Gustav Nachtigal vom Historischen Beirat

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2898/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.10.2023
Erstellt
06.09.2023 11:46