1990/2017
Entwicklungskonzept für IT- und technische Berufe in der Verwaltung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/4 Vorlagen-Nummer 26.06.2017 1990/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 26.06.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 Anfrage der CDU-Fraktion und des Bündnis 90/Die Grünen (AN/0726/2017) Entwicklungskonzept für IT- und technische Berufe in der Verwaltung 1. Welche Möglichkeiten zur Personalentwicklung bietet die Verwaltung für IT- und technische Beru- fe an? 2. Gibt es innerhalb der Verwaltung Überlegungen für ein Konzept zu den beruflichen Entwick- lungsmöglichkeiten für die technischen Bereiche und wenn ja, welchen Stand haben diese er- reicht? 3. Gibt es Angebote innerhalb der Verwaltung für die a. berufsbegleitende Qualifizierung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in? b. Ergänzungsqualifizierung von staatlich geprüften Technikern/innen zur Wahrnehmung von Tä- tigkeit eines/einer Ingenieurs/in (statt berufsbegleitendes Studium)? c. Qualifizierung von Ingenieuren und Ingenieurinnen für den Wechsel in die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst)? 4. Welche Probleme und Möglichkeiten sieht die Verwaltung bezüglich der Bewer- tung/Eingruppierung von Stellen sowie der Durchlässigkeit der Laufbahnen für IT- und technische Berufe? Antwort der Verwaltung Zu 1. Aktuell werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur persönlichen und beruflichen Entwick- lung Angebote zu finanziellen Förderung von berufsbegleitenden Studien unterbreitet. Insbesondere in den IT-Berufen gibt es eine Vielzahl von geförderten Studiengängen, hier wer- den Wirtschaftsinformatik (Bachelor und Master) sowie Business Administration, Informations- management, IT-Management, Security Management, Applied IT-Security, Information Systems (Master) an 6 verschiedenen Hochschulen absolviert. Dazu besteht eine Kooperation mit der Rheinischen Fachhochschule in Köln. Im Bereich der Fachinformatiker werden Ausbildungsabsolventen übernommen, wenn sie sich bereit erklären das berufsbegleitende Studium zum Bachelor zu absolvieren. Zudem werden Fachinformatiker gezielt extern eingestellt und ihnen dann das berufsbegleitende Studium zum Bachelor angeboten. 2 Zur weiteren Unterstützung und Realisierung von berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen gehört auch das Angebot flexibler Arbeitsplatzmodelle. Zu 2. Es ist ein Konzept in der Entwicklung mit dem Ziel, ein Aufstiegssystem über alle Laufbahnen hinweg zu generieren. Als erstes ist geplant, die Förderung von Studiengängen für den technischen Dienst weiter aus- zubauen. Ein Studium vermittelt vertiefte und umfassende Fachkenntnisse auf einem Spezialge- biet. Vorteilhaft ist zudem, dass die Bachelor- oder Master-Thesis als praxisorientierte Arbeit in- nerhalb des Unternehmens ausgelegt wird. Gleichzeitig soll das Ausbildungsangebot im technischen Bereich ausgebaut werden, zum Bei- spiel in der Technikerausbildung in der Fachrichtung Bautechnik, Hoch-Tiefbau. Zu 3. a. Eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerinnen / zum staatlich geprüf- ten Techniker bieten Fachschulen für Technik an. Die 4-jährige Ausbildung findet in Abendveran- staltungen parallel zur Berufstätigkeit statt und schließt mit dem Examen zur staatlich geprüften Technikerin / zum staatlich geprüften Techniker. Die Ausbildung ist kostenlos, eine Förderung er- folgt durch das Angebot flexibler Arbeitsplatzmodelle. Ergänzende Formen der aktuellen Präsenzveranstaltungen zur Verkürzung der Ausbildungszeit und Steigerung der Attraktivität dieser Weiterqualifizierung werden derzeit geprüft. b.+c. Aufstiegsqualifikationen für leistungsstarke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Bestandteil des unter Punkt 2 erläuterten Konzepts. Mit dem Ausbau der Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen sollen sowohl staatlich geprüften Technikerinnen und Techniker, als auch Ingenieurinnen und Ingenieuren die Möglich- keit zur persönlichen Weiterentwicklung eröffnet werden. Zu beachten ist, dass eine Aufstiegsförderung gleichzeitig Lücken nach unten schafft. Dadurch wird es erforderlich, den Bedarf über alle Laufbahnen hinweg zu unterstützten. Neben der Schaf- fung eines Aufstiegssystems gilt es den Bereich der Technikerausbildung zu erweitern, siehe Punkt 2. Zu 4. Derzeit ist das Anforderungsprofil, welches die Stadtverwaltung im Einklang mit den tarifrechtli- chen Bestimmungen aufstellt, maßgebliches Kriterium für eine Eingruppierung in eine bestimmte Tarifgruppe. Seit dem Jahr 2010 ist ein abgeschlossenes FH-Studium Voraussetzung für eine Eingruppierung in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) und ein wissenschaftliches Hochschulstudium für die Eingruppierung in die Laufbahngruppe 2, 2. Ein- stiegsamt (ehemals höherer Dienst). Mit der Einführung eines Aufstiegssystems wird eine Durchlässigkeit der Laufbahnen auch für IT- und technische Berufe ermöglicht. Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnah- me garantiert jedoch nicht einen Einsatz in einem höheren Amt. Hier gilt weiterhin das Stellenbe- setzungsverfahren und Leistungsbesten-Prinzip. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1990/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27